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Deutschland
Teutonia (lat.); BRD; Land der Dichter und Denker (umgangssprachlich); Bundesrepublik Deutschland; Bundesrepublik; Germania; Deutscher Bund; Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation; Deutsches Reich

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Deutsch|land ['dɔy̮tʃ̮lant], -s:
Staat in Mitteleuropa: die Bundesrepublik Deutschland.

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Deutsch|land; -s:
Staat in Mitteleuropa.

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Deutschland,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 357 022 km2
 
Einwohner: (1999) 82,173 Mio.
 
Hauptstadt: Berlin
 
Amtssprache: Deutsch
 
Nationalfeiertag: 3. 10.
 
Währung: 1 Euro (EUR, ) = 100 Cents
 
Zeitzone: MEZ
 
amtlich Bundesrepublik Deutschland; nichtamtliche Abkürzung BRD, Staat in Mitteleuropa, grenzt im Norden an Nordsee, Dänemark (Grenzlänge 67 km) und Ostsee, im Osten an Polen (442 km) und die Tschechische Republik (811 km), im Süden an Österreich (816 km, ohne Bodensee) und die Schweiz (334 km, ohne Bodensee), im Westen an Frankreich (448 km), Luxemburg (135 km), Belgien (156 km) und die Niederlande (576 km, ohne Dollart und Außenbereich der Ems). Deutschland hat eine Fläche von 357 022 km2; damit ist es der sechstgrößte Staat Europas (nach dem europäischen Teil Russlands, der Ukraine, Frankreich, Spanien und Schweden). Mit einer Bevölkerungszahl von (1999) 82,173 Mio. Einwohner ist Deutschland nach dem europäischen Teil Russlands der bevölkerungsreichste Staat Europas. Hauptstadt ist Berlin. Die Amtssprache ist Deutsch. Währung: 1 Euro (EUR, ) = 100 Cents. Zeitzone: MEZ.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Die staatliche Ordnung wird durch das am 8. 5. 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene, am 23. 5. 1949 verkündete Grundgesetz (GG) bestimmt, zu dem seither 42 Änderungs- und Ergänzungsgesetze ergangen sind. Die Bundesrepublik Deutschland erhielt am 5. 5. 1955 die Stellung eines souveränen Staates (Deutschlandvertrag, Pariser Verträge). Die letzten hoheitsrechtlichen Vorbehalte der Alliierten wurden durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgegeben. Einige Vorbehalte waren bereits 1968/69 aufgrund der Notstandsverfassung und der darauf basierenden Notstandsgesetze hinfällig geworden.
 
Deutschland ist ein Bundesstaat; sowohl der Bund als Ganzes als auch die Länder sind »Staaten« mit eigener Staatsgewalt und eigenem Staatsgebiet. Die höchste Staatsgewalt liegt jedoch beim Bund, nicht bei den Ländern: »Bundesrecht bricht Landesrecht« (Art. 31 GG). Die Länder können vom Bund, notfalls durch Bundeszwang, zur Erfüllung ihrer Bundespflichten angehalten werden (Art. 37 GG); der Bund kann sich bei einer Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung die Polizeikräfte der Länder unterstellen; auf Verlangen des Bundesrates ist diese Maßnahme aufzuheben (Art. 91 GG). Die auswärtige Gewalt steht allein dem Bund zu (Art. 32 GG). Bestimmte Aufgaben der Länder können durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates zu Gemeinschaftsaufgaben erklärt werden, bei deren Erfüllung der Bund mitwirkt; das ist z. B. bei der Hochschulbauförderung, der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur geschehen (Art. 91 a GG). - Die Gliederung Deutschlands in Länder kann auch durch Verfassungsänderung nicht beseitigt werden; die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung, die sie durch den Bundesrat ausüben, muss grundsätzlich erhalten bleiben (Art. 79 GG).
 
Bei der Gründung (1949) umfasste das Bundesgebiet zwölf Länder: Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Die volle Integration von Berlin (West) in das Bundesgebiet war jedoch durch die Vorbehalte der Besatzungsmächte suspendiert (Berlin). Die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern wurden 1952 zu Baden-Württemberg zusammengefasst. Am 1. 1. 1957 kam das Saarland als weiteres Land hinzu. Nach dem Beitritt der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Vereinigung beider Teile Berlins zum Land Berlin 1990 umfasst das Bundesgebiet nunmehr 16 Länder.
 
Eine Neugliederung des Bundesgebiets ist nach Art. 29 GG möglich. Ziel der Neugliederung muss es sein zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit zur wirksamen Aufgabenerfüllung fähig sind. Obwohl zwei der zu diesem Zweck durchgeführten Volksentscheide (Oldenburg und Schaumburg-Lippe) eine Neugliederung verlangt haben, wurde durch Bundesgesetz vom 9. 1. 1976 beschlossen, die bisherige Gliederung des Bundesgebiets beizubehalten. Das verfassungsändernde Gesetz vom 23. 8. 1976 hat die Pflicht zur Neugliederung in eine bloße Ermächtigung verwandelt (Art. 29 GG). Die Länder können eine Neugliederung auch durch Staatsvertrag vornehmen (Art. 118 a GG).
 
Deutschland ist ein demokratischer Staat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird von ihm durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt (Art. 20 GG, der im Gefüge des GG eine zentrale Bedeutung besitzt). Wer zum Staatsvolk gehört, bestimmt Art. 116 GG; unabhängig davon räumt Art. 28 Absatz 1 Ausländern aus EU-Staaten das kommunale Wahlrecht ein. Das GG folgt dem Prinzip der repräsentativen Demokratie: Nicht das Volk stimmt unmittelbar über Sachfragen ab, sondern die Abgeordneten als seine Repräsentanten (Bundestag). Der Bundespräsident wird - anders als der Reichspräsident der Weimarer Republik - nicht vom Volk direkt, sondern von einem Repräsentativorgan gewählt (Bundesversammlung). Nur für die Neugliederung des Bundesgebiets sind auf Bundesebene Volksabstimmungen vorgesehen. Einige Länderverfassungen sehen hingegen in weiterem Umfang Volksabstimmungen vor. - Deutschland ist in ausgeprägtem Maß ein parlamentarischer Staat. Das zeigt sich besonders daran, dass der Bundeskanzler nicht vom Bundespräsidenten frei ernannt, sondern vom Bundestag gewählt wird. Die Gefahren des reinen Parlamentarismus werden dadurch vermieden, dass zur Wahl des Bundeskanzlers prinzipiell die absolute Mehrheit erforderlich ist, dass der Sturz des Bundeskanzlers nur durch Wahl eines Nachfolgers möglich ist (konstruktives Misstrauensvotum) und dass der Bundestag kein direktes Mitwirkungsrecht bei der Ernennung und Entlassung von Bundesminister hat (Bundesregierung). - Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat. Von wesentlicher Bedeutung sind die Grundsätze der Gewaltenteilung und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 GG). Die Gesetzgebung ist an die Verfassung gebunden, vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung an Verfassung und Gesetz. Für das Gemeinwesen und den Bürger wesentliche Entscheidungen muss der Gesetzgeber selbst treffen.
 
Damit das staatliche Handeln auch inhaltlich rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, sichert das GG in den Art. 1-19 die Grundrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat sowie zum Teil auch gegenüber anderen sozialen Kollektivgewalten als Rechte, die die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden. Soweit die Grundrechte überhaupt durch Gesetz eingeschränkt werden können (Gesetzesvorbehalt), muss dieses allgemeinen Charakter haben und das eingeschränkte Grundrecht ausdrücklich nennen (Zitiergebot des GG); die Einschränkung muss durch vorrangige Interessen gerechtfertigt sein und sie darf den Wesensgehalt des betreffenden Grundrechts nicht antasten. Bei Schädigungen durch Amtspflichtverletzungen steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Staat zu (Art. 34, Staatshaftung). Ausnahmegerichte sind unzulässig; niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden (Art. 101). Die Todesstrafe ist abgeschafft (Art. 102). Jedermann hat vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör. Die Festnahme einer Person ist nur nach Maßgabe der Gesetze und in den gesetzlichen Formen zulässig (Art. 104). In letzter Instanz wacht das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzgebung, der Exekutive und der Rechtspflege.
 
Das Schulwesen untersteht der staatlichen Aufsicht der Länder. Der Religionsunterricht ist unter Beachtung der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (weltanschauliche Neutralität des GG) ordentlicher Lehrfach an allen öffentlichen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen; dies gilt nach Art. 141 GG nicht, wenn in einem Land am 1. 1. 1949 eine andere Regelung bestand (so in Bremen und Berlin [West]). Gegenwärtig ist umstritten (insbesondere in Brandenburg), ob auch die im Beitrittsgebiet 1949 bestehenden abweichenden Regelungen von Art. 141 GG erfasst werden. Das Recht zur Errichtung von Privatschulen ist besonders gewährleistet. Der Erlass von Vorschriften über die Schularten, über die Einrichtungen und Grundsätze der Lehrerbildung, über die Mitwirkung der Eltern, über die Rechtsstellung der Schulen, wissenschaftliche Hochschulen einschließlich der theologischen Fakultäten, Fachhochschulen usw. ist im Wesentlichen den Ländern überlassen; der Bund ist nur zuständig für die Regelung der Ausbildungsbeihilfen und Wissenschaftsförderung und die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens (Art. 75 Absatz 1 GG) sowie der beruflichen Bildung im dualen System. Über Presse-, Theater-, Rundfunk- und Filmwesen findet sich im GG nur die allgemeine Freiheitsgarantie des Art. 5; durch die Entwicklung neuer Medien muss die Bedeutung der Rundfunkfreiheit für die traditionell öffentlich-rechtliche Rundfunkorganisation und für private Veranstalter neu bestimmt werden. Die Rechte der Religionsgesellschaften sind im GG u. a. durch Verankerung der Art. 136-139, 141 der Weimarer Reichsverfassung anerkannt; ein Staatskirchentum ist verboten, die Freiheit zum Zusammenschluss zu Religionsgesellschaften ist gewährleistet.
 
Über die Wirtschafts- und Sozialordnung enthält das GG im Unterschied zur Weimarer Reichsverfassung und den meisten Landesverfassungen wenig besondere Vorschriften. Das GG entscheidet sich nicht für eine bestimmte Wirtschaftsverfassung, jedoch schließt es bestimmte Wirtschaftsordnungen aus: einer rein marktwirtschaftlichen Ordnung steht seine Verpflichtung zum Sozialstaat entgegen. Einer Zentralverwaltungswirtschaft wirken liberale Normen entgegen, so gewährleistet es mit den Grundrechten die wirtschaftliche Vertrags- und Wettbewerbsfreiheit, die wirtschaftliche Vereinigungsfreiheit, die Freiheit der privaten Wirtschaftstätigkeit und das Recht auf Privateigentum; das Gesetz kann diese Freiheiten mannigfach ausgestalten und einschränken. Nur zum Wohl der Allgemeinheit, auf gesetzlicher Grundlage und gegen Entschädigung sind Enteignungen zulässig. Soziale Bindungen des Eigentums (z. B. in Gestalt der Wohnraummietengesetzgebung) sind dagegen entschädigungslos zulässig. Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können gegen Entschädigung in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden (Sozialisierung). Gemäß Art. 143 Absatz 3 GG, Art. 41 Einigungsvertrag und Anlage III zum Einigungsvertrag werden Enteignungen auf besatzungshoheitliche Grundlage (1945-49) nicht rückgängig gemacht.
 
Oberste Verfassungsorgane im engeren Sinn sind Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht. - Verwaltungsorgane des Bundes sind die Bundesministerien, die obersten Bundesbehörden (z. B. Bundesrechnungshof), die Bundesober-, -mittel- und -unterbehörden (Bundesverwaltung) sowie die bundesunmittelbaren Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts. - Rechtsprechungsorgane sind neben dem Bundesverfassungsgericht die obersten Bundesgerichte (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht), die zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung den Gemeinsamen Senat bilden. Als Bundesgerichte bestehen außerdem das Bundespatentgericht und der Bundesdisziplinarhof.
 
Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz auf den Gebieten, die nur bundeseinheitlich geregelt werden können (Art. 71, 73 GG), so für auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Staatsangehörigkeit und Passwesen, Währung, Zölle und Finanzmonopole, Grenzschutz, Luftverkehr, Postwesen und Telekommunikation, gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Verlagsrecht. Für zahlreiche, in Art. 74 GG aufgezählte Materien hat er die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis, so für bürgerliches Recht, Strafrecht und Strafvollzug, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Gerichtsverfassung und Prozessrecht, Personenstand, Straßenverkehr und Kraftfahrwesen, bestimmte Steuern, seit 1959 auch für Kernenergie, seit 1969 für Ausbildungsbeihilfen und Wissenschaftsförderung, seit 1971 für Besoldungsrecht, seit 1972 für Abfallbeseitigung, Luftverschmutzung und Lärmbekämpfung, seit 1994 auch für die Staatshaftung; soweit und solange der Bund sein Recht nicht ausübt, können die Länder allerdings auf diesen Gebieten Gesetze erlassen (Art. 70). Art. 72 GG in der Fassung von 1994 hat die Voraussetzungen für eine bundesgesetzliche Regelung im Bereich der konkurrierenden Zuständigkeit zugunsten der Länder verschärft. Da auf vielen dieser Gebiete das frühere Reichsrecht Bundesrecht geworden ist und der Bund auch neue Gesetze erlassen hat, ist das Gesetzgebungsrecht der Länder insoweit in großem Umfang erloschen und die Rechtseinheit hergestellt. Schließlich kann der Bund auf bestimmten Gebieten Rahmenvorschriften erlassen (Art. 75 GG), so über Presse-, Film-, Jagd-, Melde- und Ausweiswesen, über Raumordnung und Wasserhaushalt, seit 1971 auch über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens, seit 1994 für den Schutz deutschem Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland. Über den Weg der Bundesgesetzgebung Gesetzgebungsverfahren. Für die Mitwirkung Deutschlands an Rechtsetzungsakten der EU sieht Art. 23 GG ein besonderes Verfahren der Zusammenarbeit von Bund und Ländern vor.
 
