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Blockade
Fallstrick; Hemmschuh; Hürde; Hindernis; Barriere; Behinderung; Hemmnis

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Blo|cka|de [blɔ'ka:də], die; -, -n:
1. (als [politisches] Druckmittel eingesetzte) völlige Absperrung der Zufahrtswege einer Stadt oder eines Landes durch militärische Maßnahmen (besonders auf dem Seewege):
über ein Land die Blockade verhängen.
Syn.: Sperre.
Zus.: Seeblockade, Wirtschaftsblockade.
2. Blockierung, Sperrung eines Zugangs, Durchgangs o. Ä.:
die Demonstranten drohen mit einer Blockade des Flughafens.
Zus.: Sitzblockade.
3. Widerstand, Gegenmaßnahmen o. Ä., um etwas zu verhindern, aufzuhalten:
Vertreter aller Parteien warnten vor einer Blockade der laufenden Verhandlungen.
4. (bes. Med., Psychol.) vorübergehender Ausfall bestimmter (geistiger) Fähigkeiten:
eine Blockade im Kniegelenk kann sehr schmerzhaft sein; psychische, seelische Blockaden.
Zus.: Denkblockade, Schreibblockade.
5. (Druckw.) im Satz durch ❚ gekennzeichnete Stelle:
die Blockade auflösen.

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Blo|cka|de 〈f. 19
1. Absperrung eines Staatsgebietes von jegl. Zufuhr (Militär\Blockade)
2. kurzfristige Funktionsstörung (Brems\Blockade)
3. 〈Med.〉 Ausschaltung von Teilen des Nervensystems zu Heilzwecken
4. 〈Typ.〉 blockierte Stelle
● die \Blockade brechen; über ein Land oder eine Stadt eine \Blockade verhängen [<ital. bloccata;blockieren]

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Blo|cka|de, die; -, -n [zu blockieren]:
1. als [politisches] Druckmittel eingesetzte militärische Absperrung aller Zufahrtswege eines Landes od. einer Stadt (bes. auf dem Seewege):
eine B. über ein Land verhängen;
die B. aufheben.
2. Blockierung, Sperrung eines Zugangs, Durchgangs o. Ä.
3. Widerstand, Gegenmaßnahmen o. Ä., um etw. zu verhindern, aufzuhalten.
4. (bes. Med., Psychol.) vorübergehender Ausfall bestimmter (geistiger) Fähigkeiten.
5. (Druckw.) Stelle im Drucksatz, die durch Blockieren (6) angezeigt wird.
6. (bes. Fachspr.) vorübergehender Ausfall bestimmter Funktionen.

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Blockade
 
[zu französisch bloc »Klotz«, unter starkem Einfluss von französisch blocus »Festung«] die, -/-n,  
 1) Recht: im Völkerrecht die Absperrung jeglicher Zufuhr durch räumlich wirkende Maßnahmen, besonders im Verhältnis von Staaten. Im Frieden verstößt eine Blockade gegen das Verbot der Gewaltanwendung, wenn nicht eine besonders Rechtfertigung besteht, z. B. Selbstverteidigung. Im Krieg ist die Blockade hauptsächlich ein Mittel der Seekriegführung, um Häfen und Küsten des Gegners abzusperren. Die Seeblockade ist rechtlich nur wirksam, wenn sie Gegner und Neutralen erklärt und durch hinreichende Streitkräfte effektiv durchgesetzt wird. Eine »Fernblockade« und auch die Bildung von Sperrzonen auf hoher See, wie in den Weltkriegen völkerrechtswidrig praktiziert, genügen den Voraussetzungen der Blockade nicht. Der Blockadebruch durch ein neutrales Handelsschiff hat die Wegnahme von Schiff und Ladung als Prise zur Folge. Regeln über die Blockade enthält die Pariser Seerechtsdeklaration von 1856. (Berliner Blockade)
 
Strafrechtlich kontrovers diskutiert wird die Blockade der Zufahrtswege von militärischen Einrichtungen (z. B. durch Sitzblockade) oder von Grenzübergängen (z. B. durch Großfahrzeuge) als Mittel der Demonstration. Anfang 1995 entschied das Bundesverfassungsgericht unter Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung, dass Sitzblockaden nicht mehr als Nötigung strafbar sind (Demonstrationsrecht).
 
 2) Satztechnik: Blockieren.
 

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Blo|cka|de, die; -, -n [zu ↑blockieren]: 1. als [politisches] Druckmittel eingesetzte militärische Absperrung aller Zufahrtswege eines Landes od. einer Stadt (bes. auf dem Seewege): eine B. über ein Land verhängen; die B. brechen, aufheben; Die USA bereiten eine finanzielle B. Panamas vor (NNN 4. 3. 88, 2). 2. (Druckw.) Stelle im Drucksatz, die durch Blockieren (6) angezeigt wird. 3. (bes. Fachspr.) vorübergehender Ausfall bestimmter Funktionen.

Universal-Lexikon. 2012.