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Frei|schär|ler 〈m. 3〉 Angehöriger einer Freischar
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Frei|schär|ler, der; -s, -:
a) (Geschichte) Angehöriger einer Freischar;
b) Angehöriger einer Guerillatruppe.
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Freischärler,
im weiteren Sinn Bezeichnung für die Angehörigen einer militärischen Freischar, im engeren Sinn meist abwertende Bezeichnung für die Angehörigen einer nicht zu den regulären Streitkräften gehörenden Guerillatruppe.
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Frei|schär|ler, der; -s, -: a) (hist.) Angehöriger einer Freischar; b) Angehöriger einer Guerillatruppe: Am 29. Oktober 1972 hatten palästinensische F. eine Lufthansamaschine gekapert (Spiegel 42, 1975, 247).
Universal-Lexikon. 2012.