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Erklärung
Gelöbnis; Ehrenwort; Verpflichtung; Schwur; Gelübde; Bekräftigung; Bund; Eid; Erläuterung; Hinweistext; Beschreibung; Schilderung; Darstellung; Explikation; Verständlichmachung; Offenlegung; Darlegung; Ausführung; Begriffserklärung; Begriffsbestimmung; Bestimmung; Spezifizierung; Abgrenzung; Eingrenzung; Begriffsklärung; Definition

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Er|klä|rung [ɛɐ̯'klɛ:rʊŋ], die; -, -en:
1. das Erklären, das Deuten, das Begründen von etwas; etwas, wodurch etwas erklärt wird:
diese Stelle im Text bedarf keiner weiteren Erklärung; ich habe keine Erklärung für sein Verhalten.
Syn.: Aufklärung, Bestimmung, Definition, Erläuterung, Interpretation.
Zus.: Worterklärung, Zeichenerklärung.
2. offizielle Äußerung, Mitteilung:
eine eidesstattliche Erklärung abgeben; die Erklärung der Ministerin.
Syn.: Aussage, Äußerung, Kommentar, Meldung, Mitteilung, Stellungnahme.
Zus.: Beitrittserklärung, Kriegserklärung, Liebeserklärung, Presseerklärung, Regierungserklärung, Sympathieerklärung, Verzicht[s]erklärung.

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Er|klä|rung 〈f. 20
1. das Erklären
2. das Erklärtwerden, Erläuterung, Auslegung, Ausdeutung, Exegese
3. die erklärenden Worte
4. bindende Aussage
● eine \Erklärung der Regierung ● eine \Erklärung abgeben; eine \Erklärung machen Liebeserklärung ● eine eidesstattliche \Erklärung; das ist keine \Erklärung! ● das genügt nicht als \Erklärung; eine \Erklärung an Eides statt; er findet, hat für alles eine \Erklärung; von jmdm. eine \Erklärung fordern

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Er|klä|rung , die; -, -en:
1. das Erklären; Deutung, Begründung; Darlegung der Zusammenhänge:
sie hat, findet für alles eine E.;
für dieses Verhalten verlange ich eine E. von Ihnen;
ich musste mich mit dieser E. zufriedengeben.
2. Mitteilung; [offizielle] Äußerung:
eine feierliche E.;
die Regierung gibt eine E. ab.

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Erklärung,
 
1) Philosophie: Zurückführung einer Aussage, einer Tatsache oder eines ganzen Sachverhaltes auf andere Aussagen, Gesetze oder Theorien, deren Geltung vorausgesetzt wird (hypothetische Erklärung). Für Erklärungen in den Erfahrungswissenschaften entwickelten C. G. Hempel und P. Oppenheim das Hempel-Oppenheim-Schema. Die Gründe angebende hypothetische Erklärung ist von der statistischen Erklärung zu unterscheiden, die bloße Wahrscheinlichkeitsaussagen liefert. W. Dilthey stellte die erklärenden Naturwissenschaften den verstehenden Geisteswissenschaften (Hermeneutik) gegenüber. In dieser Strenge wird die diltheysche Unterscheidung heute angezweifelt.
 
Literatur:
 
C. G. Hempel: Philosophie der Naturwiss. (a. d. Engl., 21977).
 
 2) Politik: eine öffentliche, oft zugleich amtliche Bekundung von Grundsätzen, Programmen oder staatspolitisch bedeutsamen Entscheidungen, z. B. Regierungserklärung, Unabhängigkeitserklärung, Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte.

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Er|klä|rung, die; -, -en: 1. das Erklären; Deutung, Begründung; Darlegung der Zusammenhänge: er hat, findet für alles eine E.; für dieses Verhalten verlange ich eine E. von Ihnen; das bedarf keiner weiteren E.; ich musste mich mit dieser E. zufrieden geben. 2. Mitteilung; [offizielle] Äußerung: eine eidesstattliche, bindende, feierliche E.; die Regierung gibt eine E. ab.

Universal-Lexikon. 2012.