1. 〈früher〉 Erlass des Zaren
2. 〈allg.〉 Verordnung, Befehl
[<russ. ukasatj „befehlen“]
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Ukas, der; -ses, -se [russ. ukaz, zu: ukazat' = auf etw. hinweisen; befehlen] (scherzh.):
Anordnung, Erlass:
ein U. der Regierung;
einen ministeriellen U. erlassen, befolgen.
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Ukas
[russisch, zu ukazat' »befehlen«, »anordnen«] der, -ses/-se, Ukaz [-z], Erlass, Verordnung des Zaren als allgemeine Ausdrucksform der Ausübung der Staatsgewalt. In der UdSSR ergingen U. von den Präsidien der Obersten Sowjets der UdSSR, der Unions- und der autonomen Republiken. Auch der Präsident der Russischen Föderation trifft innenpolitische Entscheidungen per Erlass (zumeist Dekret genannt).
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Ukas, der; -ses, -se [russ. ukaz, zu: ukazat' = auf etw. hinweisen; befehlen] (scherzh.): Anordnung, Erlass: ein U. der Regierung; ein ministerieller U.; einen U. erlassen, befolgen; Nach diesem U. zum Schutz der Landessprache gegen Überfremdung soll unter anderem der Düsenjäger künftig nicht mehr »Jet«, sondern »Avion à réaction« genannt werden (Welt 11. 11. 76, 1).
Universal-Lexikon. 2012.