Akademik

Regionalismus
Re|gi|o|na|lịs|mus 〈m.; -; unz.〉
1. das Vertreten der Eigeninteressen einer Landschaft innerhalb des Staates
2. 〈Lit.〉 Bewegung der Heimatkunst Ende des 19. u. Anfang des 20. Jh.

* * *

Re|gi|o|na|lịs|mus, der; -, …men:
a) (bildungsspr.) starke Ausprägung landschaftlicher Eigenarten in Literatur, Kultur o. Ä. in Verbindung mit der Bestrebung, diese Eigenarten zu wahren u. zu fördern;
b) (Sprachwiss.) regionale sprachliche Eigentümlichkeit.

* * *

I
Regionalịsmus
 
[lateinisch, zu Region] der, -/...men, Bezeichnung für innerstaatliche oder auch grenzüberschreitende Prozesse der Mobilisierung gesellschaftlicher Gruppen oder sozialer Bewegungen zur Verfolgung territorial definierter Sonderinteressen kultureller, wirtschaftlicher und/oder politischer Prägung. Im Gegensatz zu der für die westlichen Nationalstaaten seit der Französischen Revolution charakteristischen Binnengliederung nach Schichtungs- und Bereichskriterien (soziale und sektorale Konflikte; Beispiele: Arbeitnehmer/Arbeitgeber, Industrie/Umweltschützer) begründet der Regionalismus eine Konkurrenz zwischen einem subnationalen und einem gesamtstaatlichen Bezugsrahmen gesellschaftlicher und politischer Orientierungen und Aktivitäten. Er ergänzt die herkömmlichen innerstaatlichen Schichtungs- und Bereichskonflikte besonders in den zentralistischen Staaten West- und Südeuropas um einen dritten Konflikttypus, den territorialisierten Konflikt.
 
Als politischer Kampfbegriff fand der Regionalismus erstmals Mitte der 70er-Jahre des 19. Jahrhunderts in Frankreich weite Verbreitung. Hier kennzeichnete er die politische Gegnerschaft zur zentralistisch-restaurativen Präsidentschaft M. Mac-Mahons (1873-79). Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert hatte sich der Begriff auch in Spanien und Italien etabliert. In diesen drei romanischen Ländern war damit der Versuch sowohl einer literarisch-kulturellen als auch, in Verbindung mit föderalistischem Gedankengut, politischer Umbewertung des Negativbegriffs »Provinz« verbunden. Feste definitorische Konturen gewann der Begriff aber erst in den 1970er- und 80er-Jahren in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Wiederbelebung regionalistischer Strömungen nicht nur in zentralistischen, sondern auch in föderalistischen Staaten (z. B. Kanada).
 
 Grundlagen
 
Danach zeigt sich Regionalismus in der Verbindung von Aussagen, Orientierungen und/oder Programmelementen in drei Dimensionen:
 
1) Vorausgesetzt wird die Existenz homogener Räume innerhalb bestehender Kulturräume, Nationalstaaten und/oder supranationaler Ordnungssysteme. Die Ausgrenzung und Behauptung der Homogenität dieser Räume - der Regionen - erfolgt auf der Basis historisch-kultureller, politischer und/oder ökonomischer Kriterien. Als Regionen gelten dabei z. B. Gebiete, in denen bestimmte Volksgruppen oder Ethnien anzutreffen sind, oder Gebiete, die eine eigenständige Geschichte und entsprechende Institutionen (z. B. Schottland: Rechtssystem) aufweisen. Weniger strenge Kriterien werden angelegt, wenn Region mit »Heimat«, »Brauchtum« oder »Lebensweise« assoziiert und als kulturelle »Herkunftswelt« bestimmt wird. Auch Ausgrenzungen auf der Basis struktureller (z. B. wirtschaftlicher) Probleme oder Besonderheiten sowie die Artikulation politischer Sonderinteressen eines Gebiets jenseits sektoraler oder sozialer Konfliktlinien (d. h. außerhalb des nationalstaatlichen Verbände- und Parteiensystems) können zum Ausgangspunkt von Regionalismus werden. Diese Versuche, eine gemeinschaftsbildende Eigenständigkeit von Regionen auf der Basis unterschiedlichster Kriterien zu begründen, setzen sich im Regionalismus in einen Mobilisierungsprozess um, in dem sich individuelle Akteure ihrer Bindung an eine Region, ihrer »regionalen Identität« oder der Gleichartigkeit individueller Interessenlagen in einem abgrenzbaren Gebiet bewusst werden und diese durch gemeinschaftlichen Handeln in regionalistischen Bewegungen gezielt gegen übergeordnete Identifikationsangebote und Steuerungsansprüche durchzusetzen versuchen.
 
