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Re|ge|lung ['re:gəlʊŋ], die; -, -en:das Regeln; Art, wie etwas geregelt wird:
eine einheitliche Regelung finden; sie müssen noch eine Regelung für ihr Zusammenleben finden.
Zus.: Neuregelung, Sonderregelung, Temperaturregelung, Übergangsregelung, Verkehrsregelung.
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Re|ge|lung 〈f. 20〉
1. das Regeln (Verkehrs\Regelung)
2. 〈Kyb.〉 automat. Kontrolle u. Korrektur eines sich ständig wiederholenden Ablaufs, so dass ein konstanter Wert erhalten bleibt
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1.
b) in bestimmter Form festgelegte Vereinbarung, Vorschrift:
eine vernünftige, einheitliche, vertragliche, tarifliche, rechtliche R.;
diese R. tritt ab sofort in Kraft.
2. (Kybernetik) Vorgang in einem Regelkreis, bei dem durch ständige Kontrolle u. Korrektur eine physikalische, technische o. Ä. Größe auf einem konstanten Wert gehalten wird.
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I Regelung,
1) Physiologie: die Regulierung zahlreicher Funktionszustände (z. B. Blutdruck, Körpertemperatur, Nahrungsaufnahme) in Organismen nach einem Rückkopplungsprinzip (Rückkopplung). Das Wirkungsprinzip besteht darin, dass Abweichungen von einem bestimmten Normalwert durch Gegenreaktionen kompensiert werden (negative Rückkopplung).
2) Regelungstechnik: Vorgang in einem abgegrenzten System, bei dem eine oder mehrere Größen (Regelgröße) fortlaufend von einer Messeinrichtung erfasst und die gemessenen Augenblickswerte (Istwerte) mit den vorgegebenen Führungsgrößen (Größen eines Regelkreises, die den gewünschten Zeitverlauf der Regelgröße angeben) verglichen werden. Bei einer festgestellten Regelabweichung wird über ein Stellglied auf die Regelgröße eingewirkt und diese wieder dem Sollwert angeglichen (Regelungstechnik). Im Gegensatz zur Steuerung von Größen oder Vorgängen wird bei einer Regelung das Ergebnis der Verstellung ihrer Größen durch fortwährende Messung kontrolliert und gegebenenfalls korrigiert. Der hierzu notwendige Wirkungsablauf vollzieht sich im Unterschied zur Steuerung in einem geschlossenen Wirkungskreis, dem Regelkreis. Unterschieden werden automatische Regelung, bei der alle Vorgänge im Regelkreis selbsttätig von Geräten ausgeführt werden, und Handregelung, bei der die Aufgabe mindestens eines Glieds des Regelkreises vom Menschen übernommen wird. Bei Mehrfach- oder Mehrgrößenregelung müssen mehrere Regelgrößen gleichzeitig geregelt werden (v. a. bei der Prozessführung der Verfahrenstechnik). Von Autonomie bei Mehrgrößenregelung spricht man, wenn jede Regelgröße nur von einer Führungsgröße beeinflusst wird.
II
Regelung,
Kybernetik.
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Re|ge|lung, (selten:) Reglung, die; -, -en: 1. a) das Regeln (1 a, 2); b) in bestimmter Form festgelegte Vereinbarung, Vorschrift: eine vernünftige, einheitliche, vertragliche, tarifliche, rechtliche R.; diese R. tritt ab sofort in Kraft; eine R. ändern; sich an eine R. halten; es bei einer R. belassen. 2. (Kybernetik) Vorgang in einem Regelkreis, bei dem durch ständige Kontrolle u. Korrektur eine physikalische, technische o. ä. Größe auf einem konstanten Wert gehalten wird.
Universal-Lexikon. 2012.