Akademik

Investitionsgüter
In|ves|ti|ti|ons|gü|ter 〈[ -vɛs-] Pl.〉 Waren, die als Investition dienen, also nicht für den Verbrauch bestimmt sind

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Investitionsgüter,
 
im engeren Sinn Güter, die für einen möglichst dauerhaften Einsatz im Produktionsprozess bestimmt sind und für die Erhaltung, Erweiterung oder Rationalisierung des betrieblichen Anlagevermögens eingesetzt werden; im weiteren Sinn Leistungen materieller beziehungsweise immaterieller Art, die von Nichtkonsumenten beschafft werden, um damit Güter oder Leistungen für die Fremdbedarfsdeckung oder die kollektive Eigenbedarfsdeckung zu erstellen; Gegensatz: Konsumgüter.

Universal-Lexikon. 2012.