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Sowjetunion
SSSR; Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken; SU; UdSSR

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So|wjẹt|uni|on 〈f.; -; unz.; 1922-1991; Abk.: SUStaatenbund in Osteuropa u. Nordasien
Die Buchstabenfolge so|wjet... kann in Fremdwörtern auch sow|jet... getrennt werden.

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So|w|jet|uni|on, die; -:
Staat in Osteuropa u. Nordasien (1922–1991) (Abk.: SU).

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Sowjẹt|union,
 
amtlich russisch Sojụs Sowjẹtskich Sozialistịtscheskich Respụblik, Sojuz Sovetskich Socialističeskich Respublik, Abkürzung SSSR, kyrillisch CCCP, deutsch Union der Sozialịstischen Sowjẹtrepubliken, Abkürzung UdSSR, ehemaliger Bundesstaat aus 15 Unionsrepubliken in Osteuropa und Nordasien; mit 22,4 Mio. km2 (davon 5,57 Mio. km2 in Europa) war die Sowjetunion flächenmäßig der größte Staat der Erde; mit (1990) 288,6 Mio. Einwohner stand sie unter den volkreichsten Staaten an 3. Stelle (nach China und Indien); Hauptstadt war Moskau. Die Sowjetunion grenzte im Westen an das Schwarze Meer, an Rumänien, Ungarn, die Tschechoslowakei und Polen, im Nordwesten an die Ostsee, an Finnland und Norwegen, im Norden an das Nordpolarmeer, im Osten an den Pazifischen Ozean, im Südosten an das Japanische Meer, an Nord-Korea und China, im Süden an China, die Mongolei und Afghanistan sowie im Südwesten an Iran und die Türkei.
 
Politisches System:
 
Die Sowjetunion war ein multinationaler kommunistischer Unionsstaat, der sich als Diktatur des Proletariats verstand und von Anfang an totalitäre Züge unterschiedlicher Ausprägung aufwies. Während in der stalinistischen Periode von einer autokratischen Variante gesprochen werden kann, wurde in den 20er-Jahren und nach Stalins Tod im Zeichen der »kollektiven Führung« eine oligarch. Variante der Diktatur praktiziert, in der das Politbüro der KPdSU das Herrschaftszentrum darstellte. Letztere entsprach dem leninistischen Leitbild einer Parteidiktatur (Marxismus-Leninismus).
 
1936 war die führende Rolle der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) in allen staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen und damit ein Einparteiensystem auch in der Verfassung verankert worden. Die Monopolstellung der KPdSU mit einer engen (auch personellen) Verquickung von Partei und Staat führte zum Ausbau eines zentralistisch geführten, bürokratischen Wirtschafts- und Verwaltungssystems, das auf Staatseigentum in allen Wirtschaftsbereichen basierte. Ihre Führungs- und Kontrollfunktion auf allen Ebenen der Gesellschaft übte die Partei über weitgehende Weisungsrechte, das Vorschlagsrecht für die Zusammensetzung staatlicher Organe sowie eine von ihr dominierte Personalpolitik aus. Die Ausübung der Staatsmacht erfolgte durch ein auf dem leninschen Prinzip des demokratischen Zentralismus basierendes System der Sowjets (Räte) der Volksdeputierten (Rätesystem). In Anbetracht des Machtmonopols der KPdSU waren die Sowjets aber keine eigenständigen Willensbildungsorgane; sie vollstreckten vielmehr die von der Partei auf gleicher oder höherer Organisationsebene getroffenen Entscheidungen.
 
Verfassungsordnung:
 
Die Sowjetunion hatte drei Verfassungen: Die Gründungsverfassung von 1924 sah eine Pyramide von Sowjets (nur an der Basis direkt gewählt, ansonsten aus mittelbaren Wahlen hervorgehend) als Träger der Staatsgewalt vor. An der Spitze stand ein relativ selten einberufener Sowjetkongress, der für die Wahrnehmung der laufenden gesetzgeberischen Aufgaben ein Zentrales Exekutivkomitee bestellte. Mit der stalinschen Verfassung von 1936 wurde eine einheitliche Hierarchie von auf allen Ebenen unmittelbar gewählten Sowjets geschaffen. Nach der Verfassung von 1977 (mehrfach revidiert) fungierte der aus zwei gleichberechtigten Kammern, dem Unionssowjet (Sowjet Sojusa) und dem Nationalitätensowjet (Sowjet Nazionalnostej), bestehende Oberste Sowjet (Werchownyj Sowjet) formal als höchstes Organ der Staatsmacht. Er trat jedoch nur selten zusammen und verabschiedete wenige Gesetze. Der mit dem Zweikammersystem beabsichtigte Interessenausgleich zwischen Gesamtstaat und Nationalitäten blieb infolge der richtungweisenden Kompetenz der KPdSU wirkungslos. Das Wahlrecht für den Obersten Sowjet, das auch für die Sowjets in allen nachgeordneten Einheiten galt, war ein absolutes Mehrheitswahlrecht auf der Basis von unitarischen Wahlkreisen. Da nur die KPdSU und die mit ihr eng verbundenen gesellschaftlichen Organisationen das Recht der Kandidatenaufstellung hatten, entwickelten sich die Wahlen - besonders seit der Zeit Stalins - zu Akklamationswahlen. Eine größere Bedeutung kam dem von seinem Vorsitzenden geleiteten Präsidium des Obersten Sowjets zu, das als parlamentsersetzender Gesetzgeber (Ukas) und kollektives Staatsoberhaupt fungierte. De facto galt jedoch der Generalsekretär der Partei mit seiner Machtfülle als oberster Repräsentant des Staates. Exekutivorgan der Union war der Ministerrat (bis 1946 Rat der Volkskommissare) unter Leitung des Präsidiums und seines Vorsitzenden (Ministerpräsident); seine Dekrete und Verfügungen waren für das gesamte Territorium der Sowjetunion bindend. Formal wurde der Ministerrat, dem neben dem Ministerpräsident, seinen Stellvertretern, den Ministern, den Vorsitzenden der Staatskomitees (z. B. GOSPLAN, KGB), der Zentralbank u. a. zentraler Institutionen auch die Vorsitzenden der Minister-Räte der Unionsrepubliken angehörten, zu Beginn einer jeden Legislaturperiode vom Obersten Sowjet bestellt, die tatsächlichen Personalentscheidungen fielen jedoch im Politbüro der KPdSU.
 
Unter M. S. Gorbatschow kam es im Rahmen der Perestroika zu mehreren Revisionen der Verfassung von 1977 (v. a. am 1. 12. 1988, 14. 3. 1990 und 26. 12. 1990), die Auswirkungen auf die Staatsorganisation hatten. So wurde 1989 der Kongress der Volksdeputierten (2 250 Mitglieder, für 5 Jahre gewählt) gebildet, in dessen Kompetenz u. a. Verfassungsänderungen, Grundfragen der Innen- und Außenpolitik und die Wahl des Obersten Sowjets fielen. Als ständig tätiges Gesetzgebungs- und Kontrollorgan fungierte nunmehr der Oberste Sowjet, bestehend aus zwei gleichberechtigten Kammern mit je 271 Deputierten (Unions- und Nationalitätensowjet). Ihm oblag u. a. die Ernennung des Kabinetts unter Leitung des Ministerpräsidenten und des Generalstaatsanwalts der Union sowie die Gesetzesauslegung. 1990 übernahm ein mit weitgehenden Vollmachten ausgestatteter Präsident das Amt des Staatsoberhauptes. Eine weitere Neuerung stellte die Errichtung des Komitees für Verfassungs-Aufsicht (vom Kongress der Volksdeputierten gewählt) im Frühjahr 1990 als Vorstufe eines Verfassungsgerichts dar.
 
Parteien und Organisationen:
 
Einzige Partei war bis 1990 die KPdSU; erst mit der Streichung ihres Führungsanspruchs aus der Verfassung am 14. 3. 1990 wurden Voraussetzungen für einen Parteienpluralismus geschaffen. Im Gefolge entstanden auf Unions- beziehungsweise Republikebene zahlreiche neue Parteien. Zu den gesellschaftlichen Organisationen, die der totalen Erfassung und Mobilisierung aller Bevölkerungsgruppen dienten, gehörten u. a. der von der Staatspartei abhängige und mit Organisationsmonopol ausgestattete Gewerkschaftsverband, Berufs- und Sportverbände, die Jugend- und Kinderorganisationen »Komsomol« und »Verband der Pioniere«. Eine besondere Bedeutung kam dem in 28 Industrieverbände mit betrieblichen Grundorganisationen untergliederten Gewerkschaftsverband zu. Er verwaltete die staatliche Sozialversicherung, war Träger von Erholungs- und Tourismuseinrichtungen, überwachte die Einhaltung des Arbeitsschutzes, nahm an der Wahl der Staatsorgane teil, besaß das Recht der Gesetzesinitiative, war an der Ausarbeitung der Volkswirtschaftspläne beteiligt und verfügte auf betrieblicher Ebene über Mitwirkungsrechte bei der Festlegung der Arbeitsordnung und -normen sowie bei der Vergabe von Prämien und Wohnraum. Im Dezember 1990 wurde die Bildung unabhängiger Gewerkschaften gesetzlich geregelt.
 
Verwaltung:
 
Die administrativ-territoriale Gliederung der Sowjetunion bestand am 1. 1. 1990 aus 15 Unionsrepubliken, 20 autonomen Republiken, acht autonomen Gebieten, zehn autonomen Kreisen, sechs Regionen (Kraj), 114 Gebieten (Oblast), 3 217 Bezirken (Rayon), 2 200 Städten, 603 Stadtbezirken, 4 042 Siedlungen und 43 095 Dorfsowjets.
 
Das sowjetische Verfassungsrecht betrachtete die 15 Unionsrepubliken (sozialistische Sowjetrepubliken, SSR) formal als souveräne Staaten (einschließlich des Rechts auf Austritt aus der Union). Tatsächlich waren sie jedoch nachgeordnete Territorialeinheiten der Zentralgewalt mit eingeschränkten Befugnissen. Die Union verfügte über weit reichende Kompetenzen (Außen-, Verteidigungs- und Außenhandelspolitik, Änderungen der Republikgrenzen, staatliche Sicherheit, Rahmengesetzgebung im Rechtswesen, Budget, Steuer- und Währungshoheit, Verkehrs-, Post-, Fernmelde- und Versicherungswesen). Die Gesetzgebung in den nicht der Union vorbehaltenen Bereichen übte die Legislative der SSR aus, die im Wesentlichen analog der auf Unionsebene organisiert war. Die Exekutive lag beim jeweiligen Ministerrat. Bestimmte Ministerien waren den entsprechenden Unionsministerien untergeordnet, andere Ressorts dagegen nur dem Ministerrat der entsprechenden SSR (z. B. Sozialfürsorge, öffentlicher Ordnung, Verkehr, regionaler Handel, kommunale Einrichtungen). National heterogene SSR waren weiter untergliedert. Je nach der zahlenmäßigen Stärke einer Nationalität gab es autonome sozialistische Sowjetrepubliken (ASSR), autonome Gebiete und autonome Kreise. Die legislativen und administrativen Aufgaben in den verschiedenen regionalen Verwaltungsebenen wurden von den Sowjets der Volksdeputierten und deren Vollzugsausschüssen wahrgenommen.
 