Zur Änderung und Ergänzung des GG ist ein übereinstimmender Beschluss von Bundestag und Bundesrat nötig, der von jedem der beiden Organe mit zwei Drittel der gesetzlichen Stimmenzahl gefasst sein muss. Die Gliederung des Bundes in Länder, das grundsätzliche Mitwirkungsrecht der Länder bei der Bundesgesetzgebung und die Unverletzlichkeit der Menschenwürde sowie die Grundsätze des demokratischen und sozialen Rechtsstaates können auch im Weg der Verfassungsänderung nicht beseitigt werden (Art. 79 GG). Bei völkerrechtlichen Verträgen, die einer Friedensregelung, dem Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung oder der Verteidigung Deutschlands dienen, genügt für die Vereinbarkeit mit dem GG eine mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossene Klarstellung, dass das GG dem Abschluss des Vertrags nicht entgegensteht. Auch nach der Vereinigung bestimmt Art. 146 in der Fassung vom 1990, dass das GG als Ganzes ungültig wird, wenn eine Verfassung in Kraft tritt, die vom ganzen deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen ist.
 
Parteien:
 
Im Rahmen des parlamentarischen Systems treten v. a. sechs Parteien hervor: Christlich Demokratische Union (CDU), Christlich Soziale Union in Bayern (CSU; im Bundestag mit der CDU in einer Fraktionsgemeinschaft verbunden), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Freie Demokratische Partei (FDP), Die Grünen und seit der Vereinigung auch die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS).
 
Gewerkschaften:
 
Wichtigster Dachverband der Gewerkschaften ist der DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). Daneben bestehen der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB, christliche Gewerkschaften) und der Deutsche Beamtenbund (DBB, Beamtenverbände).
 
Wappen:
 
Das Wappen ist ein rot bewehrter schwarzer Adler auf goldenem Grund. (Bundesadler)
 
Flagge:
 
National- und Handelsflagge sind schwarz-rot-gold längs gestreift, die Bundesflagge ebenso, in der Mitte befindet sich das Bundeswappen. Die Dienstflagge und Gösch der Bundesmarine ist die Bundesdienstflagge, am fliegenden Ende rechtwinklig ausgeschnitten. Die Standarte des Bundespräsidenten ist quadratisch und zeigt im rot geränderten goldenen Grund den Bundesadler. Die zivilen Flaggen gleichen weitgehend denen des Deutschen Reiches. (deutsche Farben)
 
Orden
 
und Ehrenzeichen (nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. 7. 1957, zuletzt geändert durch Einigungsvertrag vom 31. 8. 1990; Ordensgesetz): Vom Bundespräsidenten wurden gestiftet und werden verliehen: der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, das Silberne Lorbeerblatt, die Silbermedaille für den Behindertensport, das Grubenwehrehrenzeichen, die Eichendorffplakette, die Sportplakette, die Pro-Musica-Plakette, die Zelterplakette. - Mit Genehmigung des Bundespräsidenten wurden gestiftet und werden verliehen: der Orden Pour le Mérite für Wissenschaften und Künste (Pour le Mérite), die Ehrenzeichen des Johanniterordens, das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes, das Deutsche Feuerwehrehrenkreuz, das Ehrenzeichen der Deutschen Verkehrswacht, das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks, das Ehrenzeichen der Bundeswehr. - Vom Bundespräsidenten als Ehrenzeichen anerkannt worden sind: das Deutsche Sportabzeichen, das Leistungs- und das Lehrabzeichen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V., das Leistungs- und das Lehrabzeichen der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes. Die Zelterplakette, die Eichendorffplakette, die Pro-Musica-Plakette und die Sportplakette werden nicht getragen. Die Verleihung einer Rettungsmedaille ist Sache der Länder.
 
Nationalfeiertage:
 
3. 10. (Tag der Deutschen Einheit).
 
Verwaltung:
 
Bund und Länder haben getrennte Verwaltungen (Bundesverwaltung, Bundesaufsicht). Auf einigen Gebieten verfügt der Bund über Verwaltungen mit eigenem Verwaltungsunterbau (z. B. Auswärtiger Dienst), meist aber nur über oberste Verwaltungsbehörden (Ministerien) und Bundesoberbehörden; daneben gibt es Körperschaften und Anstalten des Bundes etwa auf dem Gebiet des Sozialversicherungswesens (Bundesanstalt für Angestellte, Bundesanstalt für Arbeit). Das Schwergewicht der Verwaltungstätigkeit liegt bei den Ländern. Sie verwalten nicht nur diejenigen Aufgaben, die wie das Polizei- und Schulwesen überwiegend in ihre Gesetzgebungszuständigkeit fallen; ihnen obliegt in der Regel auch die Ausführung der Bundesgesetze als eigene Angelegenheit (Art. 83 GG). Dem Bund sind dabei allerdings bestimmte Befugnisse (Regelung der Einrichtung der Behörden und des Verwaltungsverfahrens, Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften, Rechtsaufsicht) eingeräumt. Führen die Länder in den im GG genannten Fällen (z. B. Fernstraßenverwaltung) Bundesgesetze im Auftrag des Bundes aus (Bundesauftragsverwaltung), so stehen diesem weiter gehende Rechte (Weisungsbefugnis, Zweckmäßigkeitskontrolle) zu (Art. 85 GG). - Die Landesverwaltung ist dreistufig in oberste Landesbehörden, Landesmittelbehörden und untere Landesbehörden (in der Regel Kreis- und Gemeindeverwaltungen) gegliedert. Letztere verwalten neben den Aufgaben des übertragenen (überörtlichen) solche des eigenen (örtlichen) Wirkungskreises.
 
Recht:
 
Die Rechtsordnung besteht aus Bundes- und Landesrecht. Das Bundesrecht beruht vielfach auf Kodifikationen, die am Ende des 19. Jahrhunderts geschaffen worden sind, so im Zivil- und Strafprozess, Strafrecht, bürgerliches Recht und Handelsrecht. Diese Gesetzeswerke sind jedoch durch Novellen den Zeitverhältnissen und den Anforderungen des GG von 1949 angepasst worden. Neu geschaffen wurden einheitliche Verfahrensordnungen für die allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsordnung, Sozialgerichtsgesetz, Finanzgerichtsordnung) und Teile des Sozialgesetzbuches. Am wenigsten fortgeschritten ist die Kodifizierung des Arbeitsrechts. Besondere Materien des Verwaltungsrechts wie Umweltschutz-, Gewerbe-, Beamten- oder Baurecht sind meist durch Bundesgesetze geordnet, die teilweise Raum für Detailgesetze der Länder lassen. Z. B. ist das allgemeine Ordnungsrecht (Polizeirecht) der Landesgesetzgebung vorbehalten, doch findet eine Angleichung der Landesgesetze über einheitliche Musterentwürfe von Ministerkonferenzen statt. Das allgemeine Verwaltungsrecht und das Verwaltungsverfahrensrecht sind durch das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz und die Landesverwaltungsverfahrensgesetze 1976/77 vereinheitlicht und kodifiziert worden. Inzwischen wird ein erheblicher Teil des Bundes- und Landesrechts durch europäisches Recht bestimmt.
 
Streitkräfte:
 
Die Streitkräfte tragen den offiziellen Namen Bundeswehr.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Deutschland hat eine maximale Ausdehnung von 876 km in Nord-Südrichtung und 640 km in Ost-Westrichtung. Es hat Anteil am Norddeutschen Tiefland, an der deutschen Mittelgebirgsschwelle, am Alpenvorland und an den Alpen.
 
Die Nordseeküste des Norddeutschen Tieflands, die zum Teil bedeicht ist, wird im Unterschied zur Ostseeküste von den im Gezeitenrhythmus täglich zweimal trockenfallenden Watten begleitet. Vor der deichgeschützten Nordseeküste liegen die Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer (2 363 km2), Hamburg. Wattenmeer (117 km2) und Schleswig-Holstein. Wattenmeer (2 850 km2) sowie die Ostfriesischen und die Nordfriesischen Inseln (Friesische Inseln). Die größten Nordseeinseln sind Sylt (99,2 km2), Föhr (82,9 km2), Nordstrand (50,4 km2), Pellworm (37,4 km2), Borkum (30,6 km2), Norderney (26,3 km2), Amrum (20,4 km2), Langeoog (19,7 km2), Spiekeroog (18,2 km2) und Juist (16,4 km2). In 50 km Entfernung von der schleswig-holsteinischen Küste ragt aus der Deutschen Bucht die Felseninsel Helgoland (2,09 km2) auf. An der Ostsee schließt an die schleswig-holsteinische Fördenküste die 340 km lange Außenküste von Mecklenburg-Vorpommern (134 km Steil-, 206 km Flachküste) an: einschließlich der Bodden- und Haffküste erstreckt sie sich bis zur polnischen Grenze über eine Gesamtküstenlänge von 1 470 km. Der Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschft (805 km2) reicht bis an die Westküste von Rügen. Auf Rügen, der größten deutschen Insel (926 km2), ist in den Nationalpark Jasmund (30 km2) die Kreideküste von Stubbenkammer einbezogen. Die nächstgroßen Ostseeinseln sind Usedom (deutscher Anteil 373 km2), Fehmarn (185,4 km2), Poel (34,3 km2), Ummanz (19,6 km2) und Hiddensee (16,7 km2).
 
Das Norddeutsche Tiefland, das in der Niederrheinischen Bucht und der Westfälischen Bucht sowie in der Leipziger Tieflandsbucht weit nach Süden reicht, ist durch das während des Pleistozäns mehrmals vordringende skandinavische Inlandeis geprägt worden. Davon zeugen Marschen, zum Teil mit Kiefern oder Heide bestandene Geestplatten (Altmoränengebiet, das nur in der Saale- und Elster-Eiszeit eisbedeckt war) im Wechsel mit flachen Sanderflächen und feuchten Niederungen. Das Jungmoränengebiet ist hier nur im östlichen Schleswig-Holstein (mit der seenreichen Holsteinischen Schweiz) in einem schmalen Streifen ausgeprägt. Eine besonders ausgedehnte Geestlandschaft, durchzogen von den Endmoränenwällen des Südlichen Landrückens, ist die Lüneburger Heide (7 400 km2) zwischen den Urstromtälern von Elbe und Aller. In Mecklenburg-Vorpommern erstreckt sich hinter dem Küstensaum die Jungmoränenzone, die hier weit nach Süden bis zum südlich von Berlin verlaufenden Glogau-Baruther Urstromtal reicht. Im Jungmoränengebiet folgen von Nordosten nach Südwesten auf die seenarme flache Grundmoränenplatte Vorpommerns die mecklenburgisch-brandenburgische Beckenzone, daran schließt sich der seenreiche Baltische Landrücken, auch mecklenburgisch-brandenburgischer oder Nördlicher Landrücken genannt, an, der in den Helpter Bergen 179 m, in den Ruhner Bergen 178 m über dem Meeresspiegel erreicht. Im Bereich des Baltischen Landrückens erstreckt sich zwischen zwei Hauptendmoränenbögen die Mecklenburgische Seenplatte (größte Seen sind Müritz, Schweriner See, Plauer See) mit dem Müritz-Nationalpark (318 km2) sowie die Uckermark, an deren Südrand das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (1 291 km2) liegt. Das südwestlich anschließende Gebiet der brandenburgischen Platten und Urstromtäler zwischen der Elbe im Westen und der Oder im Osten umfasst auf engem Raum zusammengedrängte Urstromtäler (Thorn-Eberswalder im nördlichen, Warschau-Berliner im mittleren und Glogau-Baruther Urstromtal im südlichen Teil, die im Westen alle im Urstromtal der Elbe münden), die durch Platten voneinander getrennt sind: Barnim, das Land Lebus, Nauener Platte, die Zauche, der Teltow, Beeskower Platte, Lieberoser Platte sowie zahlreiche kleine, Ländchen genannte Platten (Bellin, Glin oder Glien). Zu den Niederungen im Bereich der Urstromtäler gehören das Obere Rhinluch und das Oderbruch (im Thorn-Eberswalder Urstromtal), das Untere Rhinluch und das Havelländische Luch (im Warschau-Berliner Urstromtal) und der Spreewald (im Glogau-Baruther Urstromtal), in dem ein Biosphärenreservat (375 km2) ausgewiesen ist. An der Oder wurde 1992 der Deutsch-Polnische Nationalpark (329 km2) Unteres Odertal gegründet. Südwestlich und südlich schließt sich an das Jungmoränenland das äußerst seenarme, von der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit) nicht mehr erfasste Altmoränengebiet an. Dazu gehören das Altmoränengebiet von Hagenow, die Altmoränenplatte der Priegnitz, der Südliche Landrücken, der sich östlich der Lüneburger Heide über die Altmark mit der Colbitz-Letzlinger Heide, den Fläming und den Lausitzer Grenzwall bis zur Neiße erstreckt, sowie das südlich davor gelegene Breslau-Magdeburger Urstromtal mit dem größten deutschen Auwaldgebiet im Bereich des Biosphärenreservats Mittlere Elbe (1 430 km2). Daran schließt sich nach Süden das Altmoränengebiet zwischen Saale und Neiße mit den Erhebungen der Dübener Heide (191 m über dem Meeresspiegel) und Dahlener Heide (215 m über dem Meeresspiegel) und mit dem Oberlausitzer Heideland, zu dem das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (260 km2) gehört, an. Vor der Mittelgebirgsschwelle erstreckt sich ein 20-80 km breiter Lössgürtel, in dem sich fruchtbare Schwarzerden und schwarzerdeähnliche Böden (Börde) entwickelten. Die fruchbare Bördenzone umfasst in Westdeutschland die Jülicher und Zülpicher Börde, die Hellwegbörde und die niedersächsischen Börden zwischen Hannover und Helmstedt, in Ostdeutschland die Magdeburger Börde, das nordöstliche und östliche Harzvorland, die Köthener Ebene, das Querfurter Schwarzerdegebiet, das Altenburg-Zeitzer Lösshügelland, das Mittelsächsische Hügelland, die Oschatzer, Lommatzscher und Großenhainer Pflege, die Südseite der Dresdner Elbtalweitung sowie das Lausitzer Gefilde mit der Kamenzer Pflege.
 