2) Die Ausgrenzungen einer regionalen Raumeinheit erfolgen immer in Bezug auf eine übergeordnete Raumganzheit. Dabei werden in der Regel die Basiseinheiten der bestehenden Nationalstaaten, zunehmend aber auch supranationale Einheiten wie die Europäische Union (z. B. »Europa der Regionen«) zugrunde gelegt.
 
Versuche, den Begriff des Regionalismus für die Analyse internationaler Bündnissysteme oder Wirtschaftszusammenschlüsse unter dem Dach der UNO fruchtbar zu machen, beschränken sich in der Politikwissenschaft weitgehend auf wissenschaftliche Diskussionen. Im Völkerrecht hat sich für die Tendenz, bestimmte Angelegenheiten nicht auf globaler, sondern auf regionaler Ebene zu regeln, jedoch die Bezeichnung Regionalismus durchgesetzt. Die Satzung der UNO widmet den »regionalen Abmachungen« ein eigenes Kapitel. Sie sollen der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dienen. Aber auch auf anderen Gebieten wird im Rahmen der UNO der Gedanke eines überstaatlichen Regionalismus praktiziert. So sind in allen Teilen der Erde regionale Organisationen zur Erfüllung internationaler Aufgaben entstanden. Dabei ist es nicht immer die geographische Nachbarschaftslage der in einer Region zusammengefassten Länder, die für jene Zusammenfassung maßgeblich ist. Auch wirtschaftliche, strategische, ideologische, politische, klimatische, kulturelle oder sonstige Gemeinsamkeiten können die Errichtung einer Regionalorganisation rechtfertigen. In jedem Fall ist ihre Grundlage ein völkerrechtlicher Vertrag, der dauerhafte Institutionen schafft.
 
Sowohl im völkerrechtlichen als auch im staatsrechtlichen Bereich entfaltet sich daneben ein neuer, engerer überstaatlicher Regionalismusbegriff, der wiederum bestimmten Gemeinsamkeiten Rechnung trägt. In diesem Fall bestehen die Gemeinsamkeiten aber nicht zwischen souveränen Staaten, sondern zwischen Menschengruppen und Landstrichen, die verschiedenen Staaten angehören. Die so definierte Region erfasst daher jeweils Teile der Hoheitsgebiete einzelner Staaten und fasst sie - ohne dem neuen Gebilde eine eigene Souveränität zu geben - zu einer Region zusammen, der die beteiligten Staaten Befugnisse (besonders Planungs- und Beratungsbefugnisse) auf einzelnen Gebieten verleihen. Ein Beispiel ist die Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer (Arge Alp).
 
Die Ausgrenzungen in Bezug auf übergeordnete Raumganzheiten markieren kulturelle, ökonomische und/oder politische Interessenorientierungen, die sich in Opposition oder bewusster Abgrenzung zum Integrationsanspruch dieser Raumganzheiten artikulieren. Regionalismus wird damit zu einem territorial gebundenen Gruppenphänomen, das aufgrund eben dieser territorialen Formung besonders den Legitimationsanspruch republikanischer Einheitsstaaten infrage stellt, da für diese die Souveränität ihres Staatsgebietes unteilbar ist. Der Souveränität nach außen entspricht dabei der Anspruch des Einheitsstaates, auch im Inneren letztverbindlicher territorialer Bezugsrahmen für politische Willensbildung und Herrschaftsausübung zu sein. In Bundesstaaten wirkt der Regionalismus als Korrektiv gegenüber Tendenzen zunehmender Zentralisierung im Verhältnis von Bund und Gliedstaaten und als Instrument der Wiederbelebung des föderalistischen Subsidiaritätsprinzips innerhalb der oft straff zentralistisch organisierten Gliedstaaten.
 
