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Terrorismus
Ter|ro|ris|mus [tɛro'rɪsmʊs], der; -:
das Ausüben von Terror:
die Ursachen des Terrorismus; der Kampf gegen den Terrorismus.

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Ter|ro|rịs|mus 〈m.; -; unz.〉 Ausübung von Terror, um bestimmte (bes. politisch motivierte) Ziele durchzusetzen Siehe auch Info-Eintrag: Terrorismus - info!

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Ter|ro|rịs|mus , der; -, …men <Pl. selten> [frz. terrorisme, zu: terreur, Terror]:
1. Einstellung u. Verhaltensweise, die darauf abzielt, [politische] Ziele durch Terror (1) durchzusetzen:
den T. bekämpfen.
2. Gesamtheit der Personen, die Terrorakte verüben:
der internationale T.

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Terrorịsmus
 
der, -, politisch motivierte Form der Gewaltkriminalität; die Androhung und Anwendung von Gewalt gegen staatliche oder gesellschaftliche Funktionsträger - in zunehmendem Maße auch gegen Zufallsopfer - im Rahmen längerfristiger Strategien, um mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken bestehende Herrschaftsverhältnisse zu erschüttern. Eine international anerkannte Definition des Terrorismus gibt es nicht, vielmehr handelt es sich um einen politischen Begriff, der den Subjekten bestimmter Gewalthandlungen eher aus der Perspektive der tatsächlichen oder potenziellen Objekte zugeschrieben wird, während die Subjekte selbst ihr Tun als Kampf für Freiheit und Gerechtigkeit bezeichnen. Terroristische Gewaltanwendung ist ein Produkt extremistischen politischen Denkens, manchmal sektiererischen Religionsverständnisses. Abzugrenzen ist der Terrorismus besonders von der allgemeinen Gewalttat, der das politische Moment fehlt. Bestimmte Formen der organisierten Kriminalität (z. B. illegaler Waffenhandel, gewalttätige Geldbeschaffung oder Rauschgiftdelikte) nähern sich in politischem Kontext dem Terrorismus. Zu unterscheiden ist der Terrorismus auch von Verstößen gegen internationale Normen des Kriegsrechts (zur Erreichung militärischer Zwecke) oder von systematischen Verletzungen der Menschenrechte (zur Durchsetzung politischer Ziele). Ferner muss der Terrorismus von allen Formen des nicht gewalttätigen Extremismus unterschieden werden. Umstritten ist die begriffliche Zuordnung des Staatsterrors; seine Einbeziehung in den Terrorismusbegriff lässt sich zwar wortgeschichtlich, nicht aber begrifflich rechtfertigen, da es beim Staatsterror rechtlich um eigenständige Probleme geht (Terror).
 
 Historische und theoretische Grundlagen
 
Aktivitäten des gewaltsamen politischen Umsturzes in Gestalt des individuellen (d. h. gegen Personen gerichteten) Terrors sind von alters her bekannt, z. B. Tyrannenmord. Im Mittelalter entwickelten im Nahen und Mittleren Osten die Assassinen terroristische Aktivitäten. Eine Doktrin des Terrorismus gibt es aber erst seit Beginn des 19. Jahrhunderts. In Verbindung mit Theorieansätzen des Anarchismus war M. A. Bakunin davon überzeugt, dass die »Lust an der Zerstörung auch ein schöpferischer Drang« sei. Im Gegensatz zur organisierten Arbeiterbewegung, die die gesellschaftliche Veränderung durch disziplinierte Organisation bewirken wollte, forderte er »direkte Aktionen« und die »Propaganda der Tat«, d. h. individuelle terroristische Anschläge gegen bekannte Vertreter und Einrichtungen von Staat und Wirtschaft. Neben Bakunin zählen S. G. Netschajew, die Theoretiker der Narodnaja Wolja (u. a. Nikolaj Aleksandrowitsch Morosow, * 1854, ✝ 1946) sowie J. Most zu den Verfechtern der »Propaganda der Tat«, die als »revolutionäres Signal« einen Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung fördern soll. Der Grundgedanke ist immer, dass der »Terror von unten« die natürliche und berechtigte Reaktion gegen die »Vergewaltigung von oben« ist, dass eine kleine Zahl entschlossener Menschen einen unverhältnismäßig großen Einfluss ausüben kann, wenn sie systematisch und ohne Bedenken, gleichsam als »humane Tat«, die Stützen der bekämpften Gesellschafts- und Staatsordnung angreift (der »Schlag gegen das Zentrum«). Bei aller Veränderung der Motive terroristischer Aktivitäten im Einzelnen ist bis heute die »Propaganda der Tat« das Grundtheorem des Terrorismus geblieben. Er ist in der Regel ein Ausdruck der Isolation revolutionärer Minderheiten.
 