Die Deutschland durchziehende Mittelgebirgsschwelle mit ihren auf die variskische Gebirgsbildung zurückgehenden Gebirgen ist ein stark gekammertes Rumpfschollen- und Schichtstufenland mit Einbruchsbecken und Senken, durch Flüsse mit teilweise breiten Tälern stark gegliedert. Sie besteht in ihrem westlichen Teil nördlich von Saar-Nahe-Bergland und Main aus dem Rheinischen Schiefergebirge, zu dem linksrheinisch die durch tertiären Vulkanismus geprägte Eifel mit Hohem Venn und Hunsrück, rechtsrheinisch der Taunus, der ebenfalls vulkanisch geprägte Westerwald mit Siebengebirge, das Bergische Land, Sauerland mit Rothaargebirge und Kellerwald gehören. Es begrenzt die Westfälische Bucht im Süden, Teutoburger Wald im Nordosten und Egge im Osten. Dem Rheinischen Schiefergebirge gliedern sich im Osten die von Senken und jungen Vulkangebieten wie Vogelsberg und Rhön (mit der Wasserkuppe, 950 m über dem Meeresspiegel; in der thüringischen Vorderrhön ein 685 km2 großes Biosphärenreservat) durchsetzten Einheiten des Hessischen Berglands (Reinhardtswald, Habichtswald, Kaufunger Wald, Meißner, Knüll) und Leineberglands, nach Nordosten des Weserberglands an. Östlich der Leine liegt der Harz mit dem Brocken (1 141 m über dem Meeresspiegel), in dessen sachsen-anhaltischen Teil der Nationalpark Hochharz (58,7 km2) und in dessen niedersächsische Teil der 158 km2 große Nationalpark Oberharz liegt. Südlich des Harzes breiten sich die Schichtstufenlandschaft des Thüringer Beckens samt dem Randgebiet des Eichsfelds sowie der Thüringer Wald aus. Die südwestliche Fortsetzung bilden das Thüringer Schiefergebirge und der Frankenwald. Die östliche Gebirgsumrandung von Deutschland sind Fichtelgebirge, Oberpfälzer Wald und Bayerischer Wald (Großer Arber 1 456 m über dem Meeresspiegel) mit dem 133 km2 großen Nationalpark Bayerischer Wald (Urwald) sowie Teile des Böhmischen Massivs mit dem Böhmerwald, das Elstergebirge, Vogtland, Erzgebirge (Fichtelberg 1 214 m über dem Meeresspiegel), östlich des Durchbruchstals der Elbe das Elbsandsteingebirge mit dem Nationalpark Sächsische Schweiz (92,9 km2), das Lausitzer (Oberlausitzer) Bergland und das Lausitzer (Zittauer) Gebirge. Im südwestlichen Deutschland wird das 30-50 km breite Oberrheinische Tiefland zwischen Basel und Mainz, ein bis heute tektonisch aktiver Grabenbruch, der im Norden bei Mainz bis auf 80 m über dem Meeresspiegel abgesunken ist, von Pfälzer Wald (markante Steilstufe der Haardt) und Nordpfälzer Bergland (südöstlicher Teil des Saar-Nahe-Berglands) sowie von der Steilseite des Spessarts und Odenwalds und von der 400-700 m hohen Bruchstufe des Schwarzwalds (Feldberg 1 493 m über dem Meeresspiegel) flankiert. Die Sohle des Oberrheinischen Tieflands wird von Lössbändern und Vorhügeln (Deutsche Weinstraße, Rheingau, Bergstraße, Ufgau, Ortenau) gesäumt. Jenseits von Schwarzwald und Odenwald bildete sich dank Wechsellagerung verschieden widerstandsfähiger Gesteine das aus schmaler Wurzel am Hochrhein beginnende und sichelförmig wie ein Fächer nach Nordosten bis zur Donau und zu den altkristallinen Massiven reichende Schwäbisch-Fränkische Schichtstufenland, das von den verkarsteten Juraflächen der Schwäbischen und Fränkischen Alb (500-1 015 m über dem Meeresspiegel), umrahmt wird. Die zwischen den Buntsandsteinlandschaften und den »Keuperwaldbergen« liegenden, zum Teil lössbedeckten Gäulandschaften (Gäu) sind die Kornkammern von Süddeutschland (von Südwesten nach NO: Klettgäu, Baar, Oberes Gäu, Strohgäu, Zabergäu, Kraichgau, Haller und Hohenloher Ebene, Bauland, Taubergrund, Mainfränkische Gäuplatten um Würzburg, Grabfeld). Jenseits des Rheins findet das Schichtstufenland seine Fortsetzung in der Haardt und im Pfälzer Wald, der durch das Nordpfälzer und Saar-Nahe-Bergland vom Rheinischen Schiefergebirge getrennt ist.
 
Das bis an die Donau reichende Alpenvorland, eine von Tertiärsedimenten erfüllte Alpenrandsenke, ähnelt wegen der Überdeckung mit eiszeitlichen Ablagerungen dem Norddeutschen Tiefland. Als wellige bis hügelige Hochfläche neigt es sich von rd. 800 m über dem Meeresspiegel am nördlichen Alpenrand sanft nach Norden und Nordosten zur Donau auf 400 m über dem Meeresspiegel. Vor dem Alpenrand umschließen die Endmoränenkränze der würmeiszeitl. Alpengletscher das Jungmoränenhügelland mit vielen Seen und Mooren; größter See ist der im Becken des ehemaligen Rheingletschers liegende Bodensee (deutscher Anteil 305 km2), weiter ausgedehnte Seenflächen haben Chiemsee, Starnberger See, Ammer-, Tegern-, Kochel- und Schliersee. Dem ausgedehnten Altmoränengebiet (Iller-Lech-Platte, Münchener Ebene) ist im Nordosten das von der unteren Isar durchschnittene, zum Teil lössbedeckte Tertiärhügelland vorgelagert, dessen fruchtbarster Teil der Dungau zwischen Regensburg und Vilshofen ist.
 
Der deutsche Alpenteil besteht vorwiegend aus den schwäbisch-oberbayerischen Vor- und Randalpen, die sich von den waldreichen, mehr rundlichen Flyschvorbergen weiter einwärts zu immer höheren, vereinzelt schon über 2 000 m hohen Ketten der Kalkvoralpen staffeln und mit einzelnen felsigen Gipfeln über die Waldgrenze aufragen (Ammergebirge, Herzogstand und Benediktenwand am Kochelsee, Wendelstein, Chiemgauer Alpen). In den Nördlichen Kalkalpen verläuft zum Teil die Staatsgrenze: in den Allgäuer Alpen (Mädelegabel 2 645 m über dem Meeresspiegel), im Wetterstein- (Zugspitze 2 962 m über dem Meeresspiegel) und Karwendelgebirge (östliche Karwendelspitze 2 538 m über dem Meeresspiegel), in den Berchtesgadener Alpen (Watzmann, 2 713 m über dem Meeresspiegel). Der Nationalpark Berchtesgaden (208 km2), in dessen Zentrum der Königssee liegt, reicht bis an die österreichische Grenze.
 
Klima:
 
Deutschland liegt in der gemäßigten Klimazone im Bereich der Westwindzone und nimmt eine Mittellage ein zwischen dem maritimen Klima Westeuropas und dem Kontinentalklima Osteuropas. Von Nordwesten nach Südosten, aber auch von Westen nach Osten ist eine graduelle Zunahme kontinentaler Komponenten im Klima deutlich feststellbar. Der Unterschied zwischen Süden und Norden wird durch die Höhenlage der südlichen Landesteile abgeschwächt, ist aber bemerkbar. Wesentlichster Zug des Klimas in Deutschland ist die Unbeständigkeit, v. a. bei den häufigen Westwetterlagen. Hierfür sind ostwärts ziehende Tiefdruckgebiete charakteristisch, die feuchte Luftmassen vom Atlantik heranführen und im Winter im Verhältnis zur Breitenkreislage eine milde, im Sommer eine kühle Witterung verursachen. Längere Unterbrechungen unbeständiger Wetterlagen treten bei der Bildung von Hochdruckgebieten auf, die über einen längeren Zeitraum ein stabiles Wetter bringen. Eine gewisse, wenn auch nicht auf bestimmte Daten festlegbare Regelmäßigkeit zeigen die im Mai auftretenden, als Eisheilige bekannten Kaltlufteinbrüche sowie die Schafkälte im Juni. Ende September bringt der Altweibersommer trockene und für die Jahreszeit zu warme Tage, um Martini (11. 11.) verursacht ein Hochdruckgebiet mit Zufuhr von Warmluft aus südlichen Breiten den Martinssommer, zwischen Weihnachten und Neujahr führt die rege Tiefdrucktätigkeit (»Weihnachtsdepression«) mit intensiver, hoch reichender Warmluftadvektion aus Südwesten zu ergiebigen Regenfällen und Schneeschmelze (Weihnachtstauwetter). Niederschläge treten in allen Monaten auf. Mit Ausnahme der Gebirge, in denen besonders auf der Südwestseite Winterniederschläge überwiegen, liefern die Sommerniederschläge den Hauptteil der Jahresniederschlagsmenge. Westliche Winde bringen genügend Feuchtigkeit vom Ozean. Eine Schneedecke erhält sich in den Höhenlagen der Gebirge (ab 800-1 000 m über dem Meeresspiegel) regelmäßig über mehrere Monate; in Berlin gibt es 43 Tage (maximal 15 Tage im Januar), am Niederrhein und im Rhein-Main-Gebiet 15-25 Tage mit Schneedecke. Lokale Abweichungen im Temperaturverlauf und in der Niederschlagshöhe sind häufig. So haben die Westseiten der Gebirge höhere Niederschlagsmengen als die Ostseiten, im Schutze von Gebirgen liegen Wärmeinseln (z. B. das Oberrheinische Tiefland, die Goldene Aue und der Dresdner Elbtalkessel). Die Niederschlagsmengen betragen etwa 700 mm in Nordwestdeutschland, sie sinken auf unter 500 mm in einigen Regenschattengebieten (im Oberrheinischen Tiefland zwischen Mainz und Ludwigshafen am Rhein und am Kaiserstuhl, im östlichen Harzvorland, in der Goldenen Aue zwischen Harz und Kyffhäuser und im Thüringer Becken); dagegen erhalten die Mittelgebirge mit zunehmender Höhe reichere Niederschläge, die im Nordschwarzwald und in den Alpen 2 000 mm überschreiten.
 
Vegetation:
 
Deutschland liegt in der mitteleuropäischen Zone der sommergrünen Laubwälder. Auffallend ist die Artenarmut der natürlichen Vegetation. Durch den Einfluss der pleistozänen Kaltzeiten mit großer Inlandeisausbreitung und die durch die Alpen erschwerte Wiedereinwanderung starben zahlreiche kälteempfindliche Arten aus. Etwa seit Mitte des 19. Jahrhunderts ist es durch Intensivierung der Landwirtschaft, Industrialisierung, Vergrößerung der Siedlungen und Zersiedelung zu einer weiteren Verarmung der Pflanzenarten gekommen.
 
Entlang der Küsten erstrecken sich in einem Streifen zwischen mehreren Metern und Kilometern Salz liebende und Dünenpflanzen. Im Nordwesten herrschen, abgesehen von den Hochmooren, Eichen-Birken-Wälder vor. Auf sandigen Böden des Norddeutschen Tieflands dominierte ursprünglich ein natürlich gewachsener Kiefern-Eichen-Wald, im Jungmoränenland von Mecklenburg-Vorpommern ein Buchen- und Buchenmischwald, im südlichen Bereich ein Traubeneichenmischwald, im lössfreien Altmoränenland wechselten Traubeneichen-, Kiefern- und Stieleichenmischwald einander ab. In Lössgebieten waren unter natürlichen Verhältnissen Traubeneichen-Hainbuchen-Mischwälder, in grundwassernahen Bereichen Erlenbruchwald, in breiten Flussauen in südlicheren Gebieten Auenwald verbreitet. Wärme liebende Eichenmischwälder wuchsen auf extremen Trockenstandorten. Die Waldgebiete der Mittelgebirge zeigten eine starke Artendifferenzierung. Vielfach folgten auf Buchenwälder Mischwälder (v. a. Buchen, Fichten und Tannen). Die Mischwälder setzten sich in den Nördlichen Kalkalpen fort mit Buche, Bergahorn und Fichte, die bis zur natürlichen Waldgrenze in etwa 1 800 m über dem Meeresspiegel heute immer mehr in den Vordergrund tritt. Über dem Krummholzgürtel folgen die Zwergstrauchstufe, darüber alpine Matten.
 
Der Einfluss der menschlichen Gesellschaft auf die natürliche Pflanzendecke war sehr tief greifend. Durch die großen Rodungen seit dem Früh-MA wurde die ursprüngliche Walddecke um etwa zwei Drittel zurückgedrängt, durch die geordnete Forstwirtschaft (seit Ende des 18. Jahrhunderts) wurden schnellwüchsige Nadelholzarten (besonders Kiefer und Fichte) in vorher reinen Laubwaldgebieten angepflanzt. Wälder bedecken gegenwärtig noch 29,2 % der Landesfläche. Waldreich blieben lediglich die Mittelgebirge und die trockenen, sandigen Schmelzwasseraufschüttungen. Eiche und Buche verloren im Tiefland zugunsten der Kiefer, im Mittelgebirgsland zugunsten der Fichte ihren Standort. Die Wärme liebenden Traubeneichen-Hainbuchen-Mischwälder in den Lössgebieten wurden nahezu völlig verdrängt. Die Tannenbestände gingen weitgehend zurück. Auf den nährstoffarmen Geestböden Nordwestdeutschlands breitete sich die atlantische Zwergstrauchheide aus (Lüneburger Heide). Seit der Entdeckung Amerikas wurde durch exotische Nadelbäume (Douglasie, Weymouthskiefer, Sitkafichte, Japanische Lärche) das Waldbild bereichert.
 
