1-41 das Telefon (der Fernsprecher, Fernsprechapparat)
1 das Wählscheibentelefon
2 der Handapparat (Telefonhörer)
3 die Telefonhörerschnur
4 die Telefonschnur
5 das Telefongehäuse
6 die Notrufnummern f
7 die Apparatrufnummer
8 die Wählscheibe (Nummernscheibe)
9 das Kompakttelefon, ein Komforttelefon
10 der Hörer (Fernhörer)
11 das Tastenfeld mit Ziffern- und Funktionstasten f
12 die Wahlwiederholungstaste
13 die Kurzwahltaste
14 die Lautsprechertaste
15 das Mikrofon
16 die Taste für die Leitungsfreigabe
17 der Lautsprecher
18 die optische Anrufanzeige
19 das Tastentelefon, ein Komforttelefon
20 das Anzeigenfeld (Display)
21 das Sperrschloss
22 das Designtelefon, ein Komforttelefon
23 die Telefongabel
24 die Handkurbel (hier nur Attrappe)
25 die ausklappbare Konsole mit dem Tastenfeld n
26 das schnurlose Telefon (Funktelefon, Mobiltelefon)
27 die Antenne
28 die Batteriekontrollleuchte
29 die Warnleuchte für die Reichweitenüberschreitung
30 der Hauptschalter
31 das Kartentelefon
32 das zweizeilige Anzeigenfeld (Display) für die Gesprächsgebühren f
33 die Sprachenwahltaste für das Display
34 die Taste für Seriengespräche pl
35 der Telefonkartenschlitz
36 die Telefonkarte (hier: die TeleKarte)
37 das Kartentelefonsymbol
38 der Benutzername
39 die Kartennummer
40 die Einschieberichtung
41 die Chipplatinen f
42-62 das ISDN (das Dienste integrierende digitale Fernmeldenetz)
42 das multifunktionale Telekommunikationsterminal (der ISDN-Arbeitsplatz)
44 die Rechen- und Speichereinheit
45 die Telefaxeinheit (das Telefax, der Fernkopierer)
46 das Eingabegerät (die Tastatur)
47 der Telefonhörer (die Verbindung zum Fernmeldenetz n)
49 das Fernwirknetz (TEMEX-Netz)
50 das Fernsprechwählnetz
51 die Fernwirkleitstellen f
52 die TEMEX-Hauptzentrale
53 die TEMEX-Übertragungseinrichtung
54 die Fernmeldeleitung (Telefonleitung)
55 der TEMEX-Netzabschluss
56 die Unterstation
57 die Fernwirkendgeräte n
58 die Fernwirkendeinrichtungen f (der Messfühler, Sensor od. die Regeleinrichtung)
59 der Glasbruchmelder
60 der Temperaturregler
61 der Notruf
62 der Zähler (Stromzähler)
63 der Kommunikationssatellit (Nachrichtensatellit)
64 der Sonnenflügel (Solarzellenflügel, Solargenerator)
65 das Antennenmodul
66 die Empfangsantenne für Steuerbefehle m
67 die Parabolantennen f
68 das Nachrichtenmodul
69 das Antriebsmodul
70 der Rundfunksatellit (Fernsehsatellit)
71 das Versorgungsmodul
72 die Treibstofftanks m
73 die Steuerdüsen f
74 die Erd[e]funkstelle
75 die Parabolantenne
76 der Hauptreflektor
77 der Fangreflektor
78 die Funkstrahlen m
79 der Satellitenfunk, das Satellitenfernsehen und das Kabelfernsehen
80 der Rundfunksatellit
81 das Fernsehstudio
82 der Fernsehturm
83 die Kabelkopfstation
84 der Rundfunk
85 der Satellitenfunk
86 der Richtfunk
87 das Kabelnetz
88 die Kabelanschlüsse m
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Te|le|kom|mu|ni|ka|ti|on 〈f. 20〉 Nachrichtenaustausch zw. Menschen, Maschinen u. anderen Systemen mithilfe nachrichtentechnischer Übermittlungsverfahren
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↑ Kommunikation (1), Austausch von Informationen u. Nachrichten mithilfe der Nachrichtentechnik, bes. der neuen elektronischen Medien.
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I Telekommunikation,
frühere Bezeichnung Fernmeldewesen, Nachrichtenwesen, Sammelbegriff für alle Formen der Nachrichtenübertragung mit Anlagen der Nachrichtentechnik sowie die organisatorischen Einrichtungen und rechtlichen Regelungen zur Einführung, zum Betrieb und zur Nutzung dieser Anlagen.
Begriffsentstehung und -abgrenzung
Die aus dem Französischen stammende Bezeichnung wurde 1904 als Oberbegriff für die bis dahin getrennt behandelten Gebiete der Telegrafie und Telefonie (Fernsprechen) eingeführt. International gebräuchlich wurde der Begriff durch die Internationale Fernmelde-Union (International Telecommunication Union) und die ihr zugrunde liegende »Convention internationale des télécommunications«. - In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Oberbegriff Telekommunikation 1987 mit der Telekommunikationsordnung eingeführt. Das Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen wurde im Rahmen der Postreformen zunächst in das Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) umbenannt und zum 1. 1. 1998 aufgelöst; das für Telekommunikation zuständige öffentliche Unternehmen erhielt die Bezeichnung »Deutsche Bundespost Telekom«, nach der Privatisierung zum 1. 1. 1995 die Bezeichnung »Deutsche Telekom AG«. Zum Gegenstand der Telekommunikation gehören heute - im Zuge der Konvergenz der technischen Übertragungsmöglichkeiten - neben Telegrafie und Telefonie auch Rundfunk und Fernsehen sowie die Kommunikation über Rechnernetze. Der Forschungsbereich, der sich mit der Verbindung von Telekommunikation und Informatik befasst, heißt Telematik.
