Akademik

Wiener Kongress
I
Wiener Kongrẹss,
 
Zusammenkunft der europäischen Monarchen und Staatsmänner zum Zweck der politischen Neuordnung Europas nach dem Sturz Napoleons I., die vom 18. 9. 1814 bis 9. 6. 1815 in Wien stattfand. Rund 200 Staaten, Herrschaften, Städte und Korporationen waren hier vertreten. Den Vorsitz führte der österreichische Staatskanzler K. W. Fürst Metternich. Als Ganzes trat der am 1. 11. 1814 formell eröffnete, auch durch seine Feste berühmt gewordene Wiener Kongress aber nie zusammen. Seine Ergebnisse wurden, ein für die Zeit verhandlungstechnisches Novum, in einem Komitee der vier (später fünf) Großmächte Großbritannien, Preußen, Österreich, Russland (und Frankreich) sowie in Ausschüssen erarbeitet. Bestimmende Politiker waren neben Metternich der russischen Kaiser Alexander I., der preußische Staatskanzler K. A. Fürst von Hardenberg, der britische Außenminister R. S. Viscount Castlereagh sowie der französische Vertreter C. M. de Talleyrand, dessen diplomatisches Geschick seinem Land bald eine nahezu gleichberechtigte Position im Kreis der Großmächte zurückgewann. Die Arbeit des Wiener Kongresses war gekennzeichnet durch das Spannungsverhältnis zwischen der grundlegenden Zielvorstellung des Gleichgewichts der europäischen Mächte, das auf einer Restauration vorrevolutionärer Zustände und dem Grundsatz der dynastischen Legitimität beruhen sollte (Vorbereitung der Heiligen Allianz), und den Rivalitäten der Großmächte untereinander sowie den Beharrungskräften der politischen Umstrukturierung im Gefolge der napoleonischen Herrschaft. Im Mittelpunkt der Verhandlungen standen die Probleme der territorialen Neuordnung. Insbesondere der russische Anspruch auf ganz Polen und die von Preußen erhobenen Kompensationsforderungen nach Annexion Sachsens provozierten eine von Kriegsdrohungen begleitete Krise. Erst die Rückkehr Napoleons von Elba (März 1815) ermöglichte den Abschluss eines Kompromisses: Russland erhielt den größten Teil des Herzogtums Warschau (»Kongresspolen« genannt) in Personalunion als Königreich. Preußen, das ganz Sachsen beansprucht hatte, wurde dessen nördliche Hälfte (spätere Provinz Sachsen) zugesprochen. Von den Erwerbungen aus den Polnischen Teilungen 1793/95 erhielt es Thorn, Danzig und Posen zurück, ferner kamen die Rheinlande (Kurköln, Kurtrier, Aachen, Jülich, Kleve, Berg), Westfalen und - von Dänemark im Tausch gegen Lauenburg - das nordwestliche Schwedisch-Vorpommern (Neuvorpommern) an Preußen. Auch die deutschen Mittelstaaten (bis auf Sachsen) wurden erheblich vergrößert. Österreich (bekam neben seinen Besitzungen die Lombardei und Venetien) behielt seine Vormachtstellung in Oberitalien und seine Position im Südosten (Kärnten, Krain, Istrien) und Südwesten (Vorarlberg, Tirol), verzichtete aber auf den Breisgau und auf die Österreichischen Niederlande, die mit Holland als Königreich der Vereinigten Niederlande zusammengeschlossen wurden. Die Schweiz gewann mit dem Wallis, Neuenburg und Genf drei Kantone und erhielt die Garantie immer währender Neutralität. Die französische Frage wurde im 1. und 2. Pariser Frieden geregelt. An die Stelle des 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation trat als neue staatsrechtliche Form Deutschlands der am 8. 6. 1815 gegründete Deutsche Bund, dessen Bundesakte Bestandteil der Wiener Kongressakte vom 9. 6. 1815 wurde (später ergänzt durch die Wiener Schlussakte). Weitere Verhandlungsergebnisse waren auf völkerrechtlichem Gebiet die Ächtung des Sklavenhandels (8. 2. 1815, eine Übereinkunft über die Freiheit der internationalen Flussschifffahrt sowie die Kodifikation des Gesandtschaftsrechts (Wiener Reglement).
 
Die von nationaler und liberaler Seite schon früh heftiger Kritik unterzogene, in der Kongressdiplomatie der folgenden Jahrzehnte aufrechterhaltene Ordnung des europäischen Staatensystems behauptete sich in ihren Grundzügen bis zum Ersten Weltkrieg (1914).
 
