Af|gha|ni|s|tan; -s:
Staat in Vorderasien.
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Afghanistan,
Fläche: 652 225 km2
Einwohner: (2002) 24,4 Mio.
Hauptstadt: Kabul
Amtssprachen: Paschto und Dari (Persisch)
Nationalfeiertage: 28. 4. und 19. 8.
Zeitzone: 1530 Kabul = 1200 MEZ
amtliche Namen: Paschto De Afghanistan Islami Dawlat, Dari Dowlat-e Eslami-ye Afghanistan, deutsche Islamischer Staat Afghanistan, Binnenstaat in Vorderasien zwischen Iran, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan, China und Pakistan, 652 225 km2, (2002) 24,4 Mio. Einwohner, davon rd. 2,5 Mio. Nomaden; über 3 Mio. Afghanen sind noch als Flüchtlinge im Ausland (v. a. in Pakistan und in Iran; zunehmende Flüchtlingsrückkehr), Hunderttausende sind Binnenflüchtlinge. Hauptstadt ist Kabul. Staatssprachen sind Paschto und Dari (Persisch). Währung: 1 Afghani (Af) = 100 Puls (Pl). Uhrzeit: Sonderzeit (1530 Kabul = 1200 MEZ).
Staat und Recht:
Nach der militärischen und politischen Niederlage der Taliban, die seit 1996 in etwa neun Zehnteln des afghanischen Territoriums die politische Herrschaft ausgeübt hatten, wurde von der auf dem Petersberg bei Bonn tagende Afghanistankonferenz unter Leitung der UNO am 5. 12. 2001 eine Vereinbarung über die vorläufigen Regelungen bis zur Wiederherstellung dauerhafter staatlichen Institutionen in Afghanistan (Petersberg-Abkommen) angenommen, die folgende Regelungen vorsieht: Während der ersten Interimsordung (Dauer etwa 6 Monate) wird eine provisorische Regierung (Regierungschef, fünf Stellvertreter und 23 Minister; Amtsaufnahme: 22. 12. 2001) als vollziehende Gewalt fungieren. Zugleich wird ein Sonderausschuss (21 Mitglieder; am 8. 2. 2002 konstituiert) die Einberufung der traditionellen Großen Ratsversammlung afghanischer Stämme (Loya Jirga) im Juni 2002 vorbereiten. Die Loya Jirga hat die Aufgabe, eine feste Übergangsregierung zu bestellen, die für weitere 18 Monate im Amt bleiben soll, ein Interimsparlament zu benennen, eine neue, von einem Verfassungsrat zu erarbeitende Verfassung und ein neues Wahlrecht zu verabschieden sowie die Bildung eines Obersten Gerichtshofes vorzubereiten. Nach etwa zwei Jahren soll der Übergangsprozess durch freie Wahlen und die Konstituierung legitimierter Legislativ- und Exekutivorgane beendet werden. Bis zur Verabschiedung der neuen Verfassung gilt die afghanische Verfassung von 1964 mit Ausnahme der Passagen über die Staatsform sowie die Exekutive und Legislative. Der Übergangsprozess wird durch eine internationale Friedenstruppe unter UN-Mandat abgesichert und durch internationale Wiederaufbauhilfe unterstützt. Die im Juni 2002 tagende Loya Jirga wählte einen Präsidenten, der die von ihm geführte Interimsregierung berief, zur Konstituierung eines Parlaments kam es nicht.
Das Wappen vom 21. 4. 1980 geht in seinen Grundzügen auf das Königswappen von 1902 zurück. Es zeigt in seiner Modifizierung von 1993 im Zentrum eine beflaggte Moschee mit Gebetsnische auf grünem Grund, umrandet von Getreideähren und überwölbt von einem in Gold gehaltenen arabischen Schriftzug auf weißem Grund mit dem islamischen Glaubensbekenntnis: »Es gibt keinen Gott außer Allah, und Mohammed ist sein Prophet« (Schachada); unter der Moschee im unteren Teil des Wappens befindet sich ein weiterer arabischer Schriftzug: »Gott ist allmächtig« und die Zahl 1371 (=1992, Sturz des prosowjetischen Regimes). Das Wappen wird von zwei gekreuzten Krummsäbeln eingefasst. Die am 28. 1. angenommene und am 5. 2. 2002 offiziell eingeführte neue schwarzrotgrüne Flagge zeigt ebenfalls dieses Wappen, ergänzt um die Schachada.
Nationalfeiertage:
28. 4. (April-Revolution, Militärputsch 1978), 19. 8. (Unabhängigkeitstag).
Afghanistan wird in maximal 32 Provinzen (Welayat) unter Leitung von Gouverneuren (von der Zentralregierung zu berufen) gegliedert.
Landesnatur und Bevölkerung:
Der zentrale Hindukusch, ein glazial überformtes Hochgebirge, teilt Afghanistan in eine Nord- und eine Südregion. Er erreicht im Osten Gipfelhöhen von 5 000-7 500 m über dem Meeresspiegel und löst sich nach Westen in mehrere niedrigere Gebirgszüge auf, die dem zentralen Hochland von Afghanistan aufgesetzt sind. Der vorherrschende Hochgebirgscharakter des Landes mit oft schluchtartig eingeschnittenen Tälern ist ein natürliches Hindernis für die Erschließung und wirtschaftliche Entwicklung; die von Gebirgen umgebenen Beckenlandschaften (Kabul, Jalalabad) und beckenartigen Täler (Bamian, Andarab) sind jedoch die wichtigsten Siedlungsräume.
Der kristallinen Zentralzone des jungen Faltengebirges sind aus triassischen und eozänen Sedimentgesteinen aufgebaute Bergländer angelagert, die nach Norden unter die quartären Sedimente des turanischen Tieflands (Lösssteppen der Baktrischen Ebene) und nach Süden unter Sande und Schotterflächen des Helmandbeckens abtauchen; bis nach Iran hinüber ist diese wüstenartige Beckenlandschaft von ausgedehnten Salzsümpfen bedeckt.
Die vorhandenen Bodenschätze (Erze und Kohle im Gebirge, Erdgas und Erdöl im Norden) sind wegen der meist abseitigen Verkehrslage nur an wenigen Orten wirtschaftlich nutzbar. Kennzeichnend für das agrarisch genutzte Land sind klein parzellierte Felder sowie busch- und baumbestandene Bewässerungskanäle, deren frisches Grün sich scharf gegen das unbebaute Land absetzt. Den klein gekammerten, dicht besiedelten Bewässerungsoasen der Täler und Becken stehen die extensiv genutzten Sommerweidegebiete des Gebirges und die Winterweiden der tiefer gelegenen Ebenen im Norden, Westen und Süden gegenüber.
Klima und Vegetation:
Bei mittleren Temperaturen von 30 ºC im Juli und mittleren Wintertemperaturen von 2 ºC im Norden und 7 ºC im Süden ist das Klima kontinental, die Extreme liegen bei 40 ºC im Juli und bei —25 ºC im Januar; die Sommer sind trocken, die geringen Niederschläge im Winterhalbjahr nehmen nach Südwesten noch ab (Kandahar erhält jährlich um 200 mm Niederschläge, Farah im Südwesten nur noch etwa 90 mm). Diese klimatischen Verhältnisse ließen eine Steppenvegetation in abgestufter Ausprägung entstehen; die natürlichen Gehölzfluren der stärker beregneten Gebirge (Faizabad über 500 mm Niederschläge jährlich) wurden zum großen Teil durch den Menschen zerstört. Nur in Paktia im Osten, wo sich der Einfluss des südasiatischen Sommermonsuns noch bemerkbar macht, blieben nennenswerte Waldbestände erhalten. Der früher reiche Bestand an wild lebenden Tieren wurde stark vermindert.
Die größten Flüsse kommen aus dem zentralen Hochland, v. a. aus dem Kuh-e Baba; der Kabul fließt nach Osten in den Indus, der Hari Rud versickert in Westturkestan, die anderen Flüsse, als größter der Helmand, versickern in den Salzsümpfen von Sistan.
