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Schleswig-Holstein
das nördlichste Bundesland

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Schles|wig-Họl|stein:
deutsches Bundesland.

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Schleswig-Họlstein,
 
nördlichstes Land von Deutschland, 15 764 km2, (1999) 2,777 Mio. Einwohner; Hauptstadt ist Kiel. Schleswig-Holstein liegt zwischen Nord- und Ostsee, grenzt im Norden an Dänemark (Grenzlänge 67 km), im Süden an Niedersachsen und Hamburg, im Südosten an Mecklenburg-Vorpommern.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Nach der Landesverfassung in der Fassung vom 30. 5. 1990 (Änderung der »Landessatzung « vom 13. 12. 1949) übt der Landtag (75 Abgeordnete, auf vier Jahre gewählt) die gesetzgebende Gewalt aus; seit 1991 besteht daneben die Möglichkeit der Volksgesetzgebung (Volksinitiative, -begehren, -entscheid). Die vollziehende Gewalt liegt bei der Landesregierung unter Vorsitz des vom Landtag gewählten Ministerpräsidenten. Der Regierungschef verfügt über Richtlinienkompetenz, ernennt und entlässt die Minister und kann durch konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden. Ein Verfassungsgerichtshof besteht nicht; in Verfassungsstreitigkeiten entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
 
Wappen:
 
Das Landeswappen hat die Form eines in zwei unverbundene Teile aufgespaltenen Schildes. Die eine Hälfte zeigt auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte Löwen (seit dem Mittelalter die Wappentiere des Herzogtums Schleswig), die auf die drei Löwen des dänischen Königswappens zurückgehen und die - um die Lehnsabhängigkeit Schleswigs von Dänemark zum Ausdruck zu bringen - im Zuge einer »Wappenminderung« von drei auf zwei reduziert wurden. Die andere Hälfte zeigt auf rotem Untergrund ein silbernes Nesselblatt, das Wappen Holsteins.
 
Verwaltung:
 
Seit der Gebietsreform von 1970 ist die Verwaltungsgliederung im Wesentlichen unverändert: Neben vier kreisfreien Städten hat Schleswig-Holstein (1996) elf Kreise, die in 119 Ämter mit zusammen 1 131 Gemeinden gegliedert sind. Eine Mittelinstanz (Regierungspräsident) fehlt.
 
Recht:
 
Die Rechtsprechung üben ein OLG (Schleswig), vier Land- und 30 Amtsgerichte aus; ferner bestehen ein Landesarbeitsgericht (Kiel) sowie sechs Arbeitsgerichte, ein Finanzgericht (Kiel), ein Landessozialgericht (Schleswig) und vier Sozialgerichte; seit 1. 4. 1991 ein Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein in Schleswig und ein Verwaltungsgericht.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Schleswig-Holstein umfasst den südlichen Teil der Halbinsel Jütland sowie die ihr vorgelagerten Inseln: Fehmarn, die Nordfriesischen Inseln und Helgoland; es gehört zum Norddeutschen Tiefland. Die Höhenunterschiede sind gering (Bungsberg 168 m über dem Meeresspiegel, Hüttener Berge 106 m über dem Meeresspiegel); im Westen liegen größere Gebiete unter dem Meeresspiegel. Nur an wenigen Stellen durchragt der präquartäre Untergrund die bis zu mehreren hundert Meter mächtigen quartären Ablagerungen, so auf Helgoland, im Kalkberg (Gipsberg) von Bad Segeberg, auf Sylt und Fehmarn. Drei Landschaftszonen verlaufen im festländischen Schleswig-Holstein in nordsüdlicher Richtung.
 
Das östliche Hügelland besteht aus Grund- und Endmoränen der Weichsel-Eiszeit. Es hat fruchtbare Lehmböden und zahlreiche Seen. Infolge der Litorinasenkung greift die Ostsee mit breiten Buchten (Lübecker, Hohwachter, Kieler, Eckernförder, Geltinger Bucht) und schmalen Förden (Kieler Förde, Schlei, Flensburger Außen- und Innenförde) tief in das Land ein und gliedert es in die großen Halbinseln Angeln, Schwansen und Dänischer Wohld. Im Süden liegen das von hohen Endmoränenzügen umrahmte Lübecker Becken, das Moränenhochgebiet des Bungsberges, die von seenerfüllten Hohlformen glazialen Ursprungs geprägte Holsteinische Schweiz und die flachen Grundmoränenlandschaften der Probstei, Ostwagriens und der Insel Fehmarn. Die Ostseeküste ist teilweise Steilküste, teilweise Ausgleichs-(Flach-)Küste.
 
