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Referendum
Volksabstimmung; Plebiszit; Volksbegehren; Volksbefragung; Volksentscheid

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Re|fe|rẹn|dum 〈n.; -s, -rẹn|den od. -rẹn|da〉 Volksentscheid [lat., „zu Berichtendes“, Gerundivum zu referre „berichten“]

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Re|fe|rẹn|dum, das; -s, …den u. …da [lat. referendum = zu Berichtendes, zu Beschließendes, Gerundivum von: referre, referieren]:
(bes. in der Schweiz) Volksentscheid über eine bestimmte Frage:
ein R. durchführen, abhalten.

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Referẹndum
 
[lateinisch »das zu Berichtende«] das, -s/...den und ...da, wesensgleicher Begriff für Volksentscheid, Plebiszit, Volksabstimmung. Den Begriff Referendum verwendet man besonders dann, wenn die Regierung von ihrem in manchen Verfassungen verankerten Recht Gebrauch macht, dem Volk den Entwurf eines Gesetzes zur Abstimmung vorzulegen, z. B. wenn das Parlament den Gesetzesentwurf abgelehnt hat (so z. B. Art. 68 der Landes-Verfassung von Nordrhein-Westfalen). Einem solchen fakultativen Referendum steht das obligatorische Referendum gegenüber, das insbesondere bei Verfassungsänderungen häufiger vorgesehen ist. - Einen festen Platz hat das Referendum besonders im Gesetzgebungsverfahren der Schweiz.

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Re|fe|rẹn|dum, das; -s, ...den u. ...da [lat. referendum = zu Berichtendes, zu Beschließendes, Gerundivum von: referre, ↑referieren]: 1. (bes. in der Schweiz) Volksentscheid über eine bestimmte Frage: ein R. durchführen, abhalten; *das R. ergreifen (schweiz.; das Abstimmungsverfahren in die Wege leiten durch Sammeln der nötigen Unterschriften). 2. (Sprachw.) Referent (3).

Universal-Lexikon. 2012.