Angaben über die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung sind aufgrund der in den letzten Jahrzehnten erfolgten Flüchtlingswellen kaum zu konkretisieren und beruhen vorwiegend auf Fortschreibungen und Schätzungen. Die Bevölkerung des Vielvölkerstaates besteht aus 33 unterschiedlich großen Gruppen, die sich nach ethnischen und sprachlichen Kriterien mit wiederum religiösen Unterschieden differenzieren lassen. Größte und bedeutendste Volksgruppe mit etwa 44 % an der Gesamtbevölkerung des Landes sind die sunnitischen Paschtunen (auch Afghanen oder Pathanen) besonders im Süden und Südosten an der Grenze zu Pakistan, deren Stammesgebiet durch die Grenzziehung an der Durand-Linie 1893 geteilt wurde und heute zur Hälfte zu Pakistan gehört. Zweitgrößte Gruppe sind die sunnitischen Tadschiken (rund 28 %), die besonders im Norden und Nordosten Afghanistans leben. Die Paschtunen wanderten ursprünglich im 11. Jahrhundert aus dem Südosten ein und stellen den Hauptteil der Nomaden; die Tadschiken entstammen einer frühen iranischen Einwanderungswelle; sie sind v. a. Kleinbauern und Händler. Mongolischstämmige schiitische Hazara (rund 7 %) bilden keine ethnische Einheit und überwiegen im Hindukusch. Turksprachige Gruppen sind die sunnitischen Usbeken (etwa 9 %) und Turkmenen, daneben gibt es noch die Aimak (rund 4 %), Belutschen, Nuristani, Kirgisen, Kisilbasch und andere.
Fast 70 % der Bevölkerung leben in Großfamilienverbänden in Weilern und Dörfern. Die Nomaden zelten in Sippenverbänden in Weidegebieten, die im Winter bis Pakistan reichen. Nur 22 % der Einwohner sind Städter. Die Bevölkerungsdichte ist sehr unterschiedlich und reicht von wenigen Einwohnern je km2 bis 900 Einwohner je km2 in Bewässerungsoasen bei Kabul. Großstädte sind Kabul, Kandahar, Mazar-e Sharif, Herat, Jalalabad und Kunduz; die jährliche Wachstumsrate der Bevölkerung liegt (1990-98) bei rd. 5 %; ein Nettozuwachs erfolgt v. a. durch Flüchtlingsrückkehr aus Iran. Schätzungsweise etwa 3 Mio. der Gesamtbevölkerung (2002) leben noch als Flüchtlinge v. a. in Pakistan und in Iran, Hunderttausende sind Binnenflüchtlinge.
Offizielle Religion des Königreichs Afghanistan war der sunnitische Islam in der Tradition der hanefitischen Rechtsschule, wobei die Verfassung von 1964 auch die Religionsausübung nichtislamischer Bekenntnisse schützte, diese allerdings auf den nichtöffentlichen Bereich beschränkte. Die Republik Afghanistan (1973-78) erkannte den Islam als wichtige Grundlage der afghanischen nationalen Identität an. Die Religionspolitik der Demokratischen Republik Afghanistan (1978-92) kennzeichneten lange Zeit Bestrebungen, den Islam aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen. Gipfelpunkt der nach 1992 betriebenen politischen Instrumentalisierung des Islam war die Errichtung eines religiös begründeten »Gottesstaates« durch die Taliban in Afghanistan (1996-2001), dessen radikale - den Alltag der Menschen extrem einschränkende - Ordnungsvorstellungen seine Schöpfer aus dem Islam abzuleiten glaubten. In ihm war die Religionsausübung nichtislamischer Bekenntnisse im privaten Rahmen geduldet, die Mission unter Muslimen allerdings verboten. Als Glaubensabfall mit schwersten Strafen (eingeschlossen die Todesstrafe) belegt war der Übertritt von Muslimen zu anderen Religionen. Als staatliches Kontrollorgan fungierte eine eigens eingerichtete Religionspolizei.
Mit rd. 98 % bekennt sich nahezu die gesamte Bevölkerung zum Islam. Rd. 80 % sind sunnitische Muslime (überwiegend der hanefitischen Rechtsschule). Die Hazara und die Tadschiken im Nordwesten (Zentrum Herat) sind Schiiten (Imamiten); die ismailitische Minderheit im Pamir ist nach der sowjetischen Invasion (1979) fast geschlossen nach Pakistan geflüchtet. Frömmigkeit und religiöse Praxis sind stark durch den Sufismus geprägt. Die Minderheiten der Hindus und Sikhs leben fast ausnahmslos in den größeren Städten (Tempel in Kabul) und sind Nachkommen von indischen Händlern, die sich v. a. im 19. Jahrhundert in Afghanistan niedergelassen haben. Die seit dem 12. Jahrhundert in Afghanistan nachweisbare jüdische Gemeindschaft, die im 19. Jahrhundert rund 40 000 Mitglieder zählte (Zentren: Balkh, Herat und Kabul), existiert heute faktisch nicht mehr (1951 Aufhebung des Auswanderungsverbots für Juden). Die christliche Religion ist fast ausschließlich auf in Afghanistan lebende Ausländer beschränkt, die private Hausgemeinden bilden.
Bis Ende der 1950er-Jahre standen den Koranschulen und Medresen nur wenige moderne, d. h. nicht allein und primär auf religiöse Bildungsinhalte ausgerichtete Schulen gegenüber. Der systematische Aufbau eines staatlichen Schulsystems im eigentlichen Sinn begann in den 1960er-Jahren und erreichte 1975 mit der Einführung der Schulpflicht für alle Kinder im Grundschulalter (7. bis 12. Lebensjahr) einen gewissen Abschluss. Grund- und Sekundarschulen sowie berufsbildende Einrichtungen umfassend, bestand dieses Schulsystem bis zum Beginn des Bürgerkrieges 1992. Die Säulen des Hochschulwesens bildeten sechs Universitäten: Kabul (Universität [gegründet 1932] und Islamische Universität [gegründet 1988]), Jalalabad (gegründet 1963), Herat (gegründet 1988), Mazar-e Sharif (gegründet 1991), Kandahar (gegründet 1991). In den 1970er-Jahren erlangten Mädchen und Frauen in einem Ausmaß wie noch nie zuvor Zugang zu den Schulen, Hochschulen und beruflichen Ausbildungsstätten. In der Demokratischen Republik Afghanistan (1978-92) waren die Bildungseinrichtungen und die an ihnen Lehrenden durch ideologische Vorgaben des Staates starkem politischem Druck ausgesetzt. Die fortschreitende Zerstörung des afghanischen Schulsystems setzte 1992 mit dem Bürgerkrieg ein und fand ihren Abschluss unter der Herrschaft der Taliban. Ein mehr oder weniger geregelter Grundschulunterricht war nur für Jungen und nur in wenigen städtischen Koranschulen möglich. Die bis auf ganz wenige Ausnahmen von jeglicher Ausbildung, Erwerbs- und Berufstätigkeit ausgeschlossenen Mädchen und Frauen mussten bei Missachtung dieses Verbotes (v. a. gegen Ende der Taliban-Herrschaft in geheimen »Home Schools« praktiziert) drakonischen Strafen gewärtig sein. 2002 hat die afghanische Übergangsregierung, unterstützt durch ausländische Regierungen, den Wiederaufbau des 1996-2001 faktisch nicht bestehenden Schulsystems - zunächst in Kabul und einigen größeren Städten - eingeleitet. Es besteht wieder Schulpflicht für alle Kinder im Grundschulalter.
Nach dem Ende des Talibanregimes erschien Ende 2001 als erstes Presseorgan das staatliche Mitteilungsblatt »Anis« neu. Hörfunk und Fernsehen wurden von der Übergangsregierung Karsai wieder zugelassen. Der einzige Fernsehsender, »TV Afghanistan«, strahlt täglich ein zweistündiges Programm aus. Hörfunksender sind »Radio Kabul« und »Radio Balkh«, das aus Mazar-e Sharif sendet.
