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Strafverfolgung
Straf|ver|fol|gung 〈f. 20Ermittlung einer Straftat u. Anklage

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Straf|ver|fol|gung, die (Rechtsspr.):
bei Verdacht auf eine Straftat von der Staatsanwaltschaft veranlasste Ermittlungen.

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Strafverfolgung,
 
die aufgrund von Strafanzeige, Strafantrag oder aufgrund anderer Erkenntnisse aufzunehmende Ermittlungstätigkeit von Staatsanwaltschaft und Polizei. Die Strafverfolgung unterliegt der Verjährung. Bei ungerechtfertigter Strafverfolgung kann ein Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat entstehen.

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Straf|ver|fol|gung, die (Rechtsspr.): bei Verdacht auf eine Straftat von der Staatsanwaltschaft veranlasste Ermittlungen: »Wenn die Personalien von Gewalttätern nicht festgestellt werden, ist die S. faktisch unmöglich« (Focus 8, 1999, 20).

Universal-Lexikon. 2012.