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Wie|der|ver|ei|ni|gung ['vi:dɐfɛɐ̯|ai̮nɪgʊŋ], die; -, -en:das Vereinigen von etwas, was zuvor geteilt worden war, besonders von einem geteilten Staat:
die friedliche Wiedervereinigung beider Landesteile; wir feierten den zwanzigsten Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung.
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Wie|der|ver|ei|ni|gung 〈f. 20; unz.〉
1. erneute Vereinigung
2. Vereinigung der BRD u. der DDR
● die deutsche \Wiedervereinigung
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Wie|der|ver|ei|ni|gung , die; -, -en:
das Wiedervereinigen; das Wiedervereinigtwerden:
eine/die friedliche W. beider Landesteile.
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Wiedervereinigung,
politisch-historischer Begriff, bezeichnet die Bemühungen zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit eines (in der Folge eines Krieges) gespaltenen Landes. Der Ost-West-Konflikt und innere Gegensätze führten nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa zur Teilung von Deutschland und zum Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (1945-49; deutsche Geschichte, deutsche Nation), in Asien zur Spaltung des zuvor von Japan beherrschten Korea (1945) und des aus französischer Kolonialherrschaft sich befreienden Vietnam (1954). Während Nord- und Süd-Vietnam im Gefolge des Vietnamkrieges unter kommunistischem Vorzeichen 1976 wieder vereinigt wurden, konnte sich 1990 die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands, ausgelöst durch den politischen Umbruch im ehemaligen Ostblock, auf friedlichem Wege und auf der Grundlage der freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 23 GG vollziehen (deutsche Einheit). Auch die beiden koreanischen Staaten streben inzwischen längerfristig eine Wiedervereinigung an.
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Wie|der|ver|ei|ni|gung, die; -, -en: das Wiedervereinigen; das Wiedervereinigtwerden: eine/die friedliche W. beider Landesteile; »In tausend Jahren wird es keine W. geben«, seufzte er (B. Vesper, Reise 461).
Universal-Lexikon. 2012.