Wirtschaft und Verkehr:
Nach mehr als zwei Jahrzehnten Krieg zählt Afghanistan wie auch vor 1979 zu den ärmsten Entwicklungsländern der Welt. Hinsichtlich seiner Produktions- und Siedlungsstruktur (rd. 2,5 Mio. Nomaden) ist es ein Agrarland.
Bis in die 60er-Jahre war Afghanistan durch eine nur sehr gering entwickelte Marktwirtschaft gekennzeichnet. Aufgrund der Landesnatur und der mangelhaften Verkehrsinfrastruktur dominierte die Subsistenzlandwirtschaft. Bergbau- und Gewerbeprodukte versorgten lediglich lokale Märkte. Staatliche Entwicklungsprogramme mit zunehmend zentralistisch-planwirtschaftlichen Elementen förderten bis 1979 den Infrastrukturausbau (Straßen, Flughäfen), den Bergbau (Steinkohle, Erdgas) und rohstofforientierte Industrien (Textil- und Zementherstellung), vernachlässigten aber den Agrarsektor. Seit der sowjetischen Besetzung (1979-89) und dem nachfolgenden Bürgerkrieg zwischen den rivalisierenden Mudjahedin-Gruppierungen, der zu einer Zersplitterung des Landes in verschiedenen, von Militärführern beherrschte Territorien führte, kam es zu einer starken Zerstörung und wirtschaftlichen Lähmung Afghanistans. Das Land entwickelte sich zum weltgrößten Heroinproduzenten und zu einem Transitland des Drogenschmuggels. Nach Jahren der Talibanherrschaft und mehrjährigen Missernten haben sich die Lebensverhältnisse und die Versorgung der Bevölkerung extrem verschlechtert und die wirtschaftliche und soziale Infrastruktur des Landes sowie die ohnehin schwache Industrie sind weitgehend außer Funktion gesetzt. Flucht und Vertreibung der Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten hatte die Verödung ganzer Landstriche zur Folge. Kennzeichen der katastrophalen Unterentwicklung Afghanistans sind u. a. seit Jahren fehlende Wirtschaftsdaten; selbst Schätzungen gibt es kaum. Für den Wiederaufbau des Landes wurden in Tokio (2002) auf der internationalen Geberkonferenz Hilfe im Umfang von mehreren Mrd. US-$ zugesagt.
Die Landwirtschaft ist Hauptstütze der afghanischen Wirtschaft. Bedingt durch den Hochgebirgscharakter des Landes, können nur 8 Mio. ha (12 % der Gesamtfläche) bewirtschaftet werden, doch sind davon 3 Mio. ha derzeit wegen der Kriegseinwirkungen und Verminung nicht nutzbar. Kennzeichnend sind Bewässerungsfeldbau und Oasenwirtschaft in Tälern und Becken sowie die extensiv genutzten Weiden. Auf fast 90 000 ha Land wurden in den vergangenen Jahren 4 500 t Schlafmohn (Ausgangsprodukt für Rohopium), das als Finanzierungsquelle der Mudjahedin diente, geerntet. Damit war Afghanistan weltgrößter Opiumproduzent. Mangelnde Niederschläge in den letzten drei Jahren haben zu einer anhaltenden Dürre mit ausbleibenden oder extrem geringen Ernten geführt. Dem dadurch entstandenen Versorgungsengpass mit Nahrungsmitteln versucht man mit Hilfe des Welternährungsprogrammes der UNO und humanitärer Hilfsorganisationen wie der Welthungerhilfe zu begegnen. Wichtig ist die überwiegend nomadische Viehhaltung (v. a. Karakulschafzucht).
Von den bislang bekannten Bodenschätzen sind einige hinsichtlich Umfang und Qualität abbauwürdig. Bisher wurden Steinkohle, Steinsalz, Lapislazuli (Afghanistan ist der bedeutendste Fundort [Provinz Badachschan] der Welt), Baryt, Talk und v. a. Erdgas ausgebeutet. Nach der Entdeckung reicher Erdgasvorkommen bei Shiberghan in den 1980er- Jahren wurde ein Großteil des afghanischen Erdgases bis zum Abzug der Roten Armee durch eine Rohrleitung nach Usbekistan in das GUS-Leitungsnetz gepumpt. Weitere Bodenschätze wie Erdöl, Eisenerz (Erzlager am Hajigakpass in Zentral-Afghanistan in einer Höhe von 3 500 m Höhe mit geschätzten Vorräten von 1,7 Mrd. t Erz, davon 200 Mio. t mit 62 % bis 69 % Fe-Gehalt) und Kupfererz (bei Aynak) sind nachgewiesen und sollen erschlossen werden. Die weitere Entwicklung des Bergbaus wurde aber bisher durch die jahrzehntelangen Kriegseinwirkungen und die unzureichende Verkehrserschließung behindert. Der heimische Energiebedarf wird v. a. durch Erdöl (meist aus Iran und Turkmenistan) sowie heimische Brennstoffe (Steinkohle, Holz, Erdgas) und Wasser gedeckt.
Die Industrie ist wenig entwickelt und durch die Zerstörung von Produktionsanlagen, den Mangel an landwirtschaftlichen Rohstoffen und Transportprobleme nachhaltig behindert. Noch dominiert handwerkliche Produktionsweise (v. a. Teppichknüpferei). Die traditionelle Textilindustrie kann nicht die Inlandsnachfrage befriedigen; außerdem Zement-, Düngemittel-, Leder-, Nahrungsmittel- und chemische Industrie, derzeit überwiegend stillgelegt.
Afghanistan ist besonders vom Import von Konsumgütern, Nahrungsmitteln (v. a. Weizen, Zucker, Tee), Mineralölprodukten, Energie und Kapital abhängig. Es existiert ein umfangreicher Opiumschmuggel in alle Nachbarstaaten. Nicht erfasst ist der umfangreiche Waffenhandel. Bilaterale und multilaterale Hilfe erhielt Afghanistan aufgrund der innenpolitischen Situation in den letzten Jahren kaum, doch wurden die verschiedenen politischen Gruppen v. a. aus islamischen Ländern stark unterstützt. Wichtig sind auch die Überweisungen von Einkünften afghanischer Gastarbeiter, v. a. aus Iran.
Verkehr:
Die geographischen Bedingungen Afghanistans (Binnenland, Gebirgslandschaft) beeinträchtigen die Verkehrserschließung. Da Eisenbahnen fehlen, sind Straßen und Luftlinien die Hauptträger des Verkehrs. Die einst bedeutende asphaltierte Ringstraße (Herat - Kandahar - Kabul - Mazar-e Sharif - Aqcha - Shibarghan) mit ihren Stichstraßen nach Westen zum gut ausgebauten iranischen Straßennetz und ihrer Abzweigung von Kabul und Kandahar nach Pakistan hat sehr unter den Kriegseinwirkungen gelitten. Andere Straßen sind als Pisten nur mit Geländewagen befahrbar. Für die Binnenentwicklung Afghanistans war die Hochstraße über den Salangpass von besonderer Bedeutung. Die seit 1997 gesperrte Straßen-und Eisenbahnbrücke über den Amu-Darja, die die usbekische Stadt Termes mit dem afghanischen Grenzübergang Hairaton vebindet, wurde 2001 wieder eröffnet. Dem Flugverkehr dienen die beiden internationalen Flughäfen Kabul und Kandahar. Der Luftverkehr wurde bis 1999 von der staatlichen Gesellschaft Ariana abgewickelt; seitdem agieren kleinere Fluggesellschaften.