Recht:
 
Das Gerichtswesen war zwar in ein bundeseigenes und ein Gerichtswesen der Unionsrepubliken getrennt, dem vom Obersten Sowjet für fünf Jahre gewählten Obersten Gerichtshof der Sowjetunion standen jedoch besondere Leitungsbefugnisse gegenüber den nachgeordneten Gerichten zu. Neben der letztinstanzlichen Entscheidung im System der Sowjetgerichtsbarkeit und der Behandlung von besonders wichtigen und schweren Fällen in 1. Instanz fällte er Grundsatzentscheidungen und nahm Gesetzeserläuterungen vor. Oberste Gerichtshöfe hatten auch die SSR und die ASSR. Diese waren ebenso wie die ihnen nachgeordneten Gerichte der unteren Verwaltungsebene (Volks- und Regionalgerichte) Gerichte 1. und 2. Instanz für Zivil-, Straf- und - in beschränktem Umfang - Verwaltungsrechtssachen; Richter wurden von den entsprechenden Sowjets (auf lokaler Ebene von den Bürgern direkt) auf 5 Jahre gewählt und waren jederzeit abberufbar. Militärtribunale waren Sondergerichte mit Rechtszug zum Obersten Gerichtshof der Sowjetunion. Für die Entscheidung wirtschaftlicher Streitigkeiten zwischen staatlichen Unternehmen war die Staatsarbitrage, eine justizförmige Verwaltungseinrichtung, zuständig. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten fielen in die Zuständigkeit betrieblicher Schlichtungskommissionen, außerbetrieblichen Gewerkschaftskomitees und der Volksgerichte. Außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit standen die Kameradschaftsgerichte in Kollektiven und gesellschaftlichen Organisationen. Die Staatsanwaltschaft war zentralistisch organisiert und nur dem Obersten Sowjet verantwortlich; an ihrer Spitze stand der vom Obersten Sowjet der Sowjetunion auf sieben Jahre ernannte Generalstaatsanwalt der Sowjetunion. Sie war nicht nur Strafverfolgungs- und Anklagebehörde, sondern übte im Rahmen der »allgemeinen Aufsicht« eine umfassende Rechtsaufsicht über Verwaltung, Justiz, Wirtschaft usw. aus.
 
Das Wappen (offiziell eingeführt 1924) zeigte vor einem über aufgehender Sonne schwebenden Erdball Hammer und Sichel sowie über dem Globus den roten, goldgesäumten, fünfstrahligen Stern. Diese Darstellung wurde von Getreideähren umkränzt, die von einem roten Band zusammengehalten wurden. Das Band trug in den Sprachen der 15 Unionsrepubliken die Losung »Proletarier aller Länder, vereinigt euch«.
 
Streitkräfte:
 
Zum Zeitpunkt der Auflösung der Sowjetunion betrug die Gesamtstärke der Sowjetarmee (so die offizielle Bezeichnung ab 1946, vorher »Rote Armee«) etwa 3,98 Mio. Mann, zuzüglich 5,6 Mio. Reservisten mit einer nicht länger als fünf Jahre zurückliegenden Dienstzeit. In der Gesamtstärkezahl nicht eingeschlossen waren 490 000 Mann der »Eisenbahn- und Bautruppen« sowie die dem Innenministerium unterstellten »Inneren Truppen« (250 000 Mann) und die »Grenztruppen des KGB« (230 000 Mann). Gegliedert war die Sowjetarmee in die fünf Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe, Marine, Luftverteidigungs- und strategische Raketentruppen. Keiner dieser Teilstreitkräfte zuzuordnen waren 920 000 Mann als Angehörige zentraler Führungs-, Ausbildungs- und Logistikeinrichtungen. Die Dauer des Wehrdienstes betrug zwei, bei der Marine und den Küsteneinheiten der Grenztruppen drei Jahre.
 
Das Heer (1,47 Mio. Soldaten) verfügte an Großverbänden über 142 motorisierte Schützendivisionen, 46 Panzer- und sieben Luftlandedivisionen. Neben den eigentlichen Kampfdivisionen gab es eine Vielzahl selbstständiger Logistik-, Kampfunterstützungs-, Führungs- und Kampftruppenverbände, darunter u. a. 19 Artilleriedivisionen und zehn Luftsturmbrigaden. Zur Ausstattung gehörten v. a. etwa 60 000 Kampfpanzer (T-80, T-72, T-64, T-62 und veraltete T-54/-55) sowie rd. 87 000 gepanzerte Gefechtsfahrzeuge.
 
Die Luftwaffe (420 000 Mann) setzte sich aus den »taktischen Fliegerkräften«, den »Transportfliegerkräften« und den operativ zu den strategischen Nuklearstreitkräften gehörenden »Fernfliegerkräften« zusammen. An fliegendem Gerät besaß die Luftwaffe u. a. etwa 175 Langstreckenbomber (v. a. Tu-160, Tu-95), 4 400 Kampfflugzeuge (v. a. MiG-23, MiG-27, MiG-29, Su-24) sowie 670 Transportflugzeuge (v. a. Il-76).
 
Die Marine (410 000 Mann) gliederte sich in die Pazifische, die Nordmeer-, die Baltische und die Schwarzmeerflotte. An schwimmenden Kampfeinheiten standen u. a. fünf Flugzeugträger, 242 taktische U-Boote, 43 Kreuzer, 180 Zerstörer und Fregatten, 70 Korvetten, 320 Kleine Kampfschiffe sowie 63 fast ausschließlich atomgetriebene Einheiten der strategischen U-Boot-Flotte mit 930 Langstreckenraketen zur Verfügung. Neben den eigentlichen Seestreitkräften besaß die Sowjetflotte eine Marineinfanterietruppe (15 000 Mann) und die Seeluftstreitkräfte (68 000 Mann).
 
Den Luftverteidigungstruppen (500 000 Mann) oblag der unmittelbare Schutz des Luftraums. Mittel hierzu waren etwa 2 300 Kampfflugzeuge (v. a. MiG-23, MiG-25/MiG-31, Su-15, Su-27) sowie 8 700 Startgeräte für schwere und mittlere Flugabwehrraketen. Die strategischen Raketentruppen (260 000 Soldaten) bildeten neben den see- und luftgestützten Kernwaffenträgern den wichtigsten Teil der operativ eine Einheit bildenden strategischen Nuklearkräfte der Sowjetunion. Nach Vernichtung der vom INF-Vertrag (1988 in Kraft getreten; INF) erfassten Mittelstreckenraketen befanden sich im Bestand noch 1 398 Interkontinentalraketen.
 
Bezüglich des Vertrages über die Reduzierung der strategischen Waffen (START) einigten sich die Republiken Russland, Weißrussland, Ukraine und Kasachstan darauf, dass die entsprechenden Waffensysteme auf das Territorium Russlands verbracht und dort vertragskonform vernichtet werden. Im Zusammenhang mit dem Ratifizierungsprozess bezüglich des noch 1990 von der Sowjetunion unterzeichneten Vertrages über die konventionellen Streitkräfte in Europa (VKSE) einigten sich 1992 die im europäischen Teil der ehemaligen Sowjetunion liegenden Republiken über die Aufteilung der Bestände an Großwaffensystemen; die Auflösung der alten Sowjetarmee wurde damit endgültig eingeleitet.
 
Bevölkerung:
 
Die Bevölkerung war von (1940) 194,1 Mio. Einwohner über (1951) 181,6 Mio., (1970) 241,7 Mio. auf (1990) 288,6 Mio. Einwohner angewachsen. Im Vielvölkerstaat Sowjetunion wurden bei der letzten Volkszählung (12. 1. 1989 128 Völker erfasst.
 
Religion:
 
Grundlagen der Religionspolitik waren das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, die Beschränkung der Religionsfreiheit auf die Ausübung von religiösen Kulthandlungen, das ausdrückliche Verbot der religiösen Unterweisung von Kindern und Jugendlichen und die staatliche Förderung des Atheismus. Religionsgemeinschaften war Grundbesitz gesetzlich untersagt. Der Staat stellte Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempel und Klostergebäude zur Verfügung, in denen die Religionsgemeinschaften den rechtlichen Status von »Nutzern« hatten. Ausgehend von dem Grundsatz, dass Religion »Privatsache« sei, wurden die lokalen religiösen Gemeinden rechtlich als »private Organisationen« angesehen. Jede Ortsgemeinde unterlag für sich der Pflicht der staatlichen Registrierung, wobei sich mindestens zwanzig volljährige Personen namentlich registrieren lassen mussten; nicht volljährige Personen waren (unter Strafandrohung) von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Nach der kommunistischen Staatsideologie galt Religion als »Ausdruck eines verkehrten gesellschaftlichen Bewusstseins«; »religiöse Bedürfnisse« wurden als Rudimente der vorsozialistischen Gesellschaftsordnung angesehen, die im Rahmen des gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses »überwunden« werden würden.
 
Die Trennung von Staat und Kirche, die Aufhebung der rechtlichen Stellung der russisch-orthodoxen Kirche als Staatskirche und die formale Gleichstellung aller Religionsgemeinschaften erfolgte bereits unmittelbar nach Gründung der RSFSR durch das »Gesetz über die Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche« vom 23. 1. 1918. Mit seiner Inkraftsetzung verloren die Religionsgemeinschaften auch das Recht, Eigentum an Grund, Gebäuden und religiösen Kunstgegenständen zu besitzen. Mit dem »Gesetz über religiöse Angelegenheiten« vom 8. 4. 1929 wurde ihre Tätigkeit ausschließlich auf den Vollzug religiöser Kulthandlungen in den vom Staat zur Verfügung gestellten Gebäuden beschränkt. In dieser Form wurde die religiöse Tätigkeit durch die Verfassung von 1936 garantiert. Die in ihr garantierte Freiheit der atheistischen Propaganda fand ihren Ausdruck v. a. in der Gottlosenbewegung.
 
