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Vọlks|ver|tre|tung 〈f. 20〉 Gesamtheit der Volksvertreter, Parlament bzw. eine der beiden Kammern des Parlaments
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Vọlks|ver|tre|tung, die:
Organ, das die Interessen des Volkes (gegenüber der Regierung) vertritt [u. dessen Mitglieder vom Volk gewählt worden sind]; Parlament.
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Volksvertretung,
die gewählte Vertretung des ganzen Volkes, die als Staatsorgan an der Ausübung der Staatsgewalt teilnimmt, besonders an der Gesetzgebung und der Regierungskontrolle (Parlament).
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Vọlks|ver|tre|tung, die: Organ, das die Interessen des Volkes (gegenüber der Regierung) vertritt [u. dessen Mitglieder vom Volk gewählt worden sind]; Parlament: Bedenklich ist die Tätigkeit der Lobbyisten allerdings insofern, als sie die Tendenz verbreiten, die V. mehr und mehr als eine Summe von Interessenvertretern aufzufassen (Dönhoff, Ära 37).
Universal-Lexikon. 2012.