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Ungarn
Ụn|garn; -s:
Staat im südöstlichen Mitteleuropa.

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I
Ụngarn,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 93 030 km2
 
Einwohner: (2000) 10,04 Mio.
 
Hauptstadt: Budapest
 
Amtssprache: Ungarisch
 
Nationalfeiertage: 15. 3., 20. 8., 23. 10.
 
Währung: 1 Forint (Ft) = 100 Fillér (f)
 
Zeitzone: MEZ
 
ungarisch Magyarország ['mɔdjɔrorsaːg], amtlich Magyar Köztársaság ['mɔdjɔr 'køztaːrʃɔʃaːg], deutsch Ụngarische Republik, Republik Ungarn, Staat im Südosten Mitteleuropas, grenzt im Norden mit der Donau an die Slowakische Republik, im Nordosten an die Ukraine, im Osten an Rumänien, im Süden an Jugoslawien (Serbien [Wojwodina]) und Kroatien, im Südwesten an Slowenien und im Westen an Österreich (Burgenland). Mit einer Fläche von 93 030 km2 ist Ungarn etwa so groß wie Bayern und Hessen zusammen und hat (2000) 10,043 Mio. Einwohner; Hauptstadt ist Budapest. Die Amtssprache ist Ungarisch. Währung: 1 Forint (Ft) = 100 Fillér (f). Zeitzone: MEZ.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Nach der am 18./19. 10. 1989 einer Totalrevision unterzogenen und seither mehrfach geänderten Verfassung vom 18. 8. 1949 ist Ungarn eine Republik mit parlamentarischem Regierungssystem Die geltende Verfassung entspricht den Prinzipien der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der sozialen Marktwirtschaft und fixiert dem internationalen Standard entsprechende Grundrechte. Der Minderheitenschutz, dessen verfassungsrechtlichen Vorgaben durch das Minderheitengesetz von 1993 konkretisiert wurden, kombiniert Individual- und Gruppenrechte sowie Elemente der Personal- und Territorialautonomie. Über die Einhaltung von Datenschutz, Bürger- und Minderheitenrechten wachen u. a. drei Parlamentsbeauftragte (auf Vorschlag des Präsidenten vom Parlament auf sechs Jahre gewählt).
 
Im Wesentlichen repräsentatives Staatsoberhaupt ist der auf fünf Jahre vom Parlament gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl zulässig). Er ist formell Oberbefehlshaber der Streitkräfte, ernennt die Mitglieder des Kabinetts sowie höhere Beamte und Offiziere, kann Gesetze initiieren und verfügt über ein Vetorecht. Staatsrechtlich ist der Präsident für Verfassungs- und Gesetzesverletzungen verantwortlich. Eine Staatsanklage wird vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit beim Verfassungsgericht erhoben, das auf Amtsenthebung erkennen kann. Die vollziehende Gewalt wird schwerpunktmäßig von der Regierung unter Vorsitz des Ministerpräsidenten ausgeübt. Der Regierungschef wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Parlament mit absoluter Mehrheit gewählt, wobei die Wahl zugleich eine Abstimmung über das Regierungs-Programm ist. Kommt eine Wahl innerhalb von 40 Tagen nicht zustande, kann das Parlament aufgelöst werden. 1990 ist das konstruktive Misstrauensvotum nach deutschem Vorbild eingeführt worden. Der Ministerpräsident kann von sich aus jederzeit die Vertrauensfrage stellen, wobei eine verlorene Vertrauensabstimmung automatisch zum Rücktritt der Regierung führt. Die Legislative liegt bei der Nationalversammlung, deren 386 Abgeordnete nach einem komplizierten System kombinierter Mehrheits- und Verhältniswahl (Sperrklausel von 5 %) für vier Jahre gewählt werden. Die Nationalversammlung kann sich selbst auflösen oder vom Präsidenten unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. gescheiterte Regierungsbildung, wiederholtes Misstrauensvotum) nach Anhörung des Regierungschefs, des Parlamentspräsidenten und der Fraktionsvorsitzende aufgelöst werden. Die Gesetzgebung wird dadurch erschwert, dass zahlreiche Gesetze mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden müssen. - Zu den weit reichenden Kompetenzen des seit Anfang 1990 bestehenden Verfassungsgerichts (11 vom Parlament auf neun Jahre gewählte Richter) zählen v. a. Normenkontrollverfahren und Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsnormen. Jeder Bürger kann einen Antrag auf Normenkontrolle stellen (Popularklage). Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts hat die reale Verfassungsordnung maßgeblich beeinflusst.
 
Parteien:
 
Einflussreichste Parteien sind der liberale Bund Junger Demokraten - Ungarische Bürgerpartei (FIDESz-MPP, gegründet 1988 als Verband Junger Demokraten [FIDESz], Umbenennung 1995), die sozialdemokratisch ausgerichtete Ungarische Sozialistische Partei (MSzP, gegründet 1989 als Nachfolgeorganisation der kommunistischen Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei), die Unabhängige Partei der Kleinen Landwirte, Landarbeiter und Bürger (FKgP, gegründet 1909, Neugründung 1988), der Bund Freier Demokraten (SzDSz, gegründet 1988; Interessenvertreter der radikal-liberalen städtischen Intelligenz), das christlich-konservative Ungarische Demokratische Forum (MDF, gegründet 1987) und die rechtsextreme, nationalistische Ungarische Partei für Gerechtigkeit und Leben (MIÉP, gegründet 1993).
 
Gewerkschaften:
 
Größter Dachverband ist die Nationale Konföderation der Ungarischen Gewerkschaften (MSzOSz, gegründet 1990 als Nachfolgeorganisation der früheren Einheitsgewerkschaft [SzOT]), der 49 nach Branchenprinzip gegliederte Gewerkschaftsorganisationen mit rd. 512 000 Mitgliedern angehören. Daneben bestehen unabhängige Gewerkschaften, die u. a. in der Assoziation Ungarischer Freier Gewerkschaften (gegründet 1994, 200 000 Mitglieder) und in der Demokratischen Liga unabhängiger Gewerkschaften (FSzDL; gegründet 1989, 98 000 Mitglieder) zusammengeschlossen sind.
 
Wappen:
 
Das als Kossuthwappen bekannte Wappen (1947-90 außer Kraft gesetzt) zeigt in der heraldisch linken Hälfte des gespaltenen Schildes auf einem bekrönten grünen Dreiberg ein silbernes Patriarchenkreuz (auch als »Doppelkreuz« oder »ungarisches Kreuz« bezeichnet). In der heraldisch rechten Hälfte liegen auf rotem Grund vier silberne Balken für die Flüsse Donau, Theiß, Save und Drau. Über dem Wappenschild befindet sich die Stephanskrone.
 
Nationalfeiertage:
 
Nationalfeiertage sind der 15. 3. (zur Erinnerung an den Ausbruch der Märzrevolution 1848), der 20. 8. (»Stephanstag«) und der 23. 10. (zum Gedenken an den Beginn des Volksaufstands 1956).
 
Verwaltung:
 
Ungarn ist auf regionaler Ebene in 19 Bezirke (Komitate, ungarisch Megyék [Singular Megye]) sowie die Hauptstadt Budapest und auf lokaler Ebene in rd. 3 150 Kommunen (Städte, Gemeinden, Hauptstadtbezirke) gegliedert. Durch die Verwaltungs-Reformen von 1990 und 1994 wurde die Selbstverwaltung ausgebaut und von der Staatsverwaltung getrennt. Kommunales Beschlussorgan ist die gewählte Vertretungskörperschaft, Vollzugsorgan der direkt gewählte Bürgermeister, der als Vorsitzender der Vertretungskörperschaft auch staatliche Verwaltungs-Aufgaben wahrnimmt. In den Komitaten wird die Generalversammlung seit 1994 direkt von der Bevölkerung gewählt. Vollzugsorgan ist das Verwaltungs-Amt, dessen Leiter (vom Innenminister ernannt) als staatliche Verwaltungsbehörde fungiert. Seit 1994 besteht auf kommunaler und gesamtstaatlicher Ebene ein System der Selbstverwaltung nationaler und ethnischer Minderheiten.
 
Recht:
 
Die Justiz wurde durch Reform (1997) umfassend umgestaltet. Es besteht im Wesentlichen Einheitsgerichtsbarkeit, in der die ordentliche Gerichte für Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen zuständig sind. Der Instanzenzug führt von den 111 Ortsgerichten über die 19 Komitatsgerichte beziehungsweise das Hauptstadtgericht zum Obersten Gericht. Eine Besonderheit stellen die 20 Arbeitsgerichte am Sitz der Komitatsgerichte und in der Hauptstadt dar, von denen der Instanzenzug über die Komitatsgerichte zum Obersten Gericht führt. Die Justizverwaltung ist 1997 vom Justizministerium auf den neu errichteten Landesjustizrat übertragen worden, der ein richterlich geprägtes Verwaltungs-Gremium mit eigenem Behördenapparat darstellt. Die Staatsanwaltschaft ist v. a. Strafverfolgungs- und Anklagebehörde, daneben ist sie jedoch auch für die Rechtsaufsicht über die Verwaltung zuständig.
 
