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Autonome
Au|to|no|me(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Mitglied einer Gruppierung junger Anarchisten, die Staat u. Gesellschaft ablehnend gegenüber steht u. dies auch durch Gewaltbereitschaft zum Ausdruck bringt

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Au|to|no|me, die/eine Autonome; der/einer Autonomen, die Autonomen/zwei Autonome (Politik):
Angehörige einer politisch der 2Linken (2) zuzuordnenden, nach eigenem Selbstverständnis aber keiner Ideologie verpflichteten Gruppierung, die Staat u. Gesellschaftssystem ablehnt u. mit Gewaltaktionen bekämpft.

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Autonome,
 
politische Gruppierungen in Deutschland aus dem linken Spektrum, meist locker organisiert. Sie streben eine herrschaftsfreie Gesellschaft an, auch unter Anwendung gewalttätiger Mittel. Sie treten bei Demonstrationen in Erscheinung, verstehen sich u. a. als antifaschistisch beziehungsweise stellen sich entsprechend dar, haben aber kein gemeinsames weltanschauliches und strategisches Konzept.

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Au|to|no|me, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: Angehörige[r] einer politisch der 2Linken (2) zuzuordnenden, nach eigenem Selbstverständnis aber keiner Ideologie verpflichteten Gruppierung, die Staat u. Gesellschaftssystem ablehnt u. mit Gewaltaktionen bekämpft: 1986 erreichte die Zahl der Terrorakte der „Autonomen“ (linksextremistische Kleingruppen und Einzeltäter) mit 282 Anschlägen ... eine erhebliche Steigerung (MM 20. 5. 87, 2).

Universal-Lexikon. 2012.