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Groß|un|ter|neh|men 〈n. 14〉 = Großbetrieb (1)
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Groß|un|ter|neh|men, das (Wirtsch.):
sehr großes Unternehmen.
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Großunternehmen,
Unternehmen, bei denen bestimmte Größenmerkmale erfüllt sind (z. B. bezüglich Anzahl der Beschäftigten, Umsatz, Bilanzsumme oder Höhe des investierten Kapitals). Die Merkmalsausprägungen werden je nach Wirtschaftszweig unterschiedlich hoch angesetzt. Einen Anhaltspunkt liefert für Deutschland das Publizitätsgesetz (§ 1), welches Unternehmen als Großunternehmen einstuft, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: mindestens 5 000 Arbeitnehmer, mindestens 130 Mio. Umsatzerlöse und mindestens 65 Mio. Bilanzsumme.
Die wirtschaftliche Stärke der Großunternehmen liegt in der Nutzung von Rationalisierungseffekten durch Massenproduktion mit verstärktem Kapitaleinsatz, in dem stärkeren Einfluss auf die Beschaffungs- und Absatzmärkte (einschließlich des Arbeits- und Kapitalmarktes) sowie im Einsatz hoch spezialisierter Fachkräfte für besondere Aufgaben. Durch zunehmende Unternehmensgröße lassen sich auch Möglichkeiten der Risikominderung durch Diversifikation in verschiedene Produktionsbereiche nutzen. Mit steigender Größe nehmen jedoch die Schwierigkeiten in der organisatorischen Beherrschung des Großunternehmens zu. (Konzern)
Gerade wegen ihres besonders starken wirtschaftlichen
Gewichts und der sich daraus ergebenden Einflussmöglichkeiten v. a. auf politische Entscheidungsträger (Macht, Lobbyismus) werfen Großunternehmen gegenüber Klein- und Mittelunternehmen besondere Probleme auf, die oft staatlichen Eingriffe notwendig werden lassen. Besonders drei Probleme stehen im Vordergrund: 1) Großunternehmen sollen auch dann den strengeren Vorschriften über Rechnungslegung, Publizität und Prüfung unterworfen werden, wenn sie an sich nicht (z. B. in der Form der GmbH) dem anzuwendenden Gesetz unterliegen; 2) die Forderung nach qualifizierter Mitbestimmung wird bei Großunternehmen für sehr viel dringender gehalten als bei Klein- und Mittelunternehmen; 3) Großunternehmen treten infolge der Marktvergrößerungen und der internationalen Kapitalverflechtung in steigendem Maß als multinationale Unternehmen auf, die sich dem Zugriff einzelner (national-)staatlicher Organe entziehen können. Die Messung von Entwicklung und Stand der Unternehmenskonzentration und die sich daraus auch ergebenden Möglichkeiten von Wettbewerbsbeschränkungen sind eng mit Existenz und Politik der Großunternehmen verknüpft.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Unternehmer: Unternehmertum im 19. Jahrhundert
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Groß|un|ter|neh|men, das (Wirtsch.): sehr großes Unternehmen (behördlich: Unternehmen, das über 5 000 Arbeitnehmer beschäftigt u. dessen Umsatz 250 Millionen DM übersteigt).
Universal-Lexikon. 2012.