Privatwald,
Wald im Eigentum natürlicher oder juristischer Personen des Privatrechtes. Für gewöhnlich werden hierzu auch Genossenschaftswälder und Wälder von Religionsgemeinschaften gezählt. Der Privatwald nimmt in Deutschland 46,6 % der Waldfläche ein, einschließlich rd. 600 000 ha Wald in den neuen Bundesländern, die noch zu privatisieren sind. (Stand 1996). Die durchschnittliche Waldfläche je Eigentümer liegt bei 8 ha. Etwa 1 Mio. Eigentümer verfügen über eine Waldfläche von jeweils weniger als 1 ha; diese kleinflächigen Besitzstrukturen erschweren eine geregelte Bewirtschaftung. Die Bildung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse nach dem Bundeswaldgesetz soll diesen Strukturnachteil überwinden helfen.
Universal-Lexikon. 2012.