Vor dem Ersten Weltkrieg entstanden in Süd- und Osteuropa terroristische Gruppen auf anarchistischer Grundlage, z. B. in Italien die »Alleanza della Rivoluzione Sociale«. In Russland wandten sich zunächst die Narodniki, später die Sozialrevolutionäre mit terroristischen Mitteln gegen die Autokratie der russischen Kaiser. Mit der IMRO, der Schwarzen Hand und den Četnici bildeten sich bereits in dieser Zeit nationalistische Gruppen, die mit Attentaten und Sabotageakten das Herrschaftssystem des Osmanischen Reiches beziehungsweise Österreich-Ungarns bekämpften. Neben anarchokommunistischen Aktivitäten (z. B. in Oberitalien) verlagerte sich nach dem Ersten Weltkrieg das Schwergewicht des Terrorismus in das rechte Spektrum des politischen Extremismus, z. B. in Deutschland die Organisation Consul, später die SA, in Italien die »Squadre d'azione« (»Sturmabteilungen« des Faschismus), in Rumänien die Eiserne Garde sowie in Kroatien die Ustascha. In Palästina entwickelte 1940-48 die »Lohamei Herut Yisrael« (Abkürzung LHY; auch Lechi, deutsch »Israelische Freiheitskämpfer«, oder »Stern-Gruppe« genannt, nach ihrem Gründer Avraham Stern, * 1907, ✝ 1942) terroristische Aktivitäten gegen Araber und die britische Mandatsmacht. Während in den totalitären Systemen des 20. Jahrhunderts (Nationalsozialismus, Kommunismus) der »Terror von oben« einen Terrorismus (»von unten«) im Keim erstickte, wandte sich der Terrorismus v. a. nach 1945 meist gegen staatliche Ordnungen, in denen auch die Möglichkeit legaler Opposition bestand.
 
 Motive und Richtungen des zeitgenössischen Terrorismus
 
Wie sich bereits in der Geschichte des Terrorismus zeigt, gibt es - entsprechend den Motiven - unterschiedliche Erscheinungsformen: den irredentistisch-sezessionistischen, den ideologisch-gesellschaftspolitischen, den fremdenfeindlich-nationalistischen, den befreiungsideologischen und den religiös-fundamentalistischen Terrorismus. In der Realität sind Mischformen möglich; das gilt zumal für den Nahen Osten.
 