Streitkräfte:
 
Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Dauer des Grundwehrdienstes neun Monate) beträgt rd. 60 000 Mann. Das Heer (etwa 45 000 Soldaten) setzt sich etwa je zur Hälfte aus Feldtruppen und solchen der Ende der 1980er-Jahre neu geschaffenen Territorialverteidigung zusammen. Die Luftwaffe umfasst rd. 15 000 Mann. Die Ausrüstung ist hauptsächlich sowjetischer Herkunft, sie besteht v. a. aus etwa 835 Kampfpanzern (rd. 150 T-72, daneben T-54/-55) sowie rd. 130 Kampfflugzeugen (MiG-21, MiG-23 und Su-22). - Das Land ist seit 1994 (formal seit 1996) assoziierter Partner der WEU und unterzeichnete 1994 die »Partnerschaft für den Frieden« der NATO; der NATO-Beitritt soll im April 1999 vollzogen werden. Ziel einer Streitkräftereform ist u. a. die Reduzierung der Truppenstärke bis 2010 auf etwa 35 000 Mann (die Einführung einer Berufsarmee bis etwa 2005 wird diskutiert), die Modernisierung der Ausrüstung sowie die Anpassung an NATO-Strukturen.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Ungarn liegt überwiegend im vom alpidischen Gebirgssystem (im Westen, Norden und Süden) umschlossenen Pannonischen Becken. Das durch Absenkung entstandene Ungarische Tiefland, das durch das Ungarische Mittelgebirge in das Kleine Ungarische Tiefland (Kisalföld) im Nordwesten und das Große Ungarische Tiefland (Alföld) im Osten und Süden getrennt ist, nimmt den größten Teil der Staatsfläche ein, die zu 30 % unter 100 m und zu über 68 % zwischen 100 m und 200 m über dem Meeresspiegel liegt. Die Donau (ungarischer Anteil 417 km) teilt mit einem bei Visegrád gelegenen Durchbruchstal das Ungarische Mittelgebirge in das westliche Transdanubianische Mittelgebirge und das östliche Nordungarische Mittelgebirge (hier bildet der Kékes des Matragebirges mit 1 015 m über dem Meeresspiegel die höchste Erhebung Ungarns). Bedeutende Flüsse sind Sió, Raab und Donau im westlichen sowie Theiß und Körös im östlichen Landesteil. Südlich des Transdanubianischen Mittelgebirges erstreckt sich zwischen Plattensee und Donau die fruchtbare Lössebene des Mezőföld, die mit einem Steilabfall zur 50-60 m tiefer liegenden Donauniederung abfällt. Das südliche Westungarn wird zwischen Donau und Drau vom Transdanubianischen Hügelland eingenommen, aus dem im Süden das Mecsekgebirge (682 m über dem Meeresspiegel) herausragt. An der Grenze zu Österreich reichen mit dem Ödenburger Gebirge und dem Günser Gebirge Ausläufer der Ostalpen nach Ungarn hinein. Größte natürliche Seen sind der Plattensee, der Velencer See und der nur mit seinem Südteil zu Ungarn gehörende Neusiedler See.
 
Klima:
 
Geographische Breite, Becken- und Binnenlage bedingen ein gemäßigt kontinentales Klima, das atlantische und subtropisch-mediterranen Einflüssen unterliegt. Die mittlere Temperatur des Januar beträgt —1 bis —3 ºC, die des Juli 20 bis 26 ºC. Die mittlere jährliche Niederschlagsmenge liegt zwischen 500 und 800 mm, wobei die größte Menge im Spätfrühling und Frühsommer fällt; die Niederschlagsintensität nimmt von Westen nach Osten ab. Die geringsten Niederschläge erhält das Große Ungarische Tiefland (östlich der Theiß zum Teil weniger als 500 mm Niederschlag im Jahr), wo häufig Dürreperioden auftreten, die meisten der Südwesten des Landes (bis 1 000 mm jährlich).
 
Vegetation:
 
Die zum mitteleuropäischen Florengebiet zählende natürliche Vegetation hat sich nur noch in den Gebirgswäldern und Flussauen erhalten. Die Vegetation der Mittelgebirge besteht in tieferen Lagen aus Eiche und Esche, in höheren Lagen aus Buche, Ahorn und Birke; Nadelwälder sind erst in neuerer Zeit durch Aufforstung entstanden. Die im Großen Ungarischen Tiefland früher verbreitete, von Au- und Moorwäldern durchsetzte, als Kulturlandschaft entstandene Steppe (Puszta) ist bis auf wenige Reste (Naturschutzgebiete) durch Melioration verschwunden. Das Transdanubianische Hügelland zeigt mediterrane Einflüsse.
 
Bevölkerung:
 
97,8 % (1990) der Bevölkerung sind Ungarn; daneben gibt es elf nationale Minderheiten: Ungarndeutsche (0,3 % der Bevölkerung; v. a. in der Umgebung von Budapest, um Fünfkirchen, im Südteil des Donautals und nahe der österreichischen Grenze), Slowaken (0,1 %; v. a. im Südosten des Großen Ungarischen Tieflands), Kroaten (0,1 %), Rumänen (0,1 %; im Südosten und Osten des Großen Ungarischen Tieflands), Serben, Slowenen, Bulgaren, Griechen, Armenier, Polen sowie etwa 500 000 Sinti und Roma. Etwa 5 Mio. Ungarn leben im Ausland. Die Bevölkerungszahl betrug 1840 (bezogen auf die heutigen Landesgrenzen) 4 Mio., verdoppelte sich bis 1920 und erreichte 1980 10,71 Mio. Seit Anfang der 80er-Jahre ist die Bevölkerungszahl infolge einer hohen Sterbe- (1997: 13,7 ‰) und geringen Geburtenrate (9,9 ‰) rückläufig und ging bis 2000 auf 10,04 Mio. zurück. Das jährliche Bevölkerungswachstum liegt durchschnittlich (1990-99) bei —0,3 %. Der Anteil der städtischen Bevölkerung stieg zwischen 1870 und 1999 von etwa 33 % auf 64 % an; fast jeder fünfte ungarische Bürger wohnt heute in Budapest. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden neue, planmäßig erbaute Städte, so Tatabánya, Dunaújváros, Salgótarján und Kazincbarcika. Für das Große Ungarische Tiefland sind die als Alföldstädte bekannten Agrarstädte typisch, die während der Türkenkriege entstanden, als die Landbevölkerung in größere, mehr Sicherheit bietende Siedlungen flüchtete. Nach den Kriegen errichteten die Bauern auf ihren entfernt liegenden Feldern Wirtschaftsgebäude, die sich zu Gehöften entwickelten. Diese Außensiedlungen (»Tanyas«) entstanden auch später noch. Zu den Agrarstädten gehören auch die Städte von Kumanien, die sich aus den Zeltlagern der vor den Mongolen geflüchteten, nomadischen Kumanen entwickelt haben. Einen besonderen Typ bilden die Anfang des 17. Jahrhunderts gegründeten Heiduckenstädte, ehemalige befestigte Siedlungen der Heiducken. Mit einer mittleren Bevölkerungsdichte von 108 Einwohner/km2 gehört Ungarn zu den dichter besiedelten Staaten Europas.
 
Religion:
 
Es besteht Religionsfreiheit. Staat und Kirche sind gesetzlich getrennt. Grundlage der Religionspolitik ist das 1990 in Kraft gesetzte »Gesetz über die Gewissens- und Religionsfreiheit und die Rechtsstellung der Kirchen«. Nach dem Gesammelten über die Kirchenfinanzierung von 1997 kann jeder Bürger 1 % seiner jährlichen Lohn- beziehungsweise Einkommensteuerschuld einer anerkannten Religionsgemeinschaft widmen. Staatliche Finanzzuweisungen an die Religionsgemeinschaften erfolgen, wenn diese zusammen weniger als 0,5 % des Lohn- und Einkommensteueraufkommens erhalten. Grundlage der Beziehungen zwischen dem Staat und der katholischen Kirche als der größten Glaubensgemeinschaft sind darüber hinaus mehrere seit 1990 geschlossene konkordatäre Vereinbarungen (u. a. 1997 über die Rückgabe des nach 1948 verstaatlichten kirchlichen Eigentums). Die Beziehungen des Staates mit der reformierten Kirche, der größten Glaubensgemeinschaft protestantischer Tradition, sind seit 1999 in einem eigenen Staat-Kirche-Vertrag geregelt. - Über 92 % der Bevölkerung gehören christlicher Kirchen an: rd. 66,7 % der katholischen Kirche (darunter rd. 278 000 Katholiken des byzantinischen Ritus), rd. 19,7 % der reformierten Kirche, rd. 4,3 % der lutherischen Kirche, etwa 1 % anderen protestantischen Kirchen (besonders Baptisten, »Church of the Nazarene«, Pfingstler, Adventisten, Methodisten), rd. 0,5 % orthodoxer Kirchen. Die katholische Kirche umfasst vier Erzbistümer mit neun Suffraganbistümern, darunter die Eparchie Hajdúdorog (Sitz des Bischofs in Nyíregyháza) für die Katholiken des byzantinischen Ritus in Ost-Ungarn. Die »Reformierte Kirche in Ungarn« gliedert sich in vier je von einem Bischof geleitete Kirchendistrikte. Die orthodoxen Christen innerhalb der rumänischen, serbischen und bulgarischen Minderheit unterstehen ihren orthodoxen Landeskirchen, die orthodoxen Christen ungarischer Nationalität der Jurisdiktion des Moskauer Patriarchats. - Von den rd. 100 000 ungarischen Juden leben etwa 80 000 in Budapest, das ebenfalls Sitz der islamischen Gemeinde (rd. 3 000 Mitglieder) ist.
 
