Bundeszwang,
die früher als Bundesexekution (Reichsexekution) bezeichnete Zwangsgewalt, die in Deutschland dem Bund zusteht, um ein Land, das die ihm als Bundesglied nach dem GG oder den Bundesgesetzen gegenüber dem Bund oder einem anderen Bundesland obliegenden Pflichten nicht erfüllt, mit den notwendigen Maßnahmen zur Pflichterfüllung anzuhalten (Art. 37 GG). Diese Maßnahmen werden von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates getroffen. Zur Durchführung des Bundeszwangs hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
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Bụn|des|zwang, der <o. Pl.>: in der Bundesrepublik Deutschland Recht des Bundes, ein Land zu zwingen, seinen Pflichten nachzukommen.
Universal-Lexikon. 2012.