Ra|ke|ten|ab|wehr 〈f.; -; unz.; Mil.〉 Abwehr anfliegender feindlicher Raketen
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Ra|ke|ten|ab|wehr, die (Militär):
Abwehr gegnerischer Raketen, Raketenwaffen.
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Raketen|abwehr,
Sammelbezeichnung für alle Maßnahmen zur Abwehr im Flug befindlicher gegnerischer Raketenwaffen, besonders gelenkter Boden-Boden- sowie Schiff-Schiff-Raketen. Raketenabwehrwaffen sind v. a. spezielle Boden-Luft-Raketen (Abfang- oder Antiraketenraketen), auf Schiffen auch Rohrwaffensysteme mit extrem hoher Feuergeschwindigkeit. Kampfflugzeuge sind in der Lage, sich durch »passive« Raketenabwehr zu schützen, indem sie anfliegende Boden-Luft-Raketen durch elektronische Gegen- beziehungsweise Täuschmaßnahmen ablenken.
Zur Abwehr strategischer Interkontinentalraketen wurden in den 1960er- und 70er-Jahren von den USA und der Sowjetunion bodengestützte ABM-Systeme eingeführt, die jedoch Mitte der 70er-Jahre weitgehend außer Dienst gestellt wurden, da der ABM-Vertrag von 1972 einen lückenlosen, flächendeckenden Schutz untersagt. Beide Länder konzentrierten sich nun auf die Verteidigung ausgewählter Gebiete. Gleichzeitig entwickelten die USA eine aus boden-, luft- und v. a. weltraumgestützten Elementen bestehende Raketenabwehr (SDI). Dieses Projekt wurde jedoch 1993 endgültig aufgegeben. Große Bedeutung haben seit den 80er-Jahren die Forschungsarbeiten zur Entwicklung von Raketenabwehrsystemen, die Schutz gegen ballistische Kurz- und Mittelstreckenraketen bieten. Hauptprobleme sind v. a. die kurzen Reaktionszeiten, die Bewältigung der anfallenden Datenmengen und die Bekämpfung einer Vielzahl von Objekten. Seit Anfang der 90er-Jahre wird von den USA und Russland an der Umsetzung eines Konzepts zum Schutz gegen begrenzte Raketenangriffe (GPALS) gearbeitet. In Abänderung beziehungsweise Ergänzung dieses GPALS-Konzeptes planen die USA das Raketenabwehrprogramm NMD (beziehungsweise MD), dass zum Teil auf heftige Kritik stößt.
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Ra|ke|ten|ab|wehr, die (Milit.): Abwehr gegnerischer Raketen, Raketenwaffen.
Universal-Lexikon. 2012.