Nach der Teilung Irlands (1920/21) kämpfte die katholisch-nationalistische IRA mit Terror gegen die britische Herrschaft in Nordirland und für dessen Vereinigung mit der Republik Irland. Neben dem irredentistisch-sezessionistischen Grundmotiv spielten dabei auch konfessionelle (Gegensatz zu den Protestanten) und soziale Gründe (gesellschaftliche Benachteiligung des katholischen Bevölkerungteils) eine stimulierende Rolle. In dem Ende der 60er-Jahre ausgebrochenen Bürgerkrieg traf der IRA-Terror auf den Gegenterror radikaler protestantisch-unionistischer Untergrundbewegungen (u. a. Ulster Defence Association); der Konflikt, dem in den folgenden knapp drei Jahrzehnten mehr als 3 000 Menschen zum Opfer fielen, konnte auch nicht durch die Stationierung britischer Truppen, die zunehmend selbst in den Kreislauf der Gewalt involviert wurden, und durch die Übernahme der direkten Verwaltung durch die britische Regierung eingedämmt werden. Erst angesichts der Aussichtslosigkeit, mit terroristischen Mitteln zum Ziel zu gelangen, und aufgrund der nachlassenden Akzeptanz der Bevölkerung für den blutigen Kampf der katholischen und protestantischen Untergrundorganisationen fanden sich diese - nach einem gescheiterten Versuch 1994-96 - zu Waffenstillständen bereit, die den Weg zu einer längerfristigen politischen Lösung des Konflikts eröffneten (Stormont-Friedensabkommen vom 10. 4. 1998). Der von einer fanatischen IRA-Splittergruppe (»Wahre IRA«) verübte, bislang opferreichste Bombenanschlag in Nordirland vom August 1998 offenbarte, welchen Gefährdungen dieser Prozess ausgesetzt ist.
 
Im Kampf gegen den spanischen Zentralstaat entstand die ETA, die auf dem Wege des Terrorismus die staatliche Verselbstständigung des Baskenlandes erzwingen will. In der Zeit der Diktatur von F. Franco Bahamonde verkörperte sie den Überlebenswillen und das Selbstwertgefühl der baskischen Nation. Im Zuge der Demokratisierung Spaniens und der Kompetenzverlagerung auf die Regionen verlor der ETA-Terrorismus in der baskischen Gesellschaft zwar an Rückhalt, erschüttert aber immer wieder durch brutale Aktionen die spanische Gesellschaft.
 
Getragen von Theoremen des Marxismus, besonders des Neomarxismus, entwickelte sich in der Bundesrepublik Deutschland als radikales Zerfallsprodukt der studentischen Protestbewegung (neue Linke) gegen Anfang der 1970er-Jahre der Linksterrorismus, der besonders von der Baader-Meinhof-Gruppe, dann von der Rote-Armee-Fraktion (RAF) getragen wurde. Die deutschen Terroristen zogen das Abtauchen in den Untergrund, den »bewaffneten Kampf«, dem von der Mehrheit der Studentenbewegung geforderten »langen Marsch durch die Institutionen« vor. Getragen von ihrem Bewusstsein, einer intellektuellen Elite anzugehören, formulierten sie ein Widerstandsrecht gegen »repressive Gewalt« und »kapitalistische Ausbeutung« in den Industriestaaten (mit marktwirtschaftlichem Wirtschaftssystem) wie auch in der Dritten Welt. In gewisser Weise war der Terrorismus in Deutschland ein Wohlstandsphänomen. In seiner Phraseologie des »antiimperialistischen Widerstandes« knüpften der Terrorismus und sein sympathisierendes Umfeld besonders an der Kritik am Vietnamkrieg an und richteten sich zum Teil auch gegen die militärische US-Präsenz in der Bundesrepublik.
 
Im engen Kontext einer »linken Kultur« entwickelten in Italien sozialrevolutionäre Kräfte Ideologien, die die Revolutionsidee mystifizierten und die parlamentarische Demokratie als eine die »Ausbeutung verdeckende Maske« charakterisierten. Vor diesem Hintergrund lösten Mitte der 1970er-Jahre die Dauerherrschaft der Democrazia Cristiana, die Einbindung der kommunistischen Partei in die Regierungsverantwortung (»historischer Kompromiss«) sowie die reformistische Politik der Gewerkschaften aufseiten der extremen Linken terroristische Aktivitäten aus, die v. a. von den Roten Brigaden getragen wurden. - In Frankreich spielte die Action directe, die Verbindung zur deutschen RAF hatte, eine ähnliche Rolle. Auf Korsika suchen terroristische Organisationen ihrer Forderung nach Abspaltung der Insel vom französischen Staat Nachdruck zu verleihen; hier wird besonders deutlich, dass sezessionistisch begründeter Terrorismus häufig zum Vorwand für rein kriminelle Aktionen wird.
 
