Südwẹstrundfunk,
Abkürzung SWR, Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts, entstanden durch Fusion des Süddeutschen Rundfunks (SDR) und des Südwestfunks (SWF) durch Staatsvertrag der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vom 31. 5. 1997 (in Kraft getreten 1. 1. 1998), Sitze: Baden-Baden, Stuttgart und Mainz. Der SWR verbreitet seit 30. 8. 1998 je zwei Landeshörfunkprogramme für die beiden Staatsvertragsländer, zwei gemeinsame Hörfunkprogramme sowie zwei Landesfernsehprogramme (»Südwest BW« bzw. »Südwest RP«) mit einem gemeinsamen Mantelprogramm unter Beteiligung des Saarländischen Rundfunks (SR) sowie - ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem SR - seit 1997 das multimediale Jugendprogramm »DASDING«; er trägt mit rd. 17 % zum Gemeinschaftsprogramm des Ersten Deutschen Fernsehens bei und ist an weiteren öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehangeboten (u. a. DeutschlandRadio, 3sat, ARTE) beteiligt.
Universal-Lexikon. 2012.