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Finanzpolitik
Fi|nanz|po|li|tik 〈f.; -; unz.〉 Ordnung u. Gestaltung der Finanzwirtschaft eines Landes

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Fi|nạnz|po|li|tik, die:
a) Gesamtheit der finanzwirtschaftlichen Überlegungen u. Maßnahmen eines Staates;
b) (Wirtsch.) Gesamtheit der Maßnahmen, die den finanziellen Sektor eines Unternehmens betreffen.

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Finạnzpolitik,
 
1) Betriebswirtschaftslehre: Teil der Unternehmenspolitik, der sich mit der zielgerichteten Gestaltung der Unternehmensfinanzierung auseinander setzt und der damit alle langfristigen finanzwirtschaftlichen Entscheidungen im Hinblick auf Kapitalbedarfsdeckung und Kapitalverwendung umfasst. Wichtige Teilbereiche sind Dividenden-, Emissions-, Kapitalstruktur-, Liquiditätspolitik und Finanzplanung.
 
 2) Finanzwissenschaft: der Einsatz der öffentlichen Finanzwirtschaft, also der Ausgaben und Einnahmen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und der Parafiski, für die Ziele der Wirtschaftspolitik (daher auch Budgetpolitik). Im Unterschied zur üblichen Charakterisierung der einzelnen Teilbereiche der Wirtschaftspolitik durch die Ziele (z. B. Stabilitätspolitik, Wachstumspolitik) oder die Eingriffsbereiche (z. B. Agrarpolitik, Verkehrspolitik) ist der Begriff Finanzpolitik von den eingesetzten Instrumenten her abgegrenzt. Die Finanzpolitik stellt neben der Geldpolitik und neben der direkten wirtschaftspolitischen Einwirkung durch Ge- und Verbote (Regulierung) die dritte große Gruppe wirtschaftspolitischer Instrumente dar. Im Vergleich zur Wirtschaftspolitik über Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsakte u. a., deren Anwendung sich im öffentlichen Haushalt nur in den Ausgaben für die Verwaltung niederschlägt, ist der Einsatz der Finanzpolitik i. A. (Ausnahme: Tax Expenditures) durch eine hohe Ausgabenintensität gekennzeichnet. Die Beurteilung des Ausmaßes der Staatstätigkeit in einer Volkswirtschaft mithilfe der Abgabenquote (Abgaben) oder anderer staatswirtschaftlicher Quoten vermag daher zwar einen (groben) Eindruck vom Gesamtumfang der finanzpolitischen Aktivitäten zu geben, erfasst aber eben (fast) nur diesen Teil der staatlichen Einwirkung auf die Wirtschaft.
 
Ziele
 
der Finanzpolitik sind grundsätzlich alle für die Wirtschaftspolitik maßgebliche Ziele. Finanzpolitik kann daher z. B. ebenso im Dienste der (sektoralen, regionalen und betriebsgrößenbezogenen) Strukturpolitik, der Forschungs- und Technologiepolitik und der Wachstumspolitik stehen wie Instrument der Wettbewerbspolitik (öffentliche Aufträge) oder der Sozialpolitik sein. In generalisierender Betrachtung wird meist unterschieden zwischen finanzpolitischer Einwirkung auf die Allokation der Ressourcen, Finanzpolitik zur Beeinflussung der Verteilung des Produktionsergebnisses (Distribution) und Finanzpolitik zur Stabilisierung des Wirtschaftsablaufes. In ökonomischer Hinsicht besteht die fiskalische Aufgabe der Finanzpolitik darin, die für die öffentliche Aufgabenerfüllung erforderlichen volkswirtschaftlichen Kapazitäten sicherzustellen (die Mittelbeschaffungspolitik wurde früher als alleinige Aufgabe der Finanzpolitik, als fiskalisches Ziel angesehen). Dies geschieht v. a. dadurch, dass über Steuern eine entsprechende Einschränkung der privaten Nachfrage bewirkt wird und dementsprechend Ressourcen freigesetzt werden, die mit der anschließenden Verausgabung der Einnahmen von der privaten in die öffentliche Nutzung überführt werden. Statt durch finanzpolitische Mittel könnte dieses fiskalische Ziel auch unmittelbar durch staatliche Befehle (Enteignung, zentrale Lenkung der Produktion) erreicht werden; das in modernen Marktwirtschaften wichtigste einnahmenpolitische Instrument, die Besteuerung, nimmt daher in Planwirtschaften keine vergleichbare zentrale Stellung ein.
 