Internationale und nationale Entwicklung
Während v. a. in den USA das Telefon schon in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts intensiv im geschäftlichen und privaten Bereich genutzt wurde, verlief die Entwicklung in Deutschland (auch bedingt durch den Zweiten Weltkrieg und dessen Folgen) langsamer. Erst ab den frühen 1970er-Jahren wurde auch hier die wirtschafts- und industriepolitische Bedeutung der Telekommunikation entdeckt. In dem Schlagwort von der »technologischen Lücke« wurde der Sorge Ausdruck verliehen, die USA könnten ihren Vorsprung im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung ausbauen und Westeuropa in Abhängigkeit geraten lassen. Ziel der sich anschließenden technologiepolitischen Offensive war die Schaffung der technischen Voraussetzungen des Telekommunikationssektors für den Strukturwandel zu einer Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft; die entsprechenden Informations- und Kommunikationstechniken (IuK-Techniken) wurden als zentrale Zukunfts- und Schlüsseltechnologien begriffen. Die grundlegende Modernisierung des Fernmeldenetzes sollte als infrastrukturelle Vorleistung durch die (damals noch einheitliche) Deutsche Bundespost (DBP) wachstumsträchtige neue Märkte für Telekommunikations-Dienstleistungen und -Endgeräte in den Betrieben und Privathaushalten sowie neue Rationalisierungsmöglichkeiten im expandierenden Dienstleistungsbereich eröffnen. Hinzu kam mit der zunehmenden Globalisierung der Wirtschaftsaktivitäten das Interesse der multinationalen Konzerne, ihre Tochterunternehmen weltweit durch Telekommunikationssysteme besser steuern und kontrollieren zu können.
Während sich die nationalen Hersteller in den europäischen Staaten auf die jeweiligen territorial eingeschränkten nationalen Netzbetreiber konzentrierten, verfügten die Hersteller in den USA schon damals über einen größeren Binnenmarkt und konnten Telekommunikationsanlagen in größeren Stückzahlen zu niedrigen Preisen produzieren. Demgegenüber waren die japanischen Konzerne mit einer ausschließlich exportorientierten Produktpolitik von vornherein auf den internationalen Wettbewerb orientiert. Angesichts dieser Konkurrenzsituation ergriff die EG-(beziehungsweise EU-)Kommission die Initiative zur Entwicklung einer einheitlichen europäischen Telekommunikationspolitik, die im Sinne der angebotsorientierten Wirtschaftspolitik auf Privatisierung und Deregulierung setzt. Diese ist bis heute durch eine Förderung technologischer Innovation mit EU-weiter Standardisierung bei gleichzeitiger Auflösung des bisherigen Fernmeldemonopols gekennzeichnet.
Technische Aspekte
Während man früher allgemein von Fernmeldeanlagen sprach, wird heute zwischen Telekommunikationsnetzen, -Diensten und -Endgeräten unterschieden:
Als Telekommunikationsnetze oder Fernmeldenetze bezeichnet man die Gesamtheit aller Übertragungs- und Vermittlungseinrichtungen sowie der Netzabschlüsse. Mit dem Poststrukturgesetz wurde zunächst ein eingeschränkter Netzbegriff eingeführt, der weder die Endgeräte noch die Vermittlungseinrichtungen umfasste. Durch das Telekommunikations-Ges. (Abkürzung TKG) wurde diese Definition aufgehoben, seitdem erfasst der Begriff »öffentliches Telekommunikationsnetz« auch die Vermittlungseinrichtungen. Die bekanntesten und am weitesten ausgebauten Netze sind das analoge Fernsprechnetz, das seit 1989 angebotene digitale integrierte Sprach- und Datennetz (ISDN), die Kabelfernsehnetze und die Mobilfunknetze. Während der Mobilfunk bis in die 80er-Jahre v. a. für verschiedene Sonderaufgaben herangezogen wurde (Schifffahrt, Flugverkehr, örtlicher Betriebsfunk wie Taxizentralen), gilt er heute als der Wachstumsbereich in der geschäftlichen sowie der privaten Kommunikation. Die Zahl der Mobilfunkanschlüsse in Deutschland in den verschiedenen Netzen (C, D 1, D 2, E-Plus) wächst ständig. Im Jahr 2000 wurden unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit in verschiedenen Ländern Europas Lizenzen für UMTS-Frequenzen vergeben (UMTS). Diese sollen ab 2005 europaweit die mobile, d. h. drahtlose Nutzung digitaler Datenübertragung ermöglichen. In Deutschland konnten bei der Versteigerung von sechs Lizenzen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) von sechs Bietern knapp 99 Mrd. DM erlöst werden. Nach dem Lizenzerwerb sind nun erhebliche Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur erforderlich, um die geplanten Anwendungen flächendeckend anbieten zu können.
