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Vertriebskosten
Ver|triebs|kos|ten <Pl.>:
Kosten des Vertriebs.

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Vertriebskosten,
 
Absatzkosten, Mạrketingkosten, Kosten, die durch den Absatz betrieblicher Leistungen (Waren, Dienstleistungen) verursacht sind, wie Kosten der Lieferbereitschaft, der Akquisition, der Auftragsabwicklung (Transport-, Lagerungs-, Versand- und andere Distributionskosten) sowie Kosten des Vertriebs- beziehungsweise Absatzmanagements. Die Vertriebskosten werden im Allgemeinen danach unterschieden, ob sie ausschließlich im Vertriebsbereich anfallen (spezifische Vertriebskosten wie Kosten für Werbung, Verkaufsförderung, Marktforschung, kalkulatorische Vertriebswagnisse) oder auch in anderen Bereichen (unspezifische Vertriebskosten wie Personal- und Materialkosten der Vertriebsorganisation). Im Rahmen der Vollkostenrechnung sind die Vertriebskosten Bestandteil der Selbstkosten der einzelnen Kostenträger. Im System der Einzelkostenrechnung werden nur die Sondereinzelkosten des Vertriebs (z. B. Umsatzprovisionen, Verpackungs-, Versandkosten) auf die Kostenträger verrechnet, nicht jedoch die Vertriebsgemeinkosten. Vertriebskosten sind weitgehend fixe Kosten. Nicht zu den Vertriebskosten zählen Erlösschmälerungen (z. B. Rabatte).

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Ver|triebs|kos|ten <Pl.>: Kosten des Vertriebs (1).

Universal-Lexikon. 2012.