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Gemeindestraßen
Gemeindestraßen,
 
Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortschaft (Ortsstraßen) oder zwischen benachbarten Gemeinden sowie dem Anschluss an andere Verkehrswege (Gemeindeverbindungsstraßen) dienen. Ortsstraßen sind z. B. auch öffentliche Feldwege, Friedhof-, Schul-, Wander- und Radwege. Keine Gemeindestraßen sind die Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Träger der Straßenbaulast der Gemeindestraßen sind die Gemeinden.

Universal-Lexikon. 2012.