Bildungswesen:
 
Es besteht allgemeine zehnjährige Schulpflicht vom 7. bis 16. Lebensjahr; der Unterricht ist unentgeltlich. Die Angehörigen der nationalen Minderheiten haben das Recht auf Unterricht in der Muttersprache; schulischer Religionsunterricht ist fakultativ. An die Vorschuleinrichtungen schließt sich die achtjährige Elementarschule mit je vierklassiger Unter- und Oberstufe an; danach tritt die Mehrheit der Schüler in eine Mittelschule ein, ein Teil bleibt in der Elementarschule und besucht dort die 9. und 10. Klasse. Der Sekundarschulbereich ist aufgeteilt in die vierjährige Mittelschule (Gymnasium), die vier- bis fünfjährige Fachmittelschule (beide vermitteln Hochschulreife), eine dreijährige Berufsschule (Facharbeiterausbildung) und sonstige zwei- bis dreijährige Berufsschulen. Von den 20 Universitäten befinden sich acht in Budapest, darunter die älteste (Loránd-Eötvös-Universität, gegründet 1635).
 
Publizistik:
 
Bereits 1988 wurde die Pressezensur erheblich gelockert; seit 1989 ist die private Herausgabe von Zeitungen und Zeitschriften erlaubt. 1990 befanden sich die meisten Tageszeitungen in Privatbesitz, größtenteils unter mehrheitlicher Beteiligung ausländischer Medienkonzerne (u. a. Gruner + Jahr, Modern Times Group, Ringier AG, WAZ-Mediengruppe, Axel Springer Verlag AG). Die meistgelesene Tageszeitung ist nach wie vor die linksgerichtete (ehemalige KP-Zeitung) »Népszabadság« (67,07 % Gruner + Jahr, Auflage 225 000). Weitere wichtige überregionale Tageszeitungen sind: »Népszava« (liberal, rd. 40 000), »Magyar Nemzet« (konservativ, rd. 30 000) sowie das deutschsprachige Wochenblatt »Neuer Pester Lloyd« (gegründet 1994 in Anknüpfung an den 1854-1945 erschienenen »Pester Lloyd«). Die schweizerische Ringier AG, die seit 1994 in Budapest die Boulevardzeitung »Blikk« und die Sportzeitung »Nemzeti Sport« (beide etwa 90 000) herausgibt, erwarb Ende 2000 von der (ebenfalls schweizerischen) Verlagsgruppe Marquard die liberale Qualitätszeitung »Magyar Hírlap« und das Boulevardblatt »Mai Nap« und legte Letzteres 2001 mit »Blikk« unter dem Titel »Mai Blikk« zusammen (Auflage 107 000). 1998 kam die Gratiszeitung »Metro« in Budapest auf den Markt (Druckauflage 200 000), seit 2001 erscheint sie landesweit. Den Markt der Regionalzeitungen dominieren zwei deutsche Verlage: die Axel Springer Verlag AG mit neun und die WAZ-Mediengruppe mit fünf der insgesamt 16 Titel. - Nachrichtenagentur: »Magyar Távirati Iroda« (MTI), gegründet 1880, staatlich. - Rundfunk: Am 1. 2. 1996 trat ein neues Mediengesetz in Kraft, durch das die staatlichen in öffentlich-rechtlichen Anstalten umgewandelt wurden und die bereits kommerziell arbeitenden Sender eine gesetzliche Grundlage erhielten. Oberste Medienbehörde ist die »Landeskörperschaft Rundfunk und Fernsehen« (ORTT), die die Sender kontrolliert und die Frequenzen vergibt. Die vom Parlament gewählten Aufsichtsbehörden sollten nach dem Mediengesetz von 1996 paritätisch mit Vertretern der Regierungs- und der Oppositionsparteien besetzt sein, doch wurde die Opposition bei der letzten Wahl 2000 nicht berücksichtigt; eine wirklich regierungsunabhängige Kontrolle gibt es somit nicht. Eine für 2002 vorgesehene Novellierung des Mediengesetzes soll die Debatte um die Tätigkeit einseitig besetzter Aufsichtsgremien beenden. - Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt »Magyar Rádió« strahlt drei landesweite Programme (»Bartók Rádió«, »Kossuth Rádió« und »Petőfi Rádió«) aus. Landesweit sendet ebenfalls der bereits 1986 gegründete Privatsender »Danubius Rádió«. Daneben existieren zahlreiche lokale und regionale private Hörfunksender, u. a. »Budapest Rádió 88,1«, »Inforádió 95,8«, »Juventus Rádió«, »Est FM 98,6«, »Rádió Pannonia«. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen »Magyar Televízió« sendet auf zwei terrestrischen Kanälen (»M 1« und »M 2«) und strahlt den Satellitensender »Duna TV« (für ungarische Minderheiten in den Nachbarstaaten) aus. Die beiden 1997 gegründeten erfolgreichen terrestrischen Privatsender »RTL Klub« und »TV 2« kamen in kurzer Zeit auf Marktanteile von jeweils 40 %, während das öffentlich-rechtliche Fernsehen aufgrund von politischer Einflussnahme, Missmanagement, Finanzproblemen und programmlichen Qualitätsverlusten nur noch geringe Zuschauerresonanz erzielt. 2001 übernahm die Viva Media AG (Köln) den ungarischen Musikfernsehsender »Z +«.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Die Industrialisierung des v. a. agrarisch ausgerichteten Landes begann bereits Ende des 19. Jahrhunderts mit der Hauptstadt als wichtigstem Industriestandort. Zu einem Industriestaat mit bedeutender Landwirtschaft entwickelte sich Ungarn im Wesentlichen nach dem Zweiten Weltkrieg auf der Grundlage sozialistischer Eigentumsverhältnisse. Budapest blieb bedeutendster Industrieraum, aber es setzte auch eine starke Dezentralisierung ein. Nach Bodenreform (1945) und Verstaatlichung der Montanwirtschaft (1946) begann mit dem Dreijahresplan 1947-50 die zentral gelenkte Planwirtschaft; die Banken wurden verstaatlicht und bis 1949 die gesamte Industrie. Im Fünfjahresplan 1950-54 wurde vorrangig die Industrie gefördert, besonders die Schwerindustrie. Ab 1968 wurde die zentralisierte Planung durch den Einbau marktwirtschaftlicher Elemente stufenweise gelockert. Dadurch sollten Eigeninitiative der Betriebe, Rentabilität und Marktverhältnisse stärker berücksichtigt werden. Ende der 70er- und zu Beginn der 80er-Jahre trat jedoch eine wirtschaftliche Stagnation bei gleichzeitig zunehmender Auslandsverschuldung ein. 1982 führten neue Bestimmungen über die Gründung von Klein- und Mittelbetrieben zu einer Erweiterung des privaten Sektors. Weitere Maßnahmen zum Ausbau der Wirtschaftsreform (1984 beschlossen) traten 1985 in Kraft, um die großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten (unzureichende Qualität der Ausfuhrprodukte, fehlende Devisen, mangelnde Effizienz in den Industriebetrieben) durch Erhöhung der Selbstständigkeit der Betriebe, Aufspaltung der Großbetriebe in kleinere Einheiten und Mitbestimmung in den Betrieben zu beheben. Diese Wirtschaftspolitik war eine wesentliche Grundlage für die gute Versorgung der Bevölkerung mit einem für den Ostblock vergleichsweise reichhaltigen Konsumgüterangebot.
 
Seit 1990 kontrolliert eine zentrale Privatisierungsbehörde die Übertragung von Staatsunternehmen in Privateigentum; 1997 waren fast drei Viertel privatisiert. Insgesamt hatte der Reformprozess jedoch einen gesamtwirtschaftlichen Einbruch zur Folge (Rückgang der Industrieproduktion, Konkurswelle), der für die Bevölkerung zu erheblichen Wohlstandsverlusten führte. So ging die Kaufkraft bei hoher Inflationsrate (2000: 9,8 %) zurück und die Arbeitslosenquote liegt bei (2000) 6,4 %. Mit einem Bruttosozialprodukt je Einwohner von (1999) 4 650 US-$ gehört Ungarn zu den Ländern mit mittlerem Einkommen. Die hohe Auslandsverschuldung (1996: 31,8 Mrd. US-$) konnte aufgrund hoher Exportsteigerungsraten verringert werden (1999: 29,0 Mrd. Schulden). Wirtschaftlich gesehen ist Ungarn zweigeteilt. In den hochentwickelten westlichen teil fließen rund 90 % aller ausländischen Direktinvestitionen (1999: 19,1 Mrd. US-$). Die Arbeitslosenquote konnte dort in vielen Gebieten auf 3 % gesenkt werden. Auf den Osten des Landes entfallen nur etwa 10 % der ausländischen Direktinvestitionen. Daher muss er, insbesondere durch große Infrastrukturvorhaben, wirtschaftlich gefördert werden. Ungarn gehört aufgrund seiner Wirtschaftskraft neben Estland und Polen zur den aussichtsreichsten EU-Beitrittskandidaten im östlichen Europa.
 