Die Finanzpolitik als Allokationspolitik nimmt gezielt Einfluss auf den Einsatz der Produktionsfaktoren und die Verwendung der Güter. Gerechtfertigt wird eine solche Einflussnahme damit, dass die marktwirtschaftliche Steuerung über Angebot und Nachfrage und das Preissystem unter bestimmten Bedingungen (Marktunvollkommenheiten) nicht eine optimale Allokation der Ressourcen hervorbringen kann. Die wichtigsten Fälle derartiger finanzpolitischer Eingriffe zur Korrektur eines »Marktversagens« sind: 1) Internalisierung externer Effekte durch Steuern und Subventionen, 2) Bereitstellung öffentlicher Güter, die vom Markt wegen des Problems der Trittbrettfahrer nicht angeboten werden können, 3) Korrektur der suboptimalen Angebotsmenge bei Produktionen im Bereich fallender Durchschnittskosten (natürliche Monopole). Am problematischsten in einer auf der individuellen Entscheidungsfreiheit der Wirtschaftssubjekte aufbauenden Wirtschaftsordnung ist 4) die Begründung finanzpolitischer Eingriffe in die Konsumentensouveränität mit dem Argument der »falschen« Nachfrage, d. h. unterbewerteter (meritorischer) oder überbewerteter (demeritorischer) Bedürfnisse und Güter. Als Gründe für derartige »falsche« Entscheidungen oder »verzerrte« Präferenzen werden v. a. genannt: unzureichende Information des Einzelnen über die Folgen seines Handelns und über »bessere« Handlungsalternativen, Unterschätzung zukünftiger Risiken (Bedürfnisse) und mit dem gesellschaftlichen Interesse kollidierende individuelle Verhaltensweisen, aus denen der Gesellschaft unmittelbar oder später Nachteile (Kosten) erwachsen. Neben dem Instrument der »Aufklärung« und neben Ge- und Verboten (z. B. Schulpflicht, Impfzwang) kommen hier v. a. als finanzpolitische Instrumente eine Verteuerung bestimmter Güter (z. B. Alkohol) durch Steuern und eine Verbilligung durch staatliche Subventionen in Frage. In vielen Fällen meritorisch begründeter Staatseingriffe spielen auch Distributionsüberlegungen eine entscheidende Rolle (z. B. gesetzliche Krankenversicherung mit nach dem Einkommen, nicht nach dem Risiko bemessenen Pflichtbeiträgen). Die Theorie des »Marktversagens« liefert zwar generelle Aussagen zur Rechtfertigung eines allokativen Staatseingriffes überhaupt, sie lässt aber grundsätzlich den Umfang des Eingriffs und die Art des Instrumentes offen. In den letzten Jahren wurden überdies in der Finanzwissenschaft und ihren Nachbardisziplinen Überlegungen darüber angestellt, ob die Besonderheiten der staatlichen Bürokratie und der finanzpolitischen Entscheidungsprozesse in der Demokratie überhaupt eine gezielte »Verbesserung« des Marktergebnisses gewährleisten können (Theorie des Staatsversagens).
 