Eine Umorientierung der auf gesellschaftliche Ausgrenzung und weitgehende Marginalisierung der Religionsgemeinschaften (zum Teil auch auf scharfe Konfrontation) ausgerichteten Religionspolitik erfolgte erst unter M. S. Gorbatschow. Dies führte zunächst zur Verbesserung der praktischen Beziehungen des Staates zur russisch-orthodoxen Kirche und 1989 zur Wiederzulassung griechisch-katholischer Gemeinden in der Ukraine (ukrainische Kirchen). Den Muslimen wurde zwischen 1989 und 1991 die Neu- beziehungsweise Wiedereröffnung von rd. 5 000 Moscheen und die Neueröffnung von sieben islamischen Hochschulen (Medresen) gestattet. Gegenüber Juden wurde die bis dahin restriktive Ausreisepolitik nachhaltig gelockert. Eine neue gesetzliche Grundlage für die staatliche Religionspolitik wurde mit dem am 1. 10. 1990 verabschiedeten Religions-Gesetz der UdSSR geschaffen. Dieses garantierte Gewissensfreiheit, stellte die Religionsgemeinschaften mit den atheistischen Organisationen rechtlich gleich, untersagte die staatliche Finanzierung der atheistischen Propaganda und räumte den Religionsgemeinschaften das Recht ein, religiöse Kulthandlungen auch außerhalb der Kultgebäude durchzuführen, Gebäude und den dazugehörigen Grund zu erwerben, religiöse Literatur zu importieren, Werkstätten, landwirtschaftliche Betriebe, Krankenhäuser u. Ä. zu unterhalten.
 
 Geschichte
 
Zur Entwicklung des Russischen Reiches bis 1917 Russland (Geschichte).
 
 Vom Sturz der Zarenherrschaft bis zur Gründung der UdSSR
 
Nachdem die spontan aus Streiks und Demonstrationen entstandene Februarrevolution im März 1917 zur Abdankung Kaiser Nikolaus' II. und zur Bildung der Provisorischen Regierung (zunächst unter G. J. Fürst Lwow, dann unter A. F. Kerenskij) geführt hatte, begannen die aus Arbeiter- und Soldatendeputierten gebildeten »Sowjets« (Räte) im Sinne ihrer revolutionären Ziele einen eigenen Machtanspruch zu erheben. Besonders der Petrograder Sowjet trat in Konkurrenz zur Provisorischen Regierung (Begründung einer »Doppelherrschaft«) und bestritt zunehmend deren Legitimation.
 
Vor dem Hintergrund der deutsch-russischen Gegnerschaft im Ersten Weltkrieg gelangte Lenin mit deutscher Hilfe im April 1917 von seinem Exil in der Schweiz aus nach Petrograd. Mit den Aprilthesen fand er unter den Losungen »Alle Macht den Sowjets«, »Alles Land den Bauern«, »Frieden um jeden Preis« wachsenden Widerhall unter der russischen Bevölkerung, da die Provisorische Regierung den Krieg an der Seite der Ententemächte gegen Deutschland und Österreich-Ungarn fortsetzte und dem Verlangen der Bauern nach eigenem Land nicht nachkam. Nachdem die Bolschewiki im September/Oktober 1917 im Petrograder Sowjet die Führung errungen hatten, bereitete ein »Militärrevolutionäres Komitee zur Abwehr konterrevolutionärer Gefahren« unter L. D. Trotzkij den bewaffneten Aufstand gegen die Provisorische Regierung vor. Auf einer Sitzung des Zentralkomitees (ZK) der Bolschewiki setzte Lenin den 25. 10. (7. 11.) 1917, den Tag des Zusammentritts des 2. Allrussischen Sowjetkongresses, als Zeitpunkt für den Beginn der Erhebung durch.
 
Nach dem erfolgreichen Umsturz (Oktoberrevolution) übernahmen die Bolschewiki, legitimiert durch den 2. Allrussischen Sowjetkongress, die Macht in Russland. Unter Führung Lenins konstituierte sich der »Rat der Volkskommissare«, dem u. a. Trotzkij (Außenbeziehungen) und Stalin (Nationalitätenfragen) angehörten. Auf der Grundlage von Dekreten des 2. Allrussischen Sowjetkongresses leitete die Regierung Lenin eine völlige Umwandlung der Gesellschaft (Dekret über die »entschädigungslose Enteignung allen Landbesitzes in privater Hand«) und eine Neuorientierung der russischen Außenbeziehungen (Dekret über einen »sofortigen Frieden ohne Annexionen und ohne Kontributionen«) ein. Auf der Basis weiterer Dekrete verstaatlichte sie die Banken, verfügte die Trennung von Staat und Kirche sowie die von Schule und Kirche (zugunsten des Staates) und beseitigte die Pressefreiheit. Mit der im Dezember 1917 geschaffenen Tscheka, geleitet von F. E. Dserschinskij, schuf sie sich ein Instrument zur Festigung ihres Alleinherrschaftsanspruches. Im Januar 1918 lösten die Bolschewiki gewaltsam die am 25. 11. (8. 12.) 1917 gewählte »Verfassunggebende Versammlung«, in der sie nur 175 von 707 Abgeordneten stellten, auf; damit verschwand bei der Neuordnung des Staates das parlamentarisch-demokratische Element zugunsten des Rätesystems ganz, das jedoch seinerseits infolge der Alleinherrschaft der Bolschewiki seinen demokratischen Charakter verlor. Am 10. 7. 1918 nahm der 3. Allrussische Sowjetkongress die Verfassung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) an. Durch den von Lenin selbst so genannten »Roten Terror« sicherten die Bolschewiki, seit 1918 »Kommunistische Partei Russlands (Bolschewiki)«, Abkürzung KPR (B), genannt, ihre Herrschaft; schon 1918 entstanden die ersten Konzentrationslager, wurden Tausende angeblich »Konterrevolutionäre« erschossen. Bürgerliche Parteien (z. B. die Kadetten) wurden verboten, die Menschewiki und die rechten Sozialrevolutionäre aus den Sowjets ausgeschlossen. Die linken Sozialrevolutionäre, die bis März 1918 mit den Bolschewiki zusammengearbeitet hatten, wurden nach einem Aufstandsversuch im Juli 1918 ausgeschaltet. Mit dem Umzug der Sowjetregierung aus Petrograd in den Moskauer Kreml (März 1918) schloss die erste Phase der revolutionären Umgestaltung Russlands ab.
 
Während die Regierung Lenin ihre Macht nach innen zu festigen suchte, verringerte sich ihr Herrschaftsgebiet ständig. Nach der Februarrevolution hatten nur die Polen die staatliche Unabhängigkeit gefordert und sie im März 1917 auch erhalten. Als Lenin nach der Oktoberrevolution in der »Deklaration der Rechte der Völker Russlands« (November 1917) nicht nur die Gleichberechtigung mit der russischen Nation, sondern auch das volle Selbstbestimmungsrecht ausdrücklich anerkannte, erklärten die Finnen, Ukrainer und die baltischen Völker sowie die Georgier, Armenier und Aserbaidschaner ihre Unabhängigkeit. Nach der Verkündung des »Friedens um jeden Preis« durch Lenin vereinbarte die bolschewistische Regierung noch im Dezember 1917 einen Waffenstillstand mit den Mittelmächten (v. a. Deutschland und Österreich-Ungarn), mit denen Russland noch im Krieg lag und deren Truppen in steigendem Maße Territorium des früheren Russischen Reiches besetzten. Die von Ende Dezember 1917 bis Anfang Februar 1918 in Brest-Litowsk geführten Friedensverhandlungen wurden von Trotzkij (wegen der überaus drückenden deutschen Bedingungen) abgebrochen. Dagegen schloss die sich von Russland lösende, von einer bürgerlichen Regierung geführte Ukraine am 9. 2. 1918 mit den Mittelmächten einen Sonderfrieden. Im ZK der KPR (B) kam es zu Auseinandersetzungen v. a. zwischen Trotzkij und Lenin, ob unter dem Druck des deutschen Vormarsches ein Friedensvertrag mit den Mittelmächten abgeschlossen werden solle oder nicht; Lenin setzte sich mit seiner Forderung nach Annahme der deutschen Bedingungen durch; Trotzkij trat daraufhin als Außenkommissar zurück; am 3. 3. 1918 unterzeichnete sein Nachfolger als Kommissar des Äußeren, G. W. Tschitscherin, den Frieden von Brest-Litowsk (Brest 2). Mit der Beendigung der russischen Teilnahme am Krieg suchte Lenin das Herrschaftssystem der Bolschewiki nach außen abzusichern, musste dabei aber die Unabhängigkeit Finnlands, Polens, der baltischen Provinzen Russlands, der Ukraine, Georgiens und Armeniens anerkennen. Deutsche Truppen, die Russland auf einer Linie vom Finnischen Meerbusen bis zum Schwarzen Meer besetzt hatten, sicherten die neu entstandenen Staaten gegen Rückeroberungsversuche der Bolschewiki, die damit begonnen hatten, eine neue Armee zu schaffen. Im Waffenstillstandsvertrag von Compiègne (11. 11. 1918 musste Deutschland der Außerkraftsetzung des Friedens von Brest-Litowsk zustimmen und anschließend seine Truppen aus Russland zurückziehen. Damit sahen sich die aus dem russischen Staatsverband ausgeschiedenen Nationen (mit Ausnahme Finnlands, dessen Unabhängigkeit von Russland weiterhin anerkannt wurde) wieder in ihrer Eigenständigkeit bedroht.
 
Darüber hinaus verband sich das Nationalitätenproblem mit dem Bürgerkrieg zwischen den »Roten«, den Bolschewiki, und den »Weißen« (»Weißgardisten«), deren politisches Spektrum von den Sozialrevolutionären und Menschewiki über bürgerlich-liberale Gruppen bis hin zu konservativ-monarchistischen Kräften reichte. Es entstanden drei Zentren der »Weißen«: Im Sommer 1918 bildete sich in Samara (Uralgebiet) eine v. a. aus Sozialrevolutionären bestehende Regierung, die sich militärisch besonders auf die Tschechoslowakische Legion stützte. Im September 1918 verband sie sich mit einer in Omsk konstituierten Regierung unter einem gemeinsamen Direktorium. Gestützt auf dieses Gremium, riss Admiral A. W. Koltschak die Macht an sich und ließ sich zum »Reichsverweser« ausrufen. In Südrussland verbanden sich antibolschewistische Kräfte unter General A. I. Denikin mit den Donkosaken unter P. N. Krasnow. Im Ostseeraum übernahm General N. N. Judenitsch die Führung eines dritten Zentrums gegen die Bolschewiki. Die »Weißen« wurden unterstützt von der Entente, die in ihnen nach dem Ausscheiden Russlands aus der Kriegskoalition Kristallisationskerne einer neuen Front gegen die deutschen Streitkräfte sah. Nach der deutschen Niederlage im Westen (November 1918) bestimmten politische und wirtschaftliche Motive die Unterstützungsaktionen der Ententemächte, die auch direkt militärisch intervenierten (ausgelöst 1918 durch den Versuch der Bolschewiki, die Tschechoslowakische Legion aufzuhalten und zu entwaffnen).
 