Tierwelt:
 
Die Tierwelt in Deutschland umfasst etwa 45 000 Arten und setzt sich überwiegend aus den für den westlichen Teil der eurasischen Waldzone typischen Arten zusammen, wobei von Westen nach Osten der Anteil an atlantisches Klima gebundener Arten zugunsten von kontinentalen Arten deutlich abnimmt. In den letzten Jahrzehnten hat die Intensivierung der Landnutzung zu erheblichen Veränderungen der Tierwelt geführt, zahlreiche Arten sind vom Aussterben bedroht oder zumindest gefährdet und bedürfen des besonderen Schutzes. Ausgerottet wurden beispielsweise Auerochse, Braunbär und Wisent. Großraubtiere wie Luchs oder Wolf kommen nur noch in minimalen Individuenzahlen oder sporadisch vor. Unter den Großsäugetieren ist es nur Rothirsch, Reh, Wildschwein gelungen, sich in weiten Teilen des Landes an die veränderten Bedingungen anzupassen. Durch intensive Schutzmaßnahmen konnte das Aussterben des Bibers verhindert werden. Während durch die erfolgreiche Bekämpfung der Tollwut die Fuchsbestände erheblich angewachsen sind, haben die Dichten der meisten anderen kleineren Raubtiere mit Ausnahme des Steinmarders deutlich abgenommen. Ganz besonders gefährdet ist der Fischotter. Aber auch verschiedene Kleinsäuger, z. B. die Fledermäuse, verlieren zunehmend geeignete Lebensräume, die noch vor wenigen Jahrzehnten häufigen Feldhasen finden in der intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaft immer weniger geeignete Bedingungen vor, und selbst die einst schädlichen Hamster sind inzwischen vielerorts fast vollständig verschwunden. Andere Arten wurden erfolgreich eingebürgert, z. B. Damhirsche und Muffelwild, beziehungsweise haben sich unbeabsichtigt verbreitet wie der nordamerikanische Waschbär. Die ebenfalls aus Amerika stammende Bisamratte wurde erst 1906 in Böhmen ausgesetzt, ist mittlerweile in weiten Teilen Europas verbreitet und v. a. in Teichwirtschaften ein Problemtier. Vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet sind auch zahlreiche Vogelarten, besonders Großvögel wie die Adlerarten oder die Großtrappe. Nur durch intensive Bemühungen des Naturschutzes konnten die Bestände von Uhu und Wanderfalke gerade noch gerettet und wieder stabilisiert werden. Vom Bestandsrückgang besonders betroffen sind aber auch wiesenbrütende Arten und zahlreiche Wasservögel. Andererseits haben sich die Bestände von noch vor wenigen Jahren gefährdeten Arten wie Fischreiher und Kormoran wieder so gut erholt, dass lokal Schäden in der Fischwirtschaft auftreten. Einige wenige Arten haben sich dem Menschen relativ eng und erfolgreich angeschlossen. Besondere Bedeutung kommt hier den so genannten »Stadttauben« zu, die wie die Haustauben vielerorts ein erhebliches Problem darstellen (Krankheitsüberträger, z. B. von Salmonellen; Taubenzecken, Verschmutzung).
 
Gravierende Veränderungen hat es sowohl bei Lurchen als auch Kriechtieren gegeben. Nahezu alle Arten sind inzwischen durch Lebensraumzerstörung zumindest gefährdet. Besonders dramatisch war auch die Situation im Bereich der Süßwasserfische. Hier waren es v. a. die Arten der Fließgewässer, die durch Gewässerverschmutzung entweder ganz verschwunden sind oder stark rückläufig waren. Realisierte Maßnahmen zur Reinhaltung der Gewässer zeigen erste Erfolge, Bestände beginnen sich zu erholen, und der Artenreichtum nimmt teilweise wieder zu. Etwa 98 % der einheimischen Tierarten gehören zu den Wirbellosen. Die dominierende Gruppe sind die Insekten, aber auch Spinnen, Krebs- und Weichtiere sind neben anderen relativ artenreich vertreten. Auch hier sind zahlreiche Arten insbesondere durch Lebensraumvernichtung oder -beeinträchtigung inzwischen verschwunden oder gefährdet. Andererseits kommt es durch Störung des biologischen Gleichgewichts (z. B. in Monokulturen) gelegentlich auch zu Massenvermehrungen insbesondere von bestimmten Insektenarten, die dann zu wirtschaftlichen Schäden führen können (z. B. Borkenkäfer, Nonne, Schwammspinner). Dies gilt auch für eingeführte fremdländische Arten wie den Kartoffelkäfer.
 
Flora und Fauna werden in Deutschland durch (1995) 12 Nationalparks (insgesamt 7 265 km2), 12 Biosphärenreservate (12 044 km2), 5 160 Naturschutzgebiete (6 587 km2), 68 Naturparks (56 788 km2) sowie durch 29 Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung (6 712 km2), 6 035 Landschaftsschutzgebiete (83 290 km2) und 635 Naturwaldreservate (205 km2) geschützt.
 
Bevölkerung:
 
Mit einer Bevölkerungszahl von 82,2 Mio. (Dezember 1999) ist Deutschland das bevölkerungsreichste Land innerhalb der EU. Das kontinuierliche Wachstum der Bevölkerungszahl nach dem Zweiten Weltkrieg war neben einem anfänglichen Geburtenüberschuss v. a. auf den Zuzug von außen zurückzuführen. Bis 1953 kamen etwa 10,6 Mio. Heimatvertriebene und Flüchtlinge aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und den angrenzenden Staaten Ost- und Südosteuropas. Die Bevölkerungsentwicklung verlief im geteilten Deutschland recht unterschiedlich. In den alten Ländern war bis 1961 die Zuwanderung aus der DDR maßgeblich am Wachstum der Bevölkerung beteiligt. Aus der DDR und Berlin (Ost) konnten auch nach dem Bau der Mauer (13. 8. 1961) bis zu deren Fall (9. 11. 1989) 1962-89 zahlreiche Menschen, v. a. Rentner, in die alten Länder übersiedeln. Seit den 1960er-Jahren spielte die konjunkturbedingte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte die größte Rolle. Lediglich in den Jahren 1967, 1974-77 und 1982-84 war ein Abwanderungsüberschuss zu verzeichnen.
 
In der DDR nahm nach Kriegsende trotz einer sehr niedrigen Geburten- und einer hohen Sterblichkeitsrate die Bevölkerungszahl infolge des Flüchtlingsstroms und der Umsiedlung bis 1947 zu, dann aber ab 1948 bis 1961 ständig ab. Dazu trugen trotz eines ansteigenden Geburtenniveaus mit einem Geburtenüberschuss die starke Abwanderung in die alten Länder bis 1961 sowie die Bevölkerungsdeformation (hoher Frauenüberschuss) als Folge des Krieges bei. Lediglich 1962-67 stieg infolge des Geburtenüberschusses in der DDR die Bevölkerungszahl noch einmal an, fiel aber nach 1968, trotz eines zeitweisen geringen Geburtenüberschusses zwischen 1979 und 1985, wegen des häufigen Geburtendefizits und der Abwanderung in die alten Bundesländer stetig wieder ab.
 
Nach 1989 verließen erneut extrem viele Menschen v. a. im arbeitsfähigen Alter die DDR. Insgesamt wanderten 1961-88 knapp 900 000 Menschen, 1989-99 2,4 Mio. Bewohner aus Ostdeutschland in die alten Bundesländer ab. Die wegen der hohen Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern anhaltende Abwanderung besonders junger Menschen, verbunden mit den starken Rückgängen der Geburtenzahlen und einem Anstieg des Geburtendefizits in den Jahren 1991-95, führte trotz steigender Zuzüge aus den westlichen Bundesländern (1994: 135 800; 1996: 152 000; 1997: 157 000) und der Einwanderung Deutschstämmiger besonders aus der GUS zur kontinuierlichen Bevölkerungsabnahme in Ostdeutschland.
 
Im Vergleich zu den Vorjahren verringerte sich in Deutschland wegen der gegenüber der Geburtenzahl (1999: 770 700) höheren Zahl von Sterbefällen (1999: 846 300) in den 1990er- Jahren der Bevölkerungszuwachs von 0,9 % auf 0,1 %. Dieser Zuwachs beruht ausschließlich auf einem Zuwanderungsüberschuss aus dem Ausland (1999: 202 000). Die Zunahme der deutschen Bevölkerung geht auf die Zuwanderung von deutschen Aussiedlern sowie auf den Wechsel der Staatsangehörigkeit (1999 Einbürgerung von 143 300 ausländischen Personen) zurück. Die seit 1991 rückläufigen Geburtenzahlen erreichten 1995 den tiefsten Stand der Nachkriegszeit (765 200), nach einem Anstieg auf 812 200 im Jahr 1997 sind sie wieder gesunken (1999: 770 800).
 
Bei den Wanderungsbewegungen von Ausländern zwischen Deutschland und dem Ausland, die zwischen 1993 und 1998 rückläufig waren, wurden 1999 insgesamt 673 900 Zuzüge (75,2 % aus dem europäischen Ausland, darunter 20,7 % aus dem EU-Bereich) und 555 600 Fortzüge (77,2 % in das europäische Ausland, darunter 25,9 % in den EU-Bereich) verzeichnet. Die Zahl der aus dem östlichen Ausland nach Deutschland gesiedelten Deutschen ist in den 1990er- Jahren stark gesunken. Waren es 1991 222 000 (66,4 % aus der früheren Sowjetunion, 18,1 % aus Polen, 14,5 % aus Rumänien), 1993 281 100 (94,7 % aus der früheren Sowjetunion) und 1994 222 600 (95,8 % aus der früheren Sowjetunion), so kamen 1999 104 900 Aussiedler (98,8 % aus der früheren Sowjetunion) nach Deutschland. Die Zahl der Fortzüge von Deutschen über die Auslandsgrenze, besonders in die EU-Mitgliedsstaaten (34,4 %) sowie in amerikanischen (18,7 %) und asiatischen Staaten (8,4 %), lag 1999 bei 116 400 (1998: 116 400). Bei den Wanderungen innerhalb Deutschlands, die 1999 3,97 Mio. Personen umfassten, verzeichneten 1999 die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Überschuss an Zuzügen.
 
Ende 1999 wohnten über 7,3 Mio. Ausländer (1992: 6,5 Mio.) in Deutschland (8,9 % der Gesamtbevölkerung), davon waren Ende 1999 28,0 % Türken, 10,0 % Menschen aus Jugoslawien (Serbien und Montenegro), 8,4 % Italiener, 5,0 % Griechen, 4,0 % Polen, 2,9 % Kroaten, 2,5 % Österreicher, 2,3 % Bosnier, je 1,8 % Spanier und Portugiesen, 1,6 % Iraner, je 1,5 % Niederländer, Franzosen, Briten und US-Amerikaner sowie 25,7 % Ausländer sonstiger Herkunft. Der Ausländeranteil ist in den neuen Ländern wesentlich geringer als in den alten. Über zwei Drittel aller Ausländer wohnten in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
 
1990-99 suchten etwa 1,88 Mio. Menschen Asyl in Deutschland; 1999 beantragten insgesamt 95 100 Ausländer (1992: 438 200; 1993: 322 600; 1996: 116 400) Asyl, von den Anträgen wurden (1999) 3,0 % anerkannt (1992: 4,3 %; 1993: 3,2 %; 1996: 7,4 %). Aus Jugoslawien (Serbien und Montenegro) kamen (1999) 33,1 %, aus der Türkei 9,5 %, aus dem Irak 9,1 %, aus Afghanistan 4,7 % und aus Afrika 10,1 % der Asylbewerber. Eingebürgert wurden 1999 insgesamt 143 300 (1998: 106 800) Personen.
 
Der Anteil der weiblichen Bevölkerung (31. 12. 1999) beläuft sich auf 51,2 %. Von den (1998) 37,5 Mio. Privathaushalten sind 35,4 % Einpersonenhaushalte (1991: 33,6 %), in denen 16,2 % der Wohnbevölkerung lebt. Ihr Anteil nimmt im Gegensatz zu den Mehrpersonenhaushalten (fünf und mehr Mitglieder) ständig zu.
 
Ende 1998 waren 15,8 % der Bevölkerung unter 15 Jahre alt (16,2 % in den alten Ländern; 14,2 % in den neuen Ländern), 3,4 % 15 bis unter 18 Jahre alt (3,2 %; 4,3 %), 7,7 % 18 bis unter 25 Jahre (7,5 %; 8,6 %), 50,7 % 25 bis unter 60 Jahre alt (50,8 %; 50,5 %), 6,5 % 60 bis unter 65 Jahre (6,4 %; 6,9 %), 15,9 % 65 Jahre und älter (16,0 %; 15,6 %). Die Lebenserwartung in Deutschland lag 1996/98 bei den männlichen Neugeborenen bei 74,04 Jahren (alte Länder 74,42, neue Länder 72,41 Jahre), bei den weiblichen Neugeborenen bei 80,27 Jahren (80,46; 79,45 Jahre).
 
Nachdem Deutschland im Mai 1995 das Europaratsabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten unterzeichnet hat, sind vier Volksgruppen (etwa 190 000 Menschen) als nationale Minderheiten anerkannt: die Sinti und Roma, die Dänen in Südschleswig, die Lausitzer Sorben und die deutschen Friesen.
 
Mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von (1999) 230 Einwohner je km2 (269 Einwohner je km2 in Westdeutschland, 141 Einwohner je km2 in Ostdeutschland) liegt Deutschland unter den europäischen Ländern an 4. Stelle (nach den Niederlanden, Belgien sowie Großbritannien und Nordirland; ohne Berücksichtigung der Kleinstaaten). Die Bevölkerungsverteilung ist sehr unterschiedlich, bedingt durch das seit rd. 100 Jahren anhaltende Wachstum der wirtschaftlichen und städtischen Ballungsgebiete. Das älteste Ballungsgebiet ist das Ruhrgebiet; weitere Räume mit hohen Bevölkerungskonzentrationen sind neben dem Großraum Berlin das Rhein-Neckar-Gebiet, das Rhein-Main-Gebiet, Stuttgart, Hannover, Hamburg, München und Nürnberg-Fürth, die Ballungsräume Halle-Leipzig, Chemnitz-Zwickau und der Dresdner Elbtalkessel mit dem Zentrum Dresden. In 83 Großstädten (100 000 Einwohner und mehr) lebten am 31. 12. 1999 30,8 % der Bevölkerung, in Gemeinden zwischen 50 000 und 100 000 Einwohner. 8,7 %, in Gemeinden zwischen 10 000 und 50 000 Einwohner. 32,5 % und in Gemeinden unter 10 000 Einwohnern 28,0 %. Von der Gesamtbevölkerung waren 1999 36,4 Mio. Erwerbstätige, 4,1 Mio. waren erwerbslos.
 
Religion:
 
Das GG (Art. 4 und 140) verpflichtet den Staat zu Toleranz, Neutralität und Parität gegenüber allen Religionen und Religionsgesellschaften und garantiert unter dem Vorbehalt der allgemeinen Staatsgesetze die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit und die Kultusfreiheit. Die katholische Kirche und die Gliedkirchen der EKD haben den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts; die Freikirchen und übrigen Religionsgesellschaften sind nach dem Vereinsrecht organisiert. Die »Buddhistische Religionsgemeinschaft in Deutschland« (1985 gegründet) strebt die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts an. Gegenwärtig (Ende 2000) haben die katholische Kirche rd. 27 Mio., die Gliedkirchen der EKD rd. 26,9 Mio. Mitglieder (davon rd. 1 beziehungsweise 3,8 Mio. in den neuen Ländern und Berlin); rd. 370 000 Christen gehören evangelischen Frei-, über 1,1 Mio. orthodoxen Christen verschiedenen Ostkirchen an. Die größte nichtchristliche Religionsgemeinschaft bildet der Islam. Die rd. 3 Mio. Muslime (überwiegend türkischer Herkunft; rd. 10 000 deutsche Muslime) unterhalten rd. 2 200 Gebetshäuser und Gebetsräume (darunter rd. 70 klassische Moscheen); über 320 000 haben sich in Moscheevereinen oder anderen islamischen Vereinigungen organisiert. Die zahlenmäßig größte islamische Einzelgemeinschaft bilden die rd. 200 000 Muslime in Berlin. Die jüdischen Kultusgemeinden haben rd. 83 000 Mitglieder; die größten jüdischen Einzelgemeinden sind Berlin mit über 11 000, München mit über 7 200 und Frankfurt am Main mit rd. 6 600 Mitgliedern. Durch den Zuzug jüdischer Auswanderer aus der GUS, von denen ein großer Teil den Kontakt zu den Gemeinden aufnimmt, ist die jüdische Gemeinschaft weiter im Wachsen begriffen. Verbindung mit den rd. 200 buddhistischen Zentren und Meditationsgruppen pflegen etwa 200 000 den Buddhismus praktizierende beziehungsweise an ihm interessierte Menschen. Den Zeugen Jehovas gehören nach Eigenangaben rd. 167 000, der »Scientology Kirche Deutschland« maximal 10 000 aktive Mitglieder an. Insgesamt werden in Deutschland etwa 800 000 Menschen religiös beziehungsweise weltanschaulich orientierten Gemeinschaften (Sekten und so genannten Psychogruppen) zugerechnet.
 
Bildungswesen:
 
Die Schulpolitik liegt ausschließlich und der Unterhalt der staatlichen Bildungseinrichtungen mit einigen Ausnahmen (z. B. Hochschulen der Bundeswehr) in der Zuständigkeit der Länder. Ihre Koordination ist Aufgabe der Kultusministerkonferenz. Es besteht allgemeine Schulpflicht vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, davon sind mindestens neun (in einigen Ländern zehn) Jahre Vollzeitschule und drei (zwei) Jahre Berufsschule zu absolvieren. In den alten Ländern besteht meist ein auf der Grundschule fußendes dreigliedriges Schulsystem aus Hauptschule (5./7.-9./10. Schuljahr), Realschule (5./7.-10. Schuljahr) und Gymnasium (5./7.-13. Schuljahr). In einigen Ländern gibt es auch integrierte Gesamtschulen, in denen jeweils ein Abschluss in einem der drei Schultypen innerhalb einer Schule erworben werden kann. Die Alphabetisierungsquote beträgt 99 %.
 
Die neuen Länder übernahmen entsprechend den Vorgaben des Einigungsvertrages prinzipiell die Strukturen des allgemeinen wie des beruflichen Bildungswesens. Das gilt uneingeschränkt für die vierjährige (in Berlin und Brandenburg sechsjährige) Grundschule als eigenständige Schulart (während die Klassen im Schulwesen der DDR organisatorisch als Unterstufe der polytechnischen Oberschule, Abkürzung POS, eingerichtet waren) und für das Gymnasium. Es trat an die Stelle der erweiterten Oberschule (EOS) der DDR. Die integrierte Gesamtschule, zu der auch eine gymnasiale Oberstufe gehören kann, wurde besonders in Brandenburg eingeführt. Diese Schulart wird v. a. auch von Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Schleswig-Holstein getragen. Anstelle von Haupt- und Realschule gibt es in den meisten neuen Ländern eine sechsjährige Schulart, die beide Bildungsgänge zusammenfasst. Sie trägt je nach Land andere Namen, z. B. Regelschule (Thüringen), Sekundarschule (Sachsen-Anhalt) oder Mittelschule (Sachsen). In den alten Ländern gibt es diese Schulart z. B. in Hamburg (integrierte Haupt- und Realschule), Hessen (verbundene Haupt- und Realschule) und in Rheinland-Pfalz (regionale Schule). 1993 beschloss die Kultusministerkonferenz gemeinsame Standards für den mittleren Schulabschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache. Die gymnasiale Oberstufe wurde mit Ausnahme von Brandenburg und dem Ostteil Berlins in allen neuen Ländern zunächst nicht in der sich über drei Jahre erstreckenden Form übernommen, sondern das Abitur wird wie in der ehemaligen EOS nach zwölf Jahren abgelegt. Der Unterricht in der Einführungsphase ist sowohl in der Organisationsform des Klassenverbandes als auch kursgegliedert möglich. In Nordrhein-Westfalen kann an Kollegschulen ein doppelt qualifizierender Abschluss, d. h. neben dem Abitur auch ein beruflicher Abschluss erworben werden, ebenso in Brandenburg an den Fachgymnasien, was an denen anderer Länder nicht vorgesehen ist. Berufsoberschulen führen zur fachgebundenen Hochschulreife (durch Ergänzungsprüfungen auch zur allgemeinen Hochschulreife). Abendschulen und/oder Kollegs gibt es in fast allen Ländern.
 
In der beruflichen Bildung wurde in den neuen Ländern das duale System nach westlichem Muster eingeführt, betriebliche Ausbildungsplätze in der freien Wirtschaft fehlen allerdings noch. Auch die Berufsfach-, Fachober- und Fachschulen nach dem Muster der Einrichtungen im Gebiet der alten Länder befinden sich in den neuen Ländern erst im Aufbau.
 
Auf dem Hochschulsektor kam es (abgesehen von einigen Schließungen) zur Einstufung der bestehenden Hochschuleinrichtungen teils in Fachhochschulen, teils in Universitäten. Die früher an der Akademie der Wissenschaften der DDR organisierte Forschung wurde auf Empfehlung des Wissenschaftsrates evaluiert und die Einrichtungen wurden entsprechend der Bewertung teils aufgelöst, teils an die Hochschulen zurückverlegt (in Übergangsregelungen vielfach von den westlichen Forschungsorganisationen betreut), teils als Institut der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung weitergeführt oder in die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. aufgenommen.
 
Publizistik:
 
Presse: 2000 erschienen 382 Tageszeitungen mit einer verkauften Gesamtauflage von rd. 24 Mio. Exemplaren, darunter acht Straßenverkaufszeitungen (Auflage 5,72 Mio.) und zehn überregionale Zeitungen (1,71 Mio.). Es kamen ferner 25 Wochenzeitungen (2,02 Mio.) sowie sieben Sonntagszeitungen (4,48 Mio.) heraus. Die einflussreichsten, überregional erscheinenden Zeitungen sind die »Frankfurter Allgemeine« (verkaufte Auflage werktags 390 500, samstags 473 000), »Süddeutsche Zeitung« (380 000 beziehungsweise 536 000), »Frankfurter Rundschau« (176 000 beziehungsweise 251 000), »Die Welt« (257 000), »taz« (53 000) sowie die 2000 neu gegründete »Financial Times Deutschland« (60 700). Auflagenstärkste Zeitung ist das Boulevardblatt »Bild« (4,48 Mio.). Von den 21 in Deutschland erscheinenden fremdsprachigen Zeitungen sind die auflagenstärksten die türkischen Tageszeitungen »Hürriyet« (verkaufte Auflage 40 100; IVW-geprüft), »Türkye« (Druckauflage 5 000), »Milliyet« (Druckauflage 22 000) und »Sabah« (verkaufte Auflage 42 400; eigene Angabe) sowie die Frauenwochenzeitung »Hafta Sonu« (52 000), die kroatische Tageszeitung »Večernji List« (20 000), die jugoslawische »Vesti« (41 000), die griechische »Makedonia« (15 000), der italienische »Corriere d'Italia« (7 000) sowie die russische Wochenzeitung »Russkaja Germanija« (65 000), ferner die amerikanische Soldatenzeitung »Stars and Stripes« (54 000; jeweils Druckauflage) sowie die Europaausgaben der großen internationalen Tageszeitungen wie »International Herald Tribune«, »Wall Street Journal«, »The Times«, »Le Monde« u. a. - Im Bereich der Zeitungsverlage sind trotz mittelständischer Prägung des Pressesektors, einer hohen Zahl von Zeitungstiteln (1 576 Ausgaben) und starker Regionalisierung des Angebots Konzentrationstendenzen und der Trend zur Bildung von Zeitungsketten im Gange: Zehn Verlagsgruppen kontrollieren über die Hälfte (55,9 %) der Gesamtauflage der Tageszeitungen, darunter die Axel Springer Verlag AG sowie die Verlagsgruppen WAZ, Stuttgarter Zeitung/Die Rheinpfalz/Südwest Presse, DuMont Schauberg und Süddeutsche Zeitung/Friedmann Erben.
 
