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De|le|ga|ti|on [delega'ts̮i̯o:n], die; -, -en:Abordnung:
eine Delegation entsenden.
Syn.: ↑ Deputation.
Zus.: Handelsdelegation, Regierungsdelegation.
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De|le|ga|ti|on 〈f. 20〉
1. Abordnung
2. 〈Rechtsw.〉 Übertragung einer Vollmacht, Befugnis, Schuld
[<lat. delegatio „Zuweisung, Überweisung“]
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De|le|ga|ti|on , die; -, -en:
seine D. in diesem Ausschuss war umstritten;
b) Abordnung [von Bevollmächtigten], die zu [meist politischen] Tagungen, Konferenzen u. a. entsandt wird:
die britische, deutsche D. besteht aus sechs Mitgliedern;
eine D. von Arbeitern;
der Außenminister empfing eine zehnköpfige D. aus Spanien.
2. [lat. delegatio = Anweisung] das ↑ Delegieren (2), Übertragung von Zuständigkeiten, Rechten, Leistungen u. Ä.
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Delegation
[lateinisch] die, -/-en,
1) allgemein: 1) Abordnung, Vertretung, Ausschuss von Bevollmächtigten; 2) Übertragung von Zuständigkeiten, Leistungen.
2) katholisches Kirchenrecht: die Übertragung kirchlicher Amtsbefugnisse (Jurisdiktionsgewalt) ohne das Amt.
3) Recht: die Übertragung von Zuständigkeiten eines staatlichen Organs auf ein anderes in der Weise, dass das empfangende Organ die ihm übertragene Zuständigkeit im eigenen Namen ausübt. Die Delegation kann befreiend mit der Wirkung geschehen, dass das delegierende Organ die Zuständigkeit verliert, oder derart, dass es konkurrierend neben dem ursprünglichen Organ zuständig bleibt. Da die Zuständigkeiten in der Regel rechtlich festgelegt sind und grundsätzlich nicht zur Disposition stehen, ist eine Delegation nur zulässig, wenn sie rechtlich vorgesehen ist. Die Übertragung von Normsetzungsbefugnissen auf die Exekutive ist z. B. in Art. 80 Absatz 1 GG (Ermächtigung zum Erlass von VO) vorgesehen. Von der Delegation wird gemeinhin das in weiterem Umfang zulässige Mandat (Beauftragung zum Tätigwerden im Einzelfall im Namen des Beauftragenden) abgegrenzt.
4) Wirtschaft: Übertragung von Befugnissen und Verantwortung für zugewiesene Aufgaben auf hierarchisch nachgeordnete Organisationseinheiten. Die Delegation kann sowohl aufgabenbezogene als auch personenbezogene Bereiche betreffen und ist insofern zugleich Organisations- und Führungsinstrument.
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De|le|ga|ti|on, die; -, -en [1: zu ↑delegieren; 2: lat. delegatio = Anweisung]: 1. a) das Delegieren (1), Abordnen: seine D. in diesem Ausschuss war umstritten; b) Abordnung [von Bevollmächtigten], die zu [meist politischen] Tagungen, Konferenzen u. a. entsandt wird: die britische, deutsche D. besteht aus sechs Mitgliedern; eine D. von Arbeitern; der Außenminister empfing eine zehnköpfige D. aus Spanien. 2. das Delegieren (2), Übertragung von Zuständigkeiten, Rechten, Leistungen u. Ä.: infolge nicht genügender D. von Aufgaben (CCI 12, 1986, 13).
Universal-Lexikon. 2012.