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Gewerbe
Industriezweig; Branche; Industrie; Arbeit; Job; Beruf; Anstellung; Beschäftigung; Maloche (umgangssprachlich); Tätigkeit; Profession; horizontales Gewerbe (umgangssprachlich); Hurerei; Prostitution

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Ge|wer|be [gə'vɛrbə], das; -s, -:
[selbstständige] auf Erwerb ausgerichtete berufsmäßige Tätigkeit:
ein Gewerbe ausüben; das horizontale Gewerbe (ugs. scherzh.; Prostitution).
Syn.: Arbeit, Beruf, Handwerk, Metier.
Zus.: Bankgewerbe, Baugewerbe, Dienstleistungsgewerbe, Gast[wirts]gewerbe, Hotelgewerbe, Kunstgewerbe, Transportgewerbe.

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Ge|wẹr|be 〈n. 13
I 〈zählb〉
1. 〈i. w. S.〉 auf Erwerb gerichtete Berufstätigkeit
2. 〈i. e. S.〉 selbstständige berufliche Tätigkeit (mit Ausnahme der freien Berufe u. der Landwirtschaft) in den Bereichen Produktion, Handel, Handwerk, Dienstleistung
3. 〈schweiz. a.〉 Bauernhof, Gutsbetrieb (Bauern\Gewerbe)
● ein \Gewerbe ausüben, betreiben, erlernen, treiben ● ein dunkles, ehrliches, mühsames, schmutziges, unsauberes \Gewerbe; das ist ein undankbares \Gewerbe! 〈umg.〉 die Sache lohnt sich nichtaus allem ein \Gewerbe machen 〈umg.〉 aus allem einen Vorteil ziehen
II 〈unz.〉 Gesamtheit der produzierenden Betriebe, Handwerksbetriebe, Handelsunternehmen, Dienstleistungsbetriebein einem \Gewerbe tätig sein; Handel und \Gewerbe
[zu mhd. werben „kreisen, sich drehen, tätig sein, handeln, werben“]

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Ge|wẹr|be , das; -s, - [mhd. gewerbe = Geschäft, Tätigkeit, zu werben]:
1. [selbstständige] dem Erwerb dienende berufliche Tätigkeit (nicht in Bezug auf freie Berufe u. Berufe in Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei u. Bergbau):
ein ehrliches, einträgliches, schmutziges G.;
das G. des Bäckers;
ein G. ausüben, betreiben;
im verarbeitenden, produzierenden, grafischen G. tätig sein;
das horizontale/(selten:) ambulante G. (ugs. scherzh.: 1. die Prostitution. 2. die Gesamtheit der Prostituierten);
das älteste G. der Welt (verhüll. scherzh.; die Prostitution).
2. <o. Pl.> Gesamtheit der [produzierenden] kleinen u. mittleren Betriebe, [Handels]unternehmen; Bereich der gewerblichen Tätigkeit:
Handwerk und G. fördern.
3. (schweiz.) Gehöft u. dazugehörender Grundbesitz eines Bauern; landwirtschaftlicher Betrieb.

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Gewerbe
 
[mittelhochdeutsch »Geschäft«], Wirtschaftstätigkeit, die folgende Merkmale aufweist: Sie erfolgt dauerhaft (nachhaltige Ausübung), auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und eigenes Risiko (selbstständig), zur Erzielung von Gewinn, unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und darf nicht im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder eines freien Berufs erfolgen. Eine in diesem Sinne tätige Person wird als Gewerbetreibender bezeichnet, der in der Regel über Arbeitnehmer und zugehörige Anlagen verfügt, d. h. einen Gewerbebetrieb führt. Die Gesamtheit der Gewerbebetriebe wird als gewerbliche Wirtschaft bezeichnet. Rechtlich unterscheidet man das stehende Gewerbe, das Reisegewerbe sowie Messen, Ausstellungen und Märkte (Gewerberecht). Neben dieser im Wirtschaftsrecht vorherrschenden Bedeutung des Begriffs wird in volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht unter Gewerbe die Güterproduktion (jedoch nicht die naturgebundene) verstanden, die die Stoffumwandlung, -veredlung, -ausbeutung und -erhaltung umfasst; Gewerbe setzt sich zusammen aus Industrie, Handwerk, Hausgewerbe und Verlagswesen (verschiedentlich wird auch die Rohstofferzeugung außerhalb der Landwirtschaft hinzugerechnet). Das Gewerbe steht zwischen der Land- und Forstwirtschaft und dem Handels- und dem übrigen Dienstleistungssektor.
 