In Deutschland erscheinen (2000) insgesamt 1 942 (auflagengeprüfte) Zeitschriften mit einer Gesamtauflage von 148,4 Mio. Exemplaren, darunter 852 Publikumszeitschriften (130,7 Mio.), 1 090 Fachzeitschriften (17,7 Mio.) und 92 Kundenzeitschriften (45,7 Mio.). Zu den auflagenstärksten Periodika gehören die monatliche ADAC-Mitgliederzeitschrift »ADAC Motorwelt« (13,11 Mio.), das Boulevardmagazin »Bild am Sonntag« (2,57 Mio.), die Programmzeitschriften »TV Movie« (2,47 Mio.) und »TV Spielfilm« (2,28 Mio.), die Frauenzeitschriften »Bild der Frau« (1,69 Mio.), »Neue Post« (1,35 Mio.), »Freizeit Revue« (1,11 Mio.) und »tina« (1,02 Mio.), ferner die Magazine »Stern« (1,14 Mio.) und »Der Spiegel« (1,08 Mio.). - Mehr als die Hälfte (58,3 %) aller Publikumszeitschriften kommen in den vier Großverlagen Heinrich Bauer Verlag KG, Axel Springer Verlag AG, Burda Holding GmbH & Company KG und Gruner + Jahr AG & Company heraus. - Nachrichtenagenturen: Die Deutsche Presseagentur (dpa), Hamburg, gegründet 1949, ist eine genossenschatliche Organisation von Zeitungsverlagen und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die ehemalige amtliche Nachrichtenagentur ADN (gegründet 1946) der DDR wurde mit ddp (gegründet 1971) zur ddp/ADN GmbH zusammengefasst, seit 1999 im Besitz der ProSieben Media AG beziehungsweise ProSiebenSat.1 Media AG, Unterföhring, seit 2000 unter dem Namen ddp. Weitere Agenturen sind u. a. die Wirtschafts- und Finanznachrichtenagentur vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH (gegründet 1949, Eschborn) und der Sport-Informationsdienst (sid), außerdem die Nachrichtenagenturen der beiden großen Kirchen: Evangelischer Pressedienst (epd, gegründet 1910) und Katholische Nachrichtenagentur GmbH (KNA, gegründet 1952). Seit 2001 existiert ferner mit der ddp/vwd Wirtschaftsnachrichten GmbH als Jointventure der Agenturen ddp und vwd eine Spezialagentur für verbraucherrelevante Wirtschaftsinformationen, insbesondere für regionale Zeitungen und Magazine. Des Weiteren sind alle großen internationalen Agenturen mit ihren Büros in Deutschland vertreten. - Rundfunk: In Deutschland existiert ein duales Rundfunksystem, d. h. ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendeanstalten. Die 10 selbstständigen in der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk/BR, München; Hessischer Rundfunk/HR, Frankfurt am Main; Mitteldeutscher Rundfunk/MDR, Leipzig; Norddeutscher Rundfunk/NDR, Hamburg; Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg/ORB, Potsdam; Radio Bremen/RB; Saarländischer Rundfunk/SR, Saarbrücken; Sender Freies Berlin/SFB; Südwestrundfunk/SWR, Baden-Baden, Stuttgart, Mainz; Westdeutscher Rundfunk/WDR, Köln, liefern gemeinsam täglich das bundesweite Erste Deutsche Fernsehen und veranstalten die regionalen dritten Fernsehprogramme sowie in ihrem Sendegebiet mehrere Hörfunkprogramme (insgesamt 51). Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), Mainz, verbreitet ein bundesweites Fernsehprogramm und ist an den über Kabel und Satellit übertragenen Kulturprogrammen 3sat (Start 1984, gemeinsam mit der ARD, dem österreichischen und dem schweizerischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk: ORF und SRG) und ARTE (Start 1992, mit der ARD und dem französischen Partner ARTE France) sowie den Spartenprogrammen Phoenix (Dokumentation) und Kinderkanal (beide seit 1997) beteiligt. Die Bundesrundfunkanstalt öffentlichen Rechts, Deutsche Welle, verbreitet über mehrere Satelliten Hörfunkprogramme in 30 Sprachen und seit 1. 4. 1992 ein aktuelles Fernsehinformationsprogramm (DW-tv) in deutscher, englischer und spanischer Sprache für das Ausland (Europa, Nord-, Mittel- und Südamerika, teilweise Afrika, Asien und Australien). Am 1. 9. 2001 ging der von privaten Gesellschaftern gegründete Auslandsfernsehsender Channel D auf Sendung. Der Deutschlandfunk, RIAS-Berlin und der ehemalige DDR-Hörfunksender DS Kultur wurden am 1. 1. 1994 zum bundesweiten DeutschlandRadio zusammengeschlossen. Der Sender wird von ARD und ZDF gemeinsam getragen, Sitz in Köln und Berlin. Er verbreitet zwei werbefreie Hörfunkprogramme mit Schwerpunkt in den Bereichen Nachrichten/Information (Köln) und Kultur (Berlin). Die Privatfernsehsender RTL (Start 1984), Sat.1 (1984), ProSieben (1989), VOX (1992) und RTL 2 (1993) als Vollprogramme sowie der Sportsender DSF (1993) verfügen, zum Teil länderweit begrenzt, auch über terrestrische Frequenzen. Die übrigen Sender (Kabel 1, 1992; Super RTL, 1995; Neun Live (1995-2001 unter der Bezeichnung tm3) strahlen ihre Programme ausschließlich über Kabel und Satellit (Astra, Eutelsat) aus. Daneben existieren zahlreiche weitere Spartensender und Programme ausländischer Anbieter, z. B. n-tv, N24, CNN, NBC (Nachrichten), Bloomberg TV (Wirtschaft), Eurosport (Sport), MTV, VH 1, Viva, Viva 2, Onyx (Musik), Home Shopping Europe, QVC (Teleshopping), TV 5 (französisch), TRT (türkisch), TVE (spanisch). Neben dieser Fülle von Free-TV-Programmen gibt es seit 1991 den Pay-TV-Sender Premiere, der 1999 mit DF 1 (gegründet 1996), dem digitalen Pay-TV-Sender der KirchGruppe, zu Premiere World fusionierte. In Deutschland verbreiten ferner seit 1986 mehr als 200 (davon etwa 20 bundesweite) private Hörfunksender Programme, zumeist Popmusik und aktuelle Informationen.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Deutschland gehört zu den führenden Industriestaaten der Erde. Mit einem Bruttosozialprodukt (BSP) von (1999) 3 839,5 Mrd. DM (je Einwohner 46 800 DM) zählt es zu den Ländern mit hohem Lebensstandard. Im internationalen Vergleich lag Deutschland mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner von (1998) 26 225 US-$ an 11. Stelle, nach der Wirtschaftskraft, gemessen am BIP, mit (1999) 3 877,1 Mrd. DM hinter den USA und Japan an 3. Stelle der OECD-Staaten.
 
Auf dem heutigen Gebiet Deutschlands existierten bis zur Wiedervereinigung am 3. 10. 1990 zwei Staaten, die mehr als 40 Jahre lang wirtschaftlich und politisch getrennt waren. Mit der Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 1. 7. 1990 wurde die DDR aus dem zwischen den RGW-Ländern Mittel- und Osteuropas entstandenen System des planwirtschaftlich organisierten Güteraustauschs mit starker regionaler Spezialisierung herausgelöst und in das System der sozialen Marktwirtschaft integriert. Der Übergang in das neue System war für die ostdeutschen Länder mit erheblichen Anpassungsschwierigkeiten verbunden, u. a. massive Produktionseinbrüche, hohe Arbeitsplatzverluste und nahezu vollständiger Wegfall der bisherigen ausländischen Absatzmärkte infolge der Währungsumstellung. Ein besonderes Problem bildete die notwendige Privatisierung der verstaatlichten Unternehmen und Produktionsstätten. Diese Aufgabe wurde von der hierfür gegründeten Treuhandanstalt übernommen, die ihre wesentlichen Aufgaben bis Ende 1994 weitgehend abschließen konnte. Der drastische Rückgang der Produktion kam 1992 zum Stillstand. Der Anteil der ostdeutschen Länder am BIP lag 1998 bei 11,4 %. Das BIP je Erwerbstätigen lag hier (1999) mit 65 571 DM bei rd. 57,7 % der Pro-Kopf-Leistung im früheren Bundesgebiet (113 551 DM), was eine beträchtliche Produktivitätssteigerung gegenüber 1991 bedeutet (28 100 DM beziehungsweise 31 %).
 
In der Wirtschaftsstruktur und der wirtschaftlichen Entwicklung bestehen auch mehrere Jahre nach der Vereinigung noch deutlicher Unterschiede. Eines der Hauptprobleme ist die seit der Wiedervereinigung erstmals in den ostdeutschen Ländern auftretende Arbeitslosigkeit, die in der Planwirtschaft der DDR nie offen zutage trat. Die Zahl der Arbeitslosen, die 1990-92 stark anstieg und 1994/95 leicht rückläufig war, lag 1999 in den neuen Ländern bei 1,39 Mio. (1991: 0,9 Mio.). Auch in den alten Ländern nahm 1990-94 und nach einem kurzzeitigen Rückgang in der zweiten Jahreshälfte 1995 (auf durchschnittlich 2,56 Mio.) die Zahl der Arbeitslosen seit Ende 1995 wieder zu, nimmt jedoch seit 1999 im Jahresdurchschnitt wieder leicht ab, während im Gegensatz dazu in den neuen Ländern bis in das Jahr 2000 weiterhin ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen war (seit 1995 von 14,0 % auf 18,9 %). Einer der Gründe hierfür ist die weltweite Rezession, die Deutschland 1993 erfasste. Nach einer leichten Erholung 1994 schwächte sich 1995-99 die Konjunktur merklich ab, in den neuen Ländern lag 1998 das Wachstumstempo trotz einer hohen Investitionstätigkeit (1998 pro Kopf der Bevölkerung um 30 % höher als in den alten Ländern) unter dem in den alten Ländern, das erwirtschaftete BIP betrug 1998 pro Kopf im Osten 28 000 DM, im Westen 50 000 DM. Im Unterschied zu den Arbeitslosenquoten haben sich die Inflationsraten in Ost- und Westdeutschland auf niedrigem Niveau angeglichen. Das reale Wachstum des BIP lag 1998 in den neuen Ländern bei 2,0 % und im früheren Bundesgebiet bei 4 %. Das ausgabefähige Einkommen der privaten Haushalte in den neuen Ländern lag (1998) bei 4 029 DM und erreichte 75,2 % des Einkommens im früheren Bundesgebiet (5 359 DM). Damit hat sich der Einkommensunterschied zwischen Ost- und Westdeutschland deutlich verringert (1991: 47 % des Einkommens in Westdeutschland; 1998: 75 %).
 
Die Finanzierung der deutschen Einheit, aber auch die finanzwirtschaftlichen Folgen der Rezession belasten den Staatshaushalt erheblich. 1991-98 wurden brutto insgesamt 1 186 Mrd. DM an die ostdeutschen Länder transferiert. Das in der Konsequenz schnell steigende Finanzierungsdefizit der öffentlichen Hand (öffentliche Schulden) erzwang Steuer- und Abgabenerhöhungen, die sich in einer Erhöhung der Staatsquote von (1989) 45,8 % auf (1999) 48,4 % niederschlug. Wirtschaftspolitisch strebt die Bundesregierung u. a. einen Umbau des Sozialsystems hin zu mehr privater Vorsorge, den Abbau von Subventionen und eine forcierte Privatisierung an. Über eine Flexibilisierung der Arbeitsmärkte, längere Maschinenlaufzeiten, eine Steuerentlastung der Unternehmen, Förderung von Forschung und Technologie und mehr Wettbewerb durch Abbau staatlicher Regulierung soll der »Wirtschaftsstandort Deutschland« gesichert werden.
 
Landwirtschaft:
 
In Deutschland sind mit (1999) 968 000 Personen nur noch 2,7 % aller Erwerbstätigen in der Landwirtschaft beschäftigt; die Zahl der Beschäftigten in der ostdeutschen Landwirtschaft (einschließlich Forstwirtschaft) hat sich 1995-99 um 8 % (von 236 000 auf 218 000) verringert (im Vergleich zu 1989 um über 80 %). Der Anteil der Landwirtschaft an der Bruttowertschöpfung ist auf (1999) 1,2 % gesunken. Die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe in West- und Ostdeutschland fällt sehr unterschiedlich aus. Während es im früheren Bundesgebiet (1999) 441 567 Betriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 11,5 Mio. ha gab, existierten in den neuen Ländern lediglich 30 393 Betriebe mit einer Fläche von 5,6 Mio. ha. Entsprechend ist die durchschnittliche landwirtschaftliche Fläche eines Betriebs in Ostdeutschland mit 184,4 ha um das Siebenfache größer als in Westdeutschland (26 ha). Im früheren Bundesgebiet haben 84,4 % aller Betriebe eine Größe von bis 50 ha, in den neuen Ländern verfügen 96,2 % der Betriebe über Flächen von 50 ha und mehr. Die Ursache für den Strukturunterschied liegt darin, dass im früheren Bundesgebiet die bäuerlichen Familienbetriebe vorherrschen, während in der DDR die einzelbäuerliche Landwirtschaft mit der Zwangskollektivierung 1952-60 weitgehend zerschlagen worden war. Die danach eingeführten staatlichen oder genossenschatlichen Großbetriebe bewirtschafteten in der Regel mehrere tausend ha und waren entweder auf Pflanzen- oder auf Tierproduktion spezialisiert. Die Umstrukturierung der Landwirtschaft in den neuen Ländern, die seit 1993 insgesamt die EG-Normen erfüllt, verlief nach der Wiedervereinigung nicht immer reibungslos. Das Programm zum Flächenerwerb sieht die weitere Privatisierung des ehemaligen »volkseigenen Bodens« vor. Die Bildung von Familienbetrieben (Neu- und Wiedereinrichter) wurde u. a. durch ungeklärte Eigentumsverhältnisse, einen überalterten Maschinen- und Gerätepark, unzureichende Wirtschaftsgebäude und Absatzschwierigkeiten, geringes Eigenkapital und hohe Kreditaufnahmen behindert (landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft, volkseigene Güter).
 
Der Anteil der Ackerflächen an der landwirtschaftlich genutzten Fläche betrug 1999 68,8 %, der des Grünlands 29,8 %; 0,6 % sind Rebland, 0,4 % Obstanlagen und 0,2 % sonstige Flächen. Das Ackerland wird hauptsächlich für den Anbau von Getreide (1999: 56,1 %), Futterpflanzen (14,1 %), Raps (10,1 %) und Hackfrüchten (6,8 %) genutzt. Größere Veränderungen gab es aber beim anteiligen Anbau der einzelnen Getreidearten, so haben z. B. die ertragreichen Arten Weizen und Wintergerste den Anbau von Roggen und Hafer zurückgedrängt. Eine deutliche Zunahme erfährt der Anbau von Raps u. a. Ölsaaten. Hauptanbauprodukte sind Weizen (1999: 19,6 Mio. t), Gerste (13,3 Mio. t), Roggen (4,3 Mio. t), Hafer (1,3 Mio. t), Raps (4,3 Mio. t) und Körnermais (3,3 Mio. t). Bei den Hackfrüchten überwiegen Kartoffeln (11,6 Mio. t) und Zuckerrüben (27,6 Mio. t). Silomais und Runkelrüben dominieren bei den Futterpflanzen. Mit einer Getreideernte von (1999) 44,6 Mio. t lag Deutschland weltweit an 8. Stelle und innerhalb der EU an 2. Stelle nach Frankreich. In der EU nimmt Deutschland in der Zuckerrübenproduktion hinter Frankreich den 2. und bei Kartoffeln den 1. Platz ein. Im Bereich der Sonderkulturen hat Deutschland nur im Hopfenanbau Weltgeltung. Mit etwa einem Drittel der Welterzeugung (1999: 29 000 t) ist Deutschland hinter den USA der zweitgrößte Hopfenproduzent der Erde. Die Erntemenge bei Gemüse beträgt (1999) 2,5 Mio. t, bei Obst 1,33 Mio. t. Die in Deutschland produzierte Weinmenge entspricht (1998) nur rd. 16 % der Produktion Frankreichs beziehungsweise Italiens (1998: 8,4 Mio. hl; 4. Stelle in der EU).
 