In der Zeit der Entkolonialisierung war Terrorismus - besonders in Asien und Afrika - mit befreiungsideologischen Vorstellungen verbunden (z. B. Mau-Mau). Der Terrorismus arabischer Organisationen gegen den Staat Israel ist - je nach Organisation - unterschiedlich akzentuiert: Während bei der Fatah das irredentistisch-nationalistische, bei PFLP (innerhalb der PLO) lange Zeit das sozialrevolutionäre Element überwog, sind Amal und Hizbollah, seit etwa 1988 besonders Djihad Islami und Hamas vom islamischen Fundamentalismus geprägt. Den 1991 eingeleiteten Friedensprozess im Nahen Osten versuchen neben arabischen Terrorgruppen auch extremistische jüd. Siedler immer wieder durch Anschläge in Israel und in den Autonomiegebieten zu torpedieren. Seit dem Militärputsch von 1992 in Algerien sind dort über 100 000 Menschen dem Terrorismus zum Opfer gefallen, der nicht nur auf den Front Islamique du Salut (FIS) zurückgeht, sondern angesichts der weitgehenden Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols infolge der gesellschaftlichen Zerklüftung auch auf deren Gegner. Vor dem Hintergrund ethnischer und religiöser Spannungen im asiatischen Raum griffen z. B. in Sri Lanka die »Liberation Tigers of Tamil Eelam« sowie in Indien extremistische Vertreter der Sikhs zu terroristischen Mitteln. In Lateinamerika steht einem (für die gesellschaftliche Gleichstellung der benachteiligten Bevölkerungsschichten) »revoltierenden« Terrorismus (z. B. die Aktionen der Tupamaros in Uruguay oder des Sendero Luminoso in Peru) ein »repressiver« (d. h. ein auf den Erhalt bestehender Verhältnisse gerichteter) Terrorismus entgegen (besonders die »Todesschwadronen« in verschiedenen Ländern).
 
Der nahezu weltweite Zusammenbruch des »realen Sozialismus« bedeutete für den Terrorismus, zumal für den sozialrevolutionär ausgerichteten, eine Zäsur. Hatten terroristische Aktionen schon vorher nachgelassen, so wurden dem ideologisch-gesellschaftspolitischen Terrorismus nun die letzten ideologischen Bastionen entzogen. In Deutschland gab die RAF im April 1998 aus dem Untergrund ihre Auflösung bekannt. Auch bei anderen Formen des Terrorismus in der Welt zeichnete sich durch die Agonie der kommunistischen Staatenwelt in den 90er-Jahren ein gewisser Rückgang der Aktivitäten ab.
 
Allerdings gaben die weltweit weiter bestehenden oder neu entstandenen Konfliktherde dem Terrorismus neue Schubkraft. Gerade die spektakulären terroristischen Taten der vergangenen Jahre zeigen, dass ein international operierender Terrorismus (dessen ideologischer Hintergrund und politische Ziele sehr unterschiedlich und diffus sein können) durch Angriffe auf hoch empfindliche Schaltstellen wie Verwaltungs- und Kommunikationszentren, Verkehrsmittel usw. die Verwundbarkeit der hoch entwickelten Gesellschaften ausnutzen kann. Auf eine große Zahl von Opfern auf engstem Raum zielten u. a. Giftgasanschläge der japanischen Aum-Sekte (v. a. 1995 mit dem Nervengift Sarin auf die U-Bahn in Tokio) und das Bombenattentat amerikanischer Rechtsextremisten auf ein Bürogebäude in Oklahoma City 1995. Hatten bereits 1993 islamische Fundamentalisten einen in seiner Wirkung noch begrenzten Sprengstoffanschlag auf das World Trade Center (WTC) in New York verübt, so eskalierte der internationale Terrorismus erneut - sowohl hinsichtlich der logistischen Vorbereitung und Durchführung der Terrorakte als auch hinsichtlich der Opferzahl und des materiellen Schadens und nicht zuletzt hinsichtlich der internationalen politisch-militärischen Folgen -, als am 11. 9. 2001 durch Selbstmordattentäter, die dem internationalen Terrornetzwerk »al-Qaida« von Osama Bin Laden zugerechnet werden, mithilfe entführter amerikanischer Passagiermaschinen innerhalb weniger Minuten das WTC vollständig zerstört und das Pentagon in Washington stark beschädigt wurde, wodurch (nach mehrfach korrigierten Angaben) rd. 3 000 Menschen den Tod fanden. Furcht vor einem »Bioterrorismus« entstand kurz darauf, als in mehreren Städten der USA Milzbrandbakterien durch Briefsendungen verbreitet wurden.
 