In der Vermittlungstechnik wurde das seit den 1920er-Jahren eingesetzte elektromechanische Verfahren ab Beginn der 80er-Jahre durch eine digitale (computergesteuerte) Vermittlung ersetzt. Dabei speichert der Vermittlungsrechner die Nummer des rufenden und des gerufenen Anschlusses und sucht eine freie günstige Verbindung. Die Anfang der 80er-Jahre begonnene Einführung der digitalen Übertragung zwischen den Vermittlungsstellen wurde 1997 in Deutschland flächendeckend abgeschlossen. Im ISDN werden alle schmalbandigen Dienste in einem Netz integriert; dessen Vorläufer, das aus dem Fernschreibnetz entwickelte integrierte digitale (Nachrichten-)Netz IDN wurde schrittweise aufgegeben. Für Videokonferenzen u. a. Formen der Videoübertragung war Mitte der 80er-Jahre die generelle Umrüstung auf ein Breitband-ISDN durch Glasfaseranschlussleitungen geplant (Breitbandkommunikation); durch erneute Veränderung der Vermittlungstechnik sollte auch die Verteilung beziehungsweise der Abruf von Fernsehprogrammen integriert werden. Einer generellen Umrüstung auf Glasfaseranschlussleitungen stehen jedoch noch sehr hohe Investitionskosten und die sehr ungewisse Nachfrage der Privathaushalte entgegen. Daher wurde zunächst ein Breitbandvermittlungsnetz neben den anderen schmalbandigen Netzen als »Overlaynetz«, d. h. als grobmaschiges, über das engmaschige Fernsprechnetz verlegte Spezialnetz errichtet und bedarfsbezogen ausgebaut; zur Netzsteuerung wird das Übertragungsverfahren ATM eingesetzt, das die Bandbreite variabel zuteilt.
Seit Beginn der 80er-Jahre wurden in Deutschland forciert Breitbandkabelnetze (BK-Netze) ausgebaut. Im Jahr 2001 werden damit rund 22 Mio. Wohneinheiten erreicht. Das zuvor im Monopol der Deutschen Telekom AG (DTAG) befindliche BK-Netz wurde 1999 in 9 Regionalgesellschaften aufgegliedert und schrittweise zum Verkauf angeboten. Seit Ende 2000 sind die BK-Netze in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg teilweise verkauft, für die übrigen 6 Regionen wurde im Februar 2001 mit einer Investorengruppe von internationalen Kabelnetzbetreibern eine Einigung über den En-Bloc-Verkauf erzielt. Aufrgund der hohen Übertragungskapazität gelten die BK-Netze als interessante Alternative zu anderen Übertragungsswegen für Internet- und Multimediaanwendungen. Für die bidirektionale Datenübertragung in den BK-Netzen ist aber der flächendeckende Frequenzausbau von 450 auf 862 MHz sowie der Einsatz von Vermittlungstechnik nötig. Die meisten Netzbetreiber beabsichtigen dies über ein so genanntes HFC-Netz (englisch hybrid fiber coax) zu realisieren. Bei den Anwendungen steht neben interaktivem TV und Video-on-Demand das Fast Internet (schneller Internetzugang mit hohen Datenübertragungsraten) an erster Stelle des Interesses. - In Konkurrenz zum bidirektionalen Ausbau der BK-Netze steht der schnelle Internetzugang mittels ADSL, einer breitbandigen Zugangstechnologie zur Überbrückung der so genannten »letzten Meile« zwischen Vermittlungsstelle und Endgerät, die eine wesentlich effektivere Nutzung der Übertragungskapazität der vorhandenen Kupferdoppelader des Fernsprechnetzes ermöglicht als bisherige Techniken. ADSL wird seit 1999 von der Deutschen Telekom AG angeboten. Ende 2001 ist ADSL in den alten Bundesländern weitgehend flächendeckend verfügbar, dennoch müssen Interessenten aufgrund der Kapazitäten der Deutsche Telekom AG zum Teil Wartezeiten hinnehmen. In den neuen Bundesländern steht die dort vorhandene weitgehende Glasfaserverkabelung der Nutzung von ADSL entgegen, da dies bisher nur auf Kupferkabel realisiert werden kann.
Unter der Bezeichnung PCN (Abkürzung für englisch personal communication network) wurde die Vision eines Netzes entwickelt, bei dem Rufnummern nicht mehr Anschlüssen oder Geräten, sondern unmittelbar Personen zugeordnet und diese über das Netz an jedem Ort erreichbar sind.