Finanzpolitik als Distributionspolitik
 
strebt Veränderungen der aus den Marktprozessen resultierenden Primärverteilung der Einkommen (und Vermögen) an (Umverteilungspolitik). Instrumente sind v. a. (progressive) Steuern und Transferzahlungen oder Kombinationen aus beiden (negative Einkommensteuer), daneben aber auch die kostenlose oder zu nicht die Kosten deckenden Preisen erfolgende Bereitstellung öffentlicher Einrichtungen (Realtransfers), z. B. Schulen, Universität, Schwimmbäder. Auch wenn die staatliche Distributionspolitik in einer Marktwirtschaft nur auf die Umverteilung der Einkommen im Sinne einer gleichmäßigeren, »gerechteren« Sekundärverteilung abzielt und nicht unmittelbar durch Preis- und Lohnregulierungen auf die Primärverteilung einwirkt, übt jede Aktivität des öffentlichen Sektors zwangsläufig Wirkungen auch auf die Primärverteilung aus, indem der Staat als Nachfrager von Gütern, Arbeitskräften und Krediten und durch seine Infrastrukturinvestitionen (Bildungswesen, Verkehrssystem u. a.) Preise und Faktorproduktivitäten und damit die Einkommensentstehung beeinflusst. Im Vordergrund der finanzpolitischen Distributionspolitik steht die interpersonelle Umverteilung der laufenden (Jahres-)Einkommen zwischen verschiedenen Personen zu einem gegebenen Zeitpunkt. Außerdem (und dann oft zugleich) kann die Finanzpolitik auf eine (z. B. mit dem erwähnten meritorischen Argument begründete) zeitliche Umverteilung des Lebenseinkommens eines und desselben Individuums zwischen verschiedenen Lebensphasen hinauslaufen. Ein Beispiel für eine derartige intertemporale und intrapersonelle Umverteilung ist die gesetzliche Altersversicherung: Einkommenskürzung durch Pflichtbeiträge während des Berufslebens, Einkommenszufluss als Rente im Ruhestand.
 
In jüngerer Zeit sind zahlreiche Versuche unternommen worden, die Verteilungswirkung des staatlichen Budgets empirisch zu messen. Die Ergebnisse derartiger (methodisch nicht unumstrittener) Studien für Deutschland und die USA legen zwei bemerkenswerte Schlussfolgerungen nahe: Zum einen scheint im Zeitablauf trotz eines erheblich gewachsenen Budgetvolumens die gesamte Umverteilungswirkung nicht oder nicht merklich zugenommen zu haben, zum anderen geht offenbar von den öffentlichen Ausgaben insgesamt ein stärkerer Umverteilungseffekt aus als von der Einnahmenseite des Budgets (Steuern).
 
Finanzpolitik als Stabilitätspolitik
 
zielt ab auf eine gleichmäßige und hohe Ausnutzung der vorhandenen Ressourcen. Durch gezielte Beeinflussung des Umfangs der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage mithilfe der öffentlichen Ausgaben und Einnahmen (Steuern) sollen konjunkturelle Schwankungen im Auslastungsgrad des (kurzfristig gegebenen) gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials verringert werden (antizyklische Finanzpolitik, Fiskalpolitik), um auf diese Weise v. a. einen hohen Beschäftigungsstand und die Geldwertstabilität sicherzustellen. Für den öffentlichen Haushalt bedeutet dies bewusste Defizitfinanzierung in rezessiven Phasen und bewusste Bildung und Stilllegung von Budgetüberschüssen im Boom (Konjunkturausgleichsrücklage).
 
Die Instrumente der Finanzpolitik, die der Beeinflussung der Allokation, Distribution und Stabilisierung dienen, stehen untereinander in vielfältiger Interdependenz, sodass die in einem Bereich getroffenen Maßnahmen die anderen Zielbereiche nicht unbeeinflusst lassen. Das hat zur Folge, dass die Finanzpolitik nicht nur eine grundsätzliche Entscheidung über die Rangfolge der angestrebten Ziele zu treffen, sondern ständig die Nebenwirkungen der eingesetzten Instrumente auf andere Zielbereiche zu berücksichtigen hat. Unumgänglich für den Erfolg der Finanzpolitik ist weiterhin eine Koordination mit den Entscheidungsträgern der Geldpolitik (Deutsche Bundesbank) und der Einkommenspolitik (Tarifvertragsparteien).
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Einkommensverteilung · Geld · Haushalt · Konjunktur · Stabilitätspolitik · Wachstum · Wirtschaftspolitik
 
Literatur:
 
K. Mackscheidt u. J. Steinhausen: F., 2 Bde. (1-31977-78);
 H. Hesse: Theoret. Grundlagen der »Fiscal Policy« (1983);
 D. Pohmer: Finanzwiss. III: Politik, in: Hwb. der Wirtschaftswiss., hg. v. W. Albers u. a., Bd. 3 (Neuausg. 1988).

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Fi|nạnz|po|li|tik, die: a) Gesamtheit der finanzwirtschaftlichen Überlegungen u. Maßnahmen eines Staates; b) (Wirtsch.) Gesamtheit der Maßnahmen, die den finanziellen Sektor eines Unternehmens betreffen.

Universal-Lexikon. 2012.