Die Vorgeschichte Afghanistans ist wenig erforscht, besonders die Chronologie der Kulturstufen ist nicht gesichert. Erste Höhlenfunde, die auf mittelsteinzeitliche Jäger und Sammler schließen lassen, werden auf die Zeit um 7000 v. Chr. datiert. Die Jungsteinzeit begann im südlichen Afghanistan mit der Quetta-Zhob-Kultur, die v. a. im nördlichen Pakistan entdeckt wurde. In der nächstfolgenden Kulturstufe in der 2. Hälfte des 3. Jahrtausends v. Chr. trat erstmals scheibengedrehte Keramik auf, die oft schwarze Bemalung auf rotem Grund aufweist und auf Beziehungen zu iranischen Kulturen schließen lässt. Am Fundort Mundigak bei Kandahar wurden Lehmziegelhäuser dieser Zeit ausgegraben. In der Folgezeit erscheint eine mehrfarbige Keramik, zum Teil mit Pflanzenmotiven, die gleichfalls Parallelen zur iranischen Kultur aufweist. In der Zeit um 2000 v. Chr. (?) sind erstmals städtische Siedlungen mit Palast und Tempel sowie Rundplastik bezeugt. Die Orientierung zu Iran hin wird auch in den bronzezeitlichen Funden der Daschlikultur deutlich.
Afghanistan im Altertum und Mittelalter:
Im 6. Jahrhundert v. Chr. wurde Afghanistan vom Perserkönig Kyros II. erobert. Bis 331 v. Chr. war es Bestandteil des Achaimenidenreiches, gehörte dann zum Reich Alexanders des Großen, nach dessen Tod (323 v. Chr.) zum Seleukidenreich und in seinen nördlichen Teilen zum Hellenobaktrischen (Graecobaktrischen) Reich, das dem Ansturm der Saken und Tocharer erlag. Mit dem Eindringen des Buddhismus im 1. Jahrhundert n. Chr. endete die hellenistische Epoche. Nordafghanistan wurde Ausgangspunkt des Kushan-Reiches und erlebte Anfang des 5. Jahrhunderts die Eroberung durch die Hephthaliten, die ihrerseits dem Sassanidenkönig Chosrau I. unterlagen (567).
Im 7. Jahrhundert begann die islamische Eroberung durch die Araber, die zunächst nur im Westen des Landes erfolgreich waren; Kabul und der Osten wurden erst im 10. Jahrhundert islamisiert. Unter den turkstämmigen Ghasnawiden (977-1187) war Afghanistan bis zum 12. Jahrhundert Zentrum eines islamisch-iranischen Reiches, das unter Mahmud von Ghasni auch den Pandschab umschloss. Nach einer kurzzeitigen Herrschaft der Dynastie der Ghoriden, die 1150 die Ghasnawiden-Residenz Ghazni zerstört hatten, wurde Afghanistan um 1221 von den Mongolen erobert und war im 13. und 14. Jahrhundert Teil des persischen Reiches der Ilchane.
Ende des 14. Jahrhunderts wurde Afghanistan von Timur verheert und blieb im 15. Jahrhundert unter halb unabhängigen Regionalherrschern Teil des Timuridenreichs. Das Aufkommen der Usbeken zu Beginn des 16. Jahrhunderts und die Reichsgründung der Großmoguln unter Babur (1504-26) trugen zur Aufteilung des Landes bei. Im Westen blieb der persische Einfluss bestimmend, im Norden der usbekischen und im Süden sowie Südosten jener der Großmoguln.
Afghanistan als selbstständiger Staat (ab 1747):
Erst im 18. Jahrhundert brachten die Eroberungen des persischen Herrschers Nadir Schah (1736-47) die Region wieder unter eine einheitliche politische Herrschaft. Dies war die Voraussetzung zur Gründung des afghanischen Staates (1747) unter Ahmed Schah Durrani (1747-73), der ein Großreich errichtete (durch Eroberungen Ausdehnung des Herrschaftsbereiches auf das Kaschmirgebiet, Pandschab, Belutschistan sowie Teile Usbekistans und Tadschikistans). Unter seinem Sohn Timur Schah (1773-93) wurde die Hauptstadt von Kandahar nach Kabul verlegt. Bruderkriege, Stammesfehden, äußere Konkurrenten und die Intervention der Kolonialmächte trugen im Folgenden zum Zerfall des Reiches bei; nach Auflösung der Zentralmacht (Sturz der Durrani-Dynastie 1818/19) bildeten sich im 19. Jahrhundert vier Hauptfürstentümer um Herat, Kabul, Kandahar und Peshawar, unter denen das Emirat Kabul bald eine zentrale Rolle spielte. Von hier aus errichtete Dost Mohammed, der die Barakzai-Dynastie begründete, seine Herrschaft über das Land. Nach einem Krieg Afghanistans gegen Persien wurde 1863 die heutige afghanisch-iranische Grenze festgelegt.
Die Zeit der anglo-afghanischen Kriege:
Zweimal versuchte Russland, Afghanistan auf seine Seite zu ziehen, und beide Male kam Großbritannien dem russischen Kaiserreich durch eine militärische Besetzung weiter Teile des Landes zuvor (1. und 2. anglo-afghanischer Krieg, 1838-1842; 1878-1880). Seine Niederlagen gegen die Afghanen und die russische Expansion in Zentralasien bewogen Großbritannien schließlich, sich mit Russland über eine politische Lösung zu einigen (insbesondere das Abkommen zur Festlegung der russisch-afghanischen Grenze im Pamir 1895, das Traktat von Kabul von 1905 über die »Integrität« von Afghanistan und der britisch-russische Vertrag von 1907 über die Abgrenzung der Interessensphären). Afghanistan wurde als Pufferstaat zwischen den Eroberungen der Kolonialmächte belassen, zählte jedoch zur Einflusssphäre Großbritanniens, das von 1879 (Vertrag von Gandamak) bis 1919 die afghanische Außenpolitik bestimmte. Die drei Herrscher Dost Mohammed (1836-39; 1842-63), Scheir Ali (1863-66; 1869-79) und Abd ur-Rahman (1880 bis 1901) zeichneten sich durch eine konsequente Nutzung der Vorteile einer Allianz mit den Briten aus und konnten eine direkte Kolonisierung abwenden. Abd ur-Rahman unterwarf die bis dahin weitgehend unabhängigen Regionen, unterstellte sie der neu organisierten Zentralverwaltung und schuf durch Reformen die Grundlagen für einen modernen Staat. Unter britischen Druck stimmte er 1893 dem Durand-Abkommen (Durand-Linie) zu, das die Grenze zu Britisch-Indien im Osten festlegte (heutige Grenze zu Pakistan) und dabei das Siedlungsgebiet der Paschtunen zerschnitt. Unter Habib Ullah (1901-19) wurde die Politik einer allmählichen Umwandlung des Landes zu einem modernen Zentralstaat fortgesetzt; im Ersten Weltkrieg blieb Afghanistan neutral.
Im 3. anglo-afghanischen Krieg (1919) erreichte Emir Aman Ullah (1919-29; seit 1926 König) im Vertrag von Rawalpindi (8. 8. 1919) die staatliche Unabhängigkeit seines Landes. 1921 schloss Afghanistan einen Freundschaftsvertrag mit Sowjetrussland und stellte diplomatische Beziehungen zu Großbritannien her.
Die afghanische Monarchie im 20. Jahrhundert - von Aman Ullah bis Sahir Schah (1919-1973):
Beeinflusst von den Ideen des türkischen Reformpolitikers K. Atatürk und dessen Anhängern in Afghanistan, den Jungafghanen um Tarzi, legte Aman Ullah die Grundlagen für einen modernen Staat nach westlich-europäischem Vorbild: Auf der Basis der Verfassung von 1923 schuf er einen Verwaltungsapparat und führte die Schulpflicht ein. Der Widerstand aus dem Kreis der islamischen Geistlichkeit und der Stammesführer (1924-25 Revolte in der Provinz Khost, im November 1928 Ausbruch eines Aufstands) zwang ihn im Januar 1929 zur Abdankung und zum Verlassen des Landes. Nach neun Monaten Bürgerkriegswirren und Anarchie (Regime des Usurpators Batsche-i-Sakao, der sich im Januar 1929 als Habib Ullah II. zum Emir ausrief) eroberte Mohammed Nadir Khan im Oktober Kabul und übernahm als Nadir Schah (1929-33) die Macht. Durch einen Ausgleich mit den traditionsorientierten Kräften (neue Verfassung 1931) konnte er die Reformpolitik seines Vorgängers fortsetzen. Ein bereits 1926 geschlossener afghanisch-sowjetischer Neutralitäts- und Nichtangriffsvertrag wurde 1931 erneuert (später mehrfach verlängert). Nach der Ermordung Nadir Schahs bestieg sein Sohn Sahir Schah 1933 den Thron. Bis 1963/64 lag die direkte Regierungsführung bei den bis dahin stets aus dem Königshaus stammenden Ministerpräsident (u. a. M. Daud Chan, 1953-63).