Telekommunikationsdienste sind Übertragungs- und gegebenenfalls Vermittlungsleistungen mit definierten technischen Eigenschaften und öffentlich anerkannten, zumeist international standardisierten Schnittstellen für Endgeräte sowie mit rechtlichen Regelungen (Teilnehmerverhältnissen) und häufig auch öffentlich zugänglichen Teilnehmerverzeichnissen. Eine Abgrenzung zwischen Diensten und Netzen erlaubt das von der Internationalen Standardisierungsorganisation (ISO) entwickelte OSI-Schichtenmodell, dessen Ebenen eins bis drei Netze, die darüber liegenden Ebenen vier bis sieben Grunddienste der Telekommunikation kennzeichnen. Letztere werden üblicherweise nach der Darstellungsform von Nachrichten unterteilt. Dabei ist der Fernsprechdienst nach wie vor der am stärksten verbreitete Dienst. Auf den Grunddiensten bauen Mehrwertdienste (englisch value added services) oder erweiterte Dienste (englisch enhanced services) auf, bei denen zur Übertragung und Vermittlung noch weitere Leistungen wie die Zwischenspeicherung von Nachrichten, die Bereitstellung von Informationen und die Informationsverarbeitung hinzukommen. Im Bereich der digitalen Datenübertragung (ISDN) entfällt die Unterscheidung nach Diensten zunehmend zugunsten der Definition von Anwendungen, die mithilfe der über eine vielfältige Funktionalität verfügenden Endgeräte realisiert werden können.
Endgeräte (englisch terminals) oder Teilnehmereinrichtungen (englisch customer premises) sind nach den Rechtsvorschriften der EU direkt oder indirekt an den Netzabschluss eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Geräte zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten. Sie wandeln die ursprünglichen Nachrichten in Form von Tönen, Bildern oder Schriftzeichen in elektrische Signale um, übermitteln Steuerinformationen (z. B. Rufnummern) und/oder reproduzieren umgekehrt aus empfangenen Signalen die ursprüngliche Nachricht. Mit der Digitalisierung der Übertragungstechnik werden alle Nachrichtenformen durch einheitliche Signale übertragen. Zunehmend werden Personalcomputer und Laptops zu multifunktionalen Endgeräten, die durch zusätzliche Software und Steckkarten sowie angeschlossene Mikrofone und Videokameras nicht nur für die Daten- und Textübertragung, sondern auch als Telefaxgerät und Bildtelefon verwendbar sind. Im Bereich der Mobilkommunikation wird durch das WAP die Übertragung digitaler Daten und deren Darstellung auf dem Display des Mobiltelefons ermöglicht. Damit ist das Gerät zum Abruf von Daten aus dem Internet in der Lage. Zukünftig wird an die Stelle von WAP zunächst GPRS und in der Folge UMTS für die mobile Übertragung digitaler Daten treten. Die Entwicklung zu Multimediasystemen (Multimedia) einerseits sowie die Zunahme der Informationsverarbeitungsmöglichkeiten in den Endgeräten andererseits führt zur Konvergenz der ursprünglich getrennten Bereiche der Telekommunikation, der Datenverarbeitung und des Rundfunks.
Organisatorische und ordnungspolitische Aspekte
Während in der Einführungszeit des Telegrafen- und v. a. des Fernsprechnetzes im 19. Jahrhundert in den einzelnen Ländern noch unterschiedliche Organisationsformen entstanden, kam es zu Beginn des 20. Jahrhunderts fast weltweit (wichtigste Ausnahme USA) zu einem einheitlichen institutionellen Rahmen, der bis in die 80er-Jahre weitgehend unverändert blieb. Telegrafie und Telefonie wurden in einem staatlichen Monopol betrieben, das meist den schon mit dem Monopol für die Briefbeförderung ausgestatteten Postverwaltungen übertragen wurde. So entstand ein einheitliches Post- und Fernmeldewesen, für das international die u. a. in der Schweiz gewählte Bezeichnung Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe (PTT) gebräuchlich war.
Im föderalen Deutschland war das Post- und Fernmeldewesen seit der Weimarer Reichs-Verfassung Reichsangelegenheit. Mit Artikel 73 Nummer 7 GG wurde dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Post- und Fernmeldewesen übertragen. Nach Artikel 87 Absatz 1 GG alter Fassung war die Deutsche Bundespost (DBP) in bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau zu führen. Die bis 1989 geltenden Regelungen wurden 1953 im Postverwaltungsgesetz (PostVerwG) festgelegt. Mit der Zielsetzung möglichst großer Unabhängigkeit gegenüber der Tages- und Parteipolitik wurde die DBP als Sondervermögen des Bundes geführt und ihr Haushalt im Gegensatz zu dem aller anderen Ministerien aus der Budgetkontrolle des Parlaments herausgenommen. Während Versuche der Organisationsreform Anfang und Ende der 60er-Jahre scheiterten, wurden Ende der 80er-Jahre die Vorschläge einer Regierungskommission Fernmeldewesen weitgehend im Postverfassungsgesetz von 1989 umgesetzt (Deutsche Bundespost; Postreform I). Die Dienstleistungsaufgaben in der Telekommunikation wurden dem neu gegründeten öffentlichen Unternehmen Deutsche Bundespost Telekom mit eigenem Vorstand und Aufsichtsrat übertragen. Im Ministerium verblieben die hoheitlichen Aufgaben, die angesichts der Marktöffnung für private Anbieter auch deren Zulassung und Aufsicht beinhalteten. Die frühere Zentralstelle für Zulasssungen wurde zum Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) ausgebaut. Der Postverwaltungsrat wurde durch einen von Bund und Ländern paritätisch besetzten Infrastrukturrat ersetzt. Mit der Postreform II erfolgte zum 1. 1. 1995 die Umwandlung der Deutschen Bundespost Telekom in eine Aktiengesellschaft, um eine leichtere Kapitalbeschaffung, mehr Flexibilität durch Wegfall des öffentlichen Dienstrechts und erleichterte Auslandsbetätigung zu erreichen. Die dazu erforderliche Grundgesetzänderung erfolgte durch Gesetz vom 30. 8. 1994. Aufgrund der Entschließung des Rates der Europäischen Union vom 22. 7. 1993 zur Liberalisierung des Sprachtelefondienstes innerhalb der EU zum 1. 1. 1998 begrenzte die Postreform II die Laufzeit der Gesetze, die die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen im Bereich der Telekommunikation regelten, bis zum 31. 12. 1997 und schuf so die Grundlage für die umfassende Neuregelung der Telekommunikation in Deutschland.
