Stịch|wahl 〈f. 20〉 Entscheidung zw. zwei Hauptbewerbern nach Ausschaltung der Übrigen [nach einem mittelalterl. Turnierausdruck]
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(nach Wahlgängen, die nicht die erforderliche Mehrheit erbracht haben) letzter Wahlgang, der die Entscheidung zwischen den [beiden] Kandidaten mit den bisher meisten Stimmen herbeiführt.
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Stichwahl,
Wahlrecht.
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Stịch|wahl, die [zu ↑stechen (16)]: (nach Wahlgängen, die nicht die erforderliche Mehrheit erbracht haben) letzter Wahlgang, der die Entscheidung zwischen den [beiden] Kandidaten mit den bisher meisten Stimmen herbeiführt: Nach dem Aufgalopp am vorigen Sonntag entscheidet sich erst am 1. Juni in der S., wer tatsächlich als neuer Regierungschef ins Matignon einziehen darf (Focus 22, 1997, 256).
Universal-Lexikon. 2012.