Auf das Hügelland folgt nach Westen die Geest mit sandigen und moorigen Böden, im östlichen Teil aus schwach geneigten eiszeitlichen Sanderaufschüttungen (Vorgeest), im Westen aus welligen Grund- und Endmoränen einer älteren Eiszeit (Hochgeest mit Höhen bis 91 m) aufgebaut. Zum Teil bilden Flugsanddecken den Grenzbereich zur Marsch.
 
Die Geest fällt zum Teil mit einem Steilrand zu der dritten Landschaftszone, den Marschen (alte und junge Seemarsch an der Nordsee, Flussmarsch an der Niederelbe), ab, die im Holozän bei mehrfacher Hebung und Senkung des Meeresspiegels entstanden. In Dithmarschen befinden sich alte und junge Marsch nebeneinander und bilden einen stabilen Untergrund. In Nordfriesland dagegen liegen junge und alte Marsch übereinander, getrennt von einer Torfschicht, die zu Sackungen und Landverlusten nach Meereseinbrüchen führte. Die holsteinischen Flussmarschen gliedern sich in die Haseldorfer, Kremper und Wilstermarsch. Die Westküste, an der vom 13. bis 16. Jahrhundert große, dem Meer durch Eindeichungen abgerungene Flächen durch Sturmfluten wieder verloren gegangen waren, ist heute durch Landschutzdeiche gesichert.
 
Vor den Deichen liegt ein weiterer Landschaftsraum, das Vorland und das Watt (Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer). Das Vorland wird bei normaler Flut nicht mehr überschwemmt, das Watt zweimal täglich. Aus ihm ragen die Nordfriesischen, die Marschinseln und die Halligen heraus. Die an der Westseite des Wattenmeeres gelegenen Sände (z. B. Norderoogsand und Süderoogsand) fallen bei Ebbe trocken. Die Wasserscheide zwischen Nord- und Ostsee verläuft nahe der Ostsee. Zur Nordsee fließt die Eider mit der Treene; in die Niederelbe münden Stör, Krückau, Pinnau, Alster und Bille, in die Ostsee Trave und Schwentine. Der Rückstau bei Hochwasser an der Nordsee verursacht Entwässerungsschwierigkeiten in Marsch und Geest, die durch technische Maßnahmen behoben werden. Schwierigkeiten bestehen wegen Versalzung des Grundwassers v. a. in den Marschen. Diese werden meist durch Wasserleitungen von Wasserwerken am Geestrand versorgt. Die Seen sind eiszeitlicher Entstehung. Die größten sind der Große Plöner und der Selenter See.
 
Klima:
 
Das Klima ist durch die Tiefdruckbahnen der Westwindzone und den monsunartigen Luftmassenaustausch zwischen Nordatlantik und Kontinentaleuropa bestimmt. Westliche Winde herrschen vor und führen besonders im Spätherbst oft zu Sturmfluten. Die Niederschlagsmenge (Jahresmittel 720 mm) nimmt von der Hochgeest (über 850 mm) bis Fehmarn (unter 550 mm) ab. Die Zahl der Sommertage (über 25 ºC) beträgt im Durchschnitt in Westerland 4, Husum 15, Lauenburg 23, Schleswig 10, Kiel 5. Die Winter sind feucht und kühl mit kurzfristigen Kälteeinbrüchen. Medizinisch gilt das Küstenklima infolge des hohen Aerosolgehalts als mildes Reizklima.
 
Bevölkerung:
 
Stammesmäßig überwiegen die Sachsen. In ihnen sind die einst östlich des Limes Saxoniae siedelnden Slawen aufgegangen. Die Westküste und die ihr vorgelagerten Inseln sind der Bereich der Nordfriesen; ihre Sprache wird zum Teil noch gepflegt. Im Landesteil Schleswig, besonders im Raum Flensburg, lebt eine dänische Minderheit.
 
Die Einwohnerzahl wuchs nach 1945 durch Geburtenüberschuss (seit 1972 überwiegen die Sterbefälle die Zahl der Geburten) und Wanderungsgewinne besonders durch den Zustrom von Flüchtlingen und Vertriebenen aus den deutschen Ostgebieten (1971 lebten in Schleswig-Holstein 674 000 Vertriebene). In der Wanderungsbilanz überwiegt heute die Abwanderung. Die Zahl der Ausländer beträgt (1997) 142 300 (5,1 % der Gesamtbevölkerung; 31 % aus der Türkei).
 
Die Bevölkerungsdichte (176 Einwohner je km2) liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt (230 Einwohner je km2). Regionale Schwerpunkte der Bevölkerungsverteilung sind v. a. die Ostseeküste (um Lübeck, Kiel, Flensburg), das Umland von Hamburg sowie von Neumünster, Rendsburg, Itzehoe, Husum und Heide.
 