 Operative Ziele und taktische Mittel
 
Die Aktionen v. a. des irredentistisch-sezessionistischen, des ideologisch-gesellschaftspolitischen und des befreiungsideologischen Terrorismus (Sabotage, Entführung und Ermordung führender Vertreter des bekämpften Staats- und Gesellschaftssystems aus Politik, Justiz und Wirtschaft), von verdeckt operierenden Kommandos vorbereitet und durchgeführt, zielen darauf, das Gewaltmonopol des Staates infrage zu stellen, den Staat als hilflos »vorzuführen«, die politische Ordnung zu destabilisieren, ein Klima der Unsicherheit in der Bevölkerung zu fördern und so mittel- oder langfristig eine »revolutionäre Situation« herbeizuführen. Die für die innere Sicherheit zuständigen Organe (besonders Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) sollen zu Überreaktionen herausgefordert, die Stärke des in eine Aktions-Reaktions-Spirale gedrängten Gegners soll dahingehend gegen ihn selbst gerichtet werden, dass der liberale Rechtsstaat sich als illiberal und repressiv »entlarvt« und damit das Vertrauen der Menschen verspielt, ihre Freiheit zu garantieren. Über eine bewusst einkalkulierte Berichterstattung der Massenmedien wirkt die »Propaganda der Tat« in die Bevölkerung hinein. Operatives Wunschziel terroristischer Aktivitäten ist damit - neben der Einschüchterung der »Herrschenden« - eine Solidarisierung größerer Bevölkerungsgruppen. Im Gegensatz zu einer aggressiven Kriegführung zielt der Terrorismus nicht »auf den Raum«, sondern »auf das Denken«. Wichtig für den terroristischen Kampf ist die Existenz eines Umfelds von Sympathisanten, die zu Hilfsdiensten wie Finanzierung, Gewährung von Unterschlupf, Wohnungsanmietung, als Nachrichtenübermittler oder zu logistischer Unterstützung bereit sind. Viele der vorgenannten Terrororganisationen erfuhren darüber hinaus seitens bestimmter Staaten - je nach deren politischer Interessenlage - Unterstützung, z. B. durch die Bereitstellung von Geldmitteln, gefälschten Personaldokumenten, Waffen, militärischen Ausbildungsgelegenheiten, Logistik und die Gewährung von Zuflucht. Unterstützungshandlungen der genannten Art wurden in der jüngeren Vergangenheit bekannt besonders von Irak, Syrien, Libyen und Iran (gegenüber den antiisraelischen Terrororganisationen) sowie von der DDR (gegenüber der RAF v. a. als Rückzugsraum, gegenüber arabischen Terroristen als Operationsbasis) und vom afghanischen Talibanregime für al-Qaida. Auch durch Kontakte zu terroristischen Gruppen in anderen Ländern versuchen Terrororganisationen ihre internationalen Aktionsmöglichkeiten auszuweiten.
 