Das auch während des Zweiten Weltkrieges seine Neutralität wahrende Afghanistan wurde 1946 Mitglied der UNO und konnte sich sowohl auf westliche als auch östliche Entwicklungshilfe stützen (u. a. 1951 Abkommen mit den USA über technische Zusammenarbeit, 1956 Vertrag mit der UdSSR über die Gewährung technischer Hilfe), geriet aber unter wachsenden sowjetischen Einfluss. Zu anhaltenden außenpolitischen Spannungen kam es mit dem 1947 gegründeten Staat Pakistan, da Afghanistan die jenseits der Durand-Linie von den Paschtunen bewohnten Gebiete nicht als pakistanisches Territorium anzuerkennen bereit war und Forderungen nach der Bildung eines autonomen »Paschtunistan« unterstützte (1961-63 zeitweiliger Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Pakistan, das seinerseits seine Grenzen zu Afghanistan schloss und damit den afghanischen Außenhandel weitgehend blockierte). Unter der Leitung des Königs wurde mit dem Erlass der Verfassung von 1964 der Versuch unternommen, eine demokratische Staatsordnung aufzubauen. Der Sturz Sahir Schahs durch einen Militärputsch unter Daud am 17. 7. 1973 beendete diese Phase.
Afghanistan ab 1973 - Proklamation der Republik und sowjetische Besetzung:
Daud rief die Republik aus, ernannte sich selbst zum Staatsoberhaupt (1973-78) und verkündete ein Reformprogramm, das sich v. a. an die bislang vernachlässigte bäuerliche Bevölkerung (90 %) wandte. Als er aber gegen oppositionelle Kräfte vorging und versuchte, sich dem sowjetischen Einfluss zu entziehen, putschte am 27. 4. 1978 die kommunistisch orientierte Demokratische Volkspartei (DVPA; gegründet 1965) mithilfe von Offizieren gegen ihn (Ermordung Dauds) und rief die »Demokratische Republik Afghanistan« aus.
Unter dem Vorsitzenden des »Revolutionsrats« und Ministerpräsident N. M. Taraki begann die neue Führung mit der Errichtung eines kommunistischen Systems. Das radikale innenpolitische Programm zur Abschaffung der bestehenden Wirtschafts- und Gesellschaftsstrukturen (v. a. Bodenreform, Verbot zahlreicher islamischer Traditionen) förderte einen landesweiten Widerstand; interne Auseinandersetzungen in der DVPA (Rivalitäten zwischen der »Khalq«- und der »Parcham«-Gruppe) schwächten das neue Regime. Daraufhin ergriff der bisherige stellvertretende Ministerpräsident und Außenminister Hafisollah Amin im September 1979 die Macht (Ermordung Tarakis) und ging mit außerordentlicher Härte gegen die Opposition vor, was den Widerstand verstärkte und das Regime Ende 1979 an den Rand des Zusammenbruchs brachte. Unter Berufung auf den am 5. 12. 1978 mit Afghanistan unterzeichneten Freundschaftsvertrag ließ die UdSSR unter L. I. Breschnew Ende Dezember 1979 sowjetische Truppen in Afghanistan einmarschieren; Amin wurde am 27. 12. 1979 gestürzt und hingerichtet; der aus dem sowjetischen Exil zurückgekehrte und als Staats- und Regierungschef sowie als Parteivorsitzender eingesetzte DVPA-Politiker Babrak Karmal verfolgte einen gemäßigteren, strikt prosowjetischen Kurs. Im März 1980 wurde ein Vertrag über die Stationierung der sowjetischen Truppen abgeschlossen.
Der sowjetische Einmarsch in Afghanistan, von der UdSSR als Hilfe für Afghanistan sowie als Maßnahme zur eigenen Sicherheit herausgestellt, stieß auf weltweiten Protest und verschärfte den Ost-West-Konflikt. In mehreren Resolutionen forderte die Generalversammlung der UNO mit sehr großer Mehrheit seit 1980 den sofortigen Abzug der sowjetischen Truppen sowie die Wiederherstellung eines souveränen Afghanistans. Den von den USA im Januar 1980 eingeleiteten Boykottmaßnahmen gegenüber der UdSSR (v. a. Olympiaboykott 1980; zeitweiliges Getreide-Embargo) schlossen sich die Verbündeten der USA in unterschiedlicher Form an. Auf Vorschlag Präsident J. Carters schob der amerikanische Senat die Ratifizierung des SALT-II-Abkommens auf (SALT).
Der afghanische Widerstand gegen die sowjetische Invasion und das kommunistische Regierungssystem organisierte sich in mehreren islamischen und zum Teil monarchistischen Gruppierungen, den Mudjahedin, die zwar der Kampf gegen den gemeinsamen Feind zeitweilige Zweckbündnisse eingehen ließ (u. a. Gründung einer »Islamischen Allianz für die Freiheit Afghanistans« am 21. 3. 1980), die aber aufgrund ihrer ethnischen und religiösen Gegensätze sowie unterschiedliche politische Ziele zerstritten blieben und immer wieder untereinander heftige Auseinandersetzungen um Macht und Einfluss austrugen. Die sunnitischen Widerstandsgruppen fanden v. a. die Hilfe Pakistans und agierten als 7-Parteien-Koalition von Peshawar aus, ein schiitisches 8-Parteien-Bündnis wurde in Iran ansässig. Die auf rd. 100 000 Mann anwachsenden sowjetischen Interventionstruppen gingen mit massiver militärischer Gewalt gegen die guerillaartig kämpfenden, u. a. mit Waffenlieferungen aus den USA unterstützten Mudjahedin vor, konnten jedoch in dem beiderseits brutal geführten Krieg keinen durchgreifenden Erfolg erringen und mussten selbst hohe Verluste hinnehmen (nach offiziellen Angaben der UdSSR bis 1989 Tod von 13 310 sowjetischen Soldaten).
Im Mai 1986 wurde Karmal im Amt des Generalsekretärs der DVPA durch M. Najibollah abgelöst; dieser übernahm im September 1987 auch den Vorsitz des »Revolutionsrates« und im November 1987 das Amt des Staatspräsidenten Angesichts der verheerenden Folgen des Bürgerkriegs und der sowjetischen Invasion (etwa 1-1,5 Mio. Tote und rd. 5 Mio. afghanische Flüchtlinge v. a. in Pakistan und Iran) verkündete er eine Politik der »nationalen Aussöhnung«, rief einseitig einen Waffenstillstand aus (gültig ab 15. 1. 1987) und unterbreitete den Vorschlag zur Bildung einer Koalitionsregierung unter Einbeziehung des Exkönigs Sahir Schah und Beteiligung der Mudjahedin, die dies jedoch ablehnten und ihren bewaffneten Widerstand fortsetzten.
Mit der von der »Loya Jirga« (»Große Ratsversammlung«) 1987 verabschiedeten Verfassung wurde der Staatsname wieder in »Republik Afghanistan« geändert. Gemäß einem am 14. 4. 1988 zwischen Afghanistan und Pakistan sowie den Garantiemächten UdSSR und USA geschlossenen Abkommen, das unter UNO-Vermittlung zustande kam und auch afghanisch-pakistanische Vereinbarungen über Nichteinmischung und Rückführung der Flüchtlinge enthielt, wurden die sowjetischen Truppen vom 15. 5. 1988 bis zum 15. 2. 1989 aus Afghanistan abgezogen.