Einen Schwerpunkt der Landwirtschaft bildet die Erzeugung hochwertiger tierischer Veredelungsprodukte. Unter den EU-Staaten steht Deutschland in der Milchproduktion an 1. Stelle und bei der Fleischproduktion an 2. Stelle hinter Frankreich (weltweit an 4. beziehungsweise 5. Stelle). Erzeugt wurden (1999) 28,3 Mio. t Milch, 427 029 t Butter, 845 602 t Käse und 748 350 t Frischkäse oder Quark, (1998) 14,2 Mrd. Eier sowie (1999) 4,0 Mio. t Schweine- und 1,3 Mio. t Rindfleisch. Deutschland besitzt in der EU die größten Schweinebestände (1998: 26,0 Mio.) und den drittgrößten Rinderbestand (1998: 14,9 Mio., darunter 4,8 Mio. Milchkühe). Der Verbrauch von Handelsdüngern und Pflanzenschutzmitteln, deren Einsatz eine Belastung von Böden, Gewässern und Nahrungsmitteln bedeutet, geht seit Mitte der 1980er-Jahre in den alten Ländern leicht zurück. Ursachen hierfür sind Extensivierungsmaßnahmen, Stilllegung landwirtschaftlicher Nutzflächen, verbesserte Ausbringungstechniken und höhere spezifische Wirksamkeit der Produkte. Das Auftreten der ersten BSE-Fälle veranlasste die Bundesregierung gegen Jahresende 2000, Maßnahmen für eine zukünftig mehr ökologisch geprägte Landwirtschaft zu erwägen, die eine übersteigerte industriemäßig betriebene Landwirtschaft, v. a. im Bereich der Tierproduktion, ersetzen soll. Rd. 89 % des Nahrungsmittelbedarfs können in Deutschland aus heimischen Produktion gedeckt werden. Der Selbstversorgungsgrad betrug 1999 bei Getreide 122 %, bei Milch 98,3 %, bei Fleisch 84,4 % und bei Eiern 73,7 %.
 
 
Die Wälder werden hauptsächlich von (1999) 26 409 Forstbetrieben (7,4 Mio. ha) und 272 930 landwirtschaftlichen Betrieben mit Wald (8,9 Mio. ha) bewirtschaftet. Die Waldflächen sind zu 52,7 % Staats-, zu 28,6 % Körperschafts- und zu 18,7 % Privatwald. Von der Waldfläche waren 1999 41 % schwach und 22 % deutlich geschädigt (Waldsterben). In Deutschland wurden (1998) 39,1 Mio m3 Holz eingeschlagen.
 
 
Durch die Wiedervereinigung wurden die für die westdeutsche Hochsee- und Küstenfischerei zugängliche Gewässer um größere Bereiche der Ostsee erweitert. Gleichzeitig können aber die ehemaligen Fangrechte der ostdeutschen Fischereiflotte im Süd- und Zentralatlantik nicht mehr genutzt werden. Wichtigstes deutsches Fanggebiet ist weiterhin die Nordsee. Die Fangmenge der Fischerei lag 1999 bei 269 700 t (v. a. Hering, Rotbarsch und Seelachs). Die Anlandungen der Hochseeflotten erfolgen überwiegend in Cuxhaven und Bremerhaven. Rostock hat seine Bedeutung als Fischereihafen für die stark verringerte ostdeutsche Fangflotte weitgehend verloren. Am 1. 1. 1995 wurden die Hoheitsgewässer vor den deutschen Küsten auf 12 Seemeilen ausgedehnt.
 
 
Deutschland zählt zu den rohstoffarmen Ländern. Ausnahmen sind lediglich die ergiebigen Lagerstätten von Braunkohle, Steinkohle und Salz. Deutschland verfügt nach Russland und den USA mit etwa 56 Mrd. t über die drittgrößten wirtschaftlich nutzbaren Braunkohlevorkommen der Erde (11 % der Weltvorräte). Die größten Braunkohlelager befinden sich in der Niederrheinischen Bucht und in der Leipziger Tieflandsbucht sowie in der Niederlausitz, in geringerem Umfang in der Westhessischen Senke und in der Oberpfalz. Die Steinkohlevorkommen im Rheinisch-Westfälischen Industriegebiet, im Aachener Raum und im Saarrevier belaufen sich auf 23,9 Mrd. t (knapp 5 % der Weltvorräte). Weitere Bodenschätze sind die Steinsalzlager in Niedersachsen und in Bayern, die Kalisalze in Niedersachsen, in Hessen und Thüringen und in Südbaden, die Erdöllagerstätten in Nordwestdeutschland, die Erdgasvorkommen im Norddeutschen Tiefland, im Oberrheinischen Tiefland und im bayerischen Alpenvorland.
 
Als traditionell wichtiger Sektor hat der Bergbau in den alten Ländern schon während der letzten drei Jahrzehnte und in den neuen Ländern verstärkt seit der Wiedervereinigung stark an Bedeutung verloren. Mit 70 868 Beschäftigten waren in Deutschland 1999 nur noch 0,6 % aller Beschäftigten des produzierenden Gewerbes im Bergbau tätig (neue Länder: 1,4 %). Braunkohle ist seit der Wiedervereinigung der wichtigste heimische Energierohstoff. 2000 wurden aus Tagebauen mit einer Gesamtfläche von (1998) 66 659 ha 168 Mio. t abgebaut, davon 40 % in den neuen Ländern; dort hat sich die Förderung seit 1989 (damals 300,8 Mio. t) mehr als halbiert, wobei der Rückgang im Mitteldeutschen Revier um 85 % auf (1999) 13,8 Mio. t besonders drastisch ausfiel. Im Steinkohlebergbau lag die Fördermenge bei (1999) 39,5 Mio. t (weltweit 1998 an 11. Stelle). Wegen der zunehmend schwierigeren Abbaubedingungen und der sehr hohen Arbeitskosten hat die deutsche Steinkohle ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt (Kohlekrise); der inländische Absatz von Steinkohle wird zurzeit noch subventioniert (Kohlepfennig).
 
Von Bedeutung ist weiterhin der Salzbergbau: 1998 wurden 3,5 Mio. t (Gewichtsangabe nach K2O-Äquivalent) Kalisalz, 1999 7,7 Mio. t Stein- und 1,2 Mio. t Siedesalz gewonnen. Die Förderung von Erzen spielt keine Rolle mehr. Die inländische Erdölförderung erreichte (1999) 2,7 Mio. t, die Erdgasgewinnung lag 1998 bei 16,8 Mrd. m3.
 
 
Beim Primärenergieverbrauch war Deutschland 1999 zu 73,3 % auf Einfuhren angewiesen. Der Gesamtenergieverbrauch lag (2000) bei 483,6 Mio. t Steinkohleeinheiten (SKE). Wichtigster Primärenergieträger ist Erdöl mit 38,6 %, gefolgt von Kohle mit 24,4 % (Steinkohle 13,5 %, Braunkohle 10,9 %) und Erdgas mit 21,1 %, das weiterhin an Bedeutung gewinnt (1970: 5,5 %). Der Anteil der Kernenergie ist seit 1970 (0,6 %) ständig gestiegen und lag (2000) bei 13,0 %.
 
Die Situation in den neuen Ländern ist gekennzeichnet durch einen tief greifenden Wandel in der Energieversorgungsstruktur. Der Anteil der Braunkohle an der Primärenergieversorgung ist durch die tief greifende wirtschaftliche Umstrukturierungen sowie durch einen effizienteren Energieeinsatz stark zurückgegangen. Seit September 1995 verfügt Deutschland wieder über ein einheitliches Stromnetz, das im Dezember 1954 getrennt worden war.
 
An der Elektrizitätserzeugung von (1998) 553,4 Mrd. kWh waren v. a. die Energieträger Kernenergie (29,2 %), Steinkohle (27,7 %), Braunkohle (25,2 %) und Erdgas (11,2 %) beteiligt. Ende 1999 waren in Deutschland 19 Kernkraftwerke mit einer Kapazität von 22 122 MW in Betrieb. In den ostdeutschen Ländern wird Elektrizität vorwiegend aus Braunkohle (1998: etwa 80 %) erzeugt. In den nächsten etwa dreißig Jahren ist in Deutschland die Beendigung der Kernenergienutzung zur Stromerzeugung vorgesehen (Atomausstieg). In der Nutzung der Windkraft (mit 2,5 % an der Elektrizitätserzeugung beteiligt) ist D. weltweit führend.
 
 
Das produzierende Gewerbe (Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe) hat in den vergangenen Jahren gegenüber dem Dienstleistungssektor sowohl hinsichtlich der Bruttowertschöpfung als auch der Beschäftigung weiter an Bedeutung verloren. Der Anteil des Waren produzierenden Gewerbes insgesamt an der Bruttowertschöpfung sank im früheren Bundesgebiet von (1985) 52 % auf (1999) 30,3 %. In den ostdeutschen Ländern haben Bergbau und verarbeitendes Gewerbe seit der Einführung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (1990) einen dramatischen Anpassungsprozess durchlaufen. Seit der Wende sind etwa drei Viertel der Arbeitsplätze verschwunden. Ein großes Problem für die ostdeutschen Betriebe ist die schmale Eigenkapitalbasis, wodurch existierende Wachstumschancen nur bei vorhandenem Eigenkapital wahrgenommen werden können.
 
Im Zeitraum 1991-99 sank in Deutschland die Zahl der Erwerbstätigen im produzierenden Gewerbe von 14,4 Mio. auf 12,2 Mio. Dabei ging die Zahl der Erwerbstätigen in Energie-, Wasserwirtschaft und Bergbau um 36 % auf 444 000 und im verarbeitenden Gewerbe um 39 % auf 7,1 Mio. zurück, während sie im Baugewerbe, dem konjunkturellen Motor in den neuen Ländern, um 15,8 % auf 3,1 Mio. anstieg, jedoch seit Ende 1995 auch hier stark zurückgeht (Entsendegesetz). In (1999) 593 700 Handwerksbetrieben waren 6,4 Mio. Personen beschäftigt. Besonders gravierend war der Rückgang der Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe Ostdeutschlands. Im steigenden Maße werden v. a. aus Produktionskostengründen seit Anfang der 1990er-Jahre Arbeitsplätze von Deutschland ins Ausland verlagert, wo deutsche Unternehmen 1990-99 über 600 Mrd. DM investierten (in Deutschland etwa 215 Mrd. DM). Die Bruttowertschöpfung im produzierenden Gewerbe betrug (1999) 1 099,4 Mrd. DM und ist seit 1994 geringer als bei den Dienstleistungsunternehmen (ohne Handel und Verkehr). Im verarbeitenden Gewerbe wurden mit (1999) 827,0 Mrd. DM 22,9 % der Bruttowertschöpfung erwirtschaftet, im Baugewerbe 5 % (189,8 Mrd. DM), im Bereich Energie-, Wasserwirtschaft und Bergbau (1998) 2,5 % (90,6 Mrd. DM).
 
Vom Umsatz der Betriebe im Bergbau und im verarbeitenden Gewerbe in Höhe von (1999) 2 339 Mrd. DM entfielen 166 Mrd. (7,1 %) auf die neuen Länder. Im verarbeitenden Gewerbe ist (1999) das Investitionsgüter produzierende Gewerbe sowohl hinsichtlich der Zahl der Unternehmen (48 933) als auch der Beschäftigten (6,41 Mio.) der wichtigste Bereich. Auf die Vorleistungsgüterproduzenten (Vorleistung) entfielen (1998) 42,5 % des Umsatzes, 47,8 % der Betriebe und 44,7 % der Beschäftigten, auf die Investitionsgüterproduzenten 34,9 % des Umsatzes, 28,3 % der Betriebe und 33,6 % der Beschäftigten, auf die Gebrauchsgüterproduzenten 18,7 % des Umsatzes, 19,6 % der Betriebe und 16,9 % der Beschäftigten und auf die Verbrauchsgüterproduzenten 3,9 % des Umsatzes, 4,3 % der Betriebe und 4,7 % der Beschäftigten.
 
Die umsatzstärksten Industriezweige waren (1998) der Straßenfahrzeugbau (16,7 %), der Maschinenbau (12,7 %), die chemische Industrie (10,3 %), das Ernährungsgewerbe (10,1 %) und die Herstellung von Metallerzeugnissen (6,1 %). In den neuen Ländern steht das Ernährungsgewerbe mit Abstand an der Spitze (18,1 %), gefolgt vom Straßenfahrzeugbau (9,4 %) und Maschinenbau (8,9 %).
 
Die Industrie ist stark exportorientiert; die Exportquoten (Anteil des Auslandsumsatzes am Gesamtumsatz) liegen bei (1999) 35,6 % in den alten und 19,1 % in den neuen Ländern. Sie sind in Deutschland besonders hoch bei Kraftwagen (55,3 %), bei der Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik (51,4 %), beim sonstigen Fahrzeugbau (48,4 %) sowie bei Erzeugnissen der chemischen Industrie (47,2 %) und des Maschinenbaus (46,7 %).
 
Innerhalb Deutschlands existiert, gemessen an den wichtigsten ökonomischen Indikatoren (z. B. regionale Arbeitslosenquoten, Steuerkraft und Investitionsintensitäten), ein ausgeprägtes West-Ost-Gefälle zwischen dem Gebiet der früheren Bundesrepublik Deutschland und den neuen Ländern sowie gleichzeitig ein leichtes Süd-Nord-Gefälle sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern (z. B. zwischen Bayern und Schleswig-Holstein oder zwischen Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern). Die regionale Verteilung der Industrie zeigt Ballungszentren: in den alten Ländern an Rhein und Ruhr, im Rhein-Main- und im Rhein-Neckar-Gebiet, an der Saar sowie in den Agglomerationsräumen um Hamburg, Bremen, Hannover, Bielefeld, Nürnberg, Stuttgart und München, in den neuen Ländern v. a. in Sachsen und Sachsen-Anhalt (Leipzig-Halle, Chemnitz-Zwickau, Dresdner Elbtalweitung, Bitterfeld-Halle-Merseburg) sowie in und um Berlin und um Rostock.
 
 
Im Dienstleistungssektor sind (1999) 63,8 % aller Erwerbstätigen beschäftigt (1999: 24,00 Mio., davon 10,56 Mio. im öffentlichen und privaten Dienstleistungsbereich, 8,78 Mio. im Bereich Handel und Verkehr und 4,66 Mio. im Finanzierungs-, Vermietungs- und Unternehmensdienstleistungsbereich. Der Beitrag dieses Sektors zur Bruttowertschöpfung liegt bei (1999) 66,5 %.
 