Zu Beginn des von beiden Seiten mit äußerster Härte geführten Bürgerkriegs war das tatsächliche Herrschaftsgebiet der Bolschewiki auf das Innere des europäischen Russland eingeschränkt. Nach einem Appell (21. 2. 1918 bildete sich die »Rote Arbeiter- und Bauern-Armee«, die Trotzkij (seit März 1918 Kriegskommissar) in kurzer Zeit mithilfe von 40 000 Offizieren der früheren zaristischen Armee zu einer schlagkräftigen Armee ausbaute. Im Verlauf des Jahres 1918 konnte die »Rote Armee« den Vormarsch der Truppen Denikins und Koltschaks abwehren und mit der erfolgreichen Verteidigung von Zarizyn (heute Wolgograd), die von K. J. Woroschilow (militärischer Leiter) und Stalin (politischer Kommissar) geleitet wurde, die Vereinigung beider »weißen« Armeegruppen verhindern. Nach dem Abzug der deutschen Truppen aus Russland (Ende 1918) eroberte die Rote Armee zwischen Februar und April 1919 die Ukraine, in der die Bolschewiki nunmehr die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik errichteten. Die Rückeroberung der baltischen Provinzen scheiterte jedoch. Im Sommer und Herbst 1919 geriet die Herrschaft der Bolschewiki nochmals in Bedrängnis, als Koltschak erneut über den Ural nach Westen vorstieß und Denikin von Südosten her den größten Teil der Ukraine besetzte. Die mangelnde Koordination zwischen den »Weißen« und die Unmöglichkeit, die konservativ-russischen Interessen mit denen der Nationalitäten zu vereinen, vereitelten jedoch ein konzentrisches Vorgehen der Gegner der Bolschewiki und ermöglichten der Roten Armee unter Trotzkij ein geschicktes Operieren auf der »inneren Linie«. Denikin sah sich zum Rückzug auf die Krim gezwungen, die Ukrainer unter S. W. Petljura mussten sich unter polnischen Schutz begeben; die Truppen Koltschaks wurden bis nach Sibirien hinein verfolgt. Die ins Ausland geflüchteten Reste der »weißen Armeen« verstärkten die russische Emigration nach Westeuropa und den USA (bis 1925 rd. 2,5 Mio. Menschen).
 
Der Polnisch-Sowjetische Krieg 1920-21 bedeutete trotz zeitweiliger Rückschläge keine ernsthafte Gefährdung der Sowjetmacht mehr, da Polen und die von Petljura geführte »Ukrainische Nationalrepublik« wohl verbündet waren, ihre Aktionen aber nicht mit Denikins Nachfolger General P. N. Wrangel koordinierten, der nochmals von der Krim aus vorstieß (Juni 1920). Die im Oktober 1920 vereinbarte sowjetisch-polnische Waffenstillstandslinie wurde im Frieden von Riga (18. 3. 1921 zur sowjetisch-polnischen Grenze. Vorausgegangen waren Friedensschlüsse mit Estland (2. 2. 1920, Finnland (14. 10. 1920 und Lettland (11. 8. 1920. Mit diesen Verträgen wurde die Westgrenze des bolschewistischen Russland festgelegt, ausgenommen gegenüber Rumänien, dessen Inbesitznahme Bessarabiens Sowjetrussland nicht anerkannte. Nach der Eroberung Georgiens (1921) durch die Rote Armee bildete die Sowjetregierung die Transkaukasische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik. Da bis November 1922 auch der Ferne Osten mit Wladiwostok unter sowjetische Herrschaft kam, umfasste Sowjetrussland 1922 wieder fast das gesamte Gebiet des kaiserlichen Russland; es hatte nur im Westen beträchtliche, jedoch nur ethnisch nichtrussische Gebiete verloren.
 
Mit der rigorosen Politik des Kriegskommunismus hatte Lenin im Bürgerkrieg versucht, das Herrschaftssystem der Bolschewiki zu behaupten und ein Maximum seiner gesellschaftlichen Vorstellungen durchzusetzen. Gestützt auf einen zentralistisch gesteuerten Verwaltungsapparat, sollte der Staat der alleinige Produzent und Verteiler von Waren sein. Diese Politik führte zum Zusammenbruch des Versorgungssystems und löste Streiks und Unruhen aus. 1920 war die Industrieproduktion auf ein Siebtel der Vorkriegsleistung abgesunken; das Verkehrswesen war weitgehend zusammengebrochen (Ausfall von über 60 % der Lokomotiven). Nach einer Missernte (1921) brach eine Hungersnot (v. a. in Südrussland) aus und forderte etwa 4-5 Mio. Opfer.
 
Auf dem X. Parteitag (8.-16. 3. 1921) der KPR(B) setzte Lenin seine »Neue Ökonomische Politik« (NEP) durch, die für eine Übergangszeit wieder privatwirtschaftliche Initiativen erlaubte. Der begrenzten Liberalisierung auf dem Wirtschaftssektor stand im politischen Bereich eine Verschärfung der Diktatur gegenüber. Mit dem Verbot der Bildung von innenparteilichen »Plattformen« versetzte der X. Parteitag der freien Meinungsbildung innerhalb der Partei einen schweren Schlag. Während des Parteitags erhoben sich die »roten« Matrosen von Kronstadt, um den Weg des Landes in die Diktatur zu stoppen. Gestützt auf die GPU, seit 1922 die Nachfolgeorganisation der Tscheka, unterdrückte die Regierung jede Opposition; die Menschewiki und Sozialrevolutionäre sahen sich zur Auflösung ihrer Organisationen gezwungen. Mit der Gründung der »Sowjetunion« fand die Nationalitätenfrage eine formale Lösung: Am 30. 12. 1922 schlossen sich die RSFSR, die Ukrainische und Weißrussische SSR mit der Transkaukasischen SSR zur »Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken« (UdSSR) zusammen. 1924 erhielt diese ihre erste Verfassung.
 
Die außenpolitische Isolierung des bolschewistischen Russland in der Zeit des Bürgerkrieges entsprang nicht allein dem Misstrauen der europäischen Mächte, sondern auch der Auffassung der bolschewistischen Führung, dass angesichts der kommenden Weltrevolution Außenpolitik als Pflege von Beziehungen zwischen Staaten nicht mehr notwendig sei. Stattdessen sollte die KPR (B) mit gleich gesinnten Organisationen zusammenarbeiten. In diesem Sinne initiierte Lenin 1919 die Gründung der Kommunistischen Internationale (Komintern). Nachdem jedoch die Revolution besonders in den Industriestaaten Europas, z. B. in Deutschland, ausgeblieben war, ging die Regierung Lenin unter Beibehaltung der entschädigungslosen Enteignung des ausländischen Vermögens und der Nichtanerkennung der Staatsschulden des Russischen Reiches zu einer vorsichtigen diplomatischen Kontaktaufnahme und Handelspolitik über. Dabei bewirkte der 1922 mit dem Deutschen Reich abgeschlossene Rapallovertrag den Durchbruch zu diplomatischen Beziehungen auch mit anderen westlichen Demokratien (Großbritannien, Frankreich 1924). Allerdings blieb die Doppelgleisigkeit zwischen staatlicher Außenpolitik und revolutionärer Subversionstätigkeit der Komintern bestehen.
 
 Der Aufstieg Stalins (1922-29)
 
Nach dem Tode Lenins (21. 1. 1924 wurde A. I. Rykow dessen Nachfolger als Vorsitzender des Rates der Volkskommissare. Im Kampf um die Nachfolge Lenins in der Parteiführung setzte sich Stalin durch, obwohl Lenin in einem als »Testament« bezeichneten Brief davor gewarnt hatte, Stalin zu viel Macht anzuvertrauen. Seitdem dieser 1922 das neu geschaffene Amt des »Generalsekretärs« der KPR (B) übernommen hatte, schuf er sich eine ihm ergebene Funktionärsschicht. Auf der unteren Parteiebene ging die tatsächliche Macht von den regionalen Komitees und Parteitagen auf die Parteisekretäre über, die - unter Aufgabe des Wahlprinzips häufig ernannt - zu verlässlichen Stützen Stalins (z. B. als Parteitagsdelegierte) wurden. Mit Unterstützung von G. J. Sinowjew und L. B. Kamenew wandte sich Stalin zunächst gegen Trotzkij, der als marxistischer Theoretiker, »Kampfgefährte« Lenins sowie als Organisator der Roten Armee und ihres Sieges im Bürgerkrieg in der Partei großes Ansehen besaß. Er nahm eine ideologische Kontroverse zum Anlass, Trotzkij in der Partei zu isolieren. Dieser vertrat die Auffassung, dass die Revolution in der Sowjetunion nur dann gesichert sei, wenn sie auch in anderen Ländern, besonders in den hoch entwickelten Industrieländern Europas, zum Zuge käme (Trotzkismus). Stalin stellte dagegen die These vom »Aufbau des Sozialismus in einem Lande« auf, d. h. die Durchsetzung einer sozialistischen Gesellschaftsordnung in der Sowjetunion ohne Rücksicht auf die revolutionäre Entwicklung in anderen Ländern. Gestützt auf die innenparteiliche Gruppe um Sinowjew und Kamenew, konnte er Trotzkij 1926 aus dem Politbüro, mithilfe seiner Anhänger in der Parteibürokratie 1927 aus dem ZK der KPdSU (B) drängen. Nachdem sich Stalin gegen Trotzkij durchgesetzt hatte, nahm er Fragen der Wirtschaftspolitik zum Anlass, die zuvor mit ihm verbündete Gruppe Sinowjew/Kamenew, die im Gegensatz zu ihm eine verschärfte Industrialisierung auf Kosten der Landwirtschaft forderte, als »Linksopposition« aus den führenden Parteigremien ausschließen zu lassen (1926). Mithilfe des inzwischen im Politbüro entstandenen stalinistischen Blocks, dem u. a. K. J. Woroschilow und W. M. Molotow angehörten, schaltete Stalin die Gruppe um N. I. Bucharin und Rykow aus, die seine Industrialisierungs- und Landwirtschaftspolitik kritisiert hatte. 1929 wurde auch diese Gruppe als »Rechtsopposition« von allen Parteiämtern ausgeschlossen. Nachfolger Rykows als Vorsitzender des Rates der Volkskommissare wurde 1930 Molotow.
 
 Die innere Entwicklung 1929-39
 
1927/28 hatte Stalin die von Lenin für eine Übergangszeit konzipierte Neue Ökonomische Politik zugunsten einer verschärften Reglementierung der Wirtschaftsordnung für beendet erklärt. Im Zeichen des 1. Fünfjahresplans (1928-32) setzte Stalin eine verstärkte Industrialisierung in Gang und führte unter der ideologischen Maxime »Liquidierung des Kulakentums« mit äußerster Härte die Kollektivierung der Landwirtschaft durch. Unter Beseitigung des eigenständigen Bauerntums, der Kulaken, die nach ihrer Enteignung zumeist deportiert wurden, überführte man das agrarisch genutzte Land in Kolchosen und Sowchosen. Die Zwangskollektivierung zog schwere soziale Auseinandersetzungen auf dem Lande nach sich (bewaffnete Zusammenstöße, Viehabschlachtungen durch die Bauern) und verursachte eine Hungersnot mit Mio. von Toten (besonders gravierend in der Ukraine 1932-33). Im Ergebnis der Kollektivierungspolitik (Höhepunkt 1930/32) waren 1937 rd. 93 % der Bauernwirtschaften vergesellschaftet. Mit dieser »Revolution von oben« erzwang Stalin eine vollständige Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Mit der Forderung nach rechtzeitiger oder gar vorzeitiger Erfüllung des Plansolls (2. Fünfjahresplan 1933-37) wurde bei niedrigem Lebensstandard eine hohe Arbeitsproduktivität erreicht. Dies ging einher mit der staatlich initiierten Stachanowbewegung (seit 1935).
 
