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Kon|so|li|die|rung 〈f. 20〉
1. Festigung, Sicherung
2. Vereinigung (von mehreren Staatsanleihen)
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Kon|so|li|die|rung, die; -, -en:
2. (Wirtsch.)
b) (innerhalb eines Gesamtkonzerns) Beseitigung aller Werte der einzelnen Konzerne (wie Vermögen, Schulden usw.) aus dem Jahresabschluss.
3. (Med.)
a) Verknöcherung des Gewebes, das sich nach einem Knochenbruch neu gebildet hat;
b) Stillstand eines Krankheitsprozesses (z. B. bei der Lungentuberkulose).
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Konsolidierung,
1) Finanzierung: Umwandlung kurzfristiger Schulden in langfristige Schulden oder Eigenkapital (z. B. durch Ausgabe von Wertpapieren).
2) Finanzwissenschaft: beim öffentlichen Kredit so viel wie Konsolidation; beim öffentlichen Haushalt (Haushaltskonsolidierung) alle finanzpolitischen Maßnahmen zum Abbau eines überkonjunkturellen Defizits, u. a. Verringerung oder Beseitigung des strukturellen Defizits, Verringerung des Umfangs der Gesamtausgaben oder auch nur Veränderung der Zusammensetzung der Ausgaben.
3) Rechnungswesen: die Aufrechnung interner Vorgänge im Rahmen der Rechnungslegung eines Konzerns (konsolidierte Bilanz).
4) volkswirtschaftliche Gesamtrechnung: die Zusammenfassung von Konten im Kontensystem zu Sektoren. Damit verbunden ist ein Informationsverlust über die Kreditbeziehungen der konsolidierten Einheiten untereinander infolge der Aufrechnung und Saldierung von Forderungen und Verbindlichkeiten.
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Kon|so|li|die|rung, die; -, -en (bildungsspr., Fachspr.): 1. das Konsolidieren (1). 2. (Wirtsch.) ↑Konsolidation (2). 3. (Med.) a) Verknöcherung des Gewebes, das sich nach einem Knochenbruch neu gebildet hat; b) Stillstand eines Krankheitsprozesses (z. B. bei der Lungentuberkulose).
Universal-Lexikon. 2012.