 
Dieser Wirtschaftszweig erbrachte 1997 24,78 Mrd. DM und beschäftigt 2,64 Mio. Menschen. Deutschland mit seinen vielseitigen Landschaften besitzt reizvolle Urlaubs- und Erholungsgebiete und ist für den nationalen und internationalen Fremdenverkehr ein beliebtes Reiseland (im internationalen Vergleich hinter Frankreich, den USA und Spanien an vierter Stelle). 1998 registrierte das Hotel- und sonstige Übernachtungsgewerbe in Deutschland 96,3 Mio. Ankünfte (davon 15,6 Mio. Auslandsgäste) und 294,5 Mio. Übernachtungen (davon 34,5 Mio. Auslandsgäste). Hinsichtlich der Zahl der Übernachtungen steht 1998 Bayern an erster Stelle, gefolgt von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Schleswig-Holstein. Bei den Städten waren 1998 Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf, Dresden, Stuttgart, Nürnberg und Leipzig die wichtigsten Reiseziele. Besonders in den neuen Ländern nahm das Übernachtungsvolumen stark zu (Zuwachs 1998 6,0 % im Vergleich zu 1,9 % in den alten Ländern). 1998 kamen 70,5 % der ausländischen Gäste aus europäischen Ländern (Niederlande, 11,7 %; Großbritannien, 9,8 %; Italien, 5,9 %; Frankreich, 5,2 %; Schweiz, 5,2 %), 15,0 % aus amerikanischen (davon 12,5 % aus den USA) und 9,9 % aus asiatischen Ländern (5,2 % aus Japan). Für die Bundesbürger waren 1998 zu 88,9 % die europäischen Staaten (Frankreich, 24,6 %; Spanien, 18,7 %; Österreich, 15,6 %; Italien, 9,6 %) die begehrtesten Urlaubsländer.
 
 
D. belegt mit einem Weltmarktanteil von (1999) 9,9 % weltweit hinter den USA den zweiten Platz bei den Ex- und Importen. Der Außenhandelssaldo betrug 1999 124,0 Mrd. DM. Die Fertigwaren sind an der Ausfuhr mit 86,4 % beteiligt. Der Anteil der Rohstoffeinfuhren an der Gesamteinfuhr ging zwischen 1980 und 1999 von 17,3 % auf 4,3 % zurück. Der Anteil des früheren Bundesgebietes an der Ausfuhr liegt bei (1999) 62,6 %, an der Einfuhr bei 65,4 %. Dem Exportwert von (1999) 984,1 Mrd. DM steht ein Importwert von 853,1 Mrd. DM gegenüber. Deutschland wickelt den überwiegenden Teil seines Außenhandels mit den EU-Staaten ab (1999: 56,4 % des Exportwerts; 52,2 % des Importwerts). Haupthandelspartner sind Frankreich (11,4 %; 10,3 %), Italien (7,4 %; 7,3 %), die Niederlande (6,5 %; 7,9 %); Großbritannien (8,4 %; 6,9 %), Belgien/Luxemburg (5,5 %; 5,2 %) sowie Österreich (5,3 %; 4,0 %). Die USA liegen an der Spitze der außereuropäischen Handelspartner (10,2 %; 8,2 %). Die Bedeutung Japans ist eher gering (2,1 %; 4,8 %). Enge außenwirtschaftliche Beziehungen bestehen auch zur Schweiz (4,5 %; 3,9 %). Auf Entwicklungsländer entfallen 7,4 % des Export- und 5,9 % des Importwerts, auf die südostasiatische Schwellenländer 3,7 % beziehungsweise 5,0 %.
 
Verkehr:
 
Die Wiedervereinigung führte sowohl in den neuen Bundesländern als auch im früheren Bundesgebiet zu einem starken Anstieg des Verkehrsaufkommens. Trotz umfangreicher Baumaßnahmen ist die Infrastruktur in den neuen Ländern noch immer deutlich schlechter, was der ostdeutschen Wirtschaft Standortnachteile bringt. Voraussetzung für die Bewältigung der zusätzlichen Verkehrsströme sind umfangreiche Erneuerungs-, Ausbau- und Neubaumaßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur der ostdeutschen Länder, v. a. der Ausbau der West-Ost-Verbindungen. Eine Schlüsselfunktion für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Ländern haben die am 9. 4. 1991 von der Regierung beschlossenen Verkehrsprojekte Deutsche Einheit.
 
Das Straßennetz umfasst (1998) 230 670 km überörtliche Straßen (davon 11 427 km Autobahnen) und rd. 410 000 km Gemeindestraßen. 1999 waren 42,3 Mio. Pkw registriert. Dies entspricht einer Pkw-Dichte von 515 Pkw pro 1 000 Einwohner. Die Zahl der zugelassenen Lkw belief sich (1999) auf 2,5 Mio. Der Bestand an Pkw erhöhte sich in den neuen Ländern 1995-99 um 6 %. Der Anteil schadstoffarmer Pkw liegt in Deutschland (1999) bei 91,5 %.
 
Nach der Zusammenlegung des Streckennetzes der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn (seit 1994: Deutsche Bahn AG) und einschließlich nichtbundeseigener Eisenbahnen beträgt die Betriebslänge des Eisenbahnnetzes (1998) 45 150 km, davon sind rd. 42 % elektrifiziert.
 
Das Netz der befahrenen Binnenwasserstraßen ist (1999) 7 467 km lang. Die deutsche Binnenflotte umfasst (1999) 4 533 Binnenschiffe mit einer Tragfähigkeit von 3,1 Mio. t. Größter Binnenhafen mit einem Güterumschlag von (1999) 45,8 Mio. t ist mit Abstand Duisburg; es folgen Köln (11,2 Mio. t), Hamburg (10,1 Mio. t), Mannheim (7,8 Mio. t), Ludwigshafen (7,3 Mio. t) und Karlsruhe (5,5 Mio. t).
 
Die Anteile der Binnenverkehrsträger an den Verkehrsleistungen haben sich sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr deutlich verschoben. Der motorisierte Individualverkehr steigt weiterhin an. Seine Verkehrsleistung im Personenverkehr (gemessen in Personenkilometern) lag in Deutschland bei (1998) 80,4 %, wobei es zwischen West- und Ostdeutschland keine deutliche Unterschiede gibt. Diese Entwicklung ging v. a. zulasten der Eisenbahn. Ihr Anteil am Personenverkehr lag 1999 bei 38,8 % im Personen- und 18,1 % im Güterverkehr. Der Anteil des Straßengüterverkehrs nahm entsprechend zu und erreichte 1999 62,1 %. In Deutschland werden damit insgesamt (1999) 79,3 % des 4,0 Mrd. t betragenden binnenländischen Gesamtgüteraufkommens per Lkw transportiert. Die Zunahme der Verkehrsleistungen im Straßenverkehr ist für die Umwelt wegen der hohen Luftschadstoffemissionen und der volkswirtschaftlichen Kosten problematisch.
 
Der Bestand an Handelsschiffen nimmt weiterhin ab; 1999 fuhren nur noch 717 Schiffe (davon 41 Tanker und 134 Fahrgastschiffe) mit einer Tonnage von 6,5 Mio. BRT unter deutscher Flagge. Diese Entwicklung resultiert aus dem Verhalten der Reeder, die ihre Schiffe aus Kostengründen zunehmend ausgeflaggt haben (Billigflaggen). Größter deutscher Seehafen ist Hamburg mit einem Güterumschlag von (1999) 73,4 Mio. t, gefolgt von Wilhelmshaven (39,7 Mio. t), Bremen/Bremerhaven (31,6 Mio. t), Lübeck (17,5 Mio. t) und Rostock (17,4 Mio. t).
 
Die Verkehrsleistungen im Luftverkehr erreichte (1999) 39,9 Mrd. Personenkilometern, das Frachtaufkommen (1998) 657,7 Mio. Tonnenkilometer. Durch die Liberalisierung des Luftverkehrs im Rahmen der EG hat die Deutsche Lufthansa ihre Stellung als alleiniger Anbieter im Inlandlinienverkehr verloren, hat aber immer noch eine überragende Position auf dem deutschen Luftverkehrsmarkt. Mit (1998) 58,5 Mio. Passagieren rangiert die Deutsche Lufthansa an 8. Stelle im internationalen Personenverkehr. Im internationalen Linienluftfrachtverkehr nimmt sie mit 1,1 Mio. Tonnenkilometern den 3. Platz ein. Größter Flughafen (weltweit unter den internationalen Flughäfen 1999 an 7. Stelle) ist Frankfurt am Main mit (1999) 45,9 Mio. Fluggästen (1998 mit 31,0 % der Fluggäste aller Flughäfen in Deutschland) und 1,4 Mio. t Luftfracht (64,6 % der Luftfracht aller deutschen Flughäfen), gefolgt (im Passagieraufkommen) von München, Düsseldorf, Berlin-Tegel, Hamburg und Stuttgart; in den neuen Ländern steht, abgesehen von Berlin-Schönefeld, der Flughafen Leipzig-Halle (1999: 2,2 Mio. Passagiere) an 1. Stelle.
 
Eine Schlüsselfunktion für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den neuen Ländern haben die am 9. 4. 1991 von der Regierung beschlossenen »Verkehrsprojekte Deutscher Einheit« (neun Schienenbau-, sieben Straßenbauprojekte und ein Wasserstraßenprojekt) mit einem Volumen von insgesamt rd. 60 Mrd. DM.
 
 
Zur Geschichte deutsche Geschichte, deutsche Einheit.
 
 
Allgemeines:
 
Statist. Jb. für die BRD (1952 ff., jährl.);
 
Statist. Jb. der DDR (Berlin-Ost 1955-90);
 
Topograph. Atlas BRD, bearb. v. C. Degn u. a. (1977);
 
Atlas DDR, hg. v. der Akad. der Wiss.en der DDR (1981);
 
DDR-Hb., 2 Bde., hg. vom Bundesministerium für Innerdt. Beziehungen (31985);
 G. Haensch u. a.: Kleines D.-Lex. Wissenswertes über Land u. Leute (1994);
 
Hb. der dt. Bundesländer, hg. v. J. Hartmann (21994);
 B. Schäfers: Gesellschaftl. Wandel in D. (61995);
 
D. heute, bearb. v. T. Geus (Neuausg. 1996).
 
Staat und Recht:
 
Das Bonner GG, begr. v. H. von Mangold, fortgef. v. F. Klein, auf 14 Bde. ber. (31985 ff.);
 
J. J. Hesse u. T. Ellwein: Das Reg.-System der BRD, 2 Bde. (71992);
 
Grundgesetz-Komm., begr. v. I. von Münch, hg. v. P. Kunig, 3 Bde. (3-41992-95);
 
Hb. des Verfassungsrechts der BRD, hg. v. E. Benda u. a. (21994);
 
K. Hesse: Grundzüge des Verfassungsrechts der BRD (201995).
 
Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landesnatur: Hb. der naturräuml. Gliederung D.s, hg. v. E. Meynen u. a., 2 Bde. (1953-62);
 
Joachim H. Schultze u. a.: Die naturbedingten Landschaften der Dt. Demokrat. Rep. (Gotha 1955);
 
K. Duphorn: Nord-D. u. angrenzende Gebiete im Eiszeitalter, begr. v. P. Woldstedt (31974);
 
Hydrolog. Atlas der BRD, hg. v. U. de Haar u. R. Keller, 2 Bde. (1978-79);
 
W. Steiner u. O. Wagenbreth: Geolog. Streifzüge. Landschaft u. Erdgesch. zw. Kap Arkona u. Fichtelberg (41990);
 
R. Brunnengräber: D. - deine Landschaften (Neuausg. 1991);
 
D. Henningsen u. G. Katzung: Einf. in die Geologie D.s (41992);
 
T. Horlitz: Flächenansprüche des Arten- u. Biotopschutzes (1994);
 
H. Liedtke: Namen u. Abgrenzungen von Landschaften in der BRD (1994);
 
Phys. Geographie D.s, hg. v. H. Liedtke u. J. Marcinek (21995);
 
H. Ellenberg: Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen in ökolog. Sicht (51996).
 
Bevölkerung: Stadt u. Umland in der DDR, hg. v. H. Lüdemann (Gotha 1979);
 
P. Schöller: Die dt. Städte (21980);
 
Verstädterungsprozesse in der BRD, bearb. v. W. Kaiser (21993);
 
Grund- u. Strukturdaten, Ausg. 1994/95, hg. vom Bundesministerium für Bildung u. Wiss. (1994);
 
A. Semmel: Geomorphologie der BRD. Grundzüge, Forschungsstand, aktuelle Fragen (51996).
 
Wirtschaft und Verkehr:
 
Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftl. Entwicklung (1965 ff.); H. E. Haase: Das Wirtschaftssystem der DDR (21990);
 
W. Glastetter u. a.: Die wirtschaftl. Entwicklung in der BRD 1950-1989 (1991);
 
F.-W. Henning: Hb. der Wirtschafts- u. Sozialgesch. D.s, auf 3 Bde. ber. (1991 ff.);
 
W. Abelshauser: Wirtschaftsgesch. der BRD (1945-1980) (71993);
 
K. Eckart u. a.: Landwirtschaft in D. (1994);
 
Chancen u. Risiken der industriellen Restrukturierung in Ost-D., hg. v. Rudi Schmidt u. B. Lutz (1995);
 
R. Simons u. K. Westermann: Industriestandort D. (21995);
 
H. Lampert: Die Wirtschafts- u. Sozialordnung der BRD (121995).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Großreiche: Kolosse auf tönernen Füßen?
 

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Deutsch|land; -s: Staat in Mitteleuropa: *das Junge D. (deutsche literarische Bewegung mit politisch-zeitkritischer Tendenz, etwa 1830 bis 1850).

Universal-Lexikon. 2012.