Landwirtschaft:
 
Erhöhte Produktionskosten sowie Subventionskürzungen auf der Erzeuger- und Verbraucherseite haben die Produktionsanreize reduziert, was zu Landflucht und verringerter Produktion führt. Zudem ist die Agrarreform noch nicht abgeschlossen. Durch die Bodenreform von 1945 waren über 3,5 Mio. ha (Betriebe mit mehr als 115 ha) enteignet und 1,9 Mio. ha an Privatpersonen verteilt, der Rest in Staatsgüter eingebracht worden. Bei der 1948-62 in mehreren Phasen durchgeführten Kollektivierung waren die Familienbetriebe größtenteils in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) aufgegangen. Die (1982) 1 302 LPG verfügten mit 5,6 Mio. ha über 86 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, 927 000 ha entfielen auf die 129 Staatsgüter. 1996 befanden sich von der landwirtschaftlichen Nutzfläche 3,35 Mio. ha (54,1 %) in privatem Besitz von Bauern, 1,75 Mio. ha (28,3 %) in genossenschatlichem Besitz; landwirtschaftliche Gesellschaften (meist in Staatsbesitz) verfügten über 1,09 Mio. ha (17,6 %). Noch immer herrschen große Betriebsflächen vor. Privatbetriebe haben sich v. a. auf Obst- und Gemüsebau sowie Tierhaltung spezialisiert. Der Agrarsektor, der (1998) 7,5 % der Erwerbstätigen beschäftigte, trug 6 % zur Entstehung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bei; sein Anteil an den ungarischen Ausfuhren betrug trotz sinkender Produktion (1996) noch rd. 19 %. Die Landwirtschaft nutzt rd. 66 % der Landesfläche Ungarns, davon sind 76,1 % Ackerland und 18,5 % Dauergrünland. Angebaut werden v. a. Weizen, Gerste, Mais, Roggen, Hafer, Kartoffeln und Zuckerrüben; in Ungarn liegt das weltweit nördlichste Reisanbaugebiet. Tomaten, Paprika, Zwiebeln, Obst (u. a. Äpfel, Aprikosen, Pfirsiche, Pflaumen) und Wein (ungarische Weine) spielen eine große Rolle für den Export. - Die Viehhaltung ist nach wie vor bedeutend (Rinder, Schweine), obwohl seit Beginn der 80er-Jahre die Tierbestände v. a. bei Geflügel und Schafen abgenommen haben. Truthühner, Enten und Gänse werden v. a. für den Export gehalten.
 
Forstwirtschaft:
 
Ungarn gehört zu den waldärmsten Ländern Europas. Der Waldbestand umfasst (1999) nur 19 % der Landesfläche, nämlich 1,81 Mio. ha (14 % sind Nadelwald); der Holzeinschlag beträgt (1995) 4,3 Mio. m3; das Laubholz (Anteil 80 %) wird zu 60 % als Nutzholz verwendet, der Rest ist Brennholz.
 
Fischerei:
 
Etwa 70 % der Fangmenge (1996: 15 000 t) stammen aus Fischteichen, der Rest v. a. aus Plattensee, Donau und Theiß.
 
Bodenschätze:
 
Es gibt zwar Vorkommen von Eisen-, Mangan- und Kupfererz, reichlich vorhanden ist jedoch nur Bauxit (Förderung 1996: 1,1 Mio. t); sein Abbau beschränkt sich im Wesentlichen auf den Bakonywald und das Vértesgebirge. Des Weiteren werden v. a. Braunkohle, Erdöl und Erdgas gefördert; sie können den Landesbedarf jedoch nicht decken.
 
Energiewirtschaft:
 
Die entscheidende Energiequelle sind Erdöl und Erdölprodukte, wovon Ungarn nur 25 % aus Inlandsaufkommen decken kann, der Großteil wird importiert. Die gesamte installierte Leistung der ungarischen Kraftwerke wird mit (1995) 7 012 MW beziffert; davon entfallen 74 % auf Wärmekraftwerke, 25 % auf das Kernkraftwerk von Paks und nur 0,7 % auf Wasserkraftwerke. Auf die Ausführung der Kraftwerkprojekte von Nagymaros und von Gabčíkovo hat die ungarische Regierung verzichtet.
 
Industrie:
 
Das produzierende Gewerbe, das (1998) 34,2 % der Erwerbstätigen beschäftigt, trägt 33 % zur Entstehung des BIP bei. Besondere Bedeutung haben neben den Aluminiumhütten der Maschinen- und Fahrzeugbau (Omnibusse), die chemische, Nahrungsmittel-, metallurgische, Textil- und Bekleidungs-, Baustoff-, Leder-, Holz- und Papierindustrie. Industriezentrum ist der Raum Budapest, wo fast 50 % aller Industriebeschäftigten tätig sind. Die Industrieproduktion hat nach einem Rückgang Anfang der 90er-Jahre wieder deutlich zugenommen (1997: um rd. 11 %). Die Umstrukturierung von Großunternehmen, bis 1997 waren über 900 mittlere und große Staatsbetriebe in privatrechtliche Unternehmen umgewandelt, dauert an.
 
Tourismus:
 
Innerhalb des zunehmenden Dienstleistungssektors gewinnt der Tourismus als wichtiger Devisenbringer weiter an Bedeutung; die Zahl der Auslandsgäste belief sich 1997 auf 17,2 Mio. Die Deviseneinkünfte betrugen 1997 fast 2,6 Mrd. US-$. 12,1 Mio. Ungarn reisten ins Ausland, wodurch wiederum Devisen abflossen. Traditionelle Reiseziele in Ungarn sind Budapest, der Plattensee und die Pusztalandschaften; weitere wichtige Reisegebiete sind der Velencer See, das Donauknie, Matra-, Bükk- und Mecsekgebirge.
 
Außenwirtschaft:
 
Die frühere handelspolitisch enge Bindung an den RGW bedeutete für Ungarn erhebliche Vorteile (v. a. Bezug von Energieträgern und Rohstoffen aus der Sowjetunion zu günstigen Preisen). Außerhalb des RGW war der Außenhandel durch die Einfuhr von Industriegütern aus westlichen Industrieländern gegen die Lieferung von Nahrungsmitteln und Halbfertigwaren bestimmt. Seit 1986 wurden im Handel mit den wichtigsten mittel- und osteuropäischen Handelspartnern der Transferrubel und die bilateralen Warenkontingente aufgegeben und eine Freihandelszone (CEFTA) gebildet; gleichzeitig wurden die zwischen Ungarn und den westlichen Industrieländern bestehenden Handelsbarrieren abgebaut (Assoziierungsabkommen mit der EG). Das ungarische Außenhandelsvolumen stieg beträchtlich (Einfuhrwert 2000: 32,8 Mrd. US-$; Ausfuhrwert: 28,9 Mrd. US-$). Die wichtigsten Exportwaren sind Maschinen und Ausrüstungen, verarbeitete Erzeugnisse, Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Die Einfuhrseite bestimmen Maschinen und Ausrüstungen, Fertigwaren, sowie Energieträger. Die Ausfuhren in den EU-Raum haben einen Anteil am Gesamtexport von über 60 %, die Exporte in die ehemaligen RGW-Partnerländer von 17 %. Deutschland ist der wichtigste Handelspartner, gefolgt von Österreich.
 
Verkehr:
 
Das Eisenbahn- und Straßennetz ist recht dicht und auf die Hauptstadt orientiert. Die Streckenlänge der Bahnen beläuft sich auf (1996) 7 715 km (davon 1 203 km zweigleisig und 2 353 km elektrifiziert). Die ungarische Staatseisenbahn (MÁV) wird seit Ende 1991 modernisiert. Die Länge des Straßennetzes beträgt (1996) 158 633 km, davon 420 km Autobahnen sowie 29 653 Haupt- und Nationalstraßen. Donau und Theiß sind die wichtigsten Schifffahrtswege; das schiffbare Wasserstraßennetz hat eine Länge von 1 373 km. Ungarn besitzt trotz Fehlens eigener Seehäfen eine Hochseereederei (1996: 10 Seeschiffe). Der internationale Flughafen Ferihegy liegt rd. 16 km südöstlich von Budapest.
 
 
Zur Vorgeschichte Mitteleuropa, Südosteuropa.
 
 Völkerwanderung und Landnahme der Magyaren (5.-10. Jahrhundert)
 
Das mittlere Donautal (Pannonien) hatte nach dem Rückzug der Römer bis zum Tod Attilas (453) den Hunnen als Wohngebiet gedient, danach waren zeitweilig germanische Wandalen und Langobarden sowie dauerhaft Gepiden ins Land gekommen, denen Ackerbau treibende Slawen folgten. Der 567 errichteten Herrschaft der Awaren setzte Karl der Große zwischen 791 und 803 ein Ende. Im 9. Jahrhundert gehörte Pannonien als Grenzprovinz zum Ostfränkischen Reich, die westlichen Distrikte (Kleines Ungarisches Tiefland) wurden vom Großmährischen Reich kontrolliert, während das Land östlich von Donau und Theiß (Großes Ungarisches Tiefland, Siebenbürgen) bulgarischen Fürsten Tribut leistete. Ab 895/896 besetzte der halbnomadische Stammesverband der Magyaren unter Führung von Fürst (gyula) Árpád das dünn besiedelte Pannonische Becken und unternahm ganz Europa in Schrecken versetzende Raubzüge (»Ungarn-Einfälle«). Die vernichtende Niederlage, die König Otto I., der Große, ihnen auf dem Lechfeld 955 bereitete, beschleunigte das Sesshaftwerden der Magyaren und die Assimilation der Vorbevölkerung sowie von Zuwanderern.
 
