Kriminalitätsrate
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Kri|mi|na|li|tät [kriminali'tɛ:t], die; -:1. das Straffällig-, Kriminellsein:
in die Kriminalität absinken.
2. Zahl und Umfang der kriminellen Handlungen:
die zunehmende Kriminalität in den Großstädten.
Zus.: Computerkriminalität, Jugendkriminalität, Verkehrskriminalität.
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Kri|mi|na|li|tät 〈f. 20; unz.〉 Straffälligkeit, Umfang, in dem Menschen eines Volkes, Standes, einer Gruppe straffällig werden (Jugend\Kriminalität)
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Kri|mi|na|li|tät , die; -:
1. das Sich-strafbar-Machen, Straffälligwerden; Straffälligkeit.
2. Gesamtheit der vorkommenden Straftaten:
eine hohe K.;
organisierte K.;
die K. bekämpfen.
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I Kriminalität,
Verstoß gegen eine von der Gesellschaft festgesetzte Norm, der mit ebenfalls festgesetzten Sanktionen (strafrechtlichen Bestimmungen) geahndet wird. Unabhängig davon, dass in allen Gesellschaften und zu allen Zeiten Wertvorstellungen und Güter (z. B. Leben, Ehre, Wahrheit, Eigentum) durch Gesetze geschützt wurden und auch werden, ist jedoch nur das kriminell, was durch die Gesetze des jeweiligen Staatswesens als Rechtsbruch festgesetzt ist. So kann ein bestimmtes Verhalten (z. B. Prostitution, Homosexualität, Abtreibung, Rauschgiftkonsum, Glücksspiel) in der einen Gesellschaft strafbar sein und in der anderen nicht; insbesondere gilt dies für das politische Strafrecht, das jeder Staat nach seiner politischen Ausrichtung festsetzt.
Die Kriminologie als Wissenschaft vom Verbrechen ist eine empirische, interdisziplinäre Wissenschaft, deren Gegenstand bis heute unterschiedlich definiert wird. Unstreitig gehört dazu die Betrachtung und Untersuchung des Verbrechens als eines sozialen und individuellen Problems und damit 1. die Lehre von den Erscheinungsformen des Verbrechens (Kriminalphänomenologie), 2. die Lehre von den Ursachen des Verbrechens (Kriminalätiologie), 3. die Kriminalanthropologie (Kriminalpsychologie und -biologie) und 4. die Kriminalsoziologie (ein Teil davon ist die Kriminalstatistik).
Nach früheren Annahmen ist das menschliche Verhalten durch vorgegebene Faktoren vollständig bestimmt und bestehen fundamentale Unterschiede zwischen den kriminellen und den gesetzestreuen Mitgliedern einer Gesellschaft. Aufgrund anthropologischer Studien glaubte man feststellen zu können, dass Verbrecher körperliche Anomalien zeigen und die Anlage zum Verbrechen erblich sei. Heute werden derartige Meinungen nicht mehr vertreten. Es wird sogar die Bedeutung von sozialen Faktoren wie Armut und Not infrage gestellt, seitdem die Wohlstandskriminalität ständig zunimmt. Die Ursachen und Motive jüngerer Bereiche der Kriminalität, wie z. B. der Wirtschafts- und Verkehrskriminalität oder des Terrorismus, sind noch weitgehend unerforscht.
Kriminalität
[von lateinisch criminalis »ein Verbrechen betreffend«, zu crimen »Vergehen«, »Verbrechen«] die, -, die Gesamtheit strafrechtlich missbilligter Verhaltensweisen, die in einer Gesellschaft tatsächlich aufgetreten sind (Verbrechen und Vergehen), als soziales Massenphänomen, das einer Beschreibung nach Umfang, Raum, Zeit, Entwicklung und Struktur (Art, Schwere, Begehungsort, Begehungsweise, Täter- oder Opfermerkmale) zugänglich ist und auch nach unterschiedlichen Gemeinsamkeiten unterteilt betrachtet wird, z. B. Jugendkriminalität, Wirtschaftskriminalität. In Abgrenzung zur Kriminalität als einer Gesamtheit mit Strafe bedrohter Verhaltensweisen ist die Straftat eine einzelne durch Strafgesetz missbilligte Handlung; beiden Erscheinungen widmet sich die Kriminologie.