3) Regionalismus versteht sich als veränderndes gesellschaftliches und politisches Gestaltungsprinzip, das in Spannung oder Konkurrenz zu grundlegenden Funktions- und Ordnungsprinzipien bestehender Staats- und Gesellschaftssysteme der Nachkriegszeit steht: Dem Trend einer kulturellen Verarmung durch die zunehmende Internationalisierung kultureller Standards, Konsummuster und Lebensweisen wird die Verteidigung des Wertes kultureller und v. a. sprachlicher Vielfalt - bis hin zu einem »nationalen Erwachen« vorher als regionale »Volksgruppen« existierender Bevölkerungsteile - entgegengesetzt. Dem Zentralismus eines bürokratischen Wohlfahrtsstaates werden Selbst- beziehungsweise Mitbestimmung über regionale Entwicklungswege und eine höhere Toleranz für die Ungleichartigkeit der Lebensverhältnisse entgegengehalten, wobei sich hier konservative und basisdemokratische Orientierungen überschneiden. Zudem wird auf die Funktionsprobleme der bisherigen »Betriebsgröße« staatliche Organisationen und auf deren drohende Überlastung durch zunehmende Kommunikationsdichte und Komplexität verwiesen, und die Vorteile überschaubarer regionaler Selbstorganisation werden hervorgehoben. Besonders gewichtig sind die Hinweise auf eine drohende wirtschaftliche Auseinanderentwicklung zwischen reichen und armen Regionen, in deren Dynamik die herkömmliche zentralstaatliche Regionalpolitik und Raumordnung kaum korrigierend eingegriffen habe. Relative Unter-, aber auch relative Überentwicklung werden damit neben kulturellen und politisch-administrativen Faktoren zu entscheidenden Triebkräften des Regionalismus.
 
 Typologie
 
Gruppiert man regionalistische Bewegungen nach ihren Zielrichtungen, so lassen sich drei Abstufungen unterscheiden:
 
1) Separatisten erheben für ihre Region Anspruch auf die Bildung eines souveränen Nationalstaats oder auf den Anschluss an ein anderes bestehendes Staatswesen. Sie stellen damit grundsätzlich und umfassend die Legitimität des gesamtstaatlichen Geltungsbereichs politischer Willensbildung und Herrschaftsausübung infrage. In Westeuropa bietet die Geschichte des Südtiroler, flämischen, bretonischen und elsässischen Regionalismus hierfür ebenso Beispiele wie die Aktionen der radikalen Flügel des baskischen, korsischen, nordirischen, wallonischen, schottischen und jurassischen Regionalismus. In Osteuropa und im Gebiet der ehemaligen Sowjetunion gewannen seit dem Zerfall der kommunistischen Staatssysteme viele regionalistische Tendenzen an Gewicht. Sie stehen mit ihren separatistischen Forderungen, die in der UdSSR und Jugoslawien bereits zur Auflösung der Staatsgefüge beitrugen, unmittelbar in der Tradition der Volksgruppen- beziehungsweise Nationalitätenkonflikte des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Das größte Potenzial für separatistischen Regionalismus bieten die ehemaligen Kolonialstaaten der Dritten Welt, v. a. Afrikas. Die staatlichen Grenzziehungen sind hier nur in Ausnahmefällen durch geschichtliche Kontinuität oder sprachlich-kulturelle (»ethnische«) Homogenität abgestützt. Obwohl es fließende Übergänge zwischen allen Formen innerstaatlichen Regionalismus und »nationalen Befreiungskämpfen«, die gegebenenfalls mehrere Staaten betreffen können, gibt, werden Letztere nur selten unter dem Oberbegriff Regionalismus geführt (z. B. Kurden).
 