Dem gesellschaftspolitisch-ideologisch orientierten Terrorismus in den marktwirtschaftlich strukturierten Staaten fehlt die Unterstützung der Bevölkerungsmehrheit; nicht so sehr die realen politischen, sozialen und ökonomischen Verhältnisse als solche, sondern deren spezifische Wahrnehmung durch eine kleine Minderheit scheinen z. B. in Deutschland den Hintergrund für die Entstehung terroristischer Gruppen zu bilden. Im Gegensatz zu Terroristen linksextremistischer Prägung, die oft aus Familien mit hohem Bildungsgrad und Berufsniveau stammen, gehen rechtsextremistische Terroristen meist aus den unteren Gesellschaftsschichten hervor. Ihre fremdenfeindlichen Aktionen sind in der Regel nicht von langer Hand geplant. In Bezug auf Terroristen linker Prägung ist auf typische biografische und Persönlichkeitsmerkmale hingewiesen worden: Aufstiegsbegehren und gescheitertes Erfolgsstreben; ein militanter Eifer, die gesellschaftlichen Verhältnisse radikal zu verbessern; Abkehr von bisherigen sozialen Bindungen; ausgeprägtes Freund-Feind-Denken und Neigung zu radikalen Alternativen. Von den islamistischen Terroristen haben sich seit den 1990er-Jahren immer mehr bereit gefunden, sich selbst als »Märtyrer« mit einer Sprengstoffladung oder Bombe in die Luft zu jagen, um dabei möglichst viele Angehörige der feindlichen Gesellschaft, d. h. der »Ungläubigen«, zu töten oder zu verletzen. Diese Attentäter sind nur äußerst selten von ihrem Vorhaben abzubringen. Sie handeln einerseits in dem Glauben, sich durch ihre Tat einen direkten Weg ins Paradies zu ebnen, andererseits ist ihnen von den Terrororganisationen oder Sympathisanten zugesichert worden, dass ihre Hinterbliebenen sozial abgesichert sind.
 
 Terrorismusbekämpfung
 
Nach dem Aufkeimen terroristischer Aktivitäten besonders zu Beginn und Mitte der 1970er-Jahre in der Bundesrepublik Deutschland wurde das bestehende allgemeine rechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung dieser Art der Kriminalität vom deutschen Gesetzgeber für nicht ausreichend erachtet. Er schuf jedoch kein Sonderrecht dafür. Den Kern der Normen zur Terrorismusbekämpfung bilden nur relativ wenige Bestimmungen des materiellen und des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts. Durch das Antiterrorgesetz vom 18. 8. 1976 wurde als neuer Straftatbestand § 129 a in das StGB eingefügt, der die Bildung terroristischer Vereinigungen (kriminelle Vereinigungen) unter Strafe stellt. Das Wesensmerkmal dieser Norm, die durch das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus vom 19. 12. 1986 erweitert und verschärft wurde, liegt in der durch sie eröffneten Möglichkeit, die Strafverfolgung vorzuverlegen, nämlich auf den Zeitpunkt der Gründung einer Vereinigung, deren Zweck im Begehen bestimmter, dort einzeln aufgeführter Straftaten (Tötungsdelikte u. a.) liegt. Änderungen des Strafverfahrensrechts erfolgten mit dem Ziel, unter Wahrung des Rechts des Beschuldigten auf wirksame Verteidigung, einen Missbrauch der liberalen Verfahrensregelungen (der in propagandistischem Umfunktionieren in politische Verfahren, Prozessverzögerungen, Aktivitäten von Terroristen aus der Haft im verdeckten Zusammenwirken mit ihren Verteidigern bestand) zu unterbinden. So wurden besonders das Kontaktsperregesetz (Kontaktsperre) erlassen und bestimmte, auf Verfahrenseffizienz gerichtete Änderungen in der StPO vorgenommen (Strafprozess). Ein weiterer Versuch, des Terrorismus (quasi von innen her) Herr zu werden, war die bis 1999 befristete Kronzeugenregelung (Kronzeuge), die allerdings nicht den erhofften Erfolg hatte. Auf dem Gebiet polizeilicher und administrativer Terrorismusbekämpfung erfolgten Regelungen über die Einrichtung von Kontrollstellen, verbesserte Fahndungsmethoden (Rasterfahndung, Schleppnetzfahndung) und sicherheitspolizeiliche Informationssysteme. Auch die Einführung fälschungssicherer Personalausweise ist ein Produkt der Terrorismusbekämpfung. (Geisel, Luftpiraterie)
 