Kriminalität ist nach Kulturen und Zeiten uneinheitlich, dynamisch und z. B. schon wegen sich ändernder Lebensverhältnisse, Wertungen und Strafnormen (Entkriminalisierung und Kriminalisierung einzelner Verhaltensweisen) relativ zu der Gesellschaft, in der sie auftritt und von der sie zuvor gesetzlich definiert wird (Art. 103 Absatz 2 GG; § 1 österreichische StGB; Art. 1 schweizerisches StGB). Ausmaß, Entwicklung und Struktur der Kriminalität sind unbekannt. Die Kriminalstatistik gibt nur Auskunft über die (amtlich) bekannte Kriminalität (Hellfeld), die Kriminologie erhellt das Dunkelfeld der Kriminalität nur teil- und näherungsweise.
Die registrierte Kriminalität ist in fast allen Industriestaaten nach dem Zweiten Weltkrieg gestiegen. Eine Ausnahme ist Japan. Die bundesdeutsche Polizeistatistik weist von 1970 bis 1995 eine Verdoppelung aus (1970: 3 924, 1980: 6 198, 1995: 8 179 Straftaten pro 100 000 Einwohner).
Die statistisch erfasste, zeitgenössische Kriminalität wird quantitativ von den Eigentums- und Vermögensstraftaten und den Verkehrsdelikten bestimmt. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die Verkehrsdelikte nicht erfasst, prägt der Diebstahl mit weit über der Hälfte (1993: 61,5 %; 1994: 59,1 %; 1995: 57,8 %) aller erfassten Straftaten die Gesamtkriminalität, gefolgt von Betrug (1995: 9,3 %) und Sachbeschädigung (9,1 %). Bei einer Vielzahl der registrierten Straftaten handelt es sich um Bagatelldelikte. Knapp die Hälfte des einfachen Diebstahls und etwa 43 % der Betrugsfälle erreichen eine Schadenshöhe von unter 100 DM.
Im Unterschied zur Eigentumskriminalität fällt die Gewaltkriminalität (1995: 170 170), bezogen auf die Gesamtzahl der registrierten Straftaten (1995: rd. 6,7 Mio. ohne Verkehrsdelikte), quantitativ kaum ins Gewicht. Von 1973 bis 1995 hat sich die Zahl der statistisch ausgewiesenen Gewaltdelikte gegen Personen im alten Bundesgebiet von 69 408 auf 141 188 (mit Gesamtberlin) erhöht. Auffällig ist die Zunahme bei Raubtaten sowie bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung und nach der PKS der hohe Anteil Nichtdeutscher an der Gewaltkriminalität im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil. Die statistische Höherbelastung der Nichtdeutschen muss aufgrund beträchtlicher Verzerrungsfaktoren (Überrepräsentation besonders kriminalitätsbelasteter Alters- und Geschlechtsgruppen) relativiert werden.
Die PKS weist einen Anstieg der Rauschgiftkriminalität (1994: 130 322; 1995: 156 119), der Wirtschaftskriminalität (1994: 62 037; 1995: 74 177) und der Computerkriminalität (1994: 20 998; 1995: 27 902) aus.
Bedeutung gewinnt die organisierte Kriminalität, die weltweit festgestellt wird, besonders in den USA, in Süditalien, aber auch im übrigen Europa, im asisatischen Raum, in den GUS-Staaten (»Russen«-Mafia), in Japan (Yakuza) und China (Triaden). Charakteristisch dafür sind u. a. Großdiebstähle von Lastkraftwagenladungen/Containern, Kraftfahrzeugverschiebungen, Falschgelddelikte, Schutzgelderpressungen, Rauschgiftkriminalität, Prostitution, Zigarettenschmuggel.