 Das mittelalterliche Königreich (bis 1526)
 
Großfürst Géza (etwa 970-997) brach den Widerstand rivalisierender Stammesfürsten, baute eine starke Zentralgewalt auf und betrieb die Christianisierung, die sein Sohn Stephan I., der Heilige, (997-1038) nach der im Einvernehmen mit Kaiser Otto III. und Papst Silvester II. erfolgten Königskrönung (1000) mit dem Aufbau des Burgkomitatssystems und einer eigenen Kirchenorganisation weiterführte. Seine oft in Erbstreitigkeiten verstrickten Nachfolger mussten Mitte des 11. Jahrhunderts zeitweilig ein Vasallenverhältnis zum Heiligen Römischen Reich akzeptieren und unterwarfen im Verlauf des 11. Jahrhunderts die Slowakei; 1091 wurde Kroatien - mit Slawonien und Dalmatien - in Personalunion mit Ungarn verbunden (»Länder der Heiligen Stephanskrone«; Dalmatien ging 1202 an Venedig verloren). Unter König Géza II. (1141-62) begann um 1150 die Ansiedlung von Deutschen in Siebenbürgen (Siebenbürger Sachsen), Ende des 12. Jahrhunderts auch in der Zips. Die von König Béla III. (1172-96) geförderte Entwicklung des Städtewesens wurde von Andreas II. (1205-35) durch im Ausland angeworbene Siedler gezielt vorangetrieben, wobei die Siebenbürger Sachsen 1224 im »Privilegium Andreanum« weitgehende Selbstverwaltungsrechte erlangten; ab 1239 kam es zur Aufnahme der Kumanen. Der selbstbewusste und auf Kosten der Krone zu großem Grundbesitz gelangte Adel erzwang 1222 in der Goldenen Bulle Ungarns die Bestätigung der errungenen Privilegien und des Widerstandsrechts. Nach der Katastrophe des Mongolensturms 1241 und während der Kriege mit Böhmen mussten die Herrscher dem Hochadel weitere Mitbestimmungsrechte einräumen. Ungarn verfiel daher nach dem Aussterben der Arpaden im Mannesstamm (1301) und dem Versuch der Nachbarn, sich die Stephanskrone zu sichern, in feudale Anarchie.
 
König Karl I. Robert von Anjou-Neapel (1308-42) brauchte lange, um die Königsmacht wiederherzustellen und durch eine Münzreform sowie die Förderung des Handels die Wirtschaft zu beleben. Sein Sohn Ludwig I., der Große, (1342-82) konnte die Herrschaft über Dalmatien sichern und 1370 auch die polnische Königskrone erwerben. Dessen Schwiegersohn, König Siegmund von Luxemburg (1387-1437; seit 1410 auch Römischer König, seit 1419/36 böhmischer König und seit 1433 Römischer Kaiser), schenkte dem Vordringen der Türken (1396 Niederlage bei Nikopol) nur geringe Aufmerksamkeit, sodass Reichsverweser János Hunyadi (1445-52) sie zwar besiegen, aber nicht mehr aufhalten konnte. Sein Sohn Matthias I. Corvinus (1458-90) unterwarf im Kampf gegen Georg von Podiebrad und Kunštát, Kaiser Friedrich III. und König Wladislaw II. von Polen (Jagiełło) auch Mähren, Schlesien und die Lausitz, Niederösterreich und die Steiermark seiner Herrschaft; unter ihm erlebte Ungarn zwar eine kulturelle Blütezeit (Renaissance), gleichzeitig aber auch einen Höhepunkt adliger Willkürherrschaft. Unter der Dynastie der Jagiellonen (1490-1526) zerfiel die Zentralmacht. Schon Wladislaw II. (1490-1516; seit 1471 König von Böhmen) musste eine systematische Beschneidung der Königsmacht hinnehmen. Nach der Niederschlagung des Bauernaufstands (1514) unter G. Dózsa wurde die »ewige Schollengebundenheit« der Bauern verfügt (»Tripartitum«, 1514, von István Werböczi, * 1458, ✝ 1541, ab 1526 Kanzler). Da sich die Magnaten nicht zu einer entschlossenen Abwehr der Türken bereit fanden, endete die Entscheidungsschlacht am 29. 8. 1526 bei Mohács mit einer verheerenden Niederlage; König Ludwig II. fand auf der Flucht den Tod.
 
 Ungarn dreigeteilt (1526-1699)
 
Im Kampf um Ludwigs Erbe kam es zur Doppelwahl von 1526; die Nachfolge wurde endgültig 1538 im Vertrag von Großwardein geregelt. Dennoch konnte Johann I. Zápolya, Woiwode von Siebenbürgen (1511-40), mit osmanischer Unterstützung den Machtbereich seines habsburgischen Gegenkönigs Ferdinand I. (1526/27-64; seit 1531 auch Römischer König) auf Ober-Ungarn (Slowakei und Karpato-Ukraine) sowie einen schmalen Teil West-Ungarns beschränken; dieses Königliche Ungarn sank zur österreichischen Provinz herab. Da Sultan Süleiman der Prächtige nach seinem 5. Ungarn-Feldzug 1541 aber Zentral-Ungarn - mit Slawonien - als »Paschalik Ofen« dem Osmanischen Reich eingliederte (fortan auch Türkisch-Ungarn genannt) und Siebenbürgen (Ost-Ungarn) als tributpflichtiges selbstständiges Fürstentum Johann Sigismund Zápolya (1540/59-71) übertrug, kam es zur Dreiteilung des Landes. Die Ausplünderung Türkisch-Ungarns durch türkische Beamte und Krieger führte zu großen Bevölkerungsverlusten und zur Verödung, z. B. in der Wojwodina; aber fast ebenso schwer litten die Bewohner des habsburgischen »Königlichen Ungarn« unter ständigen Feldzügen (1591-1606 »langer« Türkenkrieg) und hohen Steuern.
 
Fürst Stephan IV. Báthory (1571-86) legte die Grundlagen eines starken siebenbürgischen Staates, dessen Unabhängigkeit und Religionsfreiheit (Reformation) nach einem Aufstand der ungarischen Stände unter I. Bocskay (1604-06) von König Rudolf (1576-1608) im Wiener Frieden (1606) anerkannt wurden. G. Bethlen von Iktár (1613-29) machte Siebenbürgen zum Ausgangspunkt neuer Unabhängigkeitsbestrebungen.
 
Die Glaubensspaltung in Ungarn beschwor ebenfalls schwere Konflikte herauf, weil sich die Mehrheit des ungarischen Adels zum Kalvinismus, die meisten Deutschen zum Luthertum bekannten, während im habsburgischen Teil die Gegenreformation triumphierte. Wegen seiner verfassungswidrigen Regierung und gewaltsamer Rekatholisierungsmaßnahmen hatte sich König Leopold I. (1655/57-1705; ab 1658 Kaiser) gegen die Wesselényische Verschwörung (1666-71) und die Kuruzen (1672-82) zur Wehr zu setzen. Als die Türken den Aufstand unter Graf I. Tököly (1678-82; Fürst von Ober-Ungarn 1682-85) unterstützten, entbrannte der »Große Türkenkrieg« (1683-99). Nach der raschen Eroberung Ungarns durch kaiserliche Truppen (1686 Fall Budas, 1697 Sieg bei Zenta) traten die Osmanen im Frieden von Karlowitz 1699 Ungarn (mit Ausnahme des Banats von Temeswvar), Kroatien und Slawonien an die Habsburger ab. Die Rückeroberung Ungarns nutzte der Kaiser, um 1687 das adlige Widerstandsrecht aufzuheben, ein Erbkönigtum der Habsburger zu errichten und Siebenbürgen als Kronland (Diploma Leopoldianum, 1691) zu organisieren.
 
 Unter habsburgischem Absolutismus (1699-1848)
 
Nach dem Tokajer Kuruzenaufstand 1697 und dem Freiheitskampf (1703-11) unter Franz II. Rákóczi, der 1707 das Haus Habsburg für abgesetzt erklärte, sicherte Kaiser Karl VI. (1711-40) im Frieden von Sathmar 1711 die ständische Verfassung und die Religionsfreiheit; die Stände behaupteten in der Folgezeit immer wieder ihre Sonderrechte (Steuerfreiheit des Adels, Leibeigenschaftssystem). Der Frieden von Belgrad (1739) legte die bis 1918 gültigen Grenzen fest.
 