Nach den Ereignissen vom September 2001 sind weitere gesetzliche Regelungen zur wirksameren Bekämpfung des internationalen Terrorismus erlassen worden. Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen wurden dem Vereinsrecht unterstellt, womit für extremistische Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen Betätigungsverbote und Vereinsverbote möglich sind. Durch die Neufassung und Ausweitung der Verbotsgründe für Ausländervereine soll verhindert werden, dass gewalttätige oder terroristische Organisationen von Ausländervereinen in Deutschland unterstützt werden. Die Sicherheitsbestimmungen für den Flugverkehr in Bezug auf Flughafenpersonal und Handgepäck wurden verschärft sowie der Einsatz von Sicherheitskräften (Bundesgrenzschutz) in deutschen Verkehrsflugzeugen ermöglicht. Die Befugnisse der Geheimdienste wurden erweitert, z. B. darf der Verfassungsschutz bei Banken, Post, Telekommunikationsdiensten und Luftfahrtunternehmen Informationen zu deren Kunden einholen. Der Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden wurde erleichtert. Änderungen im Ausländerrecht verschärfen die Bestimmungen für die Einreise von Ausländern und erleichtern die Ausweisung von jenen Ausländern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für terroristische Bestrebungen gefunden wurden. Der Verbesserung des Schutzes gefährdeter Zeugen dient ein Gesetz vom 11. 12. 2001. Pässe und Personalausweise dürfen in Zukunft neben Lichtbild und Unterschrift weitere (auch verschlüsselte) biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Ausweisinhabers enthalten.
 
Die Bekämpfung des Terrorismus ist wegen seiner internationalen Verbreitung keine rein nationale, sondern eine internationale Aufgabe. Im Rahmen der EU gibt es auf der Ebene der Innenminister die Arbeitsgemeinschaft TREVI (Abkürzung für Terrorisme, Radicalisme, Extrémisme, Violence), die sich in verschiedenen Arbeitsstäben v. a. der Bekämpfung des Terrorismus widmet. Am 27. 1. 1977 wurde zudem das »Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus« geschlossen. Auch im Zusammenhang mit der Öffnung der europäischen Grenzen für den internationalen Personen- und Warenverkehr (Schengener Abkommen) sind neue Risiken erwachsen, die den Terrorismus begünstigen; diesen Risiken soll durch verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen begegnet werden. Die Innen- und Justizminister der EU beschlossen im September 2001, die Zusammenarbeit der Polizei-, Justiz- und Zivilschutzbehörden zur wirksameren Bekämpfung des Terrorismus zu verbessern. U. a. soll eine einheitliche Definition des Terrorismus eingeführt, die Rolle des Europäischen Polizeiamts (Europol) bei der Terrorismusbekämpfung gestärkt, ein europäischer Haftbefehl geschaffen und die Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten intensiviert werden. Bei den UN lag bis Ende 2001 das am 9. 12. 1999 verabschiedete Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus zur Unterzeichnung aus, das die diesbezügliche Zusammenarbeit der Staaten verbessern will und die Finanzierung des Terrorismus als eigenständige Straftat definiert. Der UN-Sicherheitsrat forderte am 28. 9. 2001 in einem beispiellosen Beschluss alle Staaten auf, die vorsätzliche Bereitstellung oder Sammlung von Geldern zur Ausführung terroristischer Handlungen unter Strafe zu stellen, unverzüglich Gelder und sonstige finanzielle Vermögenswerte von Terroristen und deren Umfeld einzufrieren sowie Terroristen und ihren Helfern einen sicheren Zufluchtsort zu verweigern und bis zum Jahresende über die bis dahin ergriffenen Maßnahmen zu berichten. Die USA riefen nach den Anschlägen vom 11. 9. 2001 einen breit angelegten Feldzug gegen den Terrorismus aus, zu dem sie eine internationale Koalition unter Mitwirkung ihrer westlichen Verbündeten sowie zahlreicher anderer Staaten, darunter Russland und China sowie auch einer Reihe islamischer Länder bildeten. Die erste Phase dieses Antiterrorkriegs begann am 7. 10. 2001 mit Luftangriffen gegen das zahlreiche Al-Qaida-Terroristen beherbergende Afghanistan.
 