Das historisch gewachsene Fernmeldemonopol war 1928 im Gesetz über Fernmeldeanlagen (Fernmelderecht) festgeschrieben worden. Danach war das Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Fernmeldeanlagen ausschließlich der Deutschen Reichspost beziehungsweise der DBP vorbehalten. Sie konnte es jedoch im Wege der Verleihung weitergeben. Endgeräte wie Telefone, Telegrafen und Fernschreiber wurden als Fernmeldeanlagen in diesem Sinne betrachtet. Als die Datenfernübertragung (Datenübertragung) aufkam und die DBP das Fernmeldemonopol auch auf diesen Bereich ausdehnen wollte, einigten sich Politik und Wirtschaft nach einer Verfassungsklage (»Direktrufurteil«, 1977) darauf, dass lediglich die Modems, Datenanschaltgeräte und Ähnliches, nicht aber die darüber angeschlossenen Computer Fernmeldeanlagen sind. Bei neuen Telekommunikationsdiensten wurden jeweils pragmatische Lösungen gewählt. So kam es bei Telefaxgeräten zu einer Quotenregelung, bei Teletex, Bildschirmtext und allen innerbetrieblichen Telefonsystemen gab es keinerlei Monopolanspruch. Im Gegensatz zu den USA produzierte die DBP als Netzbetreiber keine Endgeräte, sondern kaufte diese bevorzugt bei nationalen Herstellern.
Mit dem Argument, dass angesichts des technologischen Zusammenwachsens von Fernmeldewesen und Datenverarbeitung das bisher im Monopol regulierte Fernmeldewesen der unregulierten Datenverarbeitung ordungspolitisch angepasst werden müsse und nur durch Wettbewerb die vielfältigen Innovationschancen besonders bei Mehrwertdiensten und Endgeräten genutzt werden könnten, kam es zunächst in den USA und dann in Großbritannien zu einer Deregulierung beziehungsweise Privatisierung. Unterstützt durch die Kommission der EG und nicht zuletzt aufgrund des Drucks der USA wegen ihrer negativen Handelsbilanz im Bereich der Telekommunikation wurde 1989 in der Postreform I mit einer Novellierung des Gesetzes über Fernmeldeanlagen das Fernmeldemonopol bis auf ein eingeschränktes Netz- und das Fernsprechmonopol aufgehoben. Um die hohen Infrastrukturinvestitionen auch weiterhin über Gewinne aus dem Fernsprechdienst finanzieren zu können, waren Netzwettbewerb und Wettbewerb beim Fernsprechdienst vorerst nur in Randbereichen (z. B. Mobilfunk) zugelassen. Mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 25. 7. 1996 wurde der von der EG geforderten vollständigen Aufhebung der Monopole Rechnung getragen und zum 1. 1. 1998 Wettbewerb in allen Bereichen der Telekommunikation eingeführt. Damit können private Unternehmen Telekommunikations-Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, indem sie entweder Leitungen von der Deutschen Telekom AG mieten oder gegebenenfalls eigene Telekommunikationsnetze aufbauen. Hierfür wurde im TKG (§§ 50-58) mit der zwischen Kommunen und Gesetzgeber lange umstrittenen Regelung des Wegerechts, d. h. der bis dahin der Telekom als alleinigem Anbieter per Telegrafenwegegesetz eingeräumten unentgeltlichen Nutzung öffentlichen Grundes für die Telefonleitungen, ausdrücklich eine rechtliche Grundlage geschaffen. Dem aus dem Wettbewerb der Anbieter resultierenden Risiko einer Unterversorgung strukturschwacher Gebiete aufgrund zu hoher Investitionsvorleistungen wurde in Deutschland mit der Regelung von so genannten Universaldienstleistungen in den §§ 17-22 TKG und der Telekommunikations-Universaldienstleistungs-Verordnung vom 30. 1. 1997 begegnet. Diese Vorschriften enthalten Bestimmungen zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Telekommunikations-Dienstleistungen. Allerdings verzichtet das Gesetz auf die Festlegung einer Universaldienstabgabe nach dem Vorbild der USA, wo diese im »Telecommunications Act« von 1996 enthalten ist und die Finanzierung der besonders im ländlichen Raum hohen Infrastrukturkosten durch Ausgleichszahlungen von Telekommunikationsanbietern, die nur in Ballungsgebieten operieren, ermöglicht. Erforderlich wurden durch den Wettbewerb der Anbieter außerdem Vorschriften über die Bereitstellung des Netzzugangs und die Pflicht zur Zusammenschaltung von Netzen sowie die Festlegung entsprechender Tarife; diese sind in den §§ 33-39 des TKG enthalten.
