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Saarländischer Rundfunk
Saarländischer Rundfunk,
 
Abkürzung SR, Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts, gegründet am 29. 7. 1935 als »Reichssender Saarbrücken«, 1945/46-52 französischer Besatzungssender »Radio Saarbrücken«, 1952-57 staatliche GmbH, seit 21. 5. 1959 Mitglied der ARD; Sitz: Saarbrücken. Der SR strahlt vier Hörfunkprogramme sowie in Zusammenarbeit mit dem Südwestrundfunk ein drittes Fernsehprogramm (»SR Fernsehen Südwest«) und das multimediale Jugendprogramm »UnserDing« aus, hat 2,5 % Anteil am Gemeinschaftsprogramm des Ersten Deutschen Fernsehens und ist an weiteren öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehangeboten wie DeutschlandRadio, 3sat und ARTE beteiligt.

Universal-Lexikon. 2012.