Die Machtergreifung durch die Mudjahedin:
Im Februar 1989 verhängte Najibollah den Ausnahmezustand über das Land (bis Mai 1990) und konstituierte einen Militärrat. Daraufhin bildeten die sieben sunnitische Mudjahedin-Gruppierungen auf einer »Schura« (Ratsversammlung) im pakistanischen Rawalpindi am 23. 2. 1989 eine Gegenregierung mit Sibghatullah Mojaddedi (* 1922 oder 1925) als Präsident. Am 6. 3. 1990 scheiterte ein Putschversuch von Verteidigungsminister S. Tanai gegen Najibollah. Durch eine Verfassungsänderung im Mai 1990 sagte sich Afghanistan endgültig vom sozialistischen Entwicklungsweg los (Verankerung islamischer Grundsätze). Die 1990 in Heimatland-Partei umbenannte DVPA gab ihr Machtmonopol auf. Im Mai 1991 akzeptierte die Regierung einen Friedensplan der UNO (Waffenstillstand, Übergangsregierung auf breiter Basis, Vorbereitung freier Wahlen). Nach Einstellung der Waffenlieferungen seitens Russlands und der USA an die Bürgerkriegsparteien per 1. 1. 1992 und der Erfolglosigkeit aller Friedensofferten der Regierung in Kabul geriet diese zunehmend unter den militärischen Druck der Mudjahedin, die bis zum Frühjahr 1992 den größten Teil von Afghanistan militärisch unter ihre Kontrolle brachten, sich aber immer wieder untereinander blutige Gefechte lieferten. Im März 1992 verbündete sich der bis dahin zu afghanischen Regierungstruppen gehörende usbekische General Abdul Raschid Dostam (Dostum) (* 1944, nach anderen Angaben um 1955) mit dem Mudjahedin-Kommandeur Ahmed Schah Massud (* 1948). Am 16. 4. 1992 wurde Najibollah durch Generäle der Regierungsarmee gestürzt; am 25. 4. 1992 besetzten Truppen der Mudjahedin die Hauptstadt Kabul. Der Machtübernahme durch einen Rat der Mudjahedin unter dem Vorsitz von Mojaddedi am 28. 4. 1992 und der Ausrufung eines »Islamischen Staates Afghanistan« folgten im Mai 1992 die Einführung islamischer Gesetze und das Verbot der früher regierenden »Heimatland-Partei«. Am 28. 6. 1992 gab Mojaddedi die Macht an den »Führungsrat« (Gremium der Vorsitzenden der mächtigsten Mudjahedin-Gruppierungen) ab, der Burhanuddin Rabbani (* 1940) zum Übergangspräsidenten bestimmte; am 30. 12. 1992 wurde Rabbani durch die »Große Schura« für zwei Jahre zum Staatspräsidenten gewählt. Bei den immer wieder ausbrechenden Kämpfen zwischen den verfeindeten Gruppierungen, in denen es v. a. um die Kontrolle Kabuls ging, trat besonders der lange Zeit auch von den USA unterstützte Paschtune Gulbuddin Hekmatyar (* 1950 oder 1951) mit seinen schwer bewaffneten Truppen (Hizb-e Islami) hervor. Ein am 7. 3. 1993 unter Vermittlung von Pakistan und Saudi-Arabien in Islamabad geschlossenes Friedensabkommen zwischen den rivalisierenden Mudjahedin, auf dessen Grundlage Hekmatyar formal das Amt des Ministerpräsidents übernahm, beseitigte die Gegensätze zwischen den verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppen nicht.
Afghanistan unter den Taliban:
1994 griffen die v. a. von Pakistan und Saudi-Arabien unterstützten radikalislamistischen paschtun. Taliban als neue militärisch-politische Kraft in den afghanischen Bürgerkrieg ein; ihre Miliz, die sich v. a. aus Koranschülern (afghanischen Flüchtlingen) im pakistanischen Grenzgebiet rekrutierte, nahm zunächst die an einer wichtigen Handelsroute liegende Stadt Kandahar im Süden des Landes ein und konnte bis zum Frühjahr 1995 etwa ein Drittel des afghanischen Territoriums unter ihre Kontrolle bringen. Ihr Versuch, die Hauptstadt Kabul zu erobern, wurde nach anfänglichen Erfolgen im März 1995 zunächst von den Truppen Massuds abgewehrt. Dadurch gewann der mit ihm verbündete »Interimspräsident« Rabbani, der auch nach Ablauf seiner offiziellen Amtszeit nicht zurücktrat, erstmals (wenn auch nur vorübergehend) die Oberhoheit über ganz Kabul und konnte mithilfe von Massuds Streitkräften im Juni 1995 die zentralafghanische Provinzhauptstadt Bamian aus den Händen der schiitischen Hizb-e Wahdad erringen, die damit als Machtfaktor weitgehend ausgeschaltet wurde. Der blutige Bürgerkrieg zwischen den rivalisierenden Mudjahedin-Gruppierungen, in dessen Verlauf sich die militärisch-politischen Bündnisbeziehungen mehrfach radikal geändert hatten, führte zum faktischen Zerfall des Landes in mehrere relativ selbstständige Gebiete, in denen ethnische Zugehörigkeit und Stammesinteressen wieder eine maßgebliche Rolle spielten. Neben den anfangs von den Taliban (Paschtunen) beherrschten südlichen Provinz und dem von den Tadschiken Rabbani und Massud kontrollierten Territorium (Kabul und Umgebung) errichtete der militärisch starke Usbekenführer Dostam in Nordafghanistan einen eigenen großen Machtbereich (Zentrum Mazar-e Sharif), der aufgrund seiner geordneten inneren Verhältnisse und der weniger repressiven religiösen Bedingungen eine enorme Zuwanderung von Flüchtlingen erlebte. Der Westen Afghanistans geriet zunächst unter die Herrschaft des mit Rabbani verbündeten Ismail Khan, dessen Verwaltungszentrum Herat aber im September 1995 von der Talibanmiliz eingenommen wurde. Deren militärischer Vormarsch vollzog sich in der nachfolgenden Zeit sehr schnell; bis 1998 brachten die Taliban rd. 90 % des afghanischen Territoriums unter ihre Kontrolle und errichteten in ihrem Herrschaftsgebiet eine repressive Religionsdiktatur (Verfolgung der Schiiten, Entrechtung der Frauen, Behinderung der Arbeit von UNO und Hilfsorganisationen). Mit der Einnahme von Kabul riefen die Taliban unter ihrem Führer Mullah Mohammed Omar am 27. 9. 1996 einen islamischen Staat aus (seit Oktober 1997 von ihnen als »Islamisches Emirat Afghanistan« bezeichnet), der allerdings international isoliert blieb (neben Pakistan nur von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten anerkannt). Bei ihrem Vormarsch nach Nordafghanistan stießen die Taliban jedoch auf den heftigen Widerstand der »Vereinigten Front zur Rettung Afghanistans« (die »Nordallianz« von Mudjahedin-Gruppierungen unter dem Oberkommando von Massud und der politischen Führung Rabbanis). Im August 1998 konnten die Taliban Mazar-e Sharif erobern, das Hauptquartier der Nordallianz (nach Angaben der UNO kam es dabei zu einem Massenmord an den Einwohnern; auch bei der anschließenden Eroberung der Provinz Bamian wurde den Taliban ein Massaker an der schiitischen Bevölkerung vorgeworfen). Starke Spannungen entwickelten sich zwischen den Taliban und Iran (ausgelöst durch die Tötung iranischer Diplomaten bei der Einnahme von Mazar-e Sharif) und zu den USA (u. a. wegen der Weigerung der Taliban, den für die blutigen Anschläge auf amerikanische Botschaften in Kenia und Tansania 1998 verantwortlich gemachten saudi-arabischen Extremisten Osama Bin Laden auszuweisen).
