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Kol|lek|ti|vie|rung 〈[ -vi:-] f. 20; Pl. selten〉
1. Zusammenschluss zu Kollektiven
2. Umwandlung von Privat- in Kollektiveigentum
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kol|lek|ti|vie|ren <sw. V.; hat:
in ↑ Kollektive (2) überführen.
Dazu:
Kol|lek|ti|vie|rung, die; -, -en.
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Kollektivierung,
eine Form der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln in kommunistischen Staaten. Sie umfasste v. a. die Überführung von Privateigentum in Gruppeneigentum, besonders von privatem landwirtschaftlichen Besitz in einen landwirtschaftlichen Betrieb mit gemeinsamer Bewirtschaftung (landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft, Kolchos). Auch handwerkliche Betriebe wurden in Produktionsgenossenschaften (Abkürzung in der DDR: PGH) zusammengeschlossen, allerdings nie so vollständig; z. B. entstanden in der DDR ab Ende der 70er-Jahre wieder neue private handwerkliche Betriebe. - Die Kollektivierung der sowjetischen Landwirtschaft ging v. a. auf J. W. Stalin zurück, der im Rahmen des 1. Fünfjahresplans (1929) die Zwangskollektivierung von rd. 27 Mio. Bauernhöfen einleitete. Im Wesentlichen bis 1940 abgeschlossen, erreichte sie teilweise bürgerkriegsähnlichen Charakter und war mit der Deportation und Liquidierung der Kulaken »als Ausbeuterklasse« sowie großen Hungersnöten verknüpft. Jugoslawien und Polen machten die Kollektivierung noch in den 50er-Jahren rückgängig; in der DDR (1952-60 Zwangskollektivierung durch Bildung von LPG) und den anderen kommunistischen Staaten war die Landwirtschaft fast vollständig kollektiviert. (Agrarkommunismus, Bauer)
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Kol|lek|ti|vie|rung, die; -, -en: das Kollektivieren.
Universal-Lexikon. 2012.