Die Auseinandersetzung mit den natürlichen Gegebenheiten, geschichtliche und wirtschaftliche Einflüsse haben die Kulturlandschaft geprägt. Die Wurtsiedlungen auf den Halligen und in Eiderstedt sind Schutzanlagen gegen Sturmfluten. Die Landgewinnungsarbeiten im Wattenmeer dienen primär dem Küstenschutz. Charakteristische Siedlungsformen der Marsch sind Marschhufendörfer und Einzelhöfe. An die Stelle der Marschhufen tritt neuerdings die schachbrettartige Marschblockflur. Der Entwässerung dienen die Gräben der Marsch, die Großschöpfwerke, Sperrwerke und Speicherbecken. In der Geest tauchen als Windschutz die für die schleswig-holsteinische Landschaft typischen Knicks als Begrenzung der Flurstücke auf. Vorherrschende Siedlungsform ist das Haufendorf; vereinzelt auch Güter. Im östlichen Hügelland häuft sich der Großgrundbesitz mit Gutshöfen; sonst sind außer Haufendörfern auch Anger- und Straßendörfer verbreitet.
 
Die Städte, v. a. auf der Grenze von Marsch und Geest, von Geest und Hügelland oder an den Förden und Buchten, weisen meist planmäßigen Grundriss auf (rechteckiger Marktplatz). Die größten haben weit auf ihr Umland übergegriffen und die ländlichen Siedlungen mit städtischen Haustypen überformt. Ähnliche Veränderungen im ursprünglichen Siedlungsgefüge hat der Fremdenverkehr an der Ost- und Nordsee gebracht. Westerland, Grömitz, Sierksdorf u. a. sind durch Großbauten von Apartmenthäusern stark umgestaltet.
 
Religion:
 
60,3 % der Bevölkerung gehören der »Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche« an (Sprengel Holstein-Lübeck und Schleswig), 6,2 % der katholischen Kirche. Die katholischen Christen gehören zum Erzbistum Hamburg. Die evangelisch-lutherische Kirche der dänischen Minderheit in Südschleswig (»Dansk Kirke i Sydslesvig«) hat rd. 7 000 Mitglieder. Die jüdische Religionsgemeinschaft (zur Jüdischen Gemeinde Hamburg gehörend) zählt rd. 1 300 Mitglieder in Schleswig-Holstein und unterhält eine Synagoge in Lübeck.
 
Bildungswesen:
 
Im Schulgesetz von 1990 wurden die Bildungsmöglichkeiten erheblich erweitert. Die Gesamtschule ist als Regelschule neben der Grund- und Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium anerkannt. Die Integration behinderter Kinder ist im Schulgesetz festgeschrieben. Rund ein Drittel der Grundschulen bieten feste Betreuungszeiten an. Nach der vierten Klasse wechseln die Schülerinnen und Schüler auf die Orientierungsstufe der gewählten Schulart. Die Hauptschule kann eine zehnte Klassenstufe haben, deren Besuch freiwillig ist. In der Realschule wird mit der Klassenstufe sieben eine zweite Fremdsprache (Französisch, zum Teil Dänisch) angeboten. In den Klassenstufen neun und zehn gibt es die Wahlpflichtdifferenzierung. Das Gymnasium bietet ein erweitertes Fremdsprachenangebot. In der zwölften Jahrgangsstufe werden Leistungs- und Grundkurse im Rahmen des Wahlpflichtangebots gewählt. Das Abitur kann auch an Abendgymnasien abgelegt werden. Schleswig-Holstein betreut das Schulwesen der deutschen Minderheit in Nord-Schleswig und fördert das Privatschulwesen der dänischen Minderheit. Neben der Universität in Kiel gibt es u. a. eine medizinische Universität in Lübeck, eine bildungswissenschaftliche Hochschule in Flensburg, Fachhochschule in Kiel, Lübeck, Flensburg und Heide, eine Musikhochschule in Lübeck und die Muthesius-Hochschule (Fachhochschule für Kunst und Gestaltung) in Kiel. Außerdem gibt es die private Fachhochschule Wedel, die private Nordakademie Elmshorn, die Hochschule für Berufstätige in Rendsburg und die Verwaltungs-Fachhochschule in Altenholz.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Schleswig-Holstein, früher ein v. a. agrarisch geprägtes Land, weist heute eine breit gefächerte Wirtschaftsstruktur auf; durch seine geographische Lage hat es eine Brückenfunktion zwischen EG, Skandinavien und Osteuropa.
 