Der anhaltende Krieg, in dem es immer wieder zu blutigen Übergriffen auf die Zivilbevölkerung und zu neuen Flüchtlingsströmen kam, verhinderte mehr als zwei Jahrzehnte den Wiederaufbau des schwer zerstörten und an vielen Stellen verminten Landes (u. a. Verwüstung und teilweise Entvölkerung des zum Kriegsschauplatz gewordenen Kabul) und lähmte die Wirtschaft Afghanistans, das zu einem der ärmsten und am wenigsten entwickelten Gebiete der Erde wurde; zugleich stieg Afghanistan zum weltgrößten Heroinproduzenten auf und entwickelte sich zu einem Transitland des Drogenschmuggels sowie zu einem Zentrum des Waffenhandels. Im Juli 2000 erließ der Talibanführer Mullah Mohammed Omar überraschend ein Verbot des Schlafmohnanbaus. Trotz heftiger internationaler Proteste ließ die Talibanführung im März 2001 aus religiösen Gründen die berühmten buddhistischen Statuen von Bamian zerstören.
Als destabilisierender Faktor für Afghanistan wie auch für die angrenzenden Länder erwies sich die in den Bürgerkriegswirren verstärkte Orientierung der einzelnen ethnischen Gruppen (Paschtunen, Usbeken, Tadschiken, Turkmenen u. a.) auf ihre angestammten, meist grenzüberschreitenden Siedlungsgebiete, die im Gefolge der Expansionspolitik Russlands und Großbritanniens im 19. Jahrhundert und den damit einhergehenden Grenzfestlegungen zertrennt wurden (Aufteilung der Völker auf verschiedene Staaten). Die Unterstützung afghanischer Mudjahedin für den 1992 ausgebrochenen bewaffneten Kampf der islamischen Opposition in Tadschikistan führte zu einer Konfliktsituation im afghanisch-tadschikischen Grenzterritorium; die tadschikischen Rebellen nutzten Nordafghanistan (insbesondere die Provinz Badakhshan) immer wieder als Rückzugsgebiet und militärische Operationsbasis für ihre Angriffe gegen die tadschikischen Regierungstruppen und die ihnen für die Grenzsicherung zur Seite stehende GUS-Friedenstruppe (vorwiegend russische Soldaten). Vor dem Bürgerkrieg in Tadschikistan flohen zeitweilig Tausende Menschen in das benachbarte Afghanistan. Aber auch in den Kaschmirkonflikt, in die Kämpfe im Kaukasusgebiet und in andere Krisen der Großregion waren aus Afghanistan kommende Söldner verwickelt. Daraufhin forderten im Dezember 2000 Russland und die USA über die seit 1999 von der UNO gegen Afghanistan verhängten Sanktionen hinausgegende Schritte, insbesondere ein umfassendes Waffenembargo, und riefen die UN-Mitgliedsstaaten zum gemeinsamen Vorgehen gegen den »von Afghanistan aus gesteuerten weltweiten Terrorismus« auf. Im Januar 2001 setzte die UNO verschärfte Sanktionen gegen Afghanistan in Kraft.
Von der UNO vermittelte Gespräche für eine politische Lösung des Afghanistan-Konflikts (u. a. in Aschchabad im März 1999) und Friedensverhandlungen unter Beteiligung der afghanischen Nachbarstaaten sowie Russlands und der USA (in Taschkent im Juli 1999) waren angesichts der immer wieder aufbrechenden Kämpfe zwischen den Kriegsparteien wirkungslos.
Anfang August 2001 inhaftierten die Taliban in Kabul acht ausländische (darunter vier deutsche) und 16 afghanische Mitarbeiter der Hilfsorganisation »Shelter Now International« unter dem Vorwurf christlicher Missionierung; nach Beginn eines Prozesses (8. 9. 2001) bemühten sich westliche Diplomaten um ihre Freilassung, was aber durch die im September ausbrechende Krise zwischen Afghanistan und den USA vorerst verhindert wurde (für die westlichen »Shelter Now«-Mitglieder erst am 15. 11. 2001 durch Vermittlung des IKRK erwirkt).
Nach dem tödlichen Anschlag auf den Nordallianzführer Massud am 9. 9. 2001 startete die Talibanmiliz eine neue militärische Offensive. Die ultimative Forderung der USA nach einer sofortigen Auslieferung Osama Bin Ladens, den die amerikanische Regierung für die verheerende Anschlagserie vom 11. 9. 2001 verantwortlich machte, und nach der sofortigen Schließung aller Stützpunkte von Terroristen wiesen die Taliban erneut zurück; nach dem eilig anberaumten Treffen des Rates der islamischen Geistlichen (rund 1 000 »Ulema«) vom 19./20. 9. 2001 übernahm man deren Rechtsgutachten mit der Aufforderung, Bin Laden zum freiwilligen Verlassen Afghanistans zu bewegen. Für den Fall eines amerikanischen Angriffs rief die Talibanführung unter Mullah Mohammed Omar einen »Heiligen Krieg« aus, drohte allen die USA unterstützenden Nachbarstaaten mit Militäraktionen und leitete Vorbereitungen für eine Abwehr ein (Verlagerung von Truppen in die schwer zugänglichen Grenz- und Bergregionen, Zwangsrekrutierung neuer Soldaten). Derweil forcierten die (sowohl durch Russland als auch zunehmend durch die USA unterstützten) Einheiten der Nordallianz ihre Kämpfe gegen die Talibanmiliz und rückten in Richtung Süden vor. Kriegsangst verstärkte die Hunderttausende umfassende Flüchtlingswelle in der afghanischen Bevölkerung, die sich mit der Schließung der Grenzen der Nachbarländer in einer hoffnungslosen Lage sah. Nachdem die Taliban bereits Mitte September alle Ausländer zum Verlassen Afghanistans aufgefordert hatten, mussten auch die UN-Mitarbeiter mit der Schließung ihrer Büros die Lebensmittelhilfe einstellen und warnten vor einer humanitären Katastrophe. Am 26. 9. 2001 demonstrierten zehntausende Menschen in Kabul gegen die USA und stürmten deren verlassene Botschaft, die zum Teil niederbrannte. Am 30. 9. 2001 trafen sich sowohl US-Kongressmitglieder als auch Vertreter der afghanischen Opposition mit dem im Exil in Rom lebenden afghanischen Exkönig Sahir Schah zu Gesprächen über die politische Zukunft des Landes. Bis Anfang Oktober 2001 hatten die USA einen engen militärischen Ring um Afghanistan gezogen (unter Nutzung von Stützpunkten in einigen Nachbarländern, erste Erkundungsmissionen von Voraustrupps amerikanischer Sondereinheiten, Beorderung von Kriegsschiffen in die Golfregion) und sich im Rahmen einer breiten Antiterrorallianz u. a. auch der Unterstützung Pakistans sowie an Afghanistan angrenzender GUS-Republiken versichert. Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate brachen ihre diplomatischen Beziehungen zu Afghanistan ab, im November 2001 auch Pakistan.
Militäraktion der USA und Sturz der Taliban:
Am 7. 10. 2001 begann unter direkter britischer Beteiligung eine amerikanische Militäraktion gegen das Talibanregime und Stützpunkte der Terrororganisation »al-Qaeda« (Al-Qaida) von Bin Laden. Zunächst richteten sich massive Luftangriffe besonders gegen Kabul, Kandahar, Jalalabad; erste Einsätze amerikanischer Spezialeinheiten auf afghanischem Gebiet folgten. Der Krieg, der das Flüchtlingselend weiter verschärfte, forderte auch zahlreiche zivile Opfer durch die Bombenangriffe, die wiederholt Wohnviertel, Versorgungseinrichtungen und sogar Depots von Hilfsorganisationen in Mitleidenschaft zogen (nach einer im Januar 2002 veröffentlichten US-amerikanische Studie Tod von etwa 3 700 afghanischen Zivilisten durch die Bombardements von Oktober bis Mitte Dezember 2001). Am 8. 10. 2001 leitete die Nordallianz eine Offensive gegen die Taliban ein; mit massiver militärischer Unterstützung seitens der USA (v. a. heftige Luftschläge gegen die Talibanstellungen) konnten die Nordallianz-Truppen bis Anfang Dezember 2001 den größten Teil Afghanistans einnehmen (am 13. 11. Einmarsch in Kabul, in das am 17. 11. der afghanische Interimspräsident Rabbani aus Tadschikistan zurückkehrte; am 25. 11. Fall der nordafghanischen Stadt Kunduz, am 7. 12. Beginn der Übergabe der südafghanischen Talibanhochburg Kandahar). Im Westen des Landes gelang dem bis zu seinem Sturz durch die Taliban (1995) in Herat als Gouverneur regierenden Ismail Khan ebenfalls die Rückeroberung seines früheren Machtbereichs. Die Macht der Taliban wurde gebrochen, ihre Organisation zerfiel (Desertion, Kapitulation oder Gefangennahme vieler ihrer Führer).