Literatur:
 
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Analysen zum T., hg. vom Bundesministerium des Innern, 5 Tle. (1981-84);
 M. Horn: Sozialpsychologie des T. (1982);
 
Sozialprotest, Gewalt, Terror. Gewaltanwendung durch polit. u. gesellschaftl. Randgruppen im 19. u. 20. Jh., hg. v. W. J. Mommsen u. a. (1982);
 T. Wittke: T.-Bekämpfung als rationale polit. Entscheidung (1983);
 G. Hertel: T. u. Politikwiss. in der Bundesrep. Dtl. (1986);
 P. Wilkinson: Terrorism and the liberal state (Basingstoke 21986);
 W. Laqueur: T. Die globale Herausforderung (a. d. Engl., 1987);
 W. Laqueur: Die globale Bedrohung. Neue Gefahren des T. (a. d. Engl., 1998);
 S. Leber: Freiheit durch Gewalt? Zum Phänomen des T. Vom Gedanken der Anarchie zur Propaganda der Tat (1987);
 
Angriff auf das Herz des Staates. Soziale Entwicklung u. T., Beitrr. v. H. Hess u. a., 2 Bde. (1988);
 U. Backes: Bleierne Jahre. Baader-Meinhof u. danach (1991);
 T. Herzog: T. Versuch einer Definition u. Analyse internat. Übereinkommen zu seiner Bekämpfung (1991);
 B. Rabert: Links- u. Rechts-T. in der Bundesrep. Dtl. von 1970 bis heute (1995);
 A. Musolff: Krieg gegen die Öffentlichkeit. T. u. polit. Sprachgebrauch (1996);
 S. Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex (Neuausg. 1997);
 
Rote Armee Fraktion. Texte u. Materialien zur Gesch. der RAF, bearb. v. M. Hoffmann (1997);
 T. Wunschik: Baader-Meinhofs Kinder. Die zweite Generation der RAF (1997);
 P. Waldmann: T. Provokation der Macht (1998);
 E. Serauky: Im Namen Allahs. Der T. im Nahen Osten (2000);
 
T. als weltweites Phänomen, hg. v. K. Hirschmann u. P. Gerhard (2000);
 B. Hoffman: T. - der unerklärte Krieg. Neue Gefahren polit. Gewalt (a. d. Engl., Neuausg. 2001);
 C. Carr: T. - die sinnlose Gewalt. Histor. Wurzeln u. Möglichkeiten der Bekämpfung (a. d. Engl., 2002);
 
11. September. Gesch. eines Terrorangriffs, hg. v. S. Aust u. C. Schibben (2002);
 
Die weltweite Gefahr. T. als internat. Herausforderung, hg. v. H. Frank u. K. Hirschmann (2002).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Terrorismus: Politisch motivierte Gewalt
 

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Ter|ro|rịs|mus, der; -, ...men <Pl. selten> [frz. terrorisme, zu: terreur, ↑Terror]: 1. Einstellung u. Verhaltensweise, die darauf abzielt, [politische] Ziele durch ↑Terror (1) durchzusetzen: die Ursachen des T.; Natürlich ist Sicherheitspolitik nicht überflüssig in einer Welt der nationalistischen Leidenschaften, der Bürgerkriege und der Terrorismen (Eppler, Kavalleriepferde 234). 2. Gesamtheit der Personen, die Terrorakte verüben: der internationale T. 3. (seltener) Schreckensherrschaft.

Universal-Lexikon. 2012.