Die Zahl der Erwerbstätigen hat sich zwischen 1960 und 1996 von 0,99 Mio. auf 1,076 Mio. erhöht. In dieser Zeit kam es zu einer starken Verschiebung der Erwerbstätigenanteile einzelner Wirtschaftsbereiche: 1960 arbeiteten von den Erwerbstätigen 17,3 % in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei, 36,3 % im produzierenden Gewerbe, 19,7 % in Handel und Verkehr sowie 26,7 % im übrigen Dienstleistungsbereich. Bis 1996 ging der Anteil der Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei auf 3,6 %, im produzierenden Gewerbe auf 29,3 % zurück. Dagegen hat sich der Anteil der übrigen Dienstleistungen auf 46,3, % stark, der Anteil von Handel und Verkehr auf 20,7 % leicht erhöht. Die entsprechenden Anteile lagen für den Durchschnitt der alten Bundesländer bei 2,7 %, 34,0 %, 29,3 % und 34,0 %. Besonders deutlich ist die Abweichung Schleswig-Holsteins vom Bundesdurchschnitt beim produzierenden Gewerbe (29,3 % zu 34,0 %). Die Arbeitslosenquoten betrugen (1970) 1,0 %, (1980) 4,2 %, (1990) 8,7 % und (1996) 10,0 % gegenüber 0,7 %, 3,8 %, 7,2 % und 10,1 % im Durchschnitt der alten Bundesländer. Seit 1994 liegt die Arbeitslosigkeit unter dem Niveau der alten Bundesländer.
 
Der Anteil Schleswig-Holsteins an der gesamtwirtschaftlichen Leistung der alten Bundesländer gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist von 1970 (3,5 %), 1980 (3,6 %), 1990 (3,5 %), bis 1996 (3,2 %) annähernd gleich geblieben. Das BIP je Erwerbstätigen liegt (in Preisen von 1991) mit (1996) 90 945 DM unter dem Durchschnitt der alten Bundesländer (98 602 DM).
 
Landwirtschaft:
 
Der Agrarsektor und die Nahrungsmittelindustrie spielen im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Schleswig-Holstein auch heute noch eine besondere Rolle. Schleswig-Holstein bietet gute Voraussetzungen für die Erzeugung pflanzlicher und tierischer Nahrungsmittel (z. B. fruchtbare Marschböden). 1996 wurden 66,6 % der Gesamtfläche, das sind 1,052 Mio. ha, landwirtschaftlich genutzt (586 000 ha Ackerland, 455 000 ha Dauergrünland, 11 000 ha Gartenland, Obstanlagen und Baumschulen). Insgesamt bewirtschaften 54,2 % der 24 754 Betriebe mehr als 20 ha (Deutschland: 37,4 %) und 26,9 % der Betriebe weniger als 5 ha (Deutschland: 29,3 %). Angebaut werden v. a. Getreide (1996: 2,25 Mio. t; besonders Weizen), Futterpflanzen (2,34 Mio. t; besonders Silomais), Winterraps (237 000 t) und Zuckerrüben (717 000 t) sowie Gemüse. Schleswig-Holstein liegt mit (1996) 366 700 t Gemüse nach Nordrhein-Westfalen an zweiter Stelle unter den Bundesländern. Der Anbau konzentriert sich besonders auf die Region Dithmarschen, das als größtes deutsches Kohlanbaugebiet gilt; traditionsreiche Baumschulwirtschaft wird auf knapp 5 000 ha überwiegend im Kreis Pinneberg betrieben. Die Landwirtschaft erzielt ihre Haupteinnahmen allerdings durch Viehzucht und Milchwirtschaft. Der Produktionswert der Landwirtschaft belief sich 1994 auf etwa 4 Mrd. DM, wovon die Erzeugnisse tierischer Produktion zwei Drittel ausmachten. Allein bei Milch lag der Produktionswert bei 1,3 Mrd. DM. Dominierend sind die Rinder- und Schweinehaltung (Bestand 1996: 1,4 Mio. Rinder, 1,29 Mio. Schweine).
 
Forstwirtschaft:
 
Mit einem Waldanteil an der Gesamtfläche von etwa 9 % (1996: 146 700 ha) ist Schleswig-Holstein das waldärmste deutsche Flächenland.
 
Fischerei:
 
In Nord- und Ostsee werden die kleine Hochseefischerei und die Küstenfischerei betrieben (Anlandungen 1996: 21 154 t Fisch, 32 984 t Muscheln und 5 398 t Krabben).
 
Bodenschätze:
 
Zu den wirtschaftlich genutzten geringen Bodenschätzen zählen v. a. die Kreide- und Tonvorkommen im Raum Itzehoe-Lägerdorf und die Erdöllagerstätten auf dem Festland, später v. a. Offshoreförderung in der Ostsee (Schwedeneck See) und im Wattenmeer der Nordsee (Mittelplate). Eine größere Erdgaslagerstätte im schleswig-holsteinischen Festlandssockelbereich wird derzeit erschlossen (Erdölförderung 1996: 636 320 t; 22,3 % der Fördermenge Deutschlands).
 