Seit dem 1. 1. 1998 sind einige große bundesweit operierende Anbieter sowie v. a. in Ballungsgebieten agierende regionale Unternehmen als Telekommunikations-Dienstleister tätig geworden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Kooperationen von Konzernen aus dem Energieversorgungsbereich sowie um Verkehrsunternehmen, die aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit bereits über eine bundesweit oder regional flächendeckende Kabelinfrastruktur verfügen. Die bundesweit tätigen Anbieter kooperieren in der Regel mit mindestens einem ausländischen Telekommunikationsunternehmen, um auch auf dem europäischen und internationalen Markt eine günstige Wettbewerbsposition zu erreichen. International wurde ein regulatorischer Rahmen hierfür 1997 durch das WTO-Abkommen (World Trade Organization) geschaffen, in dem sich 69 Mitgliedsstaaten auf die Öffnung des Marktes für Basistelekommunikationsdienstleistungen für ausländische Investoren und die Einhaltung allgemeiner Wettbewerbsregeln auf den nationalen Telekommunikationsmärkten einigten.
Durch die privatwirtschaftliche Organisation des gesamten Telekommunikationsbereichs entfielen die hoheitlichen Aufgaben des deutschen BMPT, es wurde zum 1. 1. 1998 aufgelöst, das BAPT wurde in die neu gegründete Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) überführt; dieser obliegt in Kooperation mit dem Bundeskartellamt die Überwachung der Wettbewerbssituation im Telekommunikationsbereich. In Anbetracht der europaweiten Aktivitäten der Telekommunikationsanbieter stellt sich zukünftig die Frage nach der Wirksamkeit nationaler Regulierungsinstanzen. Zunehmend werden nationale Regelungen durch Richtlinien und Verordnungen der EG ersetzt oder zumindest stark geprägt. Die mit den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates angestrebte Vereinheitlichung der technischen Anforderungen an Netze und Grunddienste sowie die Harmonisierung der Genehmigungsverfahren von Telekommunikationsdiensten in den Mitgliedsstaaten kann durch die Einrichtung einer gemeinsamen, mit europaweiten Kompetenzen zur Kontrolle des Wettbewerbs ausgestatteten Regulierungsbehörde unterstützt werden.
Die sich abzeichnende technische Annäherung von Telekommunikation und Rundfunk führte 1997 zur parallelen Verabschiedung zweier inhaltlich im Wesentlichen gleich lautender Rechtsvorschriften: des Informations- und Kommunikationsdienstegesetzes (IuKDG) durch den Bund und des Mediendienste-Staatsvertrags (MD-StV) - analog zum Rundfunkstaatsvertrag - in der Verantwortung der Bundesländer. Damit wurden die Kompetenzen von Bund und Ländern neu geregelt sowie die Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten der Informations- und Kommunikationsdienste geschaffen. Während an die Allgemeinheit gerichtete Dienste, wie das Angebot redaktionell bearbeiteter Inhalte mit dem Ziel der Meinungsbildung (z. B. Onlinezeitung), in der Verantwortung der Länder reguliert werden, sind alle Angebote im Bereich der Individualkommunikation, wie individueller Informationsabruf, Telespiele, Telebanking usw., dem Bund unterstellt.
Gesellschaftliche Folgen und Kontroversen
Nachdem zunächst die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Telekommunikationsanschlüssen vordringlich war, lautet die Aufgabe heute, den Zugang aller Gesellschaftsschichten zu den neuen multimedialen Angeboten sicherzustellen. Dabei sind sowohl soziale und finanzielle Hindernisse als auch andere Einschränkungen körperlicher oder geistiger Art zu berücksichtigen. Da derzeit nur ein geringer Teil der Bevölkerung am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der Weiterbildung einen Onlinezugang nutzen kann, ist die Bereitstellung öffentlicher Netzzugänge (z. B. Infoterminals in Bibliotheken) und die Begünstigung durch ermäßigte Gebühren (z. B. für Schulen) erforderlich. Für einen verantwortungsbewussten Umgang aller Bürger mit den neuen Medien bedarf es der umfassenden Vermittlung von Medienkompetenz in allen Bereichen der Gesellschaft.
Anstelle von Wachstumsaussichten für die Hersteller befürchteten v. a. die Gewerkschaften in den 70-er Jahren Rationalisierungstendenzen im Dienstleistungsbereich durch elektronische Selbstbedienung (Telebanking, Teleshopping) und durch die elektronische Vernetzung von Hersteller- und Zulieferunternehmen (Warenwirtschaftssysteme) sowie die Kontrollierbarkeit von Außendienstbeschäftigten durch die Möglichkeiten der Telematik. Zu Beginn der 2000er-Jahre haben sich diese Vermutungen nur teilweise als berechtigt herausgestellt. Angesichts des enormen Arbeitsplatzabbaus in allen Wirtschaftsbereichen wird Telearbeit (auch von den Gewerkschaften) als eine Möglichkeit der Beschäftigung in strukturschwachen Gebieten akzeptiert. Die Telekommunikationsbranche gilt insgesamt als aussichtsreichster Wachstumsbereich, der auch aufgrund der Aktivitäten der neuen privaten Telekommunikationsanbieter und Netzbetreiber über ein noch nicht ausgeschöpftes Arbeitsplatzpotenzial verfügt.
