Steuerkraft,
Steuerkraftmesszahl, eine im Finanzausgleich zwischen Ländern und Gemeinden zur Bestimmung der Schlüsselzuweisungen (Zuweisung) verwendete Kennziffer, die ausdrücken soll, wie viel Steuereinnahmen die Gemeinden im Rahmen ihrer Steuerertragshoheit erzielen beziehungsweise erzielen könnten. Dabei wird das tatsächliche Aufkommen der Gewerbe- beziehungsweise der Grundsteuer durch den individuellen von der einzelnen Gemeinde angewandten Hebesatz dividiert und das Ergebnis mit einem einheitlichen fiktiven Hebesatz multipliziert. Hebesatzbedingte Unterschiede zwischen den Gemeinden in der tatsächlichen Ausschöpfung der Realsteuern werden auf diese Weise ausgeschaltet. Die Steuerkraft der Gemeinden spielt auch eine Rolle im Finanzausgleich zwischen den Ländern bei der Ermittlung der Finanzkraft der Länder; sie heißt dort Steuerkraftzahl.
Universal-Lexikon. 2012.