Ạn|la|ge|ver|mö|gen, das (Wirtsch.):
unveräußerlicher Teil des Vermögens einer Unternehmung.
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Anlagevermögen,
Anlagen.
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Ạn|la|ge|ver|mö|gen, das (Wirtsch.): unveräußerlicher Teil des Vermögens einer Unternehmung.
Universal-Lexikon. 2012.