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Generalstreik
Ge|ne|ral|streik [genə'ra:lʃtrai̮k], der; -[e]s, -s:
[politischen Zielen dienender] allgemeiner Streik der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Landes:
den Generalstreik ausrufen.
Syn.: Ausstand.

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Ge|ne|ral|streik 〈m. 6allgemeiner Streik

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Ge|ne|ral|streik, der:
[politischen Zielen dienender] allgemeiner Streik der Arbeitnehmer eines Landes.

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Generalstreik,
 
gezielte Arbeitsniederlegung aller Arbeitnehmer in bestimmten Tarifgebieten oder in einem ganzen Land mit dem Ziel, die gesamte Wirtschaft des Streikgebietes zum Stillstand zu bringen; als politischer Streik in Deutschland nicht zulässig.

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Ge|ne|ral|streik, der: [politischen Zielen dienender] allgemeiner Streik der Arbeitnehmer eines Landes.

Universal-Lexikon. 2012.