2) Föderalisten sehen die gesamtstaatliche und subnationale Territorialität als nebeneinander bestehende, aber funktional unterschiedliche Ebenen eines geschichteten institutionellen Gliederungsgefüges an. Jede Ebene bildet einen eigenständigen territorialen Bezugsrahmen und Geltungsbereich für politische Willensbildung und Entscheidungen zu den je spezifischen Aufgaben und Funktionen. Kompetenzen, die sich einer bestimmten Ebene nicht eindeutig zuordnen lassen, müssen nach Möglichkeit konsensual ausgeübt werden. In Europa finden sich föderalistische Regionalisten proudhonscher Ausrichtung (»integraler Föderalismus«) sowohl in Südfrankreich als auch in Katalonien, Galicien und Andalusien. Hier verbindet sich ein staatsrechtlicher Regionalismus mit einer gesellschaftsphilosophischen Ausrichtung, die den Staat nach dem Subsidiaritätsprinzip »von unten nach oben« aufgebaut sehen will. Der Autonomiegedanke wird dabei nicht nur auf territoriale Ebenen beschränkt, sondern auch auf gesellschaftliche Gruppen ausgedehnt. Tonangebend sind bei den föderalistischen Regionalisten jedoch die an mitteleuropäische Denktraditionen (»Volksgruppenbewegung«) anknüpfenden Gruppierungen, die sich in der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEV) zusammengeschlossen haben. Auch der bayerische Föderalismus hat hier seine kulturellen Wurzeln, während das neuerliche Bekenntnis der übrigen deutschen Bundesländer zu einem »Europa der Regionen« eher staatsrechtlich begründet wird. Auch die regionalistischen Bestrebungen in Kanada zur Stärkung der Provinzen gegenüber der Bundesgewalt verbleiben, ausgehend von den ethnisch-historisch motivierten Autonomiebestrebungen Quebecs, im Rahmen föderalistischen Denkens in staatsrechtlichen Kategorien. Die kurze Geschichte Nigerias, wo sich innerhalb von knapp 30 Jahren Unabhängigkeit die Zahl der Gliedstaaten von drei auf mehr als 30 erhöhte, zeigt die partikularisierende Sprengkraft des Volksgruppen- beziehungsweise Ethnonationalismus, der hier nur mühsam von einer föderalistischen Staatskonstruktion aufgefangen werden kann. Ähnliches gilt für Indien.
 
3) Autonomisten opponieren v. a. gegen das unitarische Selbstbild von der »Einheit« und »Unteilbarkeit« moderner Zentralstaaten, ohne dass sich diese Opposition zum Separatismus radikalisiert oder zum Föderalismus verallgemeinert: Gegenüber der territorialen Indifferenz des republikanischen Einheitsstaats heben Autonomisten die territorial abgegrenzten Sonderinteressen ihrer Region als eigenständige politische Dimension hervor. In der Regel liegt der Ausgangspunkt für einen autonomistischen Regionalismus in der Artikulation wirtschaftlicher Sonderinteressen (Kampfbegriff: »interner Kolonialismus«), wobei anfänglich, wie im Beispiel Korsikas und Südfrankreichs in den 1960er-Jahren und Anfang der 70er-Jahre, die Übergänge von einer syndikalistischen Interessenpolitik regionaler Berufsgruppen (Winzer, mittelständischer Unternehmer) hin zu regionalistischen Protest breiter Bevölkerungskreise fließend sind. Der autonomistische Regionalismus stützt sich vielfach auf neuere Überlegungen zu den Grenzen des Wohlfahrtsstaats und der herkömmlichen zentral gesteuerten regionalen Entwicklungspolitik. In den 1960er- und 70er-Jahren wurde er v. a. in Frankreich zum Auslöser für eine schrittweise Reform staatlicher Regionalpolitik bis hin zur Dezentralisierung F. Mitterrands ab 1981. Auch der unmittelbare Einfluss regionalistischer Bewegungen dieses Typs auf die Entstehung und Formulierung des Konzepts »eigenständiger« beziehungsweise »endogener« Regionalentwicklung ist unübersehbar. Zu den Autonomisten zählt die Mehrzahl der (süd)westeuropäischen Regionalisten: der elsässische, okzitanische, bretonische, walisische, flämische, wallonische und lombardische Regionalismus sowie die Mehrheit der spanischen Regionalbewegungen. Obwohl in diesen regionalistischen Bewegungen durchweg immer auch Strömungen anzutreffen sind, die die jeweiligen regionalen Probleme, Interessen und Besonderheiten in »ethnischen« Kategorien darstellen, dominiert hier ein Problembewusstsein, das über den Horizont einer Neuauflage der Volksgruppenbewegung der Zwischenkriegszeit hinausreicht. Im Mittelpunkt steht dabei die Suche nach neuen gesellschaftlichen und politischen Organisationsformen, die der heutigen Gleichzeitigkeit von Internationalisierung und Regionalisierung des kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Lebens angemessen sind.
 