Geschichte:
 
Im Gegensatz zur neueren Zeit entstanden Gewerbe gewöhnlich in den geographischen Mittelpunkten der Absatzgebiete. Daraus erklärt sich, dass die Entwicklung des Gewerbes im späteren Mittelalter eng mit dem Aufblühen des Städtewesens verflochten war. Vom 7. bis 11. Jahrhundert war in Deutschland das Handwerk mit den Fronhöfen verbunden; die Handwerker waren Unfreie, die unter Aufsicht in gemeinsamen Räumen arbeiteten. Daneben waren die Klöster die Sitze des Gewerbes, besonders des anspruchsvolleren, sodass die höhere Kunstfertigkeit erst allmählich von den Klöstern auf das Bürgertum in den Städten überging. Hier entwickelte sich das Gewerbe einmal unter dem Schutz der Privilegien der Stadt gegenüber dem Land, namentlich der Bannmeile, dann durch den körperschaftlichen Zusammenschluss der Handwerker in den Zünften. Die Form des Handwerks und seine zünftische Verfassung waren so lange funktional, wie es innerhalb dieses Rahmens möglich war, das vorhandene Verbrauchsbedürfnis zu befriedigen, und die Technik mit dieser Art des Betriebes im Einklang stand.
 
Den Übergang zum Fabrikbetrieb vermittelte in der Regel die Hausindustrie, bei der der Handwerker nicht mehr ausschließlich für den Verbraucher oder die Zunft beschäftigt war, sondern auf Bestellung und nach Vorschrift des Händlers arbeitete, was schon eine Lockerung der strengen Zunftsatzung voraussetzte. Auch als landwirtschaftliches Nebengewerbe kommt die Hausmanufaktur in dieser Übergangszeit vielfach vor. Die Nachteile dieser Betriebsart, das Wachstum der Bevölkerung und der Bedürfnisse, der technische Fortschritt und die Vermehrung des Kapitals mussten zum Fabrikgewerbe überleiten, das durch die Zusammenfassung des Betriebs, die Anwendung kostspieliger, aber sehr wirksamer technischer Hilfsmittel (v. a. Maschinen) und den möglichst hohen Grad von Arbeitsteilung die beste Ausnutzung der verfügbaren Kräfte gestattet.
 

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Ge|wẹr|be, das; -s, - [mhd. gewerbe = Geschäft, Tätigkeit, zu ↑werben]: 1. [selbstständige] dem Erwerb dienende berufliche Tätigkeit (nicht in Bezug auf freie Berufe u. Berufe in Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei u. Bergbau): ein ehrliches, einträgliches, schmutziges, ambulantes G.; das G. des Bäckers; ein G. ausüben, betreiben; im grafischen G. tätig sein; In der anderen Mansarde ging Tilly ihrem G. (der Prostitution) nach (Jaeger, Freudenhaus 91); Seine Suche nach Leuten, die sich ein G. aus der heimlichen Überführung Ostdeutscher machten (die die heimliche Überführung Ostdeutscher wie ein Gewerbe betrieben; Johnson, Ansichten 161); *das horizontale, (selten:) ambulante G. (ugs. scherzh.; 1. die Prostitution. 2. die Gesamtheit der Prostituierten); das älteste G. der Welt (verhüll. scherzh.; die Prostitution): Jetzt, am Dienstag bei der „Galgentoni“, wird das älteste G. der Welt zum Mittelpunkt einer deftigen Story (Hörzu 19, 1972, 8); sich <Dativ> ein G. machen (sich unter einem Vorwand in jmds. Nähe aufhalten od. vorgeben, irgendwo etw. zu tun zu haben, um etw. zu erfahren, sich bemerkbar zu machen u. a.): Oder sie hat sich ein G. bei Ihnen machen wollen (Fallada, Herr 98); machte sie sich G. für Umwege durch die Gegend (Johnson, Ansichten 99). 2. <o. Pl.> [produzierende] kleine u. mittlere Betriebe, [Handels]unternehmen; Bereich der gewerblichen Tätigkeit: Handwerk und G. fördern. 3. (schweiz.) Gehöft u. dazu gehörender Grundbesitz eines Bauern; landwirtschaftlicher Betrieb: 1955 hatte die Zahl der G. unter 10 Hektaren 9 830 betragen; zehn Jahre später waren es noch 5 806 (NZZ 22. 8. 72, o. S.).

Universal-Lexikon. 2012.