Finạnzgerichtsordnung,
Abkürzung FGO, Bundesgesetz vom 6. 10. 1965, in Kraft seit dem 1. 1. 1966, durch das in Deutschland der Bund aufgrund der Art. 74 Nummer 1, 108 Absatz 6 GG die Finanzgerichtsbarkeit regelt. Die FGO enthält vier Hauptteile: Der 1. Teil (Gerichtsverfassung) behandelt die personellen und organisatorischen Grundlagen der Finanzgerichtsbarkeit, der 2. Teil regelt die Klagearten und ihre Voraussetzungen sowie Verfahrensfragen, der 3. Teil fasst die Vorschriften über die Kosten und die Vollstreckung zusammen, der 4. Teil widmet sich den Übergangs- und Schlussbestimmungen.
Universal-Lexikon. 2012.