Akademik

formell
knochig (umgangssprachlich); steif (umgangssprachlich); hölzern (umgangssprachlich); ausdrücklich

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for|mell [fɔr'mɛl] <Adj.>:
1. dem Gesetz oder der Vorschrift nach, offiziell:
es kam eine formelle Einigung zustande; die Wahl zur Präsidentin formell bestätigen.
2. sich streng an die Formen (2) haltend:
eine formelle Begrüßung; sie ist immer sehr formell.
Syn.: förmlich, offiziell, steif, unpersönlich.
 
• formal/formell
Das Adjektiv formal bedeutet die Form betreffend:
– Die Arbeit bereitet ihm formale Schwierigkeiten.
Dagegen bedeutet formell den äußeren Formen gemäß, förmlich:
– Er hat sich formell entschuldigt.
– Sie ist immer sehr formell.
Sowohl formal als auch formell kann stehen, wenn etwas nur der Form nach, rein äußerlich vorhanden ist, nicht aber in Wirklichkeit:
– Formal/formell ist sie im Recht.

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for|mẹll 〈Adj.〉 Ggs informell
1. förmlich, die äußeren Formen, die Umgangsformen (genau) beachtend
2. gesetzmäßig, offiziell
3. ausdrücklich
4. zum Schein
● jmdm. einen \formellen Besuch machen; den Empfang \formell bestätigen [<frz. formel „ausdrücklich, förmlich“]

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for|mẹll <Adj.> [frz. formel < lat. formalis, formal]:
a) dem Gesetz od. der Vorschrift entsprechend; offiziell:
es kam eine -e Einigung zustande;
b) bestimmten gesellschaftlichen Formen (1 d), den Regeln der Höflichkeit genau entsprechend:
ein -er Antrittsbesuch;
er ist immer sehr f. (höflich, aber sehr distanziert u. unverbindlich);
c) aufgrund festgelegter Ordnung, aber nur äußerlich sich vollziehend, ohne eigentlichen Wert, nur dem Anschein genügend:
er ist [nur] f. im Recht.

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formẹll
 
[französisch-lateinisch\], dem Gesetz, den Vorschriften entsprechend; die Umgangsformen genau beachtend; nur äußerlich, zum Schein.

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for|mẹll <Adj.> [frz. formel < lat. formalis, ↑formal]: a) dem Gesetz od. der Vorschrift nach, offiziell: es kam eine -e Einigung zustande; Ich ... befürwortete einen Beschluss, dem Herzog die Aufenthaltserlaubnis ... f. zu erteilen (Niekisch, Leben 42); b) bestimmten gesellschaftlichen Formen (1 d), den Regeln der Höflichkeit genau entsprechend: ein -er Antrittsbesuch; ... dominieren ... beim -en Abendanzug Unistoffe (Herrenjournal 3, 1966, 50); er hat sich f. entschuldigt; bei diesen Empfängen geht es immer sehr f. (förmlich, unpersönlich) zu; Cornelius fragte ... im Pfarrhaus f. an, wann sein Besuch erwünscht sei (Danella, Hotel 216); er ist immer sehr f. (höflich, aber sehr distanziert u. unverbindlich); c) aufgrund festgelegter Ordnung, aber nur äußerlich, ohne eigentlichen Wert, um dem Anschein zu genügen: er ist [nur] f. im Recht; Formell ist die KP Chinas noch mit der Kuomintang verbündet, aber es ist offensichtlich, dass die Tage dieses Bündnisses gezählt sind (Leonhard, Revolution 190).

Universal-Lexikon. 2012.