Energiewirtschaft:
 
Der Anteil Schleswig-Holsteins am Primärenergieverbrauch Deutschlands beträgt (1995) 4,1 %. Wichtigste Energieträger, gemessen am Primärenergieverbrauch von 20,0 Mio. t SKE, sind Kernenergie (43,1 %; Deutschland: 11,8 %), Mineralöl (40,6 % zu 40,0 %) Naturgase (12,4 % zu 19,8 %) und Steinkohle (11,1 % zu 14,5 %); sonstige Energieträger (0,8 % zu 1,1 %). Über 50 % der erzeugten Elektrizität wird in andere Bundesländer exportiert. Bei der Nutzung der Windenergie nimmt Schleswig-Holstein mit 35 % (1996: 540 MW) der in Deutschland installierten Leistung eine Spitzenstellung ein.
 
Industrie:
 
Schleswig-Holstein ist im Vergleich zu anderen Bundesländern schwach industrialisiert: nur rd. 29 % (1996) der Bruttowertschöpfung wird im industriellen Sektor erzeugt (alte Bundesländer 34 %). Traditionelle Branchen waren über Jahrzehnte hinweg der Schiffbau sowie die Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Mittlerweile hat sich die Industriestruktur grundlegend verändert: 1960 arbeitete jeder 6. Industriebeschäftigte im Schiffbau; 1996 nur noch jeder 21. Arbeitnehmer (6 976 Beschäftigte) von insgesamt 146 638 Beschäftigten in Bergbau und verarbeitendem Gewerbe. Ebenfalls stark verringert hat sich der Anteil der Textil- und Bekleidungsindustrie (1,4 %). Trotz Beschäftigungsrückgängen (v. a. in der Fischverarbeitung) ist die Nahrungs- und Genussmittelindustrie nach wie vor wichtig (13,8 %). Dagegen konnten der Maschinenbau (17,7 %), die elektrotechnische und elektronische Industrie (11,3 %) sowie die chemische Industrie einschließlich Mineralölverarbeitung (8,8 %) starke Beschäftigungszuwächse verzeichnen. An Bedeutung gewonnen haben Produktionszweige wie Nachrichtenübertragung und Mikroelektronik, Prüf-, Mess- und Regelungstechnik, Medizintechnik, Meerestechnologie, Solartechnik und Raumfahrt. Die wichtigsten Industriestandorte sind das Hamburger Randgebiet, der Wirtschaftsraum Brunsbüttel sowie Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster.
 
Tourismus:
 
Der Fremdenverkehr (1996: 3,96 Mio. Gäste mit 21,6 Mio. Übernachtungen) konzentriert sich auf die Küstenregionen von Nord- und Ostsee (einschließlich der Inseln) sowie auf das Seengebiet der Holsteinischen Schweiz. In Schleswig-Holstein sind (1996) 115 Gemeinden als Kur- und Erholungsorte anerkannt, davon 3 Heilbäder, 22 Seeheilbäder, 3 Kneippheilbäder beziehungsweise -kurorte, 18 Seebäder, 17 Luftkurorte, 51 Erholungsorte und 1 heilklimatischer Kurort.
 
Verkehr:
 
Dem Straßenverkehr stehen (1996) 9 871 km Straßen des überörtlichen Verkehrs zur Verfügung, darunter 447,9 km Bundesautobahnen. Das Eisenbahnnetz der Deutschen Bahn AG ist (1997) 1 309 km lang. Die Strecken von Hamburg nach Flensburg und Kiel sind als erste Strecken in Schleswig-Holstein in das elektrifizierte Netz einbezogen worden. Auch die Strecke Hamburg-Puttgarden soll ausgebaut und im Vorgriff darauf die Strecke Hamburg-Lübeck elektrifiziert werden. Weiterhin verfügt Schleswig-Holstein über ein 672 km langes Streckennetz nicht bundeseigener Eisenbahnen. Als Küstenland hat Schleswig-Holstein eine lange Schifffahrtstradition. Der Hafen Brunsbüttel hat sich zu einem wichtigen Umschlagplatz für Seegüter entwickelt (Güterumschlag 1997: 7,5 Mio. t). Von den wichtigsten Ostseehäfen Lübeck (17,0 Mio. t), Puttgarden (7,4 Mio. t) und Kiel (3,7 Mio. t) gehen Fracht- und Fährverbindungen in den gesamten Ostseeraum; weitere Häfen sind Flensburg (0,54 Mio t) und Rendsburg (0,35 Mio t). Der Nord-Ostsee-Kanal ist die meistbefahrene künstliche Seeschifffahrtsstraße der Erde (1997: 36 945 Schiffe mit 49,25 Mio. t Gütern). Dem regionalen Luftverkehr stehen die Flugplätze Kiel und Westerland zur Verfügung.
 
