Ụm|sied|lung 〈f. 20; unz.〉 oV Umsiedelung
1. das Umsiedeln
2. das Umgesiedeltwerden
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Ụm|sied|lung, Umsiedelung, die; -, -en:
das Umsiedeln.
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Umsiedlung,
staatlich geförderte oder erzwungene Veränderung des Wohnsitzes von Personen- oder Volksgruppen innerhalb eines Staates oder zwischen Staaten. Die erzwungene U. verfolgt in der Regel macht- oder bevölkerungspolitische Ziele. Die Deportation der Zivilbevölkerung kommt, obwohl sie völkerrechtswidrig ist, häufig im Zusammenhang mit einer kriegerischen Besetzung vor. U. über eine Landesgrenze hinaus bedürfen einer völkerrechtlichen Vereinbarung und können mit einem Optionsrecht (Option) verbunden sein. Sie haben häufig dem nationalstaatlichen Ziel einer ethnisch einheitlichen Bevölkerung gedient. Jede Zwangs-U. (Vertreibung) ist ein Eingriff in die Menschenrechte. (Flüchtlinge)
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Ụm|sied|lung, Umsiedelung, die; -, -en: das Umsiedeln.
Universal-Lexikon. 2012.