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Lạnd|nah|me 〈f. 19〉 das Inbesitznehmen von Land durch Besiedlung
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Eroberung, Inbesitznahme u. Besiedelung von Land.
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Landnahme,
durch Ansiedlung und Bearbeitung erfolgende Inbesitznahme von herrenlosem oder einem Herrn gehörendem Grund und Boden, also auch Gewinnung beziehungsweise Ausbau von Herrschaft. Die Landnahme kann erfolgen auf unbebautem Land (Urbarmachung), durch Zuzug auf bebautes Land, auf friedliche Weise (Einsatz von Siedlern zum Landesausbau) oder gewaltsam (Beschlagnahme nach Siegerrecht, Verdrängung oder Ausrottung der bisher ansässigen Bevölkerung). - Die germanische Landnahme der Völkerwanderung vollzog sich meist in Form der Beschlagnahme. Das Mittelalter kannte die innere Kolonisation durch Landesausbau auf Land, das rechtlich dem König gehörte, aber oft zum Zweck der Landnahme einem Landesherrn übertragen wurde. - In der neueren Forschung werden Inhalt und Berechtigung des Begriffes, der auf das Landnámabók zurückgeführt wird, zum Teil kritisch problematisiert; ein enger Zusammenhang mit Vorgängen der Ethnogenese von Völkern wird nicht als zwingend erachtet.
Ausgew. Probleme europ. L.n des Früh- u. Hochmittelalters, hg. v. M. Müller-Wille u. a., 2 Bde. (1993-94).
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Universal-Lexikon. 2012.