Gemeindestraßen,
Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortschaft (Ortsstraßen) oder zwischen benachbarten Gemeinden sowie dem Anschluss an andere Verkehrswege (Gemeindeverbindungsstraßen) dienen. Ortsstraßen sind z. B. auch öffentliche Feldwege, Friedhof-, Schul-, Wander- und Radwege. Keine Gemeindestraßen sind die Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Träger der Straßenbaulast der Gemeindestraßen sind die Gemeinden.
Universal-Lexikon. 2012.