 Entwicklungstendenzen
 
Sieht man die hier unterschiedenen Typen des Regionalismus als Stationen eines gleichsam naturgesetzlichen Entwicklungsprozesses hin zu einem »nationalen Erwachen«, so lässt sich das Potenzial für zukünftige Separatismen kaum noch abschätzen. Wie das Auseinanderbrechen der Staatsgefüge der UdSSR und Jugoslawiens beispielhaft zeigt, scheint dieser Prozess in Osteuropa anzudauern und allenfalls noch durch die Bildung lockerer Staatenbünde beziehungsweise die Einbindung der neuen Staaten in ein gesamteuropäisches Staatensystem aufzufangen zu sein. Auch in den ehemaligen Kolonialstaaten der Dritten Welt ist die Ära nationalstaatlicher Ausdifferenzierungen offenkundig noch nicht abgeschlossen. In den westlichen Industrieländern ist dagegen eine Gleichzeitigkeit der territorialen Binnendifferenzierung bestehender Nationalstaaten bei fortschreitender Internationalisierung koordinierender und vermittelnder politischer Entscheidungsprozesse sowie kultureller und ökonomischer Integrationsprozesse wahrscheinlicher.
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Autonomie · Föderalismus · Heimat · Minderheit · Nation · Separatismus
 
Literatur:
 
Europa Ethnica, Jg. 18 (Wien 1958/61 ff., früher u. a. T.);
 R. J. Yalem: Regionalism and world order (Washington, D. C., 1965);
 
Hb. der europ. Volksgruppen, bearb. v. M. Straka (Wien 1970);
 
Territorial politics in industrial nations, hg. v. S. Tarrow u. a. (New York 1978);
 W. Connor: Ethnonationalism in the first world. The present in historical perspective, in: Ethnic conflict in the Western world, hg. v. M. J. Esman (Ithaca, N. Y., 21979);
 
Hb. der westeurop. Regionalbewegungen, hg. v. J. Blaschke (1980);
 G. Stiens: Zur Wiederkunft des R. in den Wiss.en, in: R. u. Regionalpolitik (1980);
 D. Gerdes: R. als soziale Bewegung. Westeuropa, Frankreich, Korsika. Vom Vergleich zur Kontextanalyse (1985);
 
Regionen u. R. in Westeuropa, Beitrr. v. D. Gerdes u. a. (1987);
 M. Bassand: Culture et régions d'Europe (Lausanne 1990);
 Matthias Schulz: R. u. die Gestaltung Europas (1993).
II
Regionalịsmus
 
der, -, englisch Regionalism ['riːdʒənəlɪzm], eine Bewegung in der amerikanischen Malerei, die in den 1930er-Jahren entstand und mit bestimmten Staaten des Mittleren Westens (Missouri, Kansas, Iowa u. a.) verbunden war. Sie stellte mit nationalem Pathos die amerikanische Geschichte, zeitgenössische Szenen und solche aus der amerikanischen Tradition des Siedlerlebens in den Mittelpunkt. Zu ihren Vertretern gehörten T. H. Benton, G. Wood u. a.
 
 
Amerika, Traum u. Depression: 1920/40, Ausst.-Kat. (1980).
 

* * *

Re|gi|o|na|lịs|mus, der; -, ...men: a) (bildungsspr.) starke Ausprägung landschaftlicher Eigenarten in Literatur, Kultur o. Ä. in Verbindung mit der Bestrebung, diese Eigenarten zu wahren u. zu fördern; b) (Sprachw.) regionale sprachliche Eigentümlichkeit.

Universal-Lexikon. 2012.