Bei der räumlichen Verteilung der Kriminalität, mit der sich die Kriminalitätsgeographie befasst, nehmen hoch urbanisierte Bereiche einen herausragenden Platz ein. Nach der PKS wird rd. die Hälfte der Straftaten in Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern begangen. Dieses so genannte Stadt-Land-Gefälle der Kriminalität wird u. a. auf in der Stadt anzutreffende bessere Gelegenheiten zur Tatbegehung, höhere Tatanreize, Anonymität und geringere soziale Kontrolle zurückgeführt, einhergehend mit der Häufung sozialer Problemfälle, die abweichendes Verhalten begünstigen. Unterschiede in der Verteilung krimineller Verhaltensweisen bestehen ferner nach Lebensalter und Geschlecht. Die Altersgruppe der 16- bis zu unter 50-Jährigen ist besonders kriminalitätsbelastet. Kriminalität wird von Männern geprägt. Der Anteil tatverdächtiger Frauen liegt seit einigen Jahren in Deutschland bei etwa 22 %, im benachbarten westlichen Ausland etwas niedriger.
Wie sehr die registrierte Kriminalität eine abhängige Größe, ein Struktur und Intensität der Verbrechenskontrolle widerspiegelnder Sachverhalt ist, verdeutlichte die Kriminalität in der DDR. Ein breit gefächertes Netz sozialer Kontrolle sowie geringere individuelle Freiräume bremsten die Expansion der Kriminalität. Allerdings lag der Statistik der DDR eine sehr selektive Erfassung der Straftaten zugrunde. Auch deshalb fielen die Häufigkeitsziffern im Vergleich zu jenen westeuropäischen Staaten niedriger aus. Außerdem wurde das Anzeigeverhalten restriktiv beeinflusst. In der Zeit des politisch-sozialen Umbruchs ist es allerdings bei einzelnen Deliktgruppen wie Raub- und Verkehrsdelikten zu einem dramatischen Anstieg und ferner zu einem bedeutsamen Zuwachs an Verbrechensfurcht in den neuen Ländern gekommen.
Die Schweiz hat, gefolgt von Österreich, im Vergleich zu Deutschland die geringste statistisch ausgewiesene Kriminalitätsbelastung und den geringsten Kriminalitätsanstieg. In Österreich hat sich die registrierte Kriminalität während der letzten drei Jahrzehnte nahezu verdoppelt. Struktur und Bewegung der Kriminalität in Österreich und der Schweiz fügen sich im Wesentlichen in das über Deutschland und Westeuropa bekannte Bild, das neben den Verkehrsdelikten die Eigentums- und Vermögensdelikte prägen. Ein Überblick über die unterschiedliche Kriminalitätsbelastung in den Entwicklungsländern und den wirtschaftlich hoch entwickelten Nationen ergibt, dass Entwicklungsländer eine hohe Belastung an Gewaltdelikten, hingegen die hoch entwickelten Nationen eine hohe Rate an Eigentums- und Vermögensdelikten aufweisen.
H. C. Leder: Frauen- u. Mädchen-K. (21988);
Kriminologie-Lex., hg. v. H.-J. Kerner (41991);
Sozialer Umbruch u. K., bearb. v. K. Boers u. a., 2 Bde. (1994);
G. Kaiser: Kriminologie. Ein Lb. (31996);
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Kri|mi|na|li|tät, die; -: 1. das Sich-strafbar-Machen, Straffälligwerden; Straffälligkeit: mit der Bohème verbindet ihn die Möglichkeit der K. (Adorno, Prismen 203). 2. Gesamtheit der vorkommenden Straftaten: eine hohe, wachsende K.; politische, schwere K.; organisierte K.; die K. bekämpfen; Der mühevolle Kampf gegen K., Prostitution, Arbeitsverweigerung, Alkoholismus (Rolf Schneider, November 58).
Universal-Lexikon. 2012.