Zu Beginn der 80er-Jahre kam es durch die forcierte Verlegung von Breitbandverteilnetzen für das Kabelfernsehen und die damit ermöglichte Zulassung von privaten Rundfunkveranstaltern zu einer im Wesentlichen medienpolitischen Kontroverse, deren Gegenpole das Leitbild der Befreiung von Bevormundung durch allein öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und die Sorge vor einer Vermehrung von Sendungen mit pornographischen und gewalttätigen Inhalten v. a. bei den auf Werbeeinahmen fixierten Privatsendern bildeten. Innerhalb weniger Jahre hat die offensive Verkabelungspolitik und die starke Zunahme der Übertragung von Rundfunksignalen per Satellit zum dualen Rundfunksystem geführt. Durch Digitalisierung und Kompressionstechniken ist am Beginn der 2000er-Jahre die Zahl der Übertragungskanäle auf über 100 angewachsen, trotzdem besteht im Bereich des analogen Fernsehens eine Mangelsituation, die die Regulierung der Kanalbelegung in den Kabelnetzen erforderlich macht. Die Landesmedienanstalten haben zur Sicherstellung der Programmvielfalt einen Kriterienkatalog aufgestellt und empfohlen, die vorerst noch ungenutzten digitalen Kanäle für analog verbreitete Sender zur Verfügung zu stellen. Angesichts der technischen Möglichkeit, künftige, bidirektional ausgebaute digitale Kabelnetze auch für Sprachkommunikation und Multimediadienste zu nutzen, verschärft sich der Konflikt um die regulatorische Zuständigkeit. Heftige Kritik der privaten Rundfunkanbieter und die Forderung nach gleichen Wettbewerbsbedingungen verursachte 1997 die Einrichtung gebührenfinanzierter Spartenkanäle (Kinderkanal, Dokumentationskanal Phoenix) durch die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.
Für Datenschutzbeauftragte gilt als oberstes Gebot bei Medien- und Telekommunikationsdiensten das Prinzip der Datensparsamkeit beziehungsweise Datenvermeidung. Personenbezogene Daten sollen nur in dem Umfang erhoben und nur für den Zeitraum gespeichert werden, wie für die Erbringung der Dienstleistung und deren Abrechnung erforderlich ist. Im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Vermittlungstechnik wurde u. a. von Bürgerrechtsgruppen v. a. die Speicherung von Verbindungsdaten (wer hat wen wann angerufen?) und im Zusammenhang mit Onlinediensten auch die Speicherung so genannter Nutzungs- oder Inhaltsdaten (wer hat welche Informationsinhalte abgerufen?) kritisiert, weil darüber individuelle Kommunikationsprofile erstellt werden können. Der durch die Digitalisierung ermöglichte Einzelverbindungsnachweis, eine detaillierte Gebührenabrechnung mit Auflistung von Datum, Uhrzeit und angerufenen Telefonnummern war lange Zeit umstritten. Den Interessen des Verbraucherschutzes in Bezug auf die Kontrolle der Telefonkosten und deren Abrechnung durch den Anbieter standen die Forderungen insbesondere der kirchlichen Telefonseelsorgen und anderer auf Anonymität angewiesener Beratungsstellen (Drogen- und Aidsberatung) entgegen. 1996 wurde mit dem TKG in § 89 die Wahrung der Anonymität der Anrufer insbesondere bei Beratungsstellen gesetzlich geregelt. Dem Anschlussinhaber wurde die Wahlmöglichkeit zwischen einem detaillierten Einzelverbindungsnachweis oder einer um die letzten drei Ziffern verkürzten Angabe der angerufenen Nummern eingeräumt; damit konnte den jeweiligen Ansprüchen Rechnung getragen werden.
Durch die starke Zunahme der Onlinedienstangebote und die wachsende Nutzung des Internet werden v. a. Fragen des Verbraucher- und Jugendschutzes, aber auch des Urheberrechtsschutzes relevant. Dabei steht dem Wunsch nach der Kontrolle der Inhalte auf pornographische, rassistische oder sonstige anstößige Angebote die Befürchtung der Zensur und der Einschränkung der freien Meinungsäußerung entgegen. Verbraucherschützer fordern v. a. Preistransparenz und Kostenkontrolle sowie Transaktions- und Datensicherheit für die Nutzer. Die Urheber von Werken und die Verwertungsgesellschaften befürchten die unkontrollierte weltweite Verbreitung urheberrechtlich geschützter Materialien in digitaler Form. Dies wird insbesondere relevant, da die Digitalisierung der Inhalte die Vervielfältigung und weltweite Verbreitung z. B. von Musiktiteln oder Videofilmen ohne jede Qualitätseinbuße ermöglicht. 2000 sorgte die kostenfreie Verbreitung von Musikdateien über Tauschbörsen wie »Napster« oder »Gnutella« dafür, dass die Musikindustrie massiv die Forderung nach der Entwicklung von geeigneten technischen Kontroll- und Abrechnungsmechanismen und nach entsprechenden gesetzlichen Regelungen erhob.
