Fi|nan|zie|rung 〈f. 20〉 das Finanzieren
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Fi|nan|zie|rung, die; -, -en:
eine Auskunft über die direkte F. der Parteien.
2. Kreditgewährung:
langfristige F.
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Finanzierung,
Betriebswirtschaftslehre: Gesamtheit der Maßnahmen zur Beschaffung von Zahlungsmitteln zum Zweck der Investition, Gewinnausschüttung, Zinszahlung und Schuldentilgung. Nach dem Kriterium der Mittelherkunft lassen sich Innen- und Außenfinanzierung unterscheiden. Zur Innenfinanzierung zählen alle Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen und alle finanziellen Überschüsse aus dem betrieblichen Umsatzprozess, die nicht an die Kapitalgeber ausgeschüttet werden. Aus bilanzieller Sicht handelt es sich hierbei v. a. um die Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen (Selbstfinanzierung), Finanzierung aus Abschreibungen (Lohmann-Ruchti-Effekt) und Finanzierung aus Zuführung zu den Rückstellungen. Bei der Außenfinanzierung (Fremd- und Eigenfinanzierung) stammen die Mittel von externen Kapitalgebern. Im Fall der Fremdfinanzierung fordert der Gläubiger in der Regel feste Zinszahlung sowie eine befristete Überlassung der Mittel und verzichtet auf das Recht auf Mitwirkung an der Unternehmensführung. Im Fall der Eigenfinanzierung haftet der Kapitalgeber beschränkt oder unbeschränkt, er nimmt am Gewinn und Verlust teil und hat, abhängig von der Rechtsform des Unternehmens, unterschiedlichen Anteil an der Unternehmensführung. Stammen die Mittel aus dem Kreis der bisherigen Eigentümer, so handelt es sich um Einlagenfinanzierung, bei Erweiterung des Anteileignerkreises um Beteiligungsfinanzierung.
Die traditionelle betriebswirtschaftliche Finanzierungslehre beschäftigt sich mit den außerordentlichen Finanzierungsanlässen wie Gründung, Fusion, Kapitalerhöhung und Liquidation. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Analyse der Finanzierungsinstrumente unter dem Gesichtspunkt der Mittelbereitstellung für Investitionszwecke, wobei Kosten- und Liquiditätsgesichtspunkte dominieren. Aus bilanzieller Sicht wird die Frage der Kapitalstruktur und die fristenentsprechende Finanzierung des Vermögens untersucht. Generell ist der traditionelle Finanzierungsansatz dadurch charakterisiert, dass der Finanzbereich den güterwirtschaftlichen Prozess optimal unterstützen soll. Die moderne Finanzierungstheorie betrachtet ein Unternehmen ausschließlich geldwirtschaftlich und versucht, unter Berücksichtigung der Reaktion von Kapitalmärkten und der Unsicherheit der Zahlungsströme, Aussagen über das Finanzierungs-, Investitions- und Ausschüttungsverhalten abzuleiten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Bilanz · Investition · Kapital · Kredit · Liquidität
P. Swoboda: Betriebl. F. (21991);
J. Drukarczyk: F. Eine Einf. (61993);
K. Olfert: F. (81994);
H. Vormbaum: F. der Betriebe (91995).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Finanzierung: Grundlagen
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Fi|nan|zie|rung, die; -, -en: 1. das Finanzieren (1): die öffentliche Auskunft über die direkte F. der Parteien und der Presse wäre sehr förderlich (Fraenkel, Staat 283). 2. Kreditgewährung: langfristige F.
Universal-Lexikon. 2012.