Staats|ge|biet 〈n. 11〉 durch die Staatsgrenzen eingeschlossenes Gebiet des Staates, einschließlich der Küstengewässer u. des Luftraumes, in dem er die Hoheitsrechte ausübt
* * *
Staats|ge|biet, das:
Territorium, auf das sich die Gebietshoheit eines Staates erstreckt.
* * *
Staatsgebiet,
Territorium, der geographische Raum, der rechtlich der Hoheitsgewalt eines Staates unterliegt. Zum Staatsgebiet gehören das Landgebiet einschließlich des beherrschbaren unterirdischen Bereichs, die Binnengewässer, die maritimen Eigengewässer (vom Staatsgebiet umschlossene Meere oder Meeresteile, Seehäfen), die Territorialgewässer (Küstenmeer), der Luftraum über dem Land- und Wassergebiet (Lufthoheit) und von einem fremden Staat umschlossene Gebietsteile (Exklaven). Die Staatsgewalt erfasst alle auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen, Sachen und Rechtsverhältnisse, soweit nicht kraft Völkerrechts Ausnahmen bestehen, z. B. aufgrund von Exterritorialität.
* * *
Staats|ge|biet, das: Territorium, auf das sich die Gebietshoheit eines Staates erstreckt.
Universal-Lexikon. 2012.