Im Gebiet der Militärgrenze wurden vor den Türken geflohene Serben und Kroaten angesiedelt. Die Kolonisation von (u. a. deutschen) Bauern in der verödeten Batschka und im Banat (Banater Schwaben), v. a. unter Maria Theresia (1740-80), ließ die Magyaren im Land zur Minderheit werden. Nicht zuletzt der ungarischen Unterstützung hatte Maria Theresia im Österreichen Erbfolgekrieg (1740-48) die Behauptung ihres Thrones zu verdanken. Die Ausweitung der Militärgrenze auf Siebenbürgen (1764/66), das 1765 zum Großfürstentum erhoben wurde, der wachsende Zentralismus und die Vernachlässigung des Manufakturwesens lösten in Ungarn Klagen aus, die sich während der Herrschaft Josephs II. (1780-90), der sich nicht krönen ließ, zu Protesten verdichteten. Weniger die Duldung nichtkatholischer christlicher Konfessionen (Toleranzpatent, 1781) und die Abschaffung der Leibeigenschaft (1785), sondern die einschneidenden Verwaltungs-Reformen mit Deutsch (statt Latein) als Amts- und Unterrichtssprache erregten den Unwillen des Adels, den Leopold II. (1790-92) mit der Rücknahme der anstößigen Verordnungen zu besänftigen wusste. Nach der Aufdeckung einer Verschwörung ungarischer »Jakobiner« 1794/95 musste König Franz I. (Ferenc I., 1792-1835; als Franz II. 1792-1806 Römischer Kaiser, ab 1804 Kaiser von Österreich) nur 1822/23 den Widerstand der Komitate gegen die hohen Steueranforderungen brechen, obschon die Unzufriedenheit mit dem »System Metternich« immer breitere Kreise erfasste. Das von einem kulturellen Aufschwung begleitete erwachende ungarische Nationalbewusstsein manifestierte sich während der »Reformära« auf der »langen Ständeversammlung« (ab 1831) und teilte sich auch den die Bevölkerungsmehrheit stellenden Volksgruppen, den Rumänen, Slowaken, Deutschen (später auch »Donauschwaben« genannt), Kroaten sowie Serben, mit. Während die Liberalen unter dem Einfluss von I. Graf Széchenyi dem sozialen und wirtschaftlichen Umbau nach westlichem Vorbild Priorität einräumten, verlangte L. Kossuth als Sprecher der Radikalreformer im Landtag die konstitutionelle Staatsform mit einem eigenverantwortlichen Ministerium für Ungarn (1847/48).
 
 
Der Ausbruch der Februarrevolution in Paris sowie der Märzrevolution in Wien veranlasste die vom Dichter S. Petőfi geführte »Märzjugend«, am 15. 3. 1848 in Pest ihre Reformvorstellungen niederzulegen, die vom Landtag übernommen und am 17. 3. von König Ferdinand V. (1835-48; als österreichischer Kaiser Ferdinand I.) akzeptiert wurden. Gegen die vom Reformministerium unter L. Graf Batthyány erlassenen Aprilgesetze (11. 4.; Aufhebung der Leibeigenschaft, Pressefreiheit, Union mit Siebenbürgen u. a.) protestierten sowohl die Nationalitäten als auch die mit den Konditionen ihrer Befreiung unzufriedenen Bauern. Im September 1848 kam es zum offenen Bruch mit Habsburg, dessen Truppen Kossuth mit der Honvéd-Armee bezwang (Anfang 1849). Wegen der oktroyierten Verfassung (4. 3. 1849) Kaiser Franz Josephs I. (1848-1916) und der den Siegen über kaiserliche Truppen vom April folgenden Entthronung des Hauses Habsburg, der Erklärung der Unabhängigkeit Ungarns sowie der Bestellung Kossuths zum Reichsverweser (14. 4. 1849) eskalierte der ungarische Freiheitskampf; er wurde erst nach der Niederlage der Honvéd-Armee bei Schäßburg (31. 7.) mithilfe russischer Truppen am 13. 8. 1849 beendet. Das brutale Vorgehen gegen die Aufstandsführer (Hinrichtungen) rechtfertigte Österreich mit der »Verwirkungstheorie«; das um Siebenbürgen sowie Kroatien mit Slawonien und das Banat verkleinerte Ungarn wurde fortan unter Missachtung seiner bisherigen Sonderstellung im Rahmen des neoabsolutistischen Systems des Innenministers A. Bach nach dem Muster der übrigen österreichischen Kronländer direkt von Wien aus verwaltet.
 
Nach der Niederlage Österreichs im Deutschen Krieg 1866 kam es zum Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867, durch den Ungarn in Realunion mit Österreich selbstständiges Königreich wurde; es entstand die dualistisch gegliederte Österreichisch-Ungarische Monarchie (k. u k.; Österreich-Ungarn, Österreich, Geschichte); am 8. 6. 1867 erfolgte die Krönung Franz Josephs zum ungarischen König. Der Kroatisch-Ungarische Ausgleich vom Juni 1868 regelte das Verhältnis zu Kroatien mit Slawonien; die Union Siebenbürgens mit Ungarn wurde im Dezember 1868 endgültig vollzogen. Das Banat war 1860 wieder an Ungarn gekommen.
 
Wachsende politische und nationale Auseinandersetzungen zwischen den beiden Reichshälften Österreich-Ungarns schwächten den Zusammenhalt und verhinderten die Durchführung überfälliger politischer sowie sozioökonomischer Reformen. Die von der Regierung unter K. Tisza (1875-90) eingeleitete Magyarisierungspolitik setzte sowohl einen Assimilierungsprozess als auch Abwehrmaßnahmen der nationalen Minderheiten und eine Auswanderungswelle nach Übersee in Gang. Auch die sozialen Gegensätze verschärften sich (Arbeiterunruhen).
 
Im Ersten Weltkrieg musste angesichts der intensivierten Nationalstaatspropaganda der Minderheiten und nach der Verkündung des Programms der Vierzehn Punkte des amerikanischen Präsidenten W. Wilson (8. 1. 1918) mit der Aufteilung des Landes gerechnet werden. Kaiser Karl I. (1916-18; als Karl [Károly] IV. ungarischer König) proklamierte zwar mit dem »Völkermanifest« vom 16. 10. 1918 die föderative Umgestaltung Österreich-Ungarns, sie sollte aber nicht für Ungarn gelten; am 13. 11. dankte er ab.
 
 Die Republik Ungarn und die restaurierte Monarchie (1918-45)
 
Die Niederlage im Ersten Weltkrieg und Karls »Völkermanifest« lösten die bürgerlich-demokratische »Asternrevolution« aus; am 29. 10. 1918 wurde die Lösung Ungarns von Österreich erklärt. Der Regierungsübernahme durch M. Graf Károlyi von Nagykárolyi am 31. 10. folgte die Proklamation der Republik Ungarn am 16. 11. 1918. Die Regierung musste weite Gebiete im Süden und Osten des Landes räumen. Kroatien-Slawonien hatte bereits am 29. 10. die staatsrechtliche Verbindung mit Ungarn gelöst. Unter dem Schutz der Entente-Alliierten besetzten die Tschechen Ober-Ungarn (Slowakei), die Rumänen Siebenbürgen und die Serben Süd-Ungarn Am 21. 3. 1919 musste Károlyi (seit 11. 1. auch provisorischer Präsident) einer sozialdemokratisch-kommunistischer Regierung weichen, die faktisch von B. Kun geleitet wurde und die die »Ungarische Räterepublik« proklamierte; in Szeged bildete sich eine gegenrevolutionäre Regierung Roter Terror, wirtschaftlicher Stillstand und der Krieg gegen die ČSR sowie v. a. Rumänien brachten die Räteregierung rasch zu Fall (1. 8. 1919). Nach blutiger Abrechnung mit den Anhängern der Räterepublik, u. a. mit antisemitischen Pogromen, siegte bei den Wahlen zur Nationalversammlung die Partei der Kleinen Landwirte, Landarbeiter und Bürger (kurz: Partei der Kleinen Landwirte; 1909 gegründet). Am 1. 3. 1920 wählte die Nationalversammlung Admiral M. Horthy zum »Reichsverweser« und stellte trotz späterer Amtsenthebung der Habsburger (6. 11. 1921) die Monarchie wieder her. Nach den Friedensverträgen von Saint-Germain-en-Laye (1919) und Trianon (4. 6. 1920) verlor Ungarn 68 % seines früheren Staatsgebietes (Siebenbürgen, Banat, Slowakei, Kroatien, das spätere Burgenland u. a.) und 59 % seiner früheren Bevölkerung. Die Forderung nach Revision des als ungerecht empfundenen Friedens beherrschte künftig die ungarische Innen- und Außenpolitik. - Unter dem autoritäre Maßnahmen deckenden Horthy konnte Ministerpräsident I. Bethlen von Bethlen (1921-31) nach Wiederherstellung der halbfeudalen Staats- und Gesellschaftsordnung die innenpolitische und ökonomische Lage konsolidieren wie auch die Restaurationsversuche König Karls IV. am 5. 4. und 25. 10. 1921 abwehren.
 
Die Weltwirtschaftskrise bewirkte innenpolitisch einen Rechtsruck; außenpolitisch wurde die Anlehnung an Italien und das Deutsche Reich, gegen die Kleine Entente sowie überlagert von deutlichen Sympathien für Großbritannien, bestimmend. Die Wiener Schiedssprüche (1938/40) und die Zerschlagung Jugoslawiens im April 1941 brachten Ungarn einen Teil der 1918/20 verlorenen Gebiete zurück (Batschka, Karpato-Ukraine, Nordsiebenbürgen). Die unpopuläre Beteiligung am deutschen Russlandfeldzug (ab 23. 6. 1941) ließ nach der katastrophalen ungarischen Niederlage am Don 1943 den Wunsch nach Ausscheiden aus dem Zweiten Weltkrieg wachsen, worauf Ungarn am 19. 3. 1944 von der Wehrmacht besetzt wurde. Als Horthy am 15. 10. 1944 die Einstellung der Kampfhandlungen anordnete, errichteten die »Pfeilkreuzler« unter F. Szálasi mit deutscher Unterstützung eine Diktatur, die den Krieg fortsetzte und unter Regimegegnern sowie Juden wütete. In dem ab August 1944 von Sowjettruppen besetzten Gebiet nahm am 22. 12. 1944 eine provisorische Regierung unter General Béla Dálnoki-Miklós (* 1890, ✝ 1948) die Arbeit auf; sie schloss am 20. 1. 1945 unter Verzicht auf die wiedergewonnenen Gebiete einen Waffenstillstand mit den Alliierten ab. Am 4. 4. 1945 hatten die Sowjettruppen das Land völlig erobert.
 