 Geschichte:
 
Die in der Grafschaft (seit 1474 Herzogtum) Holstein herrschenden Schauenburger (Schaumburg) erwarben 1375/86 endgültig das Herzogtum Schleswig als dänisches Lehen. Als ihr Mannesstamm 1459 erlosch, wählten die Stände 1460 König Christian I. von Dänemark (Haus Oldenburg) zum Landesherrn, der im Ripener Freiheitsbrief gelobte, dass Schleswig und Holstein ewig ungeteilt bleiben sollten. Die Reformation fand 1542 in Schleswig-Holstein Eingang (Kirchenordnung J. Bugenhagens). 1544 wurden die Herzogtümer, nach einer ersten Teilung 1490-1523, geteilt. Die Bauernrepublik Dithmarschen wurde 1559 unterworfen. Seit den dänischen Teilungen von 1544 und 1581 gab es in Schleswig-Holstein zwei Landesherren: die Nachkommen König Friedrichs II. von Dänemark im »königlichen Anteil« und die Nachkommen Herzog Adolfs I. (* 1526, ✝ 1586) im »herzoglichen Anteil« (Gottorp). 1640 erbten beide die Herrschaft Pinneberg. Die ältere Gottorper Linie erzwang mithilfe Schwedens 1658 volle Souveränität über ihren herzoglichen Anteil an Schleswig, den sie infolge der schwedischen Niederlage im 2. Nordischen Krieg aber 1720 an den König von Dänemark abtreten musste, der ihn mit dem »königlichen Anteil« vereinigte. Das Haus (Holstein-)Gottorp blieb auf den zersplitterten herzoglichen Anteil in Holstein beschränkt, den es, 1762 mit Peter III. auf den russischen Kaiserthron gelangt, 1773 im Vertrag von Zarskoje Selo ebenfalls der dänischen Krone überließ. Die jüngere, im Fürstbistum Lübeck (Eutin) regierende Gottorper Linie erhielt dafür Oldenburg und Delmenhorst. Da um die gleiche Zeit auch andere Splitterterritorien an die königliche Linie fielen, waren die Herzogtümer nun wieder unter einer Krone vereint, als Teil des dänischen »Gesamtstaates«. Die Regierungsorgane von Schleswig-Holstein unterstanden der »Deutschen Kanzlei« in Kopenhagen. Nach dem Untergang des Heiligen Römischen Reiches 1806 verfügte der dänische König die Einverleibung des »herrenlosen« Holstein.
 
Der Wiener Kongress erklärte 1815 Holstein zum Glied des Deutschen Bundes, nicht aber Schleswig; ebenfalls zum Deutschen Bund gehörte das Herzogtum Lauenburg, das 1815/16 in den Besitz der dänischen Könige gelangte. In der Folge begannen erste dänische Versuche, Schleswig von Holstein zu trennen und enger mit Dänemark zu verbinden. Das Aufkommen nationaler und liberaler Ideen führte zu verstärkten Spannungen. In den 1832 geschaffenen beratenden Ständeversammlungen wurde u. a. die Erbfolge (Thronnachfolge in Schleswig-Holstein auch der Sonderburg-Augustenburger Nebenlinie des Hauses Oldenburg) und die Sprachenfrage heftig diskutiert. Während sich die »Eiderdänen« (dänische Nationalliberale) für einen neu zu schaffenden dänischen Gesamtstaat mit Schleswig bis zur Eider aussprachen, beriefen sich die Ritterschaften Schleswig-Holsteins auf die staatliche Realunion, und die Deutschnationalen strebten die staatliche Anlehnung Schleswig-Holsteins als Ganzes an den Deutschen Bund an, welche sie sich von der Durchsetzung der Augustenburger Ansprüche versprachen.
 
Seit der Märzrevolution 1848 verband sich die schleswig-holsteinische Frage mit dem Ringen der Frankfurter Nationalversammlung um einen gesamtdeutschen Staat. Als König Friedrich VII. von Dänemark (1848-63) nach der Ernennung eines eiderdänischen Ministeriums die Einverleibung Schleswigs in Dänemark anerkannte (22./24. 3. 1848), erfolgte am 23./24. 3. die schleswig-holsteinische Erhebung in Kiel: Der »Herzog« wurde für unfrei erklärt und eine provisorische Regierung eingesetzt (bis 22. 10.). Beide Herzogtümer hatten sich von Dänemark gelöst; am 12. 4. wurde Schleswig Mitglied des Deutschen Bundes. Mit dem Zusammenstoß dänischer und schleswig-holsteinischer Truppen bei Flensburg (9. 4.) sowie dem Einmarsch preußischer Bundestruppen (10. 4.) kam es zum Deutsch-Dänischen Krieg 1848-50 (Deutsch-Dänische Kriege). Nach dem Rückzug Preußens (Sommer 1850) erzwang der Deutsche Bund die Entwaffnung der Schleswig-Holsteiner und lieferte 1851 Schleswig, Anfang 1852 auch Holstein den Dänen aus, die beiden Herzogtümern neue Verfassungen gaben (15. 2. beziehungsweise 11. 6. 1854).
 