Im Zusammenhang mit den Kämpfen gab es auch wiederholt Berichte über Massaker auf beiden Seiten. Zu einem Blutbad kam es im November 2001 in einem Gefangenenlager bei Mazar-e Sharif, als dort inhaftierte Taliban einen bewaffneten Aufstand auslösten, der nach amerikanischen Bombenangriffen auf das Lager und die anschließende Rückeroberung durch Nordallianz-Einheiten unter General Dostam mit dem Tod Hunderter Aufständischer endete.
Ende November 2001 landeten in der Nähe von Kandahar US-Einheiten und leiteten eine gezielte Suche nach Bin Laden ein, der sich nach Hinweisen der Nordallianz mit zahlreichen Kämpfern in eine seiner Bergfestungen im Süden oder Osten zurückgezogen hatte; im darauf folgenden Monat richtete sich eine von US-Luftschlägen begleitete Offensive von Antitaliban-Truppen gegen die bei Jalalabad gelegene Bergfestung Tora Bora, die nach erbittertem Widerstand seitens der »al-Qaeda«-Kämpfer erobert werden konnte. Der Verbleib von Bin Laden blieb aber weiterhin ungeklärt (Theorien über seine mögliche Flucht ins Ausland oder seinen Tod bei der Bombardierung der »al-Qaeda«-Stützpunkte), ebenso vorerst das Schicksal von Talibanchef Mullah Mohammed Omar. Immer wieder stieß man auf Spuren und Belege, dass die Taliban eng mit dem Terrornetz Bin Ladens zusammengearbeitet hatten und von diesem Versuche mit biologischen und chemischen Waffen unternommen worden waren. In den von Antitaliban-Einheiten kontrollierten Gebieten konnten UNO und andere humanitäre Organisationen wieder Hilfslieferungen nach Afghanistan aufnehmen.
Staatlicher Neubeginn (seit Ende 2001):
Inzwischen wurden auch die Bemühungen um eine politische Neuordnung Afghanistans verstärkt (u. a. im November 2001 Fünf-Punkte-Plan des UN-Beauftragten für Afghanistan Lakhdar Brahimi). Die vom 27. 11. bis 5. 12. 2001 auf dem Petersberg bei Bonn tagende Afghanistankonferenz unter Leitung der UNO, an der sich die wichtigsten politischen und ethnischen (auch Exil-)Gruppierungen Afghanistans beteiligten, erreichte nach zähen Verhandlungen um die Verteilung der Macht einen Kompromiss, der sich in einem Rahmenabkommen niederschlug. Man einigte sich auf die Bildung einer provisorischen Regierung unter Führung des Paschtunen Hamid Karsai; in dieser wurden der Nordallianz vorerst Schlüsselressorts (Außen-, Innen- und Verteidigungsministerium) zugesprochen. Hilfe beim Wiederaufbau Afghanistans wurde zugesagt (im Januar 2002 internationale Geberkonferenz in Tokio). Am 22. 12. 2001 erfolgte in Kabul die Amtseinführung der Übergangsregierung unter Karsai, der die politische Führung aus den Händen des bisherigen Interimspräsidenten Rabbani übernahm; der einflussreiche usbekische Warlord Dostam, der die neue Regierung zunächst nicht anerkannt hatte, wurde am 24. 12. 2001 als stellvertretender Verteidigungsminister in dieses erste Kabinett aufgenommen. Zur Absicherung des Übergangsprozesses, in dem der UNO eine stabilisierende Rolle zugesprochen wurde, billigte man auch eine internationale Friedenstruppe (ISAF), deren Einsatz unter zunächst britischem Oberkommando der Weltsicherheitsrat am 20. 12. 2001 beschloss. Kurz danach trafen britische Soldaten in Kabul ein, Anfang Januar 2002 ein multinationales Vorauskommando der Schutztruppe (Sollstärke von etwa 4 500 Mann aus 17 Ländern; darunter bis zu 1 200 deutsche Soldaten). Nach Russland (30. 11. 2001) und den USA (Verbindungsbüro seit 16. 12.) eröffnete auch Deutschland am 1. 1. 2002 wieder eine diplomatische Vertretung in Kabul. Die Regierung Karsai unterstützte eine Weiterführung der amerikanischen Militäraktion (auch der Bombenangriffe) gegen noch verbliebene Terroristenstützpunkte in Afghanistan; im Januar 2002 begannen die USA mit der Überführung von Gefangenen (Taliban und »al-Qaeda«-Mitglieder) in den zum Hochsicherheitsgefängnis ausgebauten amerikanischen Militärstützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba. Die afghanische Übergangsregierung leitete eine Entmilitarisierung der Hauptstadt Kabul ein (Abzug aller bewaffneten Einheiten außer Polizei und offiziellen Sicherheitskräften, Pläne zur Schaffung einer nationalen Armee) und kündigte erste Schritte zur wirtschaftlichen und politischen Konsolidierung des Landes an. Im Januar 2002 erreichte Karsai bei einem Besuch in den USA deren Zusage für eine »dauerhafte Partnerschaft« mit Afghanistan (u. a. finanzielle Kredite und Hilfe beim Aufbau einer afghanischen Armee). Zunehmend kehrten afghanische Flüchtlinge in ihr Land zurück (nach UN-Angaben bis Juni 2002 etwa 1 Million Menschen, zunächst v. a. aus Pakistan).
In der ersten Jahreshälfte 2002 richteten sich weitere Militäreinsätze amerikanischer u. a. westlicher Spezialeinheiten gegen verbliebene oder sich neu formierende Widerstandsgruppen der Taliban und der »al-Qaeda« besonders in der Grenzregion zu Pakistan. Zugleich kam es wiederholt zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen, um regionale Einflussgebiete kämpfenden afghanischen Warlords; auch die Bestimmung von Wahlmännern für die Große Ratsversammlung (Loya Jirga) war von mehreren Morden bzw. Festnahmen von Kandidaten überschattet. Im April 2002 kehrte der mit der Eröffnung der Loya Jirga betraute hochbetagte Exkönig Sahir Schah ins Land zurück. Erst nachdem dieser und der frühere Präsident Rabbani auf eine Kandidatur als Staatsoberhaupt verzichtet hatten, konnte am 11. 6. 2002 die (auch danach von Kontroversen zwischen den etwa 1 600 Delegierten geprägte und unter den Vorwurf amerikanischer Einflussnahme geratene) Große Ratsversammlung beginnen; der von ihr zwei Tage später zum Präsidenten Afghanistans gewählte Karsai stellte am 19. 6. 2002 die von ihm geführte (ethnisch etwas ausgewogenere) neue »islamische« Übergangsregierung vor. Verschiedene Anschläge auf Regierungsmitglieder (u. a. die Ermordung des paschtunischen Vizepräsidenten Hadschi Abdul Kadir am 6. 7. 2002 in Kabul) offenbarten die weiterhin instabile Lage im Land.
Afghan. Studien (1969 ff.);
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Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Indien: Indien unter britischer Herrschaft
Ostblock: Die Auflösung
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Af|gha|nis|tan; -s: Staat in Vorderasien.
Universal-Lexikon. 2012.