Akademik

Inkraftsetzung
Ratifikation; Ratifizierung; Bestätigung

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In|krạft|set|zung 〈f.; -; unz.〉 das Inkraftsetzen; →a. Kraft ● bei \Inkraftsetzung als ... in Kraft gesetzt wurde

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In|krạft|set|zung, die; -, -en (Papierdt.):
das Gültig-, Verbindlichmachen:
die I. eines Gesetzes.

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Inkraftsetzung,
 
In-Kraft-Treten, der zeitliche Beginn der normativen Verbindlichkeit eines Rechtssatzes, besonders eines Gesetzes. Ein Rechtssatz, der noch nicht in Kraft getreten ist, ist zwar mit seiner Verkündung existent, er entfaltet aber noch keine rechtliche Wirkung. (Gesetzgebungsverfahren)

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In|krạft|set|zung, die; -, -en (Papierdt.): das Gültig-, Verbindlichmachen: die I. eines Gesetzes.

Universal-Lexikon. 2012.