In der Folgezeit wurde die Verfassungs- und Erbfolgefrage der »Elbherzogtümer« zu einem europäischen Problem. Unter Bruch des Londoner Protokolls vom 8. 5. 1852 versuchte Dänemark die Trennung Schleswigs von Holstein (Märzpatent, 30. 3. 1863) und seine Einverleibung (dänische Gesamtstaatsverfassung vom 13. 11. 1863) zu verfestigen. Nach dem Erlöschen der dänischen Hauptlinie des Hauses Oldenburg (15. 11. 1863 nahm Erbprinz Friedrich (Linie Sonderburg-Augustenburg) als Herzog Friedrich VIII. von Schleswig die Regierung in den »Elbherzogtümern« in Anspruch (16. 11.), unterstützt von der nationalen Bewegung in ganz Deutschland. Der Druck der deutschen Großmächte Preußen und Österreich führte zur Bundesexekution gegen Dänemark (7. 12.; Einrücken sächsischer und hannoverscher Truppen in Holstein, 23.-31. 12.) und zum Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 (Deutsch-Dänische Kriege). Im Wiener Frieden vom 30. 10. 1864 musste das unterlegene Dänemark ganz Schleswig-Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich abtreten (Kondominium bis 1866). Während die Mehrheit der Bevölkerung die Schaffung eines schleswig-holsteinischen Staates unter dem liberalen Herzog Friedrich VIII. im Rahmen des Deutschen Bundes wünschte, führten die Spannungen zwischen beiden Großmächten (vorübergehende Verständigung in der Gasteiner Konvention, 1865) mit der Besetzung des von Österreich verwalteten Holsteins durch preußische Truppen am 5. 6. 1866 zum Deutschen Krieg von 1866, der mit der Einverleibung Schleswig-Holsteins in Preußen endete (Friede von Prag, 23. 8. 1866). - Ab 1876 um das Herzogtum Lauenburg, 1890 um Helgoland, 1937 um Lübeck vergrößert, bestand die von einem Oberpräsidenten geleitete preußische Provinz Schleswig-Holstein bis 1945/46. V. a. ab Ende des 19. Jahrhunderts nahm die Unzufriedenheit der dänischen Nordschleswiger zu.
 
Unter Aufsicht einer »Internationalen Kommission« fand die vom Versailler Vertrag (vom 28. 6. 1919) geforderte Volksabstimmung statt: In der ersten Zone (Gebiet zwischen der damaligen deutsch-dänischen Grenze und einer Linie nördlich von Flensburg) sprachen sich am 10. 2. 1920 74,2 % der Bevölkerung für Dänemark, 24,9 % für Deutschland aus. In der zweiten Zone, zu der v. a. das politisch umkämpfte Flensburg gehörte, entschieden sich am 14. 3. 1920 80 % für Deutschland, 20 % für Dänemark. Damit fiel die erste Zone an Dänemark (Nordschleswig). Während die SPD bei den Wahlen zur deutschen Nationalversammlung 1919 noch 47,5 % der Wählerstimmen gewann, erstarkten dann die Rechtsparteien. Die Landvolkbewegung (1928-32) bereitete dem Nationalsozialismus den Weg, der besonders in Schleswig-Holstein eine frühe Hochburg hatte (31. 7. 1932: 51 % der Wählerstimmen). NSDAP-Gauleiter und Oberpräsident Hinrich Lohse war 1941-44 auch »Reichskommissar für das Ostland« in Riga.
 
Im Frühjahr 1945 war Schleswig-Holstein Zufluchtsort der letzten Reichsregierung; von britischen Truppen besetzt, wurde es Teil der britischen Besatzungszone. Per VO vom 23. 8. 1946 bildete die britische Militärregierung im Wesentlichen aus der preußischen Provinz Schleswig-Holstein das Land Schleswig-Holstein und ernannte T. Steltzer (CDU) zum ersten Ministerpräsidenten. Nach den ersten Landtagswahlen vom 20. 4. 1947 wurde die SPD stärkste Partei (absolute Mehrheit); die Regierung führten 1947-49 Hermann Lüdemann (* 1880, ✝ 1959) und 1949-50 Bruno Diekmann (* 1897, ✝ 1982; beide SPD). Nachdem Schleswig-Holstein 1949 Land der Bundesrepublik Deutschland geworden war (Landessatzung vom 13. 12. 1949), fand die Frage der dänischen Minderheit in Südschleswig, organisiert im Südschleswigschen Wählerverband (SSW), sowie der deutschen in Nordschleswig nach der »Kieler Erklärung« vom 26. 9. 1949 in den Bonner-Kopenhagener »Grundsatzerklärungen« (29. 3. 1955) ihre endgültige Regelung.
 