 »Volksdemokratie« und kommunistische Herrschaft (1945-89)
 
Von Debrecen aus richtete die provisorische Regierung Dálnoki-Miklós im Zuge des Vormarsches der sowjetischen Truppen eine neue Verwaltung in Ungarn ein; Ministerpräsident Dálnoki-Miklós stützte sich dabei auf ein Volksfrontbündnis, das unter dem Namen »Ungarische Nationale Unabhängigkeitsfront« die Partei der Kleinen Landwirte, die Ungarische KP, die Sozialdemokratische Partei, die Nationale Bauernpartei und die Bürgerlich-Demokratische Partei umfasste. Unterstützt vom Präsidenten der Alliierten Kontrollkommission für Ungarn, dem sowjetischen Marschall K. J. Woroschilow, besaßen die Kommunisten von Anfang an eine starke Stellung in dieser Regierung. Am 15. 11. 1945 errang die Partei der Kleinen Landwirte bei den Wahlen zur Nationalversammlung mit 57 % der Stimmen die absolute Mehrheit und stellte den Ministerpräsidenten: 1945-46 Z. Tildy, 1946-47 F. Nagy. Am 1. 2. 1946 rief die Nationalversammlung die Republik aus; erster Staatspräsident wurde Tildy (bis Juli 1948). Unter den Schlagworten »Mobilisierung der Massen« und »Volksjustiz« schaltete die von M. Rákosi geführte KP, die 1945 lediglich 16,9 % der Stimmen erhalten hatte, bis zu den Wahlen im August 1947 die konkurrierenden Parteien, v. a. die Partei der Kleinen Landwirte, durch Kompromittierung und Einschüchterung sowie Anwendung offener Gewalt politisch gleich; bis Sommer 1948 waren fast alle Parteien verboten beziehungsweise hatten sich selbst aufgelöst. Nach Ausschaltung aller für einen politisch eigenständigen Parteikurs eintretenden Mitglieder, u. a. Anna Kéthly, erfolgte am 12. 6. 1948 - unter Druck - die Vereinigung der Sozialdemokraten mit der KP zur »Partei der Ungarischen Werktätigen« (Abkürzung PdUW; seit 1956 »Ungarische Sozialistische Arbeiterpartei«, Abkürzung USAP). An der Spitze einer von ihr beherrschten »Volksfront der Unabhängigkeit« (gegründet im März 1949) bestimmte diese über eine Einheitsliste auch die Zusammensetzung des Parlaments. Die Partei der Kleinen Landwirte, die mit István Dobi (* 1898, ✝ 1968) 1948-52 noch den Ministerpräsident sowie 1952-66 das Staatsoberhaupt stellte, verlor ihr politisches Eigengewicht. Die Verfassung vom 20. 8. 1949 erklärte Ungarn zu einer Volksrepublik (Volksrepublik) nach volksdemokratischem Muster.
 
Mit der Bodenreform im März 1945 (Enteignung des Grundbesitzes von über 52 ha zugunsten von Kleineigentümern, die oft wirtschaftlich nicht lebensfähig waren) begann eine Adaption des sowjetischen Sozialismusmodells. Die einer einzigartigen Hyperinflation folgende Währungsreform (1946, Einführung des Forint) sollte ebenso wie ein Dreijahresplan (1947-50) den wirtschaftlichen Wiederaufbau und eine beschleunigte Industrialisierung Ungarns einleiten sowie das ungarische Wirtschaftssystem an das der UdSSR anpassen. 1946/47 wurden die Grundstoffindustrien, Banken und Großbetriebe, 1948 Betriebe mit über hundert Beschäftigten verstaatlicht. Mit einer nach stalinschem Vorbild klassenkämpferisch, zum Teil terroristisch bestimmten Kampagne gegen die selbstständigen Bauern betrieb Rákosi seit 1948 die Bildung landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften auf »freiwilliger« Basis. Auf kulturellem Gebiet verstaatlichte die Regierung die kirchlichen und privaten Schulen. Um den Widerstand des katholischen Klerus zu brechen, veranstaltete sie Anfang 1949 einen Schauprozess gegen J. Kardinal Mindszenty.
 
Der Pariser Frieden (10. 2. 1947), der im Wesentlichen die im Frieden von Trianon (1920) festgelegten Grenzen Ungarns wiederherstellte, verpflichtete Ungarn zu Reparationsleistungen v. a. an die UdSSR und bestätigte die Stationierung sowjetischer Truppen in Ungarn über den Zeitpunkt des Friedensschlusses hinaus. Der Freundschaftsvertrag mit der UdSSR vertiefte die politisch-militärische, wirtschaftliche und kulturelle Abhängigkeit von der UdSSR. 1949 beteiligte sich Ungarn an der Gründung des RGW. Vor dem Hintergrund des ideologisch-machtpolitischen Streites zwischen J. Tito und Stalin über den sowjetischen Führungsanspruch in dem sich bildenden Ostblock setzte Rákosi die vollständige Unterordnung der ungarischen Politik unter den Willen Stalins durch. In einem Schauprozess ließ er 1949 u. a. Außenminister L. Rajk (führendes Mitglied der PdUW) unter dem Vorwurf des »Titoismus« zum Tode verurteilen.
 
Rákosi gelang es, seine innenpolitische Machtstellung nach dem Vorbild Stalins immer stärker zu einer persönlichen Diktatur auszubauen. Er stützte sich dabei auf eine »Staatsschutzbehörde«, die mit ihren Agenten das ganze Land überzog. Von August 1952 bis Juli 1953 führte er selbst als Ministerpräsident eine kommunistische Blockregierung Nach dem Tod Stalins (März 1953) verlor er jedoch einen Teil seiner unumschränkten Machtstellung; am 3. 7. 1953 wurde I. Nagy Ministerpräsident an der Spitze einer Volksdemokratischen Blockregierung; er verkündete eine Politik des »neuen Kurses«, die eine allgemeine Besserung des Lebensstandards und eine stärkere Rechtssicherheit bringen sollte (v. a. Milderung der schnellen Industrialisierung und der auf Gewalt begründeten Kollektivierung). In Gegensatz zu Rákosi geraten, ließ ihn dieser 1955 absetzen und durch András Hegedüs (* 1922) ersetzen. Mit dem Eintritt Ungarns in den Warschauer Pakt (1955) wurde die weitere Stationierung sowjetischer Truppen in Ungarn neu legitimiert (durch einen Truppenvertrag 1957 bestätigt).
 
Nach dem XX. Parteitag der KPdSU (Februar 1956) und der von ihm offiziell eingeleiteten Entstalinisierung setzte die sowjetische Partei- und Staatsführung (unter N. S. Chruschtschow) die Ablösung Rákosis (Juli 1956) als Erster Sekretär der PdUW und die Ernennung des ebenfalls dogmatischen Stalinisten Ernő Gerő zu seinem Nachfolger durch. Wachsende Unzufriedenheit mit dem diktatorischen Einparteiensystem, bestärkt durch den »Polnischen Oktober«, lösten am 23. 10. 1956 den ungarischen Volksaufstand aus, der ab Anfang November von sowjetischen Truppen gewaltsam niedergeschlagen wurde. Gestützt auf diese, sicherte J. Kádár, ab Ende Oktober Erster Sekretär des ZK der neu gegründeten kommunistischen USAP, die politisch-ideologische Monopolstellung seiner Partei; als Ministerpräsident (4. 11. 1956 bis 28. 1. 1958) leitete er eine harte Verfolgung der am Aufstand Beteiligten ein. Im Juni 1958 wurden die Führungspersonen des Volksaufstands, I. Nagy, P. Maléter u. a., in einem geheimen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt (am 16. 6. 1989 rehabilitiert). Unter Ausschaltung der Konservativen um J. Révai gelang es, das politische und ökonomische System zu konsolidieren.
 
Ab etwa 1962/63 schlug Kádár, 1961-65 selbst noch einmal Ministerpräsident, schrittweise einen Kurs der Versöhnung nach innen und der Einfügung Ungarns in die von der UdSSR geführte »sozialistische Staatengemeinschaft« nach außen ein, der bei größerer wirtschaftlicher Eigeninitiative zu einem Wirtschaftsaufschwung, zu sozialen Verbesserungen sowie zu einer gewissen geistig-kulturellen Liberalisierung führte (bis 1972-74; »Gulaschkommunismus«). So führten die Regierung unter den Ministerpräsidenten J. Fock (1967-75) und György Lázár (* 1924; 1975-87) - gestützt auf einen Beschluss der USAP (1966) - eine v. a. von Reszö Nyers (* 1923) vorbereitete Wirtschaftsreform durch, die im Rahmen der Planwirtschaft eine selbstständigere Produktionsplanung der Betriebe sowie eine begrenzte Freigabe der Preise ermöglichte (Beginn: 1968). Die 1972 noch einmal modifizierte Wirtschaftsreform entwickelte die ungarische Wirtschaft zur relativ erfolgreichsten in den staatssozialistisch strukturierten Staaten.
 
