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Au|ßen|han|del ['au̮sn̩handl̩], der; -s:Handel mit dem Ausland:
der Außenhandel nimmt zu, wächst, floriert, stagniert, sinkt; den Außenhandel steigern.
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Au|ßen|han|del 〈m.; -s; unz.〉 Handel mit dem Ausland, zwischenstaatl. Handel
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Au|ßen|han|del , der:
Handel mit dem Ausland; zwischenstaatlicher Handel.
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Außenhandel,
der Teil der Warenumsätze, der über die Landesgrenzen geht (Einfuhr und Ausfuhr), im Unterschied zum Binnenhandel. Die wirtschaftstheoretische Erklärung (Außenhandelstheorie) und wirtschaftspolitische Beeinflussung (Außenhandelspolitik) des Außenhandels bilden die entscheidenden Bestandteile der Außenwirtschaft. Die jährlichen Einfuhren und Ausfuhren werden in der Außenhandelsbilanz (Handelsbilanz), einer Teilbilanz der Zahlungsbilanz, gegenübergestellt. Das Außenhandelsvolumen ergibt sich aus den Ein- und Ausfuhrmengen, die mit den jeweiligen Preisen eines Basisjahres bewertet werden, um den Einfluss von Preisveränderungen auszuschalten. Die Differenz zwischen Ausfuhren und Einfuhren pro Jahr (einschließlich des Dienstleistungsverkehrs) stellt den Außenbeitrag des Außenhandels zum Sozialprodukt dar. Außenhandelsfreiheit besteht, wenn der Außenhandel weder mengenmäßig beschränkt noch auf andere Weise gelenkt wird (Freihandel), doch sind tarifäre (z. B. Zölle) und nichttarifäre (z. B. Mengenbeschränkungen) Maßnahmen gebräuchlich (Protektionismus). Bei der Außenhandelskontrolle überwacht der Staat den Außenhandel und beeinflusst ihn entsprechend der herrschenden Wirtschaftsauffassung (Außenhandelsmonopol). Zur Unterstützung und Förderung des Außenhandels werden überstaatliche Gemeinschaften (z. B. EG, NAFTA, AFTA, Andenpakt) gebildet, deren vorrangiges Ziel der Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen (Außenhandelsbeschränkungen) zwischen den Mitgliedsländern ist. Außenhandelspolitische Zusammenarbeit wird auch durch multi- und bilaterale Vertragswerke (z. B. GATT/WTO) und als Entwicklungspolitik (z. B. Lomé-Abkommen zwischen der EG und den AKP-Staaten) angestrebt. (Weltwirtschaft)
Durch den Außenhandel können sich Volkswirtschaften mit Gütern versorgen, die sie selbst nicht besitzen oder herzustellen vermögen, und die wohlfahrtssteigernden Wirkungen der internationalen Arbeitsteilung in Anspruch nehmen. Die Bedeutung des Außenhandels für einzelne Staaten ist zwar unterschiedlich, hat aber 1960-92 in den Industrieländern zum Teil deutlich zugenommen (Tabelle). Während die Bundesrepublik Deutschland seit 1950 einen positiven Außenhandelssaldo (Ausfuhr- oder Handelsbilanzüberschuss, »aktive« Handelsbilanz) aufweist, ist der Außenhandelssaldo Österreichs und der Schweiz durchweg negativ.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht bedeutet Außenhandel Absatz (Export) und Beschaffung (Import) von Gütern im Ausland durch im Inland ansässige Unternehmen. Die notwendige Beachtung unterschiedlicher Rechts- und Währungsordnungen sowie besonderer Handelsbräuche auf den Auslandsmärkten führte zur Entwicklung spezialisierter Außenhandelsunternehmen.
E. Birnstiel: Theorie u. Politik des A. (1982);
J. Ohling: Hb. Export-Import-Spedition (101986);
F.-U. Jahrmann: A. (81995).
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Au|ßen|han|del, der: Handel mit dem Ausland; zwischenstaatlicher Handel.
Universal-Lexikon. 2012.