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Bürger
Landsmann; Staatsbürger; Bewohner; Bevölkerung; Volk; Einwohner

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Bür|ger ['bʏrgɐ], der; -s, -, Bür|ge|rin ['bʏrgərɪn], die; -, -nen:
Angehöriger, Angehörige einer Gemeinde oder eines Staates.
Syn.: Bewohner, Bewohnerin, Einwohner, Einwohnerin.
Zus.: Mitbürger, Mitbürgerin, Staatsbürger, Staatsbürgerin.

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Bụ̈r|ger 〈m. 3
1. Bewohner einer Stadt od. eines Staates (Staats\Bürger)
2. Zivilist
3. 〈früher〉 Angehöriger des 3. Standes, des besitzenden Bürgertums, der Bourgeoisie
4. 〈heute〉 Angehöriger des Mittelstands
● ein \Bürger der Vereinigten Staaten; akademischer \Bürger Angehöriger einer Hochschule; ein angesehener \Bürger unserer Stadt [→ Burg]

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1Bụr|ger , der; -s, - (schweiz.):
in der Gemeinde, in der er wohnt, geborener Bürger (1 b), der im Unterschied zu einem Zugezogenen bestimmte politische Vorrechte hat.
2Bur|ger ['bø:ɐ̯gɐ ], der; -s, - [engl. burger, gek. aus hamburger = 2Hamburger] (ugs.):
nach Art des 2Hamburgers belegtes Brötchen.

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I
Burger
 
['bəːgə, englisch], nach Art des Hamburgers belegtes Brötchen, auch als Fishburger (mit Fischfrikadelle zubereitet).
 
II
Bụrger,
 
1) Anton, Maler, * Frankfurt am Main 14. 11. 1824, ✝ Kronberg im Taunus 6. 7. 1905; malte Landschaften und Genreszenen des alten Frankfurt; Mitbegründer der Kronberger Malerkolonie.
 
 2) Hermann, schweizerischer Schriftsteller, * Burg 10. 7. 1942, ✝ (Selbstmord) Brunegg (Kanton Aargau) 1. 3. 1989; war Dozent für deutsche Literatur an der ETH Zürich, Feuilletonredakteur; schrieb Erzählwerke von großer Sprachvirtuosität, so den Roman »Schilten« (1976) über das wahnhafte Gedankensystem eines Lehrers; auch in »Die künstliche Mutter« (1982) steht ein körperlich-seelisch Kranker im Mittelpunkt. Unvollendet blieb der auf 4 Teile angelegte Roman »Brenner« (Band 1 »Brunsleben«, postum 1989; Band 2 als Fragment unter dem Titel »Menzenmang«, 1992).
 
Weitere Werke: Lyrik: Rauchsignale (1967).
 
Erzählungen und sonstige Prosa: Bork (1970); Diabelli (1979); Ein Mann aus Wörtern (1983); Blankenburg (1986); Der Schuß auf die Kanzel (1988).

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1Bụr|ger, der; -s, - (schweiz.): in der Gemeinde, in der er wohnt, geborener ↑Bürger (1 b), der im Unterschied zu einem Zugezogenen bestimmte politische Vorrechte hat.
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2Bur|ger ['bə:gə], der; -s, - [engl. burger, gek. aus hamburger = 2Hamburger] (ugs.): nach Art des 2Hamburgers belegtes Brötchen: Was uns jedoch etwas komisch vorkam, war, dass die B. nach der Produktion nur genau zehn Minuten liegen bleiben dürfen (Süddeutsche Zeitung 26. 10. 98, 16).

Universal-Lexikon. 2012.