Die schon vor Beginn der sowjetischen Politik von Glasnost und Perestroika einsetzenden reformkommunistischen Bestrebungen in Ungarn (u. a. Anpassung der Preispolitik an das Preisniveau des Weltmarktes 1980, Aufnahme Ungarns in den Internationalen Währungsfonds 1982, Gründung eines ungarisch-dänischen Jointventure 1984) erfuhren ab 1985 durch M. S. Gorbatschow eine Verstärkung, v. a. Reform des Bankwesens (zum 1. 1. 1987). Mit der Wahl von Károly Grósz (* 1930) im Juni 1987 zum Ministerpräsidenten dehnten sich die Reformen auf das politische Gebiet aus (Steuerreform zum 1. 1. 1988) und schlugen in eine umfassende Liberalisierung um, die den Übergang zum politischen Pluralismus (Oktober 1989 gesetzlich verankert) und zur Marktwirtschaft vorbereitete. Parallel dazu entwickelte sich 1988 in der Bevölkerung eine Reformbewegung mit eigener Dynamik, die die Reformkommunisten bald überrollte (Bürgerbewegung). Nach dem bei der Umbildung des Politbüros erzwungenen Rücktritt Kádárs als Generalsekretär der USAP (22. 5. 1988) übernahm Grósz als Parteipräsident auch die Führung der Partei, musste jedoch am 24. 11. 1988 sein Amt als Regierungschef an M. Németh abtreten. Neben diesem trat v. a. auch I. Pozsgay, Mitglied des Politbüros der USAP und Staatsminister (1988/89), führend für die Neuordnung Ungarns auf demokratischer Basis ein.
 
 Das neue demokratische Ungarn (seit 1989/90)
 
Schon am 27. 9. 1987 war das Ungarische Demokratische Forum (ungarische Abkürzung MDF, deutsche Abkürzung UDF) gegründet worden. Weitere Parteien entstanden 1988/89, u. a. der Bund Freier Demokraten (SzDSz beziehungsweise BFD; gegründet am 13. 11. 1988), die Partei der Kleinen Landwirte (FKgP, wieder gegründet am 18. 11. 1988) und die Christlich-Demokratische Volkspartei (KDNP, gegründet am 11. 5. 1989). Im Januar 1989 verzichtete die USAP auf ihre verfassungsmäßig garantierte Führungsrolle in Staat und Gesellschaft. Am 26. 6. 1989 löste Nyers (seit 1988 wieder Mitglied des Politbüros) Grósz als Parteipräsident ab.
 
Unter dem nachlassenden Druck des zerfallenden Ostblocks wandte sich die ungarische Außenpolitik stärker den westlichen Staaten zu. Der am 2. 5. 1989 begonnene Abbau der Sperranlagen an der österreichisch-ungarischen Grenze führte im Sommer (z. B. Ödenburg) und Frühherbst 1989 zu einer in ihrem Ausmaß ungeahnten Flüchtlingswelle v. a. jugendlicher DDR-Bürger. Außenminister G. Horn ließ am 11. 9. 1989 den DDR-Bürgern die Grenze zur freien Ausreise öffnen. Die damit verbundenen schweren politischen Erschütterungen lösten schließlich den tief greifenden gesellschaftlichen Umbruch in der DDR und ganz Osteuropa mit aus (bis hin zur Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. 10. 1990). Im Ergebnis der Selbstauflösung der USAP (7./8. 10. 1989) entstand u. a. die (sozialdemokratische) Ungarische Sozialistische Partei (MSzP beziehungsweise USP). Am 23. 10. 1989 änderte das Parlament den Staatsnamen in Republik Ungarn; am 10. 3. 1990 wurde der vollständige Abzug der sowjetischen Truppen bis Ende Juni 1991 vereinbart (bis 17. 6. 1991 realisiert).
 
Die ersten freien Wahlen seit 1947 am 25. 3. beziehungsweise 8. 4. 1990 gewann das MDF (47,7 % der Stimmen; 164 Abgeordnete); Ministerpräsident einer Koalitionsregierung von MDF, FKgP und KDNP wurde am 23. 5. 1990 J. Antall (MDF; ✝ 1993; Nachfolger ab 21. 12. 1993: Péter Boross). Am 2. 3. 1990 wählte das Parlament Á. Göncz (SzDSz) zu seinem Präsidenten, am 3. 8. 1990 zum Staatspräsidenten (am 19. 6. 1995 für weitere fünf Jahre bestätigt; im Amt bis August 2000). Nach den Wahlen vom April 2002 kam Ende Mai 2002 eine sozialliberale Koalition aus MSzP und SzDSz unter Ministerpräsident M. Medgyessy (parteilos; als MSzP-Kandidat) zustande; er sah sich aber bald mit Vorwürfen zu seiner Vergangenheit konfrontiert.
 
 
Der politische Systemwechsel konnte, auch aufgrund der von 1988 bis 1990 durchgeführten Reformen, schnell vollzogen und verfassungsmäßig sowie gesetzlich gesichert, die Wirtschaftsschwierigkeiten verringert und der Transformationsprozess eingeleitet werden. Am 6. 11. 1990 wurde Ungarn in den Europarat aufgenommen; am 16. 12. 1991 unterzeichnete die Regierung mit der EG ein Assoziierungsabkommen. Am 6. 2. 1992 wurde in Budapest ein weit reichender ungarisch-deutscher Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit abgeschlossen.
 
Im April 1994 billigte das Parlament ein Bodengesetz, gemäß welchem ungarische Staatsbürger maximal 300 ha Land erwerben können. Nach dem Minderheitengesetz vom 7. 7. 1993 wurde ab 1994 auf kommunaler und gesamtstaatlicher Ebene ein System der Selbstverwaltung nationaler und ethnischer Minderheiten errichtet. Bei den Parlamentswahlen vom 8./29. 5. 1994 gewann die bisher in Opposition stehende MSzP die absolute Mehrheit; zweitstärkste Partei wurde der SzDSz; das bisher regierende MDF fiel auf den dritten Platz zurück. An der Spitze einer sozialistisch-liberalen (MSzP und SzDSz) Koalitionsregierung wurde Horn (MSzP) am 15. 7. 1994 Ministerpräsident; er konnte eine Stabilisierung der Wirtschaft und eine innenpolitische Beruhigung einleiten.
 
Die Wahlen am 10./24. 5. 1998 brachten mit dem Sieg der rechtsliberalen FIDESz-Ungarischen Bürgerpartei (38 % der Stimmen; 148 Mandate) einen Machtwechsel; zum neuen Ministerpräsidenten einer nationalliberalen Koalition aus FIDESz, FkgP und MDF wurde am 6. 7. 1998 Viktor Orbán (* 1963) gewählt. Am 6. 6. 2000 wurde F. Madl zum neuen Staatspräsidenten gewählt (Amtsantritt: 4. 8. 2000).Außenpolitik: Durch Grundlagenverträge, die die Rechte ethnischer Minderheiten regeln, suchte Ungarn, Mitglied der Visegrád-Staaten, die von Minderheitenproblemen belasteten Beziehungen zu den Nachbarstaaten zu verbessern (u. a. 1992 Abschluss eines »Grundlagenvertrages« mit der Ukraine, am 19. 3. 1995 mit der Slowakischen Republik, am 6. 4. 1995 mit Kroatien, 1996 mit Rumänien); ein Statusgesetz (in Kraft ab 1. 1. 2002) zur Unterstützung der ungarischen Minderheiten jenseits der Grenze fand erst Ende 2001 die Zustimmung Rumäniens. Am 8. 2. 1994 trat Ungarn dem NATO-Programm »Partnerschaft für den Frieden« bei; am 16. 12. 1997 wurde das Beitrittsprotokoll unterzeichnet, nach dem Ungarn im März 1999 der NATO beitrat. Nach dem Assoziierungsabkommen mit der EU (in Kraft ab 1. 2. 1994) und dem Antrag auf Vollmitgliedschaft in der EU vom 1. 4. 1994 begannen im März 1998 die offiziellen Beitrittsverhandlungen (vorgesehener Beitritt: 2004, angestrebt).
 
 
Allgemeines:
 
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Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Ungarn: Von der Geißel Europas zum Vorposten des Abendlandes
 
Türkenkriege bis zum Vorabend des Krimkriegs: Zusammenprall von Abendland und Morgenland
 
Europa im Revolutionsjahr 1848/49: Bürger auf den Barrikaden
 
Ungarn: Monarchie ohne Monarchen
 
Europa: Die Teilung Europas nach 1945
 
Ostblock: Die Auflösung
 
Ungarn: Vom Reformsozialismus zu Demokratie und Marktwirtschaft
 
II
Ụngarn,
 
Volk in Südosteuropa, Magyaren.
 

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Ụn|garn; -s: Staat im südöstlichen Mitteleuropa.

Universal-Lexikon. 2012.