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Luft|waf|fe ['lʊftvafə], die; -, -n:Truppe, die für Angriff und Abwehr des in der Luft geführten Krieges ausgebildet ist:
er ist Major der Luftwaffe.
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Lụft|waf|fe 〈f. 19; Mil.〉 für die Luftverteidigung bestimmte Teilstreitkraft (eines Staates)
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Lụft|waf|fe, die:
für den Luftkrieg bestimmter Teil der Streitkräfte eines Staates, Landes.
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Luftwaffe,
Luftstreitkräfte, Bezeichnung für diejenige Teilstreitkraft eines Staates, die den Kampf in der Luft führt und über hierzu erforderliche fliegende und bodengestützte militärische Verbände verfügt.
Zur taktischen Luftwaffe gehören die zur Führung des taktischen Luftkriegs vorgesehenen Truppenteile, die mit bemannten und unbemannten fliegenden Waffensystemen (Kampfflugzeuge, Kampfdrohnen, Boden-Boden-Flugkörper, Flugabwehrraketen) ausgerüstet sind; hierzu zählen Jagd-, Jagdbomber-, Aufklärungs-, Flugkörper- und Flugabwehrraketengeschwader. Verschiedene Waffensysteme können in Mehrfachnutzung für offensive und defensive sowie für Aufklärungsaufgaben eingesetzt werden. Die taktische Luftwaffe, zu der auch Fernmelderegimenter für unterschiedliche Aufgaben (Fernmeldeverbindungsdienst, Radarführungsdienst, elektronische Kampfführung) und Versorgungsregimenter gehören, wirkt eng mit den Teilstreitkräften Heer und Marine zusammen.
Zur strategischen Luftwaffe gehören die zur Führung des strategischen Luftkriegs vorgesehenen Truppenteile, die v. a. mit schweren und mittleren Bombern, weit reichenden Aufklärern und Langstreckenraketen ausgestattet sind. Seit 1945 sind die Waffensysteme der strategischen Luftwaffe meist Träger von Kernwaffen.
Zur Luftwaffe zählen auch die Lufttransportverbände, deren Aufgabe auf taktischer und strategischer Ebene der Transport von Personen und Material mit Flugzeugen und Hubschraubern ist. Eine besondere Rolle spielen die zum Heer gehörenden Heeresflieger sowie die in der Regel in die Kriegsmarine eines Staates eingegliederten Seeluftstreitkräfte (Marineflieger).
Zur Gliederung und Ausrüstung der Luftwaffe in Deutschlands Bundeswehr.
F. König: Die Gesch. der L. Von 1910-1945 in Text u. Bild (1980);
P. Dine: L. heute (1989);
Tb. der Luftflotten 1994/95. Warplanes of the World, hg. v. N. Krivinyi (1994);
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Lụft|waf|fe, die: für den Luftkrieg bestimmter Teil der Streitkräfte eines Staates, Landes.
Universal-Lexikon. 2012.