Mit dem massiven Ausbau der Mobilfunknetze kommt der Frage nach den Gesundheits- und Umweltfolgen von Sendeanlagen und Apparaten weitere Bedeutung zu. Nach wie vor gibt es erhebliche Forschungslücken über die mit dem Begriff Elektrosmog umschriebene Strahlung und deren Folgen für Mensch und Natur.
Hb. der T., hg. v. F. Arnold, Losebl. (1989 ff.);
R. Werle: T. in der Bundesrepublik (1990);
T. u. Gesellschaft. Krit. Jb. der T. (1991 ff.);
Rechtsvorschriften der T., hg. v. M. Heringer, Losebl. (1992 ff.);
Hb. für die T., hg. v. V. Jung u. a. (1998);
Hb. Recht u. Praxis der T., bearb. v. M. Geppert u. a. (1998).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Fernsprecher: Prinzip und Anwendung
schnurloses Telefon: Bequeme Kommunikation
Mobilfunk: Immer erreichbar
Funkrufdienste: Mehrere Systeme
Anrufbeantworter: Gespeicherte Nachricht
Telefaxgeräte ersetzen die Briefpost
Telekommunikationsnetze: ISDN und ATM
Nachrichtentechnik: Information über Draht
Telefon und Telefax
Telekommunikation: Immer im Gespräch
Telekommunikation,
elektronische Übertragung und Austausch aller Arten von Information über größere Entfernungen.
Dazu gehören etwa
- die Sprachkommunikation (z. B. Telefonie),
- die Textkommunikation,
- die Bildkommunikation,
- kombinierte Kommunikation (z. B. Videokonferenzen).
Im Prinzip zählen auch Rundfunk und Fernsehen (einschließlich Videotext) zur Telekommunikation. Hier werden allerdings die Informationen nur in einer Richtung übertragen.
Die Technologie der Telekommunikation entwickelt sich heute wie schon in den letzten Jahren rasant, ebenso nimmt die Verbreitung und Nutzung stark zu. Ein charakteristisches Merkmal der derzeitigen Entwicklung besteht darin, dass die einzelnen Formen und Anwendungen der Telekommunikation miteinander verknüpft werden und die Technologien zusammenwachsen.
Bei einem Telekommunikationssystem unterscheidet man zwischen Netzen, Diensten und Endgeräten:
- Als Telekommunikationsnetze bezeichnet man die Gesamtheit aller Übertragungs- und Vermittlungseinrichtungen sowie der Netzabschlüsse. Die bekanntesten und am weitesten ausgebauten Netze sind das Fernsprechnetz (Telefonnetz), das seit 1989 angebotene digitale integrierte Sprach- und Datennetz (ISDN), die Kabelfernsehnetze, die Mobilfunknetze (drahtlos, der stärkste Wachstumsmarkt) und das Internet, ein Zusammenschluss von vielen nationalen und internationalen Subnetzen. Unter dem OSI-Schichtenmodell betrachtet, nehmen die Telekommunikationsnetze die Schichten eins bis drei ein.
- Telekommunikationsdienste sind Übertragungs- und gegebenenfalls Vermittlungsleistungen mit definierten technischen Eigenschaften und öffentlich anerkannten, zumeist international standardisierten Schnittstellen für Endgeräte. Außerdem bestehen gewöhnlich rechtliche Regelungen. Nach dem OSI-Schichtenmodell sind den Schichten vier bis sieben die Grunddienste der Telekommunikation zugeordnet. Auf diese setzen erweiterte Dienste auf, etwa Mehrwertdienste bei der Telefonie oder Anwendungen bei der Datenkommunikation.
- Endgeräte sind direkt oder indirekt an den Netzabschluss eines Telekommunikationsnetzes angeschlossene Geräte zum Versenden, Empfangen oder Verarbeiten von Nachrichten (z. B. Modem, Telefon, Computer). Zunehmend werden Computer zu multifunktionalen Endgeräten, die durch zusätzliche Software und Steckkarten sowie angeschlossene Mikrofone und Videokameras nicht nur für die Daten- und Textübertragung, sondern auch als Telefaxgerät und Bildtelefon verwendbar sind.
Mit der Digitalisierung der Übertragungstechnik werden alle Nachrichtenformen durch einheitliche Signale dargestellt und übertragen. Die Entwicklung von Multimediasystemen und die Zunahme der Verarbeitungsmöglichkeiten in den Endgeräten führen zur Konvergenz der ursprünglich getrennten Bereiche der Telekommunikation, der Datenverarbeitung und des Rundfunks.
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Te|le|kom|mu|ni|ka|ti|on, die; - [zu ↑tele-, ↑Tele- (1)]: ↑Kommunikation (1), Austausch von Informationen u. Nachrichten mithilfe der Nachrichtentechnik, bes. der neuen elektronischen Medien: Fachleute schätzen, ein Ausfall der computerisierten T. von Manhattan würde an einem einzigen Tag Geschäfte von einer Milliarde Dollar vereiteln (natur 3, 1994, 39).
Universal-Lexikon. 2012.