Literatur:
 
C. K. Webster: The Congress of Vienna, 1814-1815 (Neuausg. New York 1963);
 
Quellen zur Gesch. des W. K. 1814/15, hg. v. Klaus Müller (1986);
 P. Burg: Der W. K. Der Dt. Bund im europ. Staatensystem (31993);
 K. Günzel: Der W. K. Gesch. u. Geschichten eines Welttheaters (1995).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Restauration: Das alte Europa als Phönix aus der Asche?
 
II
Wiener Kongress
 
Nach dem Abschluss der Kämpfe in Frankreich mit dem Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 traten die Staatsmänner der Siegermächte und ihre Monarchen in Wien zusammen, um das durch die napoleonische Herrschaft so grundlegend veränderte Europa neu zu ordnen. An dem Anfang Oktober 1814 offiziell eröffneten Kongress nahmen Großbritannien, Österreich, Preußen, Russland, Schweden, Spanien und Portugal teil. Frankreich war durch seinen Außenminister Talleyrand vertreten, der bestrebt war, im Kreise der europäischen Mächte die Gleichberechtigung seines Landes mit der Begründung zu erreichen, dass mit der Wiederherstellung der bourbonischen Monarchie Frankreich zum vorrevolutionären und vornapoleonischen Zustand zurückgekehrt sei.
 
Die Kongressleitung lag in den Händen des österreichischen Staatskanzlers Fürst Metternich. Neben den Monarchen, von denen vor allem Zar Alexander I. eine herausragende Rolle spielte, waren an den Beratungen und Entscheidungen der preußische Staatskanzler Fürst von Hardenberg, der britische Außenminister Viscount Castlereagh und im Verlauf des Kongresses auch Talleyrand maßgeblich beteiligt. Hauptanliegen der Kongressteilnehmer war die Wiederherstellung (Restauration) der vorrevolutionären Zustände und des Gleichgewichts der europäischen Mächte. Es stellte sich jedoch heraus, dass die tief greifenden politischen Veränderungen und die von Napoleon vollzogene territoriale Umgestaltung Europas nicht überall und in vollem Umfange rückgängig gemacht werden konnten. Der russische Anspruch auf Polen und die preußische Kompensationsforderung nach Sachsen stießen auf den entschiedenen Widerspruch Metternichs und Castlereaghs. Das Scheitern des Kongresses schien unabwendbar, die Rückkehr Napoleons nach Paris stellte aber die Einmütigkeit der Kongressteilnehmer wieder her. Noch bevor Napoleon bei Waterloo endgültig besiegt werden konnte, wurde am 8. Juni 1815 die Wiener Kongressakte von allen Teilnehmern unterzeichnet.
 
Großbritannien und Russland waren die Hauptgewinner des Kongresses. Großbritannien wurde als dominierende Seemacht bestätigt und konnte seinen Kolonialbesitz mit der Kapkolonie, Ceylon und Malta erheblich ausbauen. Russland erwarb den größten Teil des Herzogtums Warschau (Kongresspolen). Der Zar sicherte dem polnischen Volk eine eigene Verfassung zu. Österreich wuchs mit Erwerbungen in Oberitalien (Lombardei, Venetien), mit Dalmatien und Kroatien sowie der Abrundung in Galizien weiter aus Deutschland heraus und wurde eine osteuropäische Großmacht. Preußen gewann nur einen Teil Sachsens, erhielt dafür aber die Rheinprovinz und Westfalen sowie das bisher schwedische Vorpommern. Die Neugründungen - das Königreich der Vereinigten Niederlande (mit den ehemals österreichischen Niederlanden und dem Großherzogtum Luxemburg) und das Königreich Sardinien/Piemont - sollten französische Gebietsansprüche zur Scheldemündung hin und in Oberitalien abblocken.
 
An die Stelle des 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation trat ein deutscher Staatenbund mit inter- nationalen Verflechtungen: der Deutsche Bund, dem auch der britische König mit Hannover, der dänische König mit Holstein und Lauenburg und der niederländische König mit Luxemburg und Limburg angehörten. Die ersten elf Artikel seiner Bundesakte wurden in die Kongressakte aufgenommen; Artikel 13 versprach allen Bundesstaaten landständische Verfassungen. Die zögerliche Einlösung dieses Versprechens bildete in den Folgejahren den Ausgangspunkt der revolutionären Einheits- und Verfassungsbewegungen in Deutschland, die nach dem Höhepunkt des Hambacher Fests 1832 schließlich in die Revolution 1848/49 mündeten.

Universal-Lexikon. 2012.