Schwere wirtschaftliche und soziale Probleme verursachte der starke Zustrom von Flüchtlingen und Vertriebenen (mit 44,5 % höchster Anteil aller deutschen Länder). So war die Gesamtbevölkerung von (1939) 1,58 Mio. auf (1950) 2,68 Mio. gestiegen. Zwischen 1949 und 1955 wurden rd. 364 700 Flüchtlinge und Vertriebene aus Schleswig-Holstein in andere Bundesländer umgesiedelt. Mit den - zeitweilig großen - Wahlerfolgen des 1950 in Kiel gegründeten BHE (seit 1952 Gesamtdeutscher Block/Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten, GB/BHE) v. a. bei den Landtagswahlen von 1950 (23,4 %) und 1954 (14,0 %) änderten sich die Mehrheitsverhältnisse grundlegend, besonders zu Ungunsten der SPD, die die Führung der Regierung abtreten musste. Ab 1958 besaß die CDU die relative, ab 1971 die absolute Mehrheit; 1950-87/88 stellte die CDU, bis 1971 im Bündnis mit kleineren Koalitionspartnern, die Ministerpräsidenten: 1950-51 Walter Bartram (* 1893, ✝ 1971), 1951-54 Friedrich Wilhelm Lübke (* 1887, ✝ 1954), 1954-62 K.-U. von Hassel, 1963-71 Helmut Lemke (* 1907, ✝ 1990), 1971-82 G. Stoltenberg, 1982-87 U. Barschel. Trotz seines Wahlsieges im September 1987 musste Barschel im Oktober 1987 zurücktreten (»Barschel-Pfeiffer-Affäre«); geschäftsführend übernahm 1987-88 Henning Schwarz (* 1928) die Regierung. Nach den Wahlen vom Mai 1988 konnte die SPD eine Alleinregierung unter B. Engholm bilden (April 1992 knapp bestätigt). Nach Bekanntwerden seiner Falschaussage im Zusammenhang mit der »Barschel-Pfeiffer-Affäre« trat Engholm am 3. 5. 1993 von allen Ämtern zurück; Nachfolgerin im Amt des Ministerpräsidenten wurde am 19. 5. Heide Simonis (SPD), ab 1996 in Koalition mit Bündnis 90/Die Grünen (erstmals im Landtag vertreten). Nach der Landtagswahl vom 27. 2. 2000 wurde die rotgrüneKoalition unter Heide Simonis (mit verbessertem Wahlergebnis) fortgesetzt.
 
Literatur:
 
K. Gripp: Erdgesch. von S.-H. (1964);
 
S.-H. Ein geographisch-landeskundl. Exkursionsführer, hg. v. H. Schlenger u. a. (21970);
 U. Muuss u. a.: Die Binnengewässer S.-H.s (1973);
 U. Muuss: u. M. Petersen: Die Küsten S.-H.s (31978);
 
Stadtkernatlas S.-H., bearb. v. J. Habich (1976);
 K. Hingst u. U. Muuss: Landschaftswandel in S.-H. (1978);
 
Topograph. Atlas S.-H. u. Hamburg, hg. v. C. Degn u. a. (41979);
 C. Degn: u. U. Muuss: Luftbildatlas S.-H. u. Hamburg (1984);
 U. Muuss: S.-H., eine Landesgesch. Histor. Atlas (1994);
 B. Heydemann u. J. Müller-Karch: Biolog. Atlas S.-H. (1980);
 O. Brandt: Gesch. S.-H.s (81981);
 R. Stewig: Landeskunde von S.-H. (21982);
 
S.-H., hg. v. J. Bähr u. a. (1987);
 
Stadtlandschaften in S.-H., hg. v. Manfred J. Müller u. a. (1990);
 A. Scharff: Gesch. S.-H.s (51991);
 
Gesch. S.-H.s. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, hg. v. U. Lange (1996);
 K. Jürgensen: Die Gründung des Bundeslandes S.-H. (21998).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Deutschland: Die deutsche Einigung im 19. Jahrhundert
 

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Schles|wig-Họl|stein: Land der Bundesrepublik Deutschland.

Universal-Lexikon. 2012.