Groß|fürst 〈m. 16〉
1. ehemaliger russischer Fürstentitel, nach 1886 Titel der Söhne, Brüder u. Enkel des Zaren
2. nach 1765 zusätzl. Titel des Kaisers von Österreich u. Königs von Ungarn
3. ehemaliger Herrschertitel in Finnland, Litauen, Polen, Siebenbürgen
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Groß|fürst, der (Geschichte):
1. <o. Pl.> russischer Ehren- u. Herrschertitel.
2. <o. Pl.> Herrschertitel in Finnland, Litauen, Polen, Siebenbürgen.
3. Träger des Titels Großfürst (1, 2).
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Großfürst,
russisch Welịkij Knjạs, russischer Titel, vor dem 12. Jahrhundert nur von den Kiewer Fürsten gelegentlich geführt, nach 1186 konsequent bei den Fürsten von Wladimir-Susdal in Gebrauch, seit dem 13. Jahrhundert auch bei einigen Teilfürsten. Nach der Unterwerfung der russischen Fürstentümer durch Moskau wurde er nur noch - nun mit umfassendem Anspruch (»Großfürst der ganzen Rus«) - von der Moskauer Familie geführt, die ihn auch nach der Annahme des Zarentitels (1547) und des Kaisertitels (1721) beibehielt. Ab 1886 nannten sich auch die nicht regierenden männlichen Mitglieder des Kaiserhauses und deren direkte Nachkommen bis zum zweiten Grad Großfürst.
Seit dem 14. Jahrhundert war Großfürst Titel der litauischen Herrscher; er wurde nach der Union mit Polen (1569) Bestandteil des polnischen Königstitels und ging nach der 3. Polnischen Teilung (1795) auf den russischen Kaiser über. Dieser führte seit 1809 auch den Titel Großfürst von Finnland. Die Habsburger führten seit 1765 den Titel Großfürst von Siebenbürgen.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Russland (bis 1667): Vom Großfürstentum Moskau zum Russischen Reich
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Groß|fürst, der (hist.): 1. <o. Pl.> russischer Ehren- u. Herrschertitel. 2. <o. Pl.> Herrschertitel in Finnland, Litauen, Polen, Siebenbürgen. 3. Träger des Titels ↑Großfürst (1, 2).
Universal-Lexikon. 2012.