Über|sied|ler, der; -s, -:
jmd., der irgendwohin übergesiedelt ist.
* * *
Übersiedler,
Bezeichnung für Deutsche, die aus der DDR beziehungsweise Berlin (Ost) in die Bundesrepublik umgesiedelt sind und das Aufnahmeverfahren nach dem Aufnahmegesetze durchlaufen haben. Den Übersiedlern konnte (wie auch Aussiedlern) ein vorläufiger Wohnort zugewiesen werden, sofern sie über keinen eigenen Wohnraum verfügten und auf öffentliche Hilfe zur Unterbringung angewiesen waren (§ 2 Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnorts für Aussiedler und Übersiedler vom 6. 7. 1989). Das Aufnahmeverfahren (Notaufnahme) wurde ebenso wie z. B. das Eingliederungsgeld mit dem In-Kraft-Treten der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. 7. 1990 abgeschafft. 1950-89 betrug die Zahl der Übersiedler 3,518 Mio. Davon hatten 88 % keine Genehmigung der DDR zur Übersiedelung; bis zum Bau der Berliner Mauer (13. 8. 1961 wurden 2,558 Mio. Übersiedler registriert.
Aussiedler u. Ü. - Zahlenmäßige Entwicklung u. Struktur, in: Wirtschaft u. Statistik, hg. vom Statist. Bundesamt (1989),
H. 9.
* * *
Über|sied|ler, Über|sied|ler, der; -s, -: jmd., der irgendwohin übergesiedelt ist.
Universal-Lexikon. 2012.