Gestützt auf den 1932 gegründeten Schriftstellerverband, unterwarf Stalin unter dem Prinzip des sozialistischen Realismus Literatur und Kunst parteipolitische Reglementierung. Mit der Erziehung der Jugend zum Sowjetpatriotismus sollte eine Staatsgesinnung geschaffen werden, die sich an der gesellschaftlichen Neuordnung seit der Oktoberrevolution und zugleich an positiv bewerteten Leistungen und Persönlichkeiten des vorrevolutionären Russland orientierte. Die Verfassung von 1936 schuf einen föderativen Staatsaufbau, der jedoch infrage gestellt wurde durch die verfassungsmäßige Festschreibung des Führungsanspruchs der KPdSU (B) auf allen Ebenen des Staates und der Gesellschaft. In einer umfassenden politischen Verfolgung, der Großen Tschistka (1935-39), schaltete Stalin alle vermeintliche oder tatsächliche Gegner aus, sei es auf administrativem Wege oder im Rahmen großer Schauprozesse (1936-38). Mit dieser Säuberung, von Stalin selbst als »Verschärfung des Klassenkampfes bei fortschreitendem Aufbau des Sozialismus« gerechtfertigt, löschte er die revolutionäre Elite von 1917 aus und setzte den Schlussstein auf dem Weg zur persönlichen Diktatur über Partei und Staat. Stalins Herrschaft verband sich mit einem zunehmenden Kult um seine Person (Personenkult) und insbesondere der Errichtung eines zentralistisch geführten, bürokratischen Verwaltungsapparats (Stalinismus). Stalin setzte die staatliche Geheimpolizei (GPU, seit 1934 NKWD) ein, um die Bevölkerung in allen Lebensbereichen zu überwachen und mit repressiven Mitteln bis hin zu terroristischen Maßnahmen (Verschleppung in Lager, Zwangsarbeit, Erschießungen) jeglicher Opposition niederzuhalten (GULAG). Parallel dazu erfolgte eine allmähliche politische Gleichschaltung und Indoktrination. Das radikale Vorgehen gegen die politische Opposition weitete sich aus zu Repressalien gegen große Bevölkerungsteile (Offiziere der Roten Armee, Wissenschaftler, Künstler, Staats- und Parteifunktionäre der unteren Ebenen, religiöse Gruppen) und v. a. auch gegen nichtrussische Völkerschaften (z. B. 1941 Auflösung der Republik der Wolgadeutschen und deren Deportation nach Sibirien beziehungsweise Mittelasien, 1944 opferreiche Zwangsumsiedlung nordkaukasischer Völkerschaften, z. B. der Tschetschenen, der Krimtataren von der Krim, der Mescheten aus Südgeorgien); auch Ausländer waren vom Terror betroffen (z. B. aus dem nationalsozialistischen Deutschland emigrierte Kommunisten).
 
 Die Außenpolitik 1922-41
 
Bestimmt von der Furcht vor der Einkreisung der Sowjetunion durch die kapitalistischen Mächte, verfolgte Stalin eine auf Sicherung des bolschewistischen Herrschaftssystems bedachte Außenpolitik. Es gelang ihm dabei zugleich, über den beherrschenden Einfluss auf die Komintern die kommunistischen Parteien in aller Welt zu Hilfsorganisationen der sowjetischen Außenpolitik zu machen.
 
Mit dem Rapallovertrag (1922) und dem Berliner Vertrag (1926) trat zunächst Deutschland als wichtigster außenpolitischer Partner der Sowjetunion hervor. In der internationalen Diplomatie 1930-39 durch M. M. Litwinow als Volkskommissar des Äußeren vertreten, näherte sich die Sowjetunion angesichts des in Deutschland anwachsenden Nationalsozialismus und der aggressiven Außenpolitik Deutschlands unter Hitler stärker den westlichen Demokratien, besonders Frankreich und Großbritannien. Die seit Beginn der 20er-Jahre bestehenden Beziehungen zur deutschen Reichswehr wurden 1933 beendet. Die Sowjetunion verfolgte nun eine Politik der kollektiven Sicherheit und trat 1934 dem Völkerbund bei. 1932 schloss sie einen Nichtangriffspakt mit Polen, 1935 Beistandspakte mit Frankreich und der Tschechoslowakei. In der Sudetenkrise unterstützte Stalin die tschechoslowakische Regierung. Nach Abschluss des Münchener Abkommens (1938), in dem die Westmächte dem nationalsozialistischen Deutschland weitgehende Zugeständnisse machten, ging Stalin, der sich in seinem Argwohn gegenüber den westlichen kapitalistischen Staaten bestätigt sah, von der Politik der kollektiven Sicherheit ab zugunsten einer stärker offensiven Außenpolitik. Die sowjetische Regierung verhandelte im August 1939 gleichzeitig mit einer britisch-französischen Militärmission und mit einer deutschen Delegation. Während der Abschluss eines Vertrages mit den Westmächten v. a. an deren Zögern, auf Stalins Forderungen einzugehen, scheiterte, unterzeichneten am 23. 8. 1939 Molotow (nunmehr auch Volkskommissar des Äußeren) und der deutsche Außenminister J. von Ribbentrop einen deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt (Hitler-Stalin-Pakt) mit einem geheimen Zusatzprotokoll über die Aufteilung Polens und des übrigen Ostmitteleuropa. Nach dem deutschen Einmarsch in Polen (1. 9. 1939 besetzten sowjetische Truppen seit dem 17. 9. 1939 Ostpolen bis zu der mit Deutschland vereinbarten Linie. Tausende polnische Offiziere, die in sowjetische Kriegsgefangenschaft geraten waren, wurden 1940 durch Truppen des NKWD ermordet (Katyn).
 
Der am 28. 9. 1939 geschlossene deutsch-sowjetische Freundschafts- und Grenzvertrag legte die beiderseitige Grenze entlang der Flüsse Narew, Bug und San fest, was der Sowjetunion in Polen einen Landgewinn von rd. 200 000 km2 mit fast 13 Mio. Einwohner brachte. Nachdem Stalin Estland, Lettland und Litauen zum Abschluss von Beistandspakten und zur Überlassung militärischer Stützpunkte gezwungen hatte, verleibte er sie 1940 nach manipulierten Abstimmungen als »Sozialistische Sowjetrepubliken« der Sowjetunion ein. Nachdem Finnland auf die sowjetischen Forderungen v. a. nach Überlassung von Stützpunkten nicht eingegangen war, überschritt die Rote Armee am 30. 11. 1939 die finnische Grenze und löste damit den Finnisch-Sowjetischen Winterkrieg (1939-40) aus (Weltkrieg, Zweiter Weltkrieg). Der Völkerbund schloss am 14. 12. 1939 die Sowjetunion deswegen aus seinen Reihen aus. Im Frieden vom 12. 3. 1940 musste Finnland der Sowjetunion territoriale Zugeständnisse machen und ihr einen Stützpunkt einräumen.
 
In Ostasien, dem zweiten Zentrum sowjetischer Interessen, befand sich die Sowjetunion nach der blutigen Unterdrückung der chinesischen Kommunisten durch Chiang Kai-shek in der Defensive. Im Januar 1935 zwang Japan die Sowjetunion, die in ihrem Besitz befindliche ostchinesische Eisenbahn an den japanischen Satellitenstaat Mandschukuo zu verkaufen. Die dennoch drohende Gefahr eines japanischen Angriffs auf die sowjetischen Fernostpositionen konnte erst nach heftigen Gefechten (1938 am Chasansee und 1939 an der mandschurisch-mongolischen Grenze) abgewendet werden. Der Ausbruch des 2. Chinesisch-Japischen Krieges im Juli 1937, der Abschluss eines Nichtangriffs- und Freundschaftsbündnisses mit Chiang Kai-shek und ein - unter veränderten weltpolitischen Bedingungen erreichter - Nichtangriffsvertrag mit Japan (13. 4. 1941 brachte die Sicherung der Sowjetunion im Osten.
 
 Der »Große Vaterländische Krieg« (1941-45)
 
Mit dem Einmarsch deutscher Truppen in die Sowjetunion am 22. 6. 1941 leitete das nationalsozialistische Deutschland einen Eroberungskrieg ein mit dem Ziel einer weitgehenden Vernichtung der slawischen Völker (Generalplan Ost). Der Vormarsch führte die deutschen Armeen in drei großen Heeresgruppen bis vor die Tore Leningrads und Moskaus sowie in das Vorland des Kaukasus. Neben dem Überraschungsmoment (die sowjetische Führung und die Rote Armee waren trotz wiederholter ausländischer Warnungen vor dem bevorstehenden Angriff weitgehend unvorbereitet) resultierte der deutsche Anfangserfolg auch aus den stalinschen Repressalien gegen das sowjetische Offizierskorps 1937/38 (Liquidierung der Mehrheit der militärischen Führungskader). In der Schlacht vor Moskau (Ende 1941) scheiterte die deutsche Blitzkriegsstrategie; der Sieg der sowjetischen Streitkräfte bei Stalingrad und Kursk (1943) markierte die Wende des Zweiten Weltkriegs.
 
Um alle Abwehrkräfte zu bündeln, hatte Stalin, seit Mai 1941 als Vorsitzender des Rates der Volkskommissare, ein »Staatskomitee für Verteidigung« gebildet, dem unter seinem Vorsitz Molotow, Woroschilow, L. P. Berija und G. M. Malenkow angehörten. Je weiter sich die deutschen Streitkräfte den Zentren der Sowjetunion näherten und je offenkundiger die Brutalität der nationalsozialistischen Besatzungspolitik wurde, desto leichter konnte Stalin, der den Kampf gegen Deutschland zum »Großen Vaterländischen Krieg« erklärte, den Patriotismus der Sowjetbürger zu einem Partisanenkrieg im Rücken der deutschen Truppen mobilisieren. In kürzester Zeit wurden über 1 000 Industriebetriebe aus den bedrohten Gebieten nach Osten verlegt. Außenpolitisch wuchs die Sowjetunion 1941 mit den westlichen Kriegsgegnern Deutschlands (v. a. Großbritannien und USA) 1941/42 zur »Anti-Hitler-Koalition« zusammen. Dank ihrer Einbeziehung in das Lend-Lease-System der USA konnte die Sowjetunion im Verbund mit den eigenen Anstrengungen die Wende des Krieges erreichen. Bis 1944 wurde das sowjetische Territorium vollständig befreit. Da Stalin auf die Hilfe der Westmächte angewiesen war, suchte er das westliche Misstrauen gegenüber den weltrevolutionären Zielen des Kommunismus zu zerstreuen und veranlasste 1943 die Auflösung der Komintern. Auf den Konferenzen von Teheran (1943), Jalta (Februar 1945, Jaltakonferenz) und Potsdam (Juli/August 1945, Potsdamer Konferenz, Potsdamer Abkommen) konnte Stalin seine Kriegsziele weitgehend durchsetzen. Am Ende des Krieges, der für die Sowjetunion in Europa militärisch mit der Einnahme Berlins und der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands endete, hatte Stalin die sowjetische Einflusssphäre weit nach Westen ausgedehnt. Die schwer abschätzbaren demographischen Verluste der sowjetischen Bevölkerung, sei es durch militärische Einwirkung, sei es durch terroristische Methoden der deutschen Besatzungsmacht oder der stalinschen Herrschaftsorgane wird auf eine Zahl von annähernd 40 Mio. geschätzt. Mit der Kriegserklärung an Japan (8. 8. 1945 entfaltete Stalin auch in Ostasien eine offensive politische Linie: Einverleibung der Südhälfte Sachalins und der südlichen Kurilen sowie Besetzung der Mandschurei.
 
 Die Zeit des Spätstalinismus (1945-53)
 
Der 1946 verabschiedete 4. Fünfjahresplan stand angesichts der schweren Zerstörungen des Krieges ganz im Zeichen des Wiederaufbaus (Errichtung von Wohnungen, Großprojekte der Stromversorgung). Konnte unter Zurückdrängung der Konsumgüterindustrie bis 1952 die Produktion der Schwerindustrie über das Vorkriegsniveau gesteigert werden, blieb die Agrarproduktion in ihrer Entwicklung zurück. In der Ukraine kam es zu Hungerrevolten. Angesichts dieser Entwicklung plante die Partei- und Staatsführung seit 1950 die Zusammenlegung der Kolchosen zu Agrostädten. Im Zeichen eines ideologischen Kampfes gegen »westliche Einflüsse« unterwarf A. A. Schdanow, ZK-Sekretär für Propaganda, im Auftrag Stalins das Schaffen sowjetischer Künstler und Wissenschaftler einer starren, nur geringen Spielraum gewährenden Reglementierung. Die letzten Regierungsjahre Stalins waren bestimmt von einem gesteigerten Kult um seine Person. Von größerem Misstrauen als je zuvor erfüllt, hatte der Diktator mit Wachsamkeitskampagnen, Verhaftungen, Deportationen und Einweisungen in Zwangslager eine Atmosphäre dauernder Unsicherheit und Furcht über die ganze Bevölkerung verbreitet. Neue Säuberungen begannen. Nach dem ungeklärten Tod Schdanows (1948), der die Parteiorganisation in Leningrad geführt hatte, wurde 1949 die gesamte ortsansässige Funktionärsschicht verhaftet und später erschossen (»Leningrader Affäre«). Die seit 1948 zunehmend antisemitische Politik in der Sowjetunion erreichte mit dem »Ärztekomplott« (Anfang 1953; Beschuldigung von Kreml-Medizinern, Mordanschläge auf hohe Partei- und Staatsführer unternommen zu haben) ihren Höhepunkt.
 
Angesichts der Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs schuf die stalinsche Außenpolitik im Vorfeld der Sowjetunion, zunächst auf der Basis von Freundschafts- und Beistandsverträgen, später (1949) im Rahmen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe, einen Sicherheitsgürtel befreundeter Staaten, dem Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Albanien angehörten. Mithilfe der von ihr gestützten einheimischen kommunistischen Parteien setzte sie - meist unter Druck auf widerstrebende politische Kräfte - in diesen Ländern ein Gesellschaftsmodell nach marxistisch-leninistischem Muster durch. Im Rahmen des auf dem Volksfrontmodell aufbauenden Systems der Volksdemokratie übernahmen kommunistisch geführte Einheitsparteien mithilfe des von der KPdSU (B) dominierten Kommunistischen Informationsbüros (Kominform) die Führung der sowjetischen Satellitenstaaten. In scharfer ideologischer Auseinandersetzung mit Stalin konnte sich Jugoslawien Stalins Herrschaftsanspruch entziehen, unterstützt besonders durch die Wirtschaftshilfe der USA. Auch in Asien gelang es der Sowjetunion, die Mongolische Volksrepublik und die Demokratische Volksrepublik Korea in das System ihrer Satellitenstaaten einzubeziehen. Mit der Gründung der Volksrepublik China (1949) erwuchs der Sowjetunion in der kommunistischen Weltbewegung ein eigenwilliger Partner.
 
Das Scheitern einer gemeinsamen Deutschlandpolitik und die Sowjetisierung großer Teile Ost-, Südost- und Mitteleuropas (einschließlich der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands) lösten vor dem Hintergrund ideologischer und interessenpolitischer Gegensätze 1946/47 den Ost-West-Konflikt und den ihn begleitenden Kalten Krieg aus, der die internationale Politik unter wechselnden Problemstellungen im Einzelnen für mehr als 40 Jahre bestimmte. Höhepunkte des Ost-West-Konfliktes in der Ära des Spätstalinismus waren die Berliner Blockade (1948/49) sowie die Spaltung Deutschlands (1949). Die Stalinnote von 1952, deren Hintergründe und Tragweite umstritten waren, blieb Episode. Mit dem Koreakrieg (1950-53) spitzte sich der Kalte Krieg darüber hinaus zu einem militärischen Konflikt zu. Die Explosion der ersten sowjetischen Atombombe (1949) durchbrach das Kernwaffenmonopol der USA und eröffnete im Ost-West-Konflikt eine neue Dimension.
 
 Die Ära Chruschtschow (1953-64)
 
Nach dem Tod Stalins (5. 3. 1953) entwickelten sich heftige Auseinandersetzungen um die Führung von Partei und Staat. An die Stelle der Machtfülle eines Einzelnen sollte nun prinzipiell die »kollektive Führung« treten. Malenkow, zunächst Ministerpräsident und Generalsekretär der Partei, musste das Parteiamt bis zum September 1953 an N. S. Chruschtschow abtreten. Ebenfalls 1953 wurde Berija entmachtet und liquidiert. Unter dem Vorwurf, bei der Erweiterung der Konsumgüterproduktion (im Zuge der von ihm proklamierten »Politik des Neuen Kurses«) den »Primat der Schwerindustrie« verletzt zu haben, musste Malenkow 1955 sein Amt an N. A. Bulganin, einen Parteigänger Chruschtschows, abtreten. Mit einem »Geheimreferat« über die Herrschaftsmethoden und den »Personenkult« Stalins leitete Chruschtschow auf dem XX. Parteitag der KPdSU 1956 die Entstalinisierung ein. Dies blieb nicht ohne Widerspruch in der Partei. Im Juli 1957 konnte sich Chruschtschow nur mithilfe des ZK gegen eine ihm feindlich gesinnte Fronde im Parteipräsidium (1952-66 Name des Politbüros) durchsetzen. Seine Hauptgegner Malenkow, Molotow und L. M. Kaganowitsch wurden als »Parteifeinde« aus dem Parteipräsidium ausgeschlossen. Mit der Übernahme des Amtes des Ministerpräsidenten 1958 konnte Chruschtschow im Widerspruch zum Prinzip der kollektiven Führung das höchste Partei- mit dem höchsten Staatsamt verbinden. Unter Festhalten am Primat der Schwerindustrie suchte er mit Aktionen zur Gewinnung von Neuland (Kasachstan, 1957) und Steigerung der Konsumgütererzeugung den Lebensstandard der Bevölkerung zu heben und die Wirtschaftsverwaltung (1957, 1962/63) zu reformieren. In der Kulturpolitik kam es zu wechselnden Phasen der Auflockerung (Tauwetter) mit solchen verstärkter Parteikontrolle.
 
Bestimmt von dem Wunsch, die außenpolitische Isolierung, in die die Sowjetunion in den letzten Lebensjahren Stalins zunehmend geraten war, aufzulockern, leiteten die sowjetischen Führer 1953 eine Entspannungsdiplomatie ein. Theoretische Grundlage war Chruschtschows These von der friedlichen Koexistenz. Es kam zu einer Reihe allerdings erfolgloser Konferenzen mit den ehemaligen Kriegsverbündeten in der Deutschlandfrage (Berliner Konferenz, 1954). Im Mai 1955 unterzeichnete die Sowjetunion den Österreichischen Staatsvertrag. Im September 1955 (Besuch K. Adenauers in Moskau) vereinbarten die Bundesrepublik Deutschland und die Sowjetunion die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Rückführung der letzten deutschen Kriegsgefangenen. Mit der diplomatischen Stützung der Bandungkonferenz (April 1955) suchte die sowjetische Führung das Streben der Völker Asiens und Afrikas nach nationaler Unabhängigkeit für die Ausdehnung des sowjetischen Einflusses fruchtbar zu machen. Seit der Suezkrise (1956) trat die Sowjetunion immer stärker als Förderer arabischer Interessen hervor (Nahostkonflikt).
 
Schon die Niederschlagung des Aufstandes in der DDR am 17. 6. 1953 hatte die Grenzen des sowjetischen Entspannungswillens aufgezeigt. Im Anschluss an die Entstalinisierung entwickelte sich im Ostblock, der sich mit dem Warschauer Pakt 1955 eine militärische Organisation gegeben hatte, ein Gärungsprozess, der den politischen Zusammenhalt gefährdete und den Führungsanspruch der Sowjetunion infrage stellte. Während der Posener Aufstand in Polen (Juni 1956) friedlich beigelegt wurde, wurde der Aufstand in Ungarn (Oktober/November 1956) von sowjetischen Truppen niedergeschlagen. 1957 wurde A. A. Gromyko Außenminister. Mit dem erfolgreichen Start des ersten künstlichen Erdsatelliten (»Sputnik 1« am 4. 10. 1957) leitete die Sowjetunion das Zeitalter der Raumfahrt ein und löste in den USA (die die UdSSR bis dahin für technisch unterlegen gehalten hatten) einen »Sputnik-Schock« aus; am 12. 4. 1961 gelang der Sowjetunion ferner mit der Umkreisung der Erde durch J. A. Gagarin der erste bemannte Weltraumflug. Mit dem Erreichen des atomaren Patts mit den USA steigerte sich das Selbstbewusstsein der Sowjetunion. In ihrer Deutschlandspolitik ging sie nunmehr von der Existenz zweier deutscher Staaten aus, forderte für Berlin (West) den Status einer »Freien Stadt« (Berlin, Geschichte) und legte im Januar 1959 einen Friedensvertragsentwurf für Deutschland vor, der »durch zwei getrennte deutsche Staaten« zu unterzeichnen sei. Auf der Genfer Außenministerkonferenz von 1959 (Genfer Konferenzen 5)) scheiterte jedoch der Versuch zwischen den westlichen Siegermächten und der Sowjetunion, zu einer Einigung in der Deutschlandfrage zu gelangen. Die außenpolitische Maxime der Sowjetunion von der friedlichen Koexistenz trug einerseits zur Entspannungsdiplomatie im Ost-West-Konflikt bei, begründete jedoch den in der 2. Hälfte der 60er-Jahre sich steigernden ideologischen und machtpolitischen Konflikt mit der Volksrepublik China. Der Versuch der Sowjetunion, auf Kuba, das sich unter der Führung von F. Castro immer stärker der Sowjetunion angenähert hatte, Raketen zu stationieren, löste die Kubakrise (1962-63) und in ihrer Folge auch - innenpolitisch - den Sturz Chruschtschows (1964) aus.
 
 Die Zeit Breschnews (1964-82) und seiner beiden Nachfolger (1982-85)
 
Nach dem Sturz Chruschtschows (14./15. 10. 1964) übernahm eine »Troika« die Macht: L. I. Breschnew wurde Erster Sekretär (1966 Generalsekretär) der KPdSU, A. N. Kossygin Ministerpräsident, N. W. Podgornyj Vorsitzender des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR (Staatsoberhaupt). Führender Ideologe der Partei war M. A. Suslow, der auch den Machtwechsel ideologisch begründete. Im Verlauf der nächsten beiden Jahrzehnte setzte sich Breschnew bei unveränderter offizieller Absage der KPdSU an den »Personenkult« Stalins und dem Bekenntnis zur »kollektiven Führung« als allein maßgebliche Führungskraft durch. Unter der »Troika« setzte - innenpolitisch gesehen - aber ein langsamer Prozess der »Restalinisierung« der Regierungspraxis ein, die sich besonders - im Vergleich zur »Tauwetterperiode« - in einer verschärften Reglementierung des geistigen Lebens zeigte. Nicht zuletzt als Reaktion darauf entstand seit der Mitte der 60er-Jahre unter der wissenschaftlich-künstlerischen und technischen Intelligenz eine Opposition (Samisdat), die sich in den 70er-Jahren zu einer Bürgerrechtsbewegung entwickelte und sich besonders auf die »Schlussakte von Helsinki« (1975; Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, KSZE) berief. Herausragende Persönlichkeiten waren u. a. A. D. Sacharow, L. S. Kopelew und A. I. Solschenizyn. Mit verstärkten Einweisungen von Dissidenten in Arbeitslager (»Archipel Gulag«) oder in psychiatrischen Kliniken oder aber durch ihre Verbannung suchte die Partei- und Staatsführung die Opposition zu unterdrücken, für deren Überwachung und Ausschaltung v. a. der KGB (1967-82 geleitet von J. W. Andropow) zuständig war (Bürgerbewegung, Sowjetunion).
 
Bei steigender Förderung des militärisch-industriellen Komplexes, die die Weltmachtstellung der Sowjetunion ökonomisch sichern sollte, sah sich die Partei- und Staatsführung im Konsumbereich latent Versorgungsschwierigkeiten gegenübergestellt und auf Importe von Agrarprodukten aus dem Ausland (besonders USA, Kanada, Australien) angewiesen. Unter rigoroser Ausnutzung der natürlichen Ressourcen trieb sie große Entwicklungsprojekte (Neulandgewinnung, Energieanlagen, Verkehrswegebau) voran; das Gebiet der Sowjetunion wurde mit einem Netz von Kraftwerken (v. a. von Kernkraftwerken) überzogen. Die Ergebnisse der Produktion blieben jedoch - gemessen an den Planziffern - hinter den Erwartungen zurück, v. a. gegenüber dem »Generalperspektivplan« (1961), demgemäß bis 1980 die materiell-technischen Grundlagen für eine kommunistische Gesellschaft geschaffen werden sollten. In diesem Sinne sollte die Verfassung von 1977 die nun »entwickelte sozialistische Gesellschaft« widerspiegeln; nach ihr war der Staat ein »sozialistischer Staat des gesamten Volkes«, die KPdSU die »Partei des gesamten Volkes«. Tatsächlich kam es jedoch zu einer zunehmenden Bürokratisierung der meisten Lebensbereiche, einer oft nur formalen Planerfüllung in der Wirtschaft, die unter Materialengpässen, schwerfälligen Leitungsstrukturen, verbreiteten unrentablen Kompensationsgeschäften zwischen den einzelnen Betrieben und zum Teil unter Korruption litt; auch waren eine Verflachung des Kulturlebens, wachsende Kriminalität (v. a. in den Großstädten) und Suchtprobleme (besonders Alkoholismus) in der Bevölkerung zu verzeichnen. Zudem verstärkten sich die Nationalitätenprobleme des Vielvölkerimperiums, gab es zwischen einzelnen Unionsrepubliken (u. a. den mittelasiatischen), in denen nationale Funktionäre einen größeren Einfluss zu erlangen suchten, und der Moskauer Zentralmacht wiederholt Spannungen (zum Teil Säuberung der Partei- und Staatsapparate dieser Republiken).
 
Nach dem Rücktritt Kossygins als Ministerpräsident (1980) folgte ihm N. A. Tichonow im Amt nach. Mit der Wahl M. S. Gorbatschows in das Politbüro (1980) trat ein jüngerer Politiker in das von starker Überalterung gekennzeichnete Führungsgremium der Partei ein. Als Breschnew, der 1977 auch die Funktion des Staatsoberhauptes übernommen hatte, 1982 starb, hinterließ er einen bürokratisch-diktatorischen Staat, dessen Wirtschafts- und Sozialsystem von Stagnation gekennzeichnet war. Seine Nachfolger in den Ämtern des Generalsekretärs der KPdSU und des Staatsoberhauptes, Andropow (1982-84), dem bis zu seinem Tod (1984) nur kurze Zeit für die Einleitung einer Antikorruptionskampagne blieb, und K. U. Tschernenko (1984-85), änderten an diesem Zustand wenig.
 
Auch unter der Führung Breschnews war die Sowjetunion außenpolitisch auf die uneingeschränkte Aufrechterhaltung ihrer Vormachtstellung im Ostblock bedacht; sie bestimmte maßgeblich die Planungen des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und des Warschauer Paktes. Mit der These von der »eingeschränkten Souveränität der sozialistischen Staaten« (Breschnew-Doktrin) begründete sie die Besetzung der Tschechoslowakei (1968) und die damit verbundene Unterdrückung der dortigen reformkommunistischen Bestrebungen. Im Zuge der Erneuerung von »Freundschafts- und Beistandsverträgen« mit den europäischen Ostblockstaaten und einer immer engeren Verflechtung der Beziehungen mit ihnen (z. B. mit der DDR) suchte die Sowjetunion ihr westlich vorgeschobenes Einflussgebiet zu sichern.
 
Im weltpolitischen Spannungsfeld des Ost-West-Konfliktes suchte die Sowjetunion ihre eigene Macht- und Einflusssphäre zu behaupten, gegebenenfalls auszubauen. Sie setzte - weiterhin unter Federführung des langjährigen Außenministers Gromyko - die Diplomatie der Entspannung bei Weiterentwicklung ihres nuklearen und konventionellen Waffenpotenzials fort. Im Juli 1968 schloss sie mit den USA und Großbritannien den Kernwaffensperrvertrag. Zu Beginn der 70er-Jahre griff sie Initiativen der Bundesrepublik Deutschland (unter Bundeskanzler W. Brandt) auf und schloss mit ihr 1970 den Moskauer Vertrag. Dieser Schritt war - in Verbindung mit dem Warschauer Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen (1970) - eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluss des »Viermächteabkommens über Berlin« (1972, Berlinabkommen). 1969 begannen zweiseitige Verhandlungen zwischen der Sowjetunion und den USA über die Begrenzung ihrer nuklearen Waffensysteme: Abschluss 1972 des SALT-I, 1979 des SALT-II-Vertrages (SALT). Mit der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE, 1972-75) erreichte sie zwar in Europa die Anerkennung des Status quo, sah sich aber im Innern mit den menschen- und bürgerrechtlichen Forderungen konfrontiert, die in der »Schlussakte von Helsinki« (1975) niedergelegt waren. Gegen Ende der 70er-Jahre löste die rüstungspolitische Kontroverse zwischen NATO und Warschauer Pakt (v. a. über den Bau neuer sowjetischer Mittelstreckenraketen) Spannungen in den Ost-West-Beziehungen (NATO-Doppelbeschluss) aus, die 1983 zum Abbruch von Abrüstungsverhandlungen führten (Abrüstung). Der Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan (Ende Dezember 1979) erregte weltweite Kritik, er schwächte die bis dahin gut ausgebaute sowjetische Position in der Dritten Welt: Mit ihrer Politik des »Antikolonialismus« und der »Unterstützung revolutionärer Befreiungsbewegungen« hatte die Sowjetunion in Afrika und Asien großen Einfluss gewonnen (u. a. Unterstützung marxistisch-revolutionärer Kräfte in Angola, Moçambique, Äthiopien). In ideologisch-machtpolitischer Rivalität mit der Volksrepublik China hatte die Sowjetunion die kommunistischen Kräfte im Vietnamkrieg unterstützt und nach dem Sieg der vietnamesischen Kommunisten (1975) ihre Position in Südostasien gestärkt. Mit Indien verband die Sowjetunion seit 1971 ein Freundschaftsvertrag. Im Nahostkonflikt unterstützte die sowjetische Führung die radikal israelfeindlichen Kräfte (u. a. Syrien, Irak, Libyen).
 
 Die Zeit innerer Reformen und die Neugestaltung der Außenpolitik unter Gorbatschow
 
Mit der Wahl M. S. Gorbatschows zum Parteichef 1985 begann ein Generationswechsel in der sowjetischen Führung, in die zahlreiche Reformpolitiker aufstiegen (umfangreiche Umbesetzungen im Politbüro der KPdSU sowie in der Partei- und Verwaltungs-Spitze der einzelnen Unionsrepubliken); E. A. Schewardnadse löste den seit 1957 amtierenden Außenminister A. A. Gromyko ab, der das Amt des Vorsitzenden des Präsidiums des Obersten Sowjets übernahm (bis 1988). Die von Gorbatschow eingeleitete Perestroika zielte auf eine Modernisierung der sowjetischen Gesellschaft bei Aufrechterhaltung der kommunistischen Orientierung und Beibehaltung der Führungsrolle der KPdSU; sie wurde von einer breit angelegten öffentlichen Information und Diskussion (Glasnost) begleitet und schloss auch die Wiederaufnahme des unter Breschnew abgebrochenen Entstalinisierungsprozesses ein (1990 Regierungs-Beschluss über eine Generalrehabilitation aller Opfer des Stalinismus der 20er- bis 50er-Jahre). Wirtschaftliche Reformen (Selbstverwaltung der Betriebe, Zulassung des privaten Einzelhandels, Genossenschaftsgesetz u. a.) verknüpften sich eng mit politischen Veränderungen (Mehrkandidatenwahl, Bildung des Kongresses der Volksdeputierten als oberstes Machtorgan 1989, Erweiterung des Spielraumes der Medien, Entflechtung der Kompetenzen von Partei- und Staatsorganen). Die mit der Politik der Perestroika verbundene Abkehr der UdSSR von ihrem Hegemonieanspruch im Ostblock lockerte die starre Unterordnung dieser Länder unter die sowjetischen Interessen und ermöglichte den politischen Umbruch in Mittel- und Osteuropa 1989-91. Im Zuge des proklamierten außenpolitischen »neuen Denkens« gingen Gorbatschow und Schewardnadse zu einer wirksamen Entspannungsdiplomatie über, die zu einer schrittweisen Verbesserung der sowjetisch-amerikanischen Beziehungen, Fortschritten bei der internationalen Abrüstung und schließlich zur Beendigung des Kalten Krieges in Europa führte. Mit einem einseitigen Atomteststopp (1985-87) und weiteren Initiativen signalisierte die Sowjetunion ihre Bereitschaft zu umfassenden Abrüstungsverhandlungen auf dem Gebiet der Kernwaffen, wo nach mehreren sowjetisch-amerikanischen Gipfeltreffen mit dem INF-Vertrag zur Beseitigung der Mittelstreckenraketen beider Länder im Dezember 1987 erstmals ein Erfolg zu verzeichnen war. Internationale Auswirkungen hatte eine Kernreaktorkatastrophe in Tschernobyl (Ukraine) im April 1986, durch die auch weite Gebiete Europas radioaktiv belastet wurden. Von Mai 1988 bis zum Februar 1989 zog die Sowjetunion ihre Truppen (zuletzt rd. 115 000 Mann) aus Afghanistan ab, deren Einsatz seit 1979 rd. 13 300 sowjetische Soldaten das Leben gekostet hatte; in ihrer Schlussphase hatte die erfolglose sowjetische Militärintervention in Afghanistan auch starke innenpolitische Wirkungen in der UdSSR, v. a. durch die hohen Kriegslasten und den wachsenden Protest der Afghanistan-Veteranen. Auf dem ersten Gipfeltreffen zwischen der Sowjetunion und China seit 1959 wurden die beiderseitigen Beziehungen im Mai 1989 wieder normalisiert.
 
 Der Zerfall der Sowjetunion
 
Seit dem Ende der 80er-Jahre geriet die Politik der Perestroika in eine tiefe Krise. Die häufig nur im Ansatz verwirklichten Reformen zogen wachsende wirtschaftliche Schwierigkeiten, Versorgungsprobleme und soziale Konflikte (u. a. steigende Arbeitslosigkeit, zunehmende Verarmung) nach sich, die immer wieder zu Massenprotesten führten. Die seit Jahrzehnten unterdrückten Nationalitätenprobleme des Vielvölkerstaats entluden sich in einer Reihe ethnisch geprägter Bevölkerungs-Konflikte mit zum Teil bürgerkriegsähnlichem Charakter (z. B. seit 1988 zwischen Armeniern und Aserbaidschanern um das autonome Gebiet Bergkarabach, seit 1989 zwischen Georgiern und den Abchasiern sowie den Südosseten) und führten, beginnend mit dem Baltikum, zum Unabhängigkeitsstreben einer steigenden Zahl von Unionsrepubliken.
 
Angesichts dieser Lage setzte Gorbatschow im Februar 1990 im ZK der KPdSU den Verzicht auf das Machtmonopol der Partei durch (Streichung des Führungsanspruchs aus der Verfassung im März). Dem beginnenden Zerfall der Union versuchte Gorbatschow (seit 1988 auch Vorsitzender des Obersten Sowjets) im Frühjahr 1990 durch die Errichtung des Präsidialsystems zu begegnen (im März Wahl Gorbatschows zum Staatspräsidenten mit weit reichenden Vollmachten). Ausdruck für eine fortschreitende innenpolitische Differenzierung war die Gründung verschiedener politischer Parteien; 1990 entstand die sich als strikte Oppositionskraft zur KPdSU verstehende Bewegung »Demokratisches Russland«. Die einseitigen Unabhängigkeitserklärungen der baltischen Republiken (Litauen am 11. 3., Estland am 30. 3., und Lettland am 4. 5. 1990) führten zu einem schweren Konflikt mit der Unionsregierung (u. a. Wirtschaftsblockade gegen Litauen), im Januar 1991 gewaltsame Militäreinsätze in Litauen und Lettland).
 
Im Mai 1990 wurde der Radikalreformer B. N. Jelzin zum Vorsitzenden des Obersten Sowjets (im Juni 1991 zum Präsidenten) der RSFSR, der größten Unionsrepublik, gewählt, die im Juni 1990 ihre Souveränität im Rahmen der Sowjetunion erklärte. Gorbatschows Politik des Ausgleichs zwischen Radikalreformern und konservativen Kräften brachte ihn zunehmend in Konflikt mit beiden Gruppen, die sich auf dem XXVIII. Parteitag der KPdSU im Juli 1990 harte Auseinandersetzungen lieferten, ihn jedoch als Generalsekretär der Partei bestätigten. Der Macht- und Prestigeverlust der KPdSU führte zu Massenaustritten aus der Partei (darunter populäre Politiker wie Jelzin, 1991 auch Schewardnadse). Im Zeichen der angespannten innenpolitischen Lage baute Gorbatschow im Dezember 1990 seine Präsidialmacht aus (Verfassungsänderung zur Neuordnung der Exekutivgewalt) und nahm unter dem Druck orthodoxer Parteikreise verstärkt konservative Kräfte in die Regierungs-Mannschaft auf (Vizepräsident G. I. Janajew, Innenminister B. K. Pugo). Der am 20. 12. 1990 aus »Protest gegen das Herannahen einer Diktatur« überraschend zurückgetretene Außenminister Schewardnadse wurde im Januar 1991 durch A. A. Bessmertnych ersetzt. Nachfolger des an den wirtschaftlichen Reformen gescheiterten Ministerpräsident N. I. Ryschkow (1985-91) wurde der vorherige Finanzminister W. S. Pawlow. Bis zum Dezember 1990 hatten sich alle 15 Unionsrepubliken als souverän erklärt. Um ein völliges Auseinanderbrechen der Union zu verhindern, stellte Gorbatschow einen neuen Unionsvertrag in Aussicht und veranlasste am 17. 3. 1991 ein Referendum über den Fortbestand der Sowjetunion als eine »Föderation gleichberechtigter souveräner Republiken«, für die sich 76 % der Beteiligten aussprachen (Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Georgien und Armenien nahmen nicht teil). Im Gegenzug dazu hatten Volksabstimmungen in den drei baltischen Republiken (Februar und März 1991) klare Mehrheiten für deren Unabhängigkeit erzielt. Am 1. 7. 1991 verabschiedete das sowjetische Parlament ein Gesetz zur Privatisierung von Staatsunternehmen. Zur Reformierung der KPdSU unterbreitete Gorbatschow im gleichen Monat dem ZK den Entwurf eines neuen Parteiprogramms mit sozialdemokratischen Zügen.
 
Mit der Auflösung des RGW und des Warschauer Paktes 1991 büßte die Sowjetunion die früher von ihr dominierten Bündnissysteme ein. Nach anfänglichen Zögern stimmte die Sowjetunion 1990 bei den Zwei-plus-Vier-Gesprächen der Wiederherstellung der deutschen Einheit zu. Im November 1990 schloss sie mit Deutschland einen neuen Grundlagenvertrag. Das sowjetisch-amerikanische Gipfeltreffen vom Juli 1991 in Moskau führte zur Unterzeichnung des START-Vertrages.
 
Ein Putsch konservativer kommunistischer Politiker und Militärs, die am 19. 8. 1991 (einen Tag vor dem geplanten Abschluss eines neuen Unionsvertrages) ein »Notstandskomitee« unter dem Vorsitz von Vizepräsident Janajew bildeten, den Ausnahmezustand verhängten und Gorbatschow auf der Krim festhielten, scheiterte bereits am 21. 8. v. a. am Widerstand demokratischer Kräfte in Russland, an deren Spitze sich der russische Präsident Jelzin stellte, an der Uneinigkeit der Armee, die sich zum Teil der Protestbewegung anschloss, und am diplomatischen Boykott der westlichen Länder. Die baltischen Republiken, in denen während des Staatsstreichs Truppen aufmarschiert waren, setzten nach dessen Scheitern unverzüglich ihre völlige Unabhängigkeit durch. Die führenden Putschisten (neben Janajew u. a. KGB-Chef W. A. Krjutschkow, Verteidigungsminister D. T. Jasow, Ministerpräsident Pawlow) wurden ihrer Ämter enthoben und verhaftet. Der nach seiner Rückkehr (22. 8. 1991) formell als Staatspräsident wieder eingesetzte, aber nunmehr vom russischen Präsidenten Jelzin politisch bevormundete Gorbatschow trat am 24. 8. 1991 vom Amt des Generalsekretärs der KPdSU zurück; dieser wurde wegen ihrer Verwicklung in den Staatsstreich jegliche weitere Tätigkeit untersagt. Die grundlegende Umbildung der Staatsorgane im September 1991 (Konstituierung eines aus zwei selbstständigen Kammern, dem Rat der Republiken und dem Rat der Union, bestehenden Parlamentes, eines vom Präsidenten geführten Staatsrates und eines interrepublikanischen Wirtschaftskomitees) beseitigte die bisherigen zentralen Machtstrukturen und übertrug den Republiken, von denen die meisten nach dem Putsch ihre Unabhängigkeit proklamiert hatten, weit reichende Kompetenzen.
 
Alle nachfolgenden Versuche Gorbatschows, die Union zu erhalten, blieben erfolglos, da Russland zusammen mit den beiden anderen slawischen Republiken Weißrussland und Ukraine am 8. 12. 1991 eine Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) als lockeren Staatenbund gründete. Der Beitritt acht weiterer Republiken (Armenien, Aserbaidschan, Moldawien, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan) am 21. 12. 1991 in Alma-Ata beendete faktisch die Existenz der Sowjetunion (Rücktritt von Staatspräsident Gorbatschow am 25. 12. 1991).
 
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Das Schwarzbuch des Kommunismus, Beitrr. v. S. Courtois u. a. (a. d. Frz., 1998).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Oktoberrevolution: Alle Macht den Räten!
 
Großreiche: Kolosse auf tönernen Füßen?
 
Sowjetunion: Der russische Bürgerkrieg und die Gründung der Sowjetunion
 
Komintern: Weltrevolution oder sowjetische Interessenpolitik
 
Sowjetunion: Neue Ökonomische Politik (NEP)
 
Sowjetunion: Stalinistischer Staat und Stalins persönliche Diktatur
 
Sowjetunion: Die UdSSR und der Ostblock
 
Sowjetunion: Gorbatschows Politik der Erneuerung
 
Sowjetunion: Der Zerfall der UdSSR und die Gründung der GUS
 

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Sow|jet|uni|on, die; -: Staat in Osteuropa u. Nordasien (1922-1991); Abk.: SU; vgl. auch